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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 18 "In den Berger Benden" - Antrag auf Änderung der Gestaltungssatzung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
111 kB
Datum
20.09.2017
Erstellt
07.09.17, 13:53
Aktualisiert
07.09.17, 13:53
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 18 "In den Berger Benden"
- Antrag auf Änderung der Gestaltungssatzung)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. 117/2017 Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt Regina Dechering 05.09.2017 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 20.09.2017 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Bebauungsplan Nr. 18 "In den Berger Benden" - Antrag auf Änderung der Gestaltungssatzung Beschlussentwurf: Das Verfahren zur Änderung der Gestaltungssatzungen zum Bebauungsplan Nr. 18 „In den Berger Benden“ nördlicher und südlicher Geltungsbereich wird eingeleitet. Begründung: Mit Datum vom 24.07.2017 ist von einem betroffenen Bewohner im Geltungsbereich des o.a. Bebauungsplanes ein Antrag auf Änderung der Gestaltungssatzung insofern gestellt worden, dass Einfriedigungen entlang von öffentlichen Verkehrsflächen auch in Höhe von 2 m zu gestatten sind. Dieser Fall ist vergleichbar mit den Diskussionen um die entsprechenden Festsetzungen im Bereich der Bebauungspläne Waagmühle I und II. Auch hier führte die Einschränkung der Höhe von Einfriedungen entlang öffentlicher Verkehrsflächen zu Konflikten. Das Ergebnis der Beratungen veranlasste die Änderungen der Bebauungspläne insofern, dass die Festsetzung zu dieser Höhenbegrenzung gestrichen wurde. Da Einfriedungen mit einer Höhe von mehr als 1 m Höhe entlang von öffentlichen Verkehrsflächen bauordnungsrechtlich genehmigungspflichtig sind, konnten dann im Rahmen eines Bauantrages auch höhere Einfriedungen genehmigt werden. In den Genehmigungsverfahren werden dann auch Verkehrssicherheitsaspekte geprüft. Wegen der Vergleichbarkeit der Wohngebiete wird empfohlen, die Gestaltungssatzungen zum Bebauungsplan Nr. 18 „In den Berger Benden“ entsprechend zu ändern. Das Verfahren kann von der Verwaltung durchgeführt werden. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ☐ ja ☒ nein _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer