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Kommune
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Größe
229 kB
Datum
21.09.2017
Erstellt
14.09.17, 16:01
Aktualisiert
14.09.17, 16:01
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Inhalt der Datei
Anlage zur Vorlage Nr. 77/2017 2. Ergänzung
Aufgrund der im Hauptausschuss vom 07.09.2017 gestellten Fragen der Fraktionen CDU / SPD /
Bündnis90/Die Grünen wird zu einigen Punkten im folgenden Stellung genommen. Die Antworten
der Verwaltung werden unmittelbar unterhalb der Frage in kursiver Schrift dargestellt.
1. Sportpauschale
Der Bürgermeister wird aufgefordert schriftlich darzulegen, wie hoch die angesparte Sportpauschale ist und wo diese ausgewiesen wird.
„Die Sportpauschale der Jahre 2016 und 2017 wurde bislang keinen Maßnahmen zugewiesen. Mithin wurden Mittel in Höhe von 80 TEUR (2 x 40 TEUR) angespart. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses bzw. der Abschlüsse können jedoch noch Änderungen erfolgen.“
2. Entschädigung für Einziehung von Wirtschaftswegen
Der Bürgermeister wird aufgefordert, schriftlich die jährliche Gesamtsumme für die Entschädigung
der Einziehung von Wirtschaftswegen und Vorflutern in allen Gemarkungen der Gemeinde Inden
anzugeben und bei welchen Haushaltsstellen welche Beträge veranschlagt sind.
„Diese Antwort wird nachgereicht.“
3. Grundlagen für Berechnung der Steuern und Schlüsselzuweisung ab 2013
Der Bürgermeister wird aufgefordert, schriftlich nachvollziehbar die Grundlagen für die Berechnung der Steuern und Schlüsselzuweisungen ab dem Jahr 2013 zur Verfügung zu stellen. Anzugeben sind auch die Höhe der Beträge je Jahr ab 2013 der Gewerbesteuer sowie der Grundsteuern A
und B einschließlich der Schlüsselzuweisungen.
„Folgende Tabelle zeigt die jeweiligen Werte der angesprochenen Positionen an:
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
Gemeindeanteil
Einkommensteuer
Gemeindeanteil
Umsatzsteuer
Vergnügungssteuer
Hundesteuer
Kompensationsleist.
Familienleistungsausgleich
Schlüsselzuweisung vom
Land
Ergebnis
2013
Werte in
TEUR
59
1.113
1.772
Ergebnis
2014
Werte in
TEUR
53
1.037
4.889
Ergebnis
2015
Werte in
TEUR
40
1.061
7.649
Ergebnis
2016
Werte in
TEUR
45
1.143
1.195
Ansatz
2017
Werte in
TEUR
84
1.469
1.225
Plan
2018
Werte in
TEUR
94
2.948
1.839
Plan
2019
Werte in
TEUR
118
3.484
2.331
Plan
2020
Werte in
TEUR
144
3.904
2.714
Plan
2021
Werte in
TEUR
159
4.317
2.965
Plan
2022
Werte in
TEUR
174
4.864
3.553
2.971
2.477
2.517
3.460
3.417
3.596
3.773
3.961
4.080
4.202
258
1
58
265
1
60
311
3
65
319
3
66
317
4
72
361
3
68
370
4
70
378
7
72
389
4
46
401
4
79
479
236
339
344
362
355
364
373
383
392
0
0
0
1.542
0
992
0
270
277
284
Der Vorlage Nr. 77/2017 (1. Ergänzung) ist in Anlage 2 die Berechnung für die Steuern beigefügt.
Eine andere Berechnungsbasis existiert nicht. Für die Schlüsselzuweisung wird auf die Anlage verwiesen.
4. Kreisumlage und Jugendamtsumlage
Bei der Berechnung der Kreisumlage erfolgt eine jährliche Steigerung des Hebesatzes. Diese Steigerung ist nicht begründet und ergibt sich auch nicht aus den Unterlagen zum Kreishaushalt. Für die
Jugendamtsumlage geht die Verwaltung von einem gleichbleibenden Hebesatz bis 2022 aus. Der
Bürgermeister wird aufgefordert schriftlich darzulegen, in welcher Höhe die Kreisumlage ohne Erhöhung des Hebesatzes anfallen würde.
Die allgemeine Kreisumlage wie auch die Jugendamtsumlage hängt zum einen von dem jeweiligen
Umlagesatz und zum anderen von der Höhe der Umlagegrundlage ab. Nachfolgend werden beide
Umlagen ohne Änderung des Umlagesatzes dargestellt:
2017
allgemeine Kreisumlage Werte in EUR
Hebesatz
Unterschied zur Planung
Jugendamtsumlage
Werte in EUR
Hebesatz
Umlagegrundlagen
Werte in EUR
2018
2019
2020
2021
2022
4.804.365
3.950.000
3.993.300
4.085.100
4.176.900
4.268.700
45,90%
45,90%
45,90%
45,90%
45,90%
45,90%
0
0
139.200
186.900
236.600
288.300
2.920.000
2.167.500
2.262.000
2.358.500
2.457.000
2.557.500
26,78%
27,41%
27,50%
27,50%
27,50%
27,50%
10.467.026
8.593.246
8.700.000
8.900.000
9.100.000
9.300.000
5. Zuweisung des Landes zu einer Sirene in Schophoven
In der Ergänzungsvorlage 77/2017 zu Ziffer 19 ist ausgeführt, dass nach einem Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW im Haushaltsjahr 2017 mit einer Zuweisung
von 6.500 Euro gerechnet werden kann. Der Bürgermeister wird aufgefordert, schriftlich darzulegen, bei welcher Haushaltsstelle diese Zuweisung veranschlagt ist.
Die Landeszuweisung zum Ausbau von Warnsystemen ist am 08.06.2017 in Höhe von 6.641,98 €
eingegangen und bei 020126001/4141000 verbucht. Ein entsprechender Zuweisungsbescheid ist
erst am 29.06.2017 eingegangen. Eine Veranschlagung ist für das Haushaltsjahr 2017 nicht vorgenommen worden, da zum Zeitpunkt der Erstellung des Entwurfs des Haushalts über eine weitere
Zuweisung keine Kenntnis bestand.
6. Einzelne Steuern neben Grund- und Gewerbesteuer
In der Ergänzungsvorlage 77/2017 zu Ziffer 28 ist ausgeführt: Einzelne Steuern wurden nicht erhöht, da die Auswirkungen auf den Haushalt weniger relevant erachtet wurden. Der Bürgermeister
wird aufgefordert schriftlich darzulegen, warum welche Steuer nicht verändert wurden und wer
wann den Grenzbetrag festgelegt hat, was eine Relevanz für den Haushalt hat.
Weder die Vergnügungssteuer noch die Hundesteuer wurde im Rahmen der Haushaltsplanung angehoben. Bei den genannten Steuerarten (sh. auch Antwort zu Nr. 3) wurde der jeweilige Mehrertrag durch Anhebungen seitens des Kämmerers als zu gering erachtet, um eine relevante Haushaltsverbesserung (> 50 TEUR) zu erzielen. Bei der Vergnügungssteuer würde eine entsprechende
Anhebung erdrosselnde Wirkung haben und wäre entsprechend gerichtlich angreifbar. Bei der
Hundesteuer wäre eine Anhebung grundsätzlich möglich, und würde bei entsprechenden Differenzbeträgen auch seitens der Verwaltung vorgeschlagen.
7. Konzessionsvereinbarung Wasserleitungszweckverband
Der Bürgermeister wird aufgefordert schriftlich die Höhe der voraussichtlichen Konzessionsbeiträge des WZL ab 2017 anzugeben.
Bisher wurde noch keine Abrechnung vorgenommen. Es wird davon ausgegangen, dass der Ertrag
aus dieser Konzession bei rd. 5 TEUR liegt.
8. Personalkosten
Anmerkung der Verwaltung: Die Steigerung in Höhe von 317.000 Euro gründet sich vom Allem in
einem leicht erhöhten Mitarbeiterstamm und den Tarifabschlüssen im Öffentlichen Dienst.
Der Bürgermeister wird aufgefordert schriftlich darzulegen, welcher Betrag entfällt auf den Tarifabschluss und den leicht erhöhten Mitarbeiterstamm, wobei zum Mitarbeiterstamm die Arbeitsplätze
einzeln anzugeben sind.
Diese Erläuterung wird nachgereicht
9. Stellenplan und Personalausgaben.
Der vorliegende Stellenplan 2017 bedarf einiger Nachfragen, wobei sich diese nicht auf die Arbeitsplätze/Stellen im Kindergartenbereich beziehen. Des Weiteren beziehen sich die gestellten
Fragen auf Arbeitsplätze und nicht auf einzelne Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen:
1. Sind im Stellenplan 2017 alle Arbeitsplätze als Stellen der Gemeinde angegeben?
2. Gibt es Arbeitsverhältnisse in der Gemeinde, die nicht im Stellenplan abgebildet sind?
Wenn ja, welche sind dies mit genauer Bezeichnung und Arbeitseinsatz/Arbeitsgebiet.
3. Um den Stellenplan 2017 beurteilen zu können, sind zwingend folgende Angaben erforderlich.
3.1. Wer ist ab wann auf welchen Arbeitsplätzen neu eingestellt worden ( Zeitraum Amtsantritt des Bürgermeisters Langefeld bis heute)
3.2. Welche Arbeitsplätze sind durch Ausscheiden von Beschäftigten freigeworden (Zeitraum Amtsantritt des Bürgermeisters Langefeld bis heute)
3.3. Ist vor einer Neubesetzung des Arbeitsplatzes von ausgeschiedenen Beschäftigten in jedem Einzelfall überprüft worden, ob dieser Arbeitsplatz wieder besetzt werden muss.
Begründung auf jeden Einzelfall bezogen zur Verfügung stellen.
3.4. Gibt es eine Übersicht über die Arbeitsplätze/Stellen, die durch altersbedingtes Ausscheiden (Rentenbezug) frei werden, mit der Aussage dazu, ob diese wieder besetzt werden sollen/können/müssen. Zeitraum ab 01.01.2017 für die nächsten 5 Jahre. Wenn nein,
warum nicht?
Zu dieser Frage wird zunächst auf die Anlage 3 zur Vorlage 77/2017 1. Ergänzung verwiesen.
Weitere Angaben werden in einer nichtöffentlichen Mitteilungsvorlage gegeben.
4. Veränderungen in der Zahl der Stellen ohne Kindergartenbereich.
Tarifliche Beschäftigte Stellenplan 2015/2016
Zahl der Stellen je Jahr
38,31
Zahl der tatsächlich besetzten Stellen 30.06.2016 38,03
Differenz zwischen Soll und Ist
./ 0,28
Stellenplan 2017
Zahl der Stellen für 2017
43,99
Differenz zu tatsächlich besetzte Stellen 30.06.2016
+5,96
Beamte Stellenplan 2015/2016
Zahl der Stellen je Jahr
6,07
Zahl der tatsächlich besetzten Stellen 30.06.2016 5,46
Differenz zwischen Soll und Ist
./. 0,61
Stellenplan 2017
Zahl der Stellen für 2017
4,46
Differenz zu tatsächlich besetzte Stellen 30.06.2016
./.1,0
Gesamtzahl für tariflich Beschäftigte und Beamte stellt sich wie folgt dar:
Beschäftigte/Beamte ohne Kindergartenbereich
Stellenplan 2015/2016
Zahl der Stellen je Jahr
44,38
Zahl der tatsächlich besetzten Stellen 30.06.2016 43,49
Differenz zwischen Soll und Ist
./. 0,99
Stellenplan 2017
Zahl der Stellen für 2017
48,45
Differenz zu tatsächlich besetzte Stellen 30.06.2016
+4,96
Welche Stellen sollen aus welchen Gründen im Stellenplan 2017 zusätzlich zum Stand Ist
per 30.06.2016 eingerichtet werden. Bitte detaillierte Stellenbeschreibung und Bewertung
jeder zusätzlichen Stelle vorlegen.
Die Notwendigkeit zur Einrichtung / Erhaltung / Ausweitung von Stellen oder Stellenanteilen wurde bereits mehrfach erläutert und an dieser Stelle nicht wiederholt. Weitere Informationen können ebenfalls der nichtöffentlichen Mitteilungsvorlage entnehmen.
5. Die aufgeführten Stellen nach Entgeltgruppen weisen eine deutliche Veränderung gegenüber 2015/2016 aus, sind aber nicht erkennbar schriftlich begründet. Bitte daher entsprechend jeden Arbeitsplatz/jede Stelle angeben, warum dieser/diese in 2017 mit einer anