Daten
Kommune
Brühl
Größe
159 kB
Datum
20.11.2014
Erstellt
11.11.14, 18:30
Aktualisiert
24.11.14, 15:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Fink, Sabine
61 26 10 06.92 2.Ä
10.10.2014
340/2014
Betreff
Bebauungsplan 06.92 ’Gallbergsiedlung’, 2. Änderung
- Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Finanzielle Auswirkungen
Ja
X Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
I: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gem. § 2
Abs. 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954)
die Aufstellung des Bebauungsplanes 06.92 ’Gallbergsiedlung’, 2. Änderung.
II: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 3
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl.
I S. 954), die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes 06.92 ’Gallbergsiedlung’,
2. Änderung.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf, Flur 15, und betrifft die Flurstücke 1358,
2789,1373, 1372, 1375, 2800 und 2801 sowie tlw. die Flurstücke 2132 und 2812.
Das Plangebiet umfasst ca. 5.300 m² und ist folgendermaßen abgegrenzt:
im Westen
Im Norden
im Osten
im Süden
BGM
durch die westliche Grenze des Flurstücks 1358,
durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 1358, 2789 und 1373 hier
entsprechend der Straßenplanung innerhalb des Straßenflurstücks 2132
vom Grenzpunkt der Flurstücke 1373, 2789 und 2132 ca. 5,60 m in
östlicher Richtung rechtwinklig in das Flurstück 2132 bis zum vorhandenen
Fahrbahnrand. Dann auf diesem in einem Bogen von ca. 15,00 m Länge,
weiter rechtwinklig auf die westliche Grenze des Flurstücks 2812 stoßend,
entsprechend der Straßenplanung innerhalb des Flurstücks 2812 bis zum
Grenzpunkt 2812, 2813, 1375 und entlang der südlichen Grenze der
Flurstücke 2813 und 2811 und der nördlichen Grenze des Flurstücks 2800,
durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 2800 und 2801,
durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 2801, 1372, 1373, 2789
und 1358.
Zust. Dez.
Fachbereich
Kämmerer
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Drucksache 340/2014
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Erläuterungen:
Erläuterungen zu I.:
Im Zuge der Erstellung der Straßenplanung der neuen Erschließungsstraße wurde
festgestellt, dass die geplante Einmündung abgehend von der Straße Unter Birken
innerhalb der vorhandenen Flurstücksgrenzen nicht realisiert werden kann. Der
Geltungsbereich wird im Einmündungsbereich soweit vergrößert, dass ein ausreichend
großer Straßenradius hergestellt werden kann. Der Investor hat die Abgabe des
Grundstücksteils vertraglich mit dem Eigentümer des Flurstücks (Auf dem Gallberg 11)
geregelt.
Erläuterungen zu II.:
Der Rat der Stadt Brühl hat in seiner Sitzung vom 22.11.2011 den Aufstellungsbeschluss
zum Bebauungsplan 06.92 ‘Gallbergsiedlung‘, 2. Änderung (Vorlage 328/74ai) gemäß § 2
Abs. 1 in Verbindung mit § 13 a BauGB beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist in der Zeit vom 02.05.2014 bis
einschließlich 16.05.2014 erfolgt. Die Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom
11.04.2014 beteiligt worden.
Für den rückwärtigen Bereich der Straße Unter Birken 1, 3, sowie Auf dem Gallberg 7 und
9 liegt der Verwaltung ein Bebauungsvorschlag vor, der eine Änderung des bestehenden
Planungsrechtes erfordert. Im rückwärtigen Bereich soll die Möglichkeit der Errichtung von
4 Einfamilienhäusern geschaffen werden.
Die betroffenen Eigentümer sind durch 2 Investoren vertreten, welche die Kosten der
Änderung (Planung, Gutachten, etc.) laut städtebaulichem Vertrag übernehmen.
Die getroffenen Festsetzungen orientieren sich an der bestehenden Siedlungsstruktur und
gewährleisten ein einheitliches Gesamtbild des Wohnquartiers.
Da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt wird das Verfahren
gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
Seitens der Bürgerschaft wurden Bedenken zu folgenden Themen eingebracht:
• Widerspruch der geplanten Bebauung zum vorhandenen Siedlungscharakter. Starke
Beeinträchtigung der Privatsphäre der heutigen Bewohner.
Der Ursprungscharakter des Siedlungsbereiches mit Grundstücksgrößen von > 1.000 m²
ist in den zurückliegenden Jahren durch viele Grundstückteilungen und Bebauungen auf
den rückwärtigen Gartengrundstücken weitestgehend verloren gegangen. Mit der
Nachverdichtung von Innenbereichen folgt die Planung dem Bundesgesetzgeber, wonach
vor der Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich vorrangig die Innenbereiche zu
verdichten sind. Die heutigen Grundstücke des Änderungsbereiches weisen Tiefen von bis
zu 64 m auf und sind bis zu 1.200 m² groß. Die neu entstehenden Grundstücke werden
zwischen 450 - 600 m² groß sein. Eine extreme Nachverdichtung liegt nicht vor. Das Maß
der baulichen Nutzung wurde für den Änderungsbereich aus dem Ursprungsplan
übernommen.
BGM
Zust. Dez.
Fachbereich
Kämmerer
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Seite - 3 –
Drucksache 340/2014
• Der zusätzlich entstehende Verkehr erzeugt Probleme in Hinblick auf Lärmerzeugung,
Luftverschmutzung und verschärft die heute vorherrschende Parksituation weiter. Sowohl
Lärm- als auch ein Verkehrsgutachten und ein Parkkonzept werden gefordert.
Bei der Bebauung eines Innenbereichs mit zusätzlichen 4 Wohngebäuden bedarf es
keiner Gutachten, da es sich um reinen Anliegerverkehr in einer geringen Größenordnung
handelt. Die in der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beteiligten
Fachbehörden haben keine dahingehenden Bedenken geäußert.
• Entsorgung des anfallenden Erdaushubs (ehemaliger Braunkohletagebaubereich).
Über das Plangebiet hinaus liegt das Gesamtareal ‚Gallbergsiedlung‘ im ehemaligen
Braunkohletagebaubereich.
Die
Textlichen
Festsetzungen
weisen
auf
die
Altlastenverdachtsfläche hin. Im Baugenehmigungsverfahren werden Auflagen zur
fachgerechten Entsorgung von Erdaushubmaterialien vorgegeben.
• Es wird um Prüfung gebeten, ob die neuen 4 Gebäude vom vorhandenen
Mischwasserkanal aufgenommen werden können.
Die Prüfung wurde im Vorfeld der Planung bereits durchgeführt und das
Entwässerungskonzept mit dem zuständigen Fachämtern abgestimmt.
• Die Berücksichtigung der Umweltbelange Fauna, Flora, ökologischer Ausgleich wird
gefordert.
Eine artenschutzrechtliche Vorprüfung wurde bereits durchgeführt. Ein Konflikt mit
besonders schutzwürdigen Arten wurde nicht festgestellt. Die gesetzlich vorgeschriebenen
Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen wurden festgesetzt.
Der Bebauungsplan wurde als Verfahren der Innenentwicklung § 13a BauGB aufgestellt.
Für diese Bebauungspläne gilt, dass von der Umweltprüfung (Grundlage für den
ökologischen Ausgleich) und dem Umweltbericht abgesehen wird.
• Die neue Bebauung verschärft die knappen Plätze in Kindergärten und Schulen weiter.
Die innerhalb des Änderungsbereiches zusätzlich zu erwartenden Kinder werden die
Bedarfe an Kindergärten- und Schulplätzen in Badorf nicht merklich erhöhen.
• Für die neuen Gebäude sollen die gleichen Festsetzungen getroffen werden wie im
Ursprungsplan (BP 40 ‚Gallbergsiedlung‘) vorhanden sind.
Die Festsetzungen der 2. Änderung entsprechen weitestgehend denen der
Ursprungsplanung.
Seitens der Träger öffentlicher Belange wurden keine relevanten Stellungnahmen
vorgetragen die zu einer Änderung der Planung geführt hätten.
Nach derzeitigem Stand wird seitens der Verwaltung empfohlen, den vorgelegten
Bebauungsplanentwurf öffentlich aus zu legen.
Weitere Erläuterungen erfolgen bei Bedarf in der Sitzung.
Anlage(n):
(1) Übersichtsplan
(2) Planzeichnung verkleinert
(3) Legende
(4) Textliche Festsetzungen
(5) Begründung
BGM
Zust. Dez.
Fachbereich
Kämmerer
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