Daten
Kommune
Inden
Größe
140 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
26.10.17, 21:06
Aktualisiert
26.10.17, 21:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Sozialamt
Gisela Wacker
28.08.2017
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
TOP Ein Ja
Nein
109/2017
Ent Bemerkungen
Sozial-, Sport- und Kulturausschuss 15.11.2017
Rat
13.12.2017
Betrifft:
Antrag auf „Soziale Betreuung“ der Flüchtlingsarbeit
Beschlussentwurf:
Für 2018 wird ein Betrag in Höhe von 14.000 € als Zuschuss für die erfolgte Einstellung eines
Sozialarbeiters/in für die soziale Betreuung von Flüchtlingen eingestellt. Die mit dieser Stelle
verbundenen Aufgaben werden in einem gemeinsamen Vertrag festgeschrieben. Sofern die Stelle
bereits in 2017 eingerichtet, wird für 2017 ein anteiliger Zuschuss gezahlt. Über eine
Zuschussgewährung über 2018 hinaus wird zu einem späteren Zeitpunkt erneut entschieden.
Begründung:
Mit Schreiben vom 19.05.2017, eingegangen am 24.05.2017, stellt der Asylkreis Inden, vertreten
durch Herr R. Lövenich und Frau K. Pinkert, den Antrag, eine hauptamtliche Kraft (Sozialarbeiter
o. ä.) für die Betreuung der Flüchtlingsarbeit in Inden einzustellen.
Von Seiten des Bistums Aachen war für die Zeit von Oktober 2015 – September 2017 einmalig eine
50 %-Stelle für Flüchtlingsarbeit für die GdG Inden/Langerwehe eingerichtet worden. Die
Finanzierung der Stelle läuft aber zum 30.09.2017 aus und wird nicht mehr verlängert werden. Die
Stelleninhaberin, Frau Christina Menzel, war sowohl für Inden als auch für Langerwehe zuständig.
Vorgängerin auf dieser Stelle war Renate Wesemann.
Der vom Asylkreis vorgeschlagene Beschäftigungsumfang soll 50 % umfassen. Als
Anstellungsträger soll die Evangelische Kirchengemeinde Inden-Langerwehe fungieren, diese wäre
bereit, ein Büro zur Verfügung zu stellen und den/die Sozialarbeiter/In in ihr Team zu integrieren.
Begründet wird dieser Antrag mit der seit geraumer Zeit stark gestiegenen Zahl an in Inden
lebenden Flüchtlingen und deren Problemen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Menschen sich
in verschiedenen Stadien ihrer Asylverfahren befinden und mit hiesiger Sprache und Kultur nicht
vertraut sind. Darüber hinaus sind sie aufgrund ihrer unterschiedlichen Erfahrungen vor und
während der Flucht teilweise stark traumatisiert oder krank und mit der Situation vor Ort
überfordert. Oder aber sie haben unrealistische Erwartungen an das Leben hier. Unabhängig von
den aufgezählten Aspekten benötigen sie insbesondere Hilfe bei sozialer und beruflicher
Integration.
Die Finanzierung dieser Stelle soll durch den in der Flüchtlingspauschale enthaltenen
Betreuungsanteil erfolgen. In seiner Beispielrechnung geht der Asylkreis dabei von rd. 100
Personen aus, für die eine Pauschale sowohl nach § 4 FlüAG sowie gleichzeitig nach § 4 a FlüAG
gezahlt werde.
Grundsätzlich werden für eine Person nicht gleichzeitig Pauschalen nach § 4 bzw. § 4 a FlüAG
gezahlt, da es sich hierbei um verschiedene Personenkreise mit unterschiedlichen
Aufenthaltsrechten handelt. In der Gemeinde Inden leben zurzeit keine Personen, die einen
Anspruch nach § 4 a FlüAG haben.
