Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung und des -plans 2017 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2012-2022)

Daten

Kommune
Inden
Größe
53 kB
Datum
21.09.2017
Erstellt
31.05.17, 16:01
Aktualisiert
14.09.17, 16:01
Beschlussvorlage (Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung und des -plans 2017 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2012-2022) Beschlussvorlage (Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung und des -plans 2017 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2012-2022)

öffnen download melden Dateigröße: 53 kB

Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 83/2017 Datum Kämmerei 23.05.2017 öffentlich Beratungsfolge Termin Hauptausschuss 14.06.2017 Hauptausschuss 21.06.2017 Rat 29.06.2017 Rat 21.09.2017 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung und des -plans 2017 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2012-2022 Beschlussentwurf: Der Gemeinderat beschließt, die Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung und des plans 2017 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2012-2022 zurück zu weisen. Begründung: Der Entwurf der Haushaltssatzung wurde am 07.04.2017 öffentlich bekannt gemacht. In der Bekanntmachung wurde den Einwohnern oder Abgabepflichtigen eine Frist bis zum 28.04.2017 eingeräumt, Einwendungen gegen den Haushalt (vgl. § 80 abs. 3 GO NRW) zu erheben. Von diesem Recht haben innerhalb der genannten Frist insgesamt vier Abgabepflichtige mit inhaltsgleichen Einwendungen Gebrauch gemacht (sh. Anlage). Ferner haben einige Abgabepflichtige auch schon gegen den Erlass der Hebesatzsatzung im Dezember 2016 mit inhaltsgleichen Schreiben Einwendungen erhoben. Der Gemeinderat hat vor Beschlussfassung über den Haushalt über die Einwendungen zu entscheiden. Aufgrund der bekannten Haushaltssituation ist die Steigerung der Hebesätze unabdingbar, so dass die Einwendungen zurück zu weisen sind. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: _______________________ Aufgestellt ☐ ja ☒ nein _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer Anlage(n): (1) Einwendungen gegen den Haushalt Beschlussvorlage 83/2017 Seite 2