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Beschlussvorlage (Antrag auf „Soziale Betreuung“ der Flüchtlingsarbeit)

Daten

Kommune
Inden
Größe
140 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
26.10.17, 21:06
Aktualisiert
26.10.17, 21:06
Beschlussvorlage (Antrag auf  „Soziale Betreuung“ der Flüchtlingsarbeit) Beschlussvorlage (Antrag auf  „Soziale Betreuung“ der Flüchtlingsarbeit) Beschlussvorlage (Antrag auf  „Soziale Betreuung“ der Flüchtlingsarbeit)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Sozialamt Gisela Wacker 28.08.2017 öffentlich Beratungsfolge Termin TOP Ein Ja Nein 109/2017 Ent Bemerkungen Sozial-, Sport- und Kulturausschuss 15.11.2017 Rat 13.12.2017 Betrifft: Antrag auf „Soziale Betreuung“ der Flüchtlingsarbeit Beschlussentwurf: Für 2018 wird ein Betrag in Höhe von 14.000 € als Zuschuss für die erfolgte Einstellung eines Sozialarbeiters/in für die soziale Betreuung von Flüchtlingen eingestellt. Die mit dieser Stelle verbundenen Aufgaben werden in einem gemeinsamen Vertrag festgeschrieben. Sofern die Stelle bereits in 2017 eingerichtet, wird für 2017 ein anteiliger Zuschuss gezahlt. Über eine Zuschussgewährung über 2018 hinaus wird zu einem späteren Zeitpunkt erneut entschieden. Begründung: Mit Schreiben vom 19.05.2017, eingegangen am 24.05.2017, stellt der Asylkreis Inden, vertreten durch Herr R. Lövenich und Frau K. Pinkert, den Antrag, eine hauptamtliche Kraft (Sozialarbeiter o. ä.) für die Betreuung der Flüchtlingsarbeit in Inden einzustellen. Von Seiten des Bistums Aachen war für die Zeit von Oktober 2015 – September 2017 einmalig eine 50 %-Stelle für Flüchtlingsarbeit für die GdG Inden/Langerwehe eingerichtet worden. Die Finanzierung der Stelle läuft aber zum 30.09.2017 aus und wird nicht mehr verlängert werden. Die Stelleninhaberin, Frau Christina Menzel, war sowohl für Inden als auch für Langerwehe zuständig. Vorgängerin auf dieser Stelle war Renate Wesemann. Der vom Asylkreis vorgeschlagene Beschäftigungsumfang soll 50 % umfassen. Als Anstellungsträger soll die Evangelische Kirchengemeinde Inden-Langerwehe fungieren, diese wäre bereit, ein Büro zur Verfügung zu stellen und den/die Sozialarbeiter/In in ihr Team zu integrieren. Begründet wird dieser Antrag mit der seit geraumer Zeit stark gestiegenen Zahl an in Inden lebenden Flüchtlingen und deren Problemen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Menschen sich in verschiedenen Stadien ihrer Asylverfahren befinden und mit hiesiger Sprache und Kultur nicht vertraut sind. Darüber hinaus sind sie aufgrund ihrer unterschiedlichen Erfahrungen vor und während der Flucht teilweise stark traumatisiert oder krank und mit der Situation vor Ort überfordert. Oder aber sie haben unrealistische Erwartungen an das Leben hier. Unabhängig von den aufgezählten Aspekten benötigen sie insbesondere Hilfe bei sozialer und beruflicher Integration. Die Finanzierung dieser Stelle soll durch den in der Flüchtlingspauschale enthaltenen Betreuungsanteil erfolgen. In seiner Beispielrechnung geht der Asylkreis dabei von rd. 100 Personen aus, für die eine Pauschale sowohl nach § 4 FlüAG sowie gleichzeitig nach § 4 a FlüAG gezahlt werde. Grundsätzlich werden für eine Person nicht gleichzeitig Pauschalen nach § 4 bzw. § 4 a FlüAG gezahlt, da es sich hierbei um verschiedene Personenkreise mit unterschiedlichen Aufenthaltsrechten handelt. In der Gemeinde Inden leben zurzeit keine Personen, die einen Anspruch nach § 4 a FlüAG haben. Die Gemeinde Inden hat