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Beschlussvorlage (Neubau eines Pflegeheimes in Lamersdorf, Mittelstraße, auf den Grundstücken Gemarkung Lamersdorf, Flur 4, Flurstücke 323,322, 321.121 und 453. Befreiung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung Lamersdorf §3, Dächer)

Daten

Kommune
Inden
Größe
57 kB
Datum
20.09.2017
Erstellt
07.09.17, 13:53
Aktualisiert
07.09.17, 13:53
Beschlussvorlage (Neubau eines Pflegeheimes in Lamersdorf, Mittelstraße, auf den Grundstücken Gemarkung Lamersdorf, Flur 4, Flurstücke 323,322, 321.121 und 453.
Befreiung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung Lamersdorf §3, Dächer)

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Vorlagen-Nr. 112/2017 Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt Regina Dechering 04.09.2017 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 20.09.2017 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Neubau eines Pflegeheimes in Lamersdorf, Mittelstraße, auf den Grundstücken Gemarkung Lamersdorf, Flur 4, Flurstücke 323,322, 321.121 und 453.  Befreiung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung Lamersdorf §3, Dächer Beschlussentwurf: Das Einvernehmen zu der Befreiung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung Lamersdorf §3, Dächer, für das vorliegende Bauvorhaben eines Pflegeheimes auf den Grundstücken Gemarkung Lamersdorf, Flur 4, Flurstücke 323,322, 321.121 und 453 wird erteilt. Begründung: Das Altenpflegeheim in Lamersdorf soll grundsätzlich baulich erneuert werden. Der vorhandene Bestand soll rückgebaut werden und durch einen Neubau, der den erforderlichen Pflegegrundlagen und bauordnungsrechtlichen Forderungen entspricht, ersetzt werden. Dies soll in 2 Bauabschnitten geschehen. Der Altbau soll beim Bau des ersten Bauabschnittes noch bestehen bleiben und danach erst abgerissen und ersetzt werden. So kann der Betrieb des Altenpflegeheims aufrechterhalten werden. Vom Architekturbüro sind nun erste Vorentwürfe zur Abstimmung vorgelegt worden. Wegen des anspruchsvollen Raumprogramms ist eine Dreigeschossigkeit des Baukörpers notwendig. Diese ist auch zulässig, da das vorhandene Altgebäude auch 3 Vollgeschosse plus ausgebautem Dach hat. Die vorliegenden Pläne zeigen, dass sich der Baukörper mit dem Flachdach bei weitem besser in die angrenzende Bebauung integriert als der Baukörper mit dem Satteldach. Da es sich bei dem Bau um einen sogenannten Sonderbau handelt und eine Übertragbarkeit auf Wohngebäude nicht gegeben ist, kann für die Dachform von der Gestaltungssatzung befreit werden, die über dem 2. Vollgeschoss ein Satteldach vorschreibt. Die Planung wird in der Sitzung vorgestellt und kann erörtert werden. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ☐ ja ☒ nein _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer