Daten
Kommune
Inden
Größe
53 kB
Datum
21.09.2017
Erstellt
31.05.17, 16:01
Aktualisiert
14.09.17, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
83/2017
Datum
Kämmerei
23.05.2017
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Hauptausschuss
14.06.2017
Hauptausschuss
21.06.2017
Rat
29.06.2017
Rat
21.09.2017
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung und des -plans 2017 sowie der 3.
Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2012-2022
Beschlussentwurf:
Der Gemeinderat beschließt, die Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung und des plans 2017 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre
2012-2022 zurück zu weisen.
Begründung:
Der Entwurf der Haushaltssatzung wurde am 07.04.2017 öffentlich bekannt gemacht. In der
Bekanntmachung wurde den Einwohnern oder Abgabepflichtigen eine Frist bis zum 28.04.2017
eingeräumt, Einwendungen gegen den Haushalt (vgl. § 80 abs. 3 GO NRW) zu erheben.
Von diesem Recht haben innerhalb der genannten Frist insgesamt vier Abgabepflichtige mit
inhaltsgleichen Einwendungen Gebrauch gemacht (sh. Anlage). Ferner haben einige
Abgabepflichtige auch schon gegen den Erlass der Hebesatzsatzung im Dezember 2016 mit
inhaltsgleichen Schreiben Einwendungen erhoben.
Der Gemeinderat hat vor Beschlussfassung über den Haushalt über die Einwendungen zu
entscheiden. Aufgrund der bekannten Haushaltssituation ist die Steigerung der Hebesätze
unabdingbar, so dass die Einwendungen zurück zu weisen sind.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
_______________________
Aufgestellt
☐ ja
☒ nein
_______________________ _______________________ ___________________________
Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer
Anlage(n):
(1) Einwendungen gegen den Haushalt
Beschlussvorlage 83/2017
Seite 2