Die Gemeinde Inden hat bisher folgende Leistungen erhalten:
Januar 2017
107 Personen
Februar
107 Personen
März
86 Personen
April
88 Personen
Mai
63 Personen
Juni
75 Personen (+9 Nachmeldungen)
Juli
75 Personen (gemeldet)
Schätzung
August – Dezember 70 Personen (mtl. 60.620 €)
Gesamt
92.662,00 €
92.662,00 €
74.476,00 €
77.074,00 €
54.558,00 €
72.744,00 €
64.950,00 €
303.100,00 €
832.226,00 €
Der in der Pauschale enthaltene Betreuungsanteil beträgt 3,83 %. Dies entspricht für 2017 einem
Betrag von 31.874,26 €. Ausgehend von den aktuellen Zahlen wird für die Zukunft mit ca. 65 – 70
abrechenbaren Personen zu rechnen sein. Dies würde für 2018 einer jährlichen Pauschale von rd.
697.000 € entsprechen, der Betreuungsanteil läge dann bei rd. 26.700 €.
Mit diesem Geld sind alle für die Betreuung von Flüchtlingen aufgewandten Kosten abgedeckt.
Hierzu gehört u. a. die Miete für die „Anziehbar“ von insg. 12.670 € jährlich, die Kosten für den
Hausmeister Asyl sowie z. B. Kosten, die für Dolmetscher aufgewandt werden.
Sofern man hier nur den auf die „Anziehbar“ entfallenden Anteil in Abzug bringt, bleiben für 2018
rund 14.000 € zur Verfügung. In diesem Fall wären die Kosten z. B. für Hausmeister durch die
Kommune selbst zu tragen. Allerdings reicht die verbleibende Summe mit Sicherheit nicht aus, um
eine Kraft mit einem Betreuungsumfang von 50 % zu finanzieren. Es ist aber zu berücksichtigen,
dass die bisher durch die katholische Kirche finanzierte auf zwei Jahre befristete 50 %-Stelle für
den Bereich Inden und Langewehe gemeinsam galt.
Aus diesem Grund wurde mit der Gemeinde Langerwehe Rücksprache gehalten, inwieweit dort die
Absicht besteht, mit Anteilen der Flüchtlingspauschale die Einrichtung einer Stelle eines
Sozialarbeiters/in zu finanzieren. Dies wurde verneint. Es besteht keinerlei entsprechende Absicht.
Auch wenn sich die Zahl der Flüchtlinge, die sich in einem laufenden Anerkennungsverfahren
befinden, deutlich verringert hat, benötigt der betroffene Personenkreis auch nach Abschluss des
Asylverfahrens noch umfangreiche Unterstützung. Hinzu kommen die Flüchtlinge, die aufgrund der
Wohnsitzauflage nach Abschluss ihres Verfahrens Inden zugewiesen werden. Auch hier besteht
Beratungsbedarf, und es ist im Interesse der Gemeinde Inden, diese Personen möglichst schnell und
umfassend zu integrieren.
Aus diesem Grund ist die Verwaltung der Auffassung, dass die Gemeinde Inden der Evangelischen
Kirchengemeinde für 2018 die Summe von 14.000 € für die Finanzierung einer Stelle für soziale
Betreuung für Flüchtlinge in Inden zur Verfügung stellen sollte, soweit eine entsprechende Stelle
Beschlussvorlage 109/2017
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eingerichtet wird. Die Modalitäten bzgl. des Einsatzes der entsprechenden Kraft sind in einem
Vertrag festzulegen. Soweit die Einrichtung bereits in 2017 erfolgt, sollte der anteilige Betrag auch
schon in 2017 gezahlt werden.
Da nicht absehbar ist, wie sich die Flüchtlingszahlen und damit verbunden die Flüchtlingspauschale
langfristig entwickeln, wird diese Regelung zunächst bis 31.12.2018 befristet.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon: im Haushalt des laufenden Jahres
in den Haushalten der folgenden Jahre
erstes Folgejahr
zweites Folgejahr
drittes Folgejahr
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt:
050313001
Sachkonto:
5318000
wenn nein: Finanzierungsvorschlag:
☒ ja
€
€
14.000 €
€
€
☒ ja
☐ nein
☐ nein
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Aufgestellt
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Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer
Beschlussvorlage 109/2017
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