Daten
Kommune
Inden
Größe
57 kB
Datum
20.09.2017
Erstellt
07.09.17, 13:53
Aktualisiert
07.09.17, 13:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
112/2017
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
Regina Dechering
04.09.2017
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
20.09.2017
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Neubau eines Pflegeheimes in Lamersdorf, Mittelstraße, auf den Grundstücken Gemarkung
Lamersdorf, Flur 4, Flurstücke 323,322, 321.121 und 453.
Befreiung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung Lamersdorf §3, Dächer
Beschlussentwurf:
Das Einvernehmen zu der Befreiung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung Lamersdorf §3,
Dächer, für das vorliegende Bauvorhaben eines Pflegeheimes auf den Grundstücken Gemarkung
Lamersdorf, Flur 4, Flurstücke 323,322, 321.121 und 453 wird erteilt.
Begründung:
Das Altenpflegeheim in Lamersdorf soll grundsätzlich baulich erneuert werden. Der vorhandene
Bestand soll rückgebaut werden und durch einen Neubau, der den erforderlichen Pflegegrundlagen
und bauordnungsrechtlichen Forderungen entspricht, ersetzt werden. Dies soll in 2 Bauabschnitten
geschehen. Der Altbau soll beim Bau des ersten Bauabschnittes noch bestehen bleiben und danach
erst abgerissen und ersetzt werden. So kann der Betrieb des Altenpflegeheims aufrechterhalten
werden.
Vom Architekturbüro sind nun erste Vorentwürfe zur Abstimmung vorgelegt worden. Wegen des
anspruchsvollen Raumprogramms ist eine Dreigeschossigkeit des Baukörpers notwendig. Diese ist
auch zulässig, da das vorhandene Altgebäude auch 3 Vollgeschosse plus ausgebautem Dach hat.
Die vorliegenden Pläne zeigen, dass sich der Baukörper mit dem Flachdach bei weitem besser in die
angrenzende Bebauung integriert als der Baukörper mit dem Satteldach. Da es sich bei dem Bau
um einen sogenannten Sonderbau handelt und eine Übertragbarkeit auf Wohngebäude nicht
gegeben ist, kann für die Dachform von der Gestaltungssatzung befreit werden, die über dem 2.
Vollgeschoss ein Satteldach vorschreibt. Die Planung wird in der Sitzung vorgestellt und kann
erörtert werden.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
☐ ja
☒ nein
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Aufgestellt
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Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer