Daten
Kommune
Inden
Größe
111 kB
Datum
20.09.2017
Erstellt
07.09.17, 13:53
Aktualisiert
07.09.17, 13:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
117/2017
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
Regina Dechering
05.09.2017
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
20.09.2017
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Bebauungsplan Nr. 18 "In den Berger Benden"
- Antrag auf Änderung der Gestaltungssatzung
Beschlussentwurf:
Das Verfahren zur Änderung der Gestaltungssatzungen zum Bebauungsplan Nr. 18 „In den Berger
Benden“ nördlicher und südlicher Geltungsbereich wird eingeleitet.
Begründung:
Mit Datum vom 24.07.2017 ist von einem betroffenen Bewohner im Geltungsbereich des o.a.
Bebauungsplanes ein Antrag auf Änderung der Gestaltungssatzung insofern gestellt worden, dass
Einfriedigungen entlang von öffentlichen Verkehrsflächen auch in Höhe von 2 m zu gestatten sind.
Dieser Fall ist vergleichbar mit den Diskussionen um die entsprechenden Festsetzungen im Bereich
der Bebauungspläne Waagmühle I und II. Auch hier führte die Einschränkung der Höhe von
Einfriedungen entlang öffentlicher Verkehrsflächen zu Konflikten. Das Ergebnis der Beratungen
veranlasste die Änderungen der Bebauungspläne insofern, dass die Festsetzung zu dieser
Höhenbegrenzung gestrichen wurde. Da Einfriedungen mit einer Höhe von mehr als 1 m Höhe
entlang von öffentlichen Verkehrsflächen bauordnungsrechtlich genehmigungspflichtig sind,
konnten dann im Rahmen eines Bauantrages auch höhere Einfriedungen genehmigt werden. In den
Genehmigungsverfahren werden dann auch Verkehrssicherheitsaspekte geprüft.
Wegen der Vergleichbarkeit der Wohngebiete wird empfohlen, die Gestaltungssatzungen zum
Bebauungsplan Nr. 18 „In den Berger Benden“ entsprechend zu ändern. Das Verfahren kann von
der Verwaltung durchgeführt werden.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
☐ ja
☒ nein
_______________________
Aufgestellt
_______________________ _______________________ ___________________________
Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer