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Vorlage (Bebauungsplan 06.92 ’Gallbergsiedlung’, 2. Änderung - Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
159 kB
Datum
20.11.2014
Erstellt
11.11.14, 18:30
Aktualisiert
24.11.14, 15:50
Vorlage (Bebauungsplan 06.92 ’Gallbergsiedlung’, 2. Änderung
- Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss -) Vorlage (Bebauungsplan 06.92 ’Gallbergsiedlung’, 2. Änderung
- Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss -) Vorlage (Bebauungsplan 06.92 ’Gallbergsiedlung’, 2. Änderung
- Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss -)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Fink, Sabine 61 26 10 06.92 2.Ä 10.10.2014 340/2014 Betreff Bebauungsplan 06.92 ’Gallbergsiedlung’, 2. Änderung - Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: I: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954) die Aufstellung des Bebauungsplanes 06.92 ’Gallbergsiedlung’, 2. Änderung. II: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954), die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes 06.92 ’Gallbergsiedlung’, 2. Änderung. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf, Flur 15, und betrifft die Flurstücke 1358, 2789,1373, 1372, 1375, 2800 und 2801 sowie tlw. die Flurstücke 2132 und 2812. Das Plangebiet umfasst ca. 5.300 m² und ist folgendermaßen abgegrenzt: im Westen Im Norden im Osten im Süden BGM durch die westliche Grenze des Flurstücks 1358, durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 1358, 2789 und 1373 hier entsprechend der Straßenplanung innerhalb des Straßenflurstücks 2132 vom Grenzpunkt der Flurstücke 1373, 2789 und 2132 ca. 5,60 m in östlicher Richtung rechtwinklig in das Flurstück 2132 bis zum vorhandenen Fahrbahnrand. Dann auf diesem in einem Bogen von ca. 15,00 m Länge, weiter rechtwinklig auf die westliche Grenze des Flurstücks 2812 stoßend, entsprechend der Straßenplanung innerhalb des Flurstücks 2812 bis zum Grenzpunkt 2812, 2813, 1375 und entlang der südlichen Grenze der Flurstücke 2813 und 2811 und der nördlichen Grenze des Flurstücks 2800, durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 2800 und 2801, durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 2801, 1372, 1373, 2789 und 1358. Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14 Seite - 2 – Drucksache 340/2014 Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Erläuterungen: Erläuterungen zu I.: Im Zuge der Erstellung der Straßenplanung der neuen Erschließungsstraße wurde festgestellt, dass die geplante Einmündung abgehend von der Straße Unter Birken innerhalb der vorhandenen Flurstücksgrenzen nicht realisiert werden kann. Der Geltungsbereich wird im Einmündungsbereich soweit vergrößert, dass ein ausreichend großer Straßenradius hergestellt werden kann. Der Investor hat die Abgabe des Grundstücksteils vertraglich mit dem Eigentümer des Flurstücks (Auf dem Gallberg 11) geregelt. Erläuterungen zu II.: Der Rat der Stadt Brühl hat in seiner Sitzung vom 22.11.2011 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 06.92 ‘Gallbergsiedlung‘, 2. Änderung (Vorlage 328/74ai) gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 a BauGB beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist in der Zeit vom 02.05.2014 bis einschließlich 16.05.2014 erfolgt. Die Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 11.04.2014 beteiligt worden. Für den rückwärtigen Bereich der Straße Unter Birken 1, 3, sowie Auf dem Gallberg 7 und 9 liegt der Verwaltung ein Bebauungsvorschlag vor, der eine Änderung des bestehenden Planungsrechtes erfordert. Im rückwärtigen Bereich soll die Möglichkeit der Errichtung von 4 Einfamilienhäusern geschaffen werden. Die betroffenen Eigentümer sind durch 2 Investoren vertreten, welche die Kosten der Änderung (Planung, Gutachten, etc.) laut städtebaulichem Vertrag übernehmen. Die getroffenen Festsetzungen orientieren sich an der bestehenden Siedlungsstruktur und gewährleisten ein einheitliches Gesamtbild des Wohnquartiers. Da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt wird das Verfahren gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Seitens der Bürgerschaft wurden Bedenken zu folgenden Themen eingebracht: • Widerspruch der geplanten Bebauung zum vorhandenen Siedlungscharakter. Starke Beeinträchtigung der Privatsphäre der heutigen Bewohner. Der Ursprungscharakter des Siedlungsbereiches mit Grundstücksgrößen von > 1.000 m² ist in den zurückliegenden Jahren durch viele Grundstückteilungen und Bebauungen auf den rückwärtigen Gartengrundstücken weitestgehend verloren gegangen. Mit der Nachverdichtung von Innenbereichen folgt die Planung dem Bundesgesetzgeber, wonach vor der Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich vorrangig die Innenbereiche zu verdichten sind. Die heutigen Grundstücke des Änderungsbereiches weisen Tiefen von bis zu 64 m auf und sind bis zu 1.200 m² groß. Die neu entstehenden Grundstücke werden zwischen 450 - 600 m² groß sein. Eine extreme Nachverdichtung liegt nicht vor. Das Maß der baulichen Nutzung wurde für den Änderungsbereich aus dem Ursprungsplan übernommen. BGM Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14 Seite - 3 – Drucksache 340/2014 • Der zusätzlich entstehende Verkehr erzeugt Probleme in Hinblick auf Lärmerzeugung, Luftverschmutzung und verschärft die heute vorherrschende Parksituation weiter. Sowohl Lärm- als auch ein Verkehrsgutachten und ein Parkkonzept werden gefordert. Bei der Bebauung eines Innenbereichs mit zusätzlichen 4 Wohngebäuden bedarf es keiner Gutachten, da es sich um reinen Anliegerverkehr in einer geringen Größenordnung handelt. Die in der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beteiligten Fachbehörden haben keine dahingehenden Bedenken geäußert. • Entsorgung des anfallenden Erdaushubs (ehemaliger Braunkohletagebaubereich). Über das Plangebiet hinaus liegt das Gesamtareal ‚Gallbergsiedlung‘ im ehemaligen Braunkohletagebaubereich. Die Textlichen Festsetzungen weisen auf die Altlastenverdachtsfläche hin. Im Baugenehmigungsverfahren werden Auflagen zur fachgerechten Entsorgung von Erdaushubmaterialien vorgegeben. • Es wird um Prüfung gebeten, ob die neuen 4 Gebäude vom vorhandenen Mischwasserkanal aufgenommen werden können. Die Prüfung wurde im Vorfeld der Planung bereits durchgeführt und das Entwässerungskonzept mit dem zuständigen Fachämtern abgestimmt. • Die Berücksichtigung der Umweltbelange Fauna, Flora, ökologischer Ausgleich wird gefordert. Eine artenschutzrechtliche Vorprüfung wurde bereits durchgeführt. Ein Konflikt mit besonders schutzwürdigen Arten wurde nicht festgestellt. Die gesetzlich vorgeschriebenen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen wurden festgesetzt. Der Bebauungsplan wurde als Verfahren der Innenentwicklung § 13a BauGB aufgestellt. Für diese Bebauungspläne gilt, dass von der Umweltprüfung (Grundlage für den ökologischen Ausgleich) und dem Umweltbericht abgesehen wird. • Die neue Bebauung verschärft die knappen Plätze in Kindergärten und Schulen weiter. Die innerhalb des Änderungsbereiches zusätzlich zu erwartenden Kinder werden die Bedarfe an Kindergärten- und Schulplätzen in Badorf nicht merklich erhöhen. • Für die neuen Gebäude sollen die gleichen Festsetzungen getroffen werden wie im Ursprungsplan (BP 40 ‚Gallbergsiedlung‘) vorhanden sind. Die Festsetzungen der 2. Änderung entsprechen weitestgehend denen der Ursprungsplanung. Seitens der Träger öffentlicher Belange wurden keine relevanten Stellungnahmen vorgetragen die zu einer Änderung der Planung geführt hätten. Nach derzeitigem Stand wird seitens der Verwaltung empfohlen, den vorgelegten Bebauungsplanentwurf öffentlich aus zu legen. Weitere Erläuterungen erfolgen bei Bedarf in der Sitzung. Anlage(n): (1) Übersichtsplan (2) Planzeichnung verkleinert (3) Legende (4) Textliche Festsetzungen (5) Begründung BGM Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14