bisher folgende Leistungen erhalten: Januar 2017 107 Personen Februar 107 Personen März 86 Personen April 88 Personen Mai 63 Personen Juni 75 Personen (+9 Nachmeldungen) Juli 75 Personen (gemeldet) Schätzung August – Dezember 70 Personen (mtl. 60.620 €) Gesamt 92.662,00 € 92.662,00 € 74.476,00 € 77.074,00 € 54.558,00 € 72.744,00 € 64.950,00 € 303.100,00 € 832.226,00 € Der in der Pauschale enthaltene Betreuungsanteil beträgt 3,83 %. Dies entspricht für 2017 einem Betrag von 31.874,26 €. Ausgehend von den aktuellen Zahlen wird für die Zukunft mit ca. 65 – 70 abrechenbaren Personen zu rechnen sein. Dies würde für 2018 einer jährlichen Pauschale von rd. 697.000 € entsprechen, der Betreuungsanteil läge dann bei rd. 26.700 €. Mit diesem Geld sind alle für die Betreuung von Flüchtlingen aufgewandten Kosten abgedeckt. Hierzu gehört u. a. die Miete für die „Anziehbar“ von insg. 12.670 € jährlich, die Kosten für den Hausmeister Asyl sowie z. B. Kosten, die für Dolmetscher aufgewandt werden. Sofern man hier nur den auf die „Anziehbar“ entfallenden Anteil in Abzug bringt, bleiben für 2018 rund 14.000 € zur Verfügung. In diesem Fall wären die Kosten z. B. für Hausmeister durch die Kommune selbst zu tragen. Allerdings reicht die verbleibende Summe mit Sicherheit nicht aus, um eine Kraft mit einem Betreuungsumfang von 50 % zu finanzieren. Es ist aber zu berücksichtigen, dass die bisher durch die katholische Kirche finanzierte auf zwei Jahre befristete 50 %-Stelle für den Bereich Inden und Langewehe gemeinsam galt. Aus diesem Grund wurde mit der Gemeinde Langerwehe Rücksprache gehalten, inwieweit dort die Absicht besteht, mit Anteilen der Flüchtlingspauschale die Einrichtung einer Stelle eines Sozialarbeiters/in zu finanzieren. Dies wurde verneint. Es besteht keinerlei entsprechende Absicht. Auch wenn sich die Zahl der Flüchtlinge, die sich in einem laufenden Anerkennungsverfahren befinden, deutlich verringert hat, benötigt der betroffene Personenkreis auch nach Abschluss des Asylverfahrens noch umfangreiche Unterstützung. Hinzu kommen die Flüchtlinge, die aufgrund der Wohnsitzauflage nach Abschluss ihres Verfahrens Inden zugewiesen werden. Auch hier besteht Beratungsbedarf, und es ist im Interesse der Gemeinde Inden, diese Personen möglichst schnell und umfassend zu integrieren. Aus diesem Grund ist die Verwaltung der Auffassung, dass die Gemeinde Inden der Evangelischen Kirchengemeinde für 2018 die Summe von 14.000 € für die Finanzierung einer Stelle für soziale Betreuung für Flüchtlinge in Inden zur Verfügung stellen sollte, soweit eine entsprechende Stelle Beschlussvorlage 109/2017 Seite 2 eingerichtet wird. Die Modalitäten bzgl. des Einsatzes der entsprechenden Kraft sind in einem Vertrag festzulegen. Soweit die Einrichtung bereits in 2017 erfolgt, sollte der anteilige Betrag auch schon in 2017 gezahlt werden. Da nicht absehbar ist, wie sich die Flüchtlingszahlen und damit verbunden die Flüchtlingspauschale langfristig entwickeln, wird diese Regelung zunächst bis 31.12.2018 befristet. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: Finanzierungsbedarf gesamt: davon: im Haushalt des laufenden Jahres in den Haushalten der folgenden Jahre erstes Folgejahr zweites Folgejahr drittes Folgejahr Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt: 050313001 Sachkonto: 5318000 wenn nein: Finanzierungsvorschlag: ☒ ja € € 14.000 € € € ☒ ja ☐ nein ☐ nein _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer Beschlussvorlage 109/2017 Seite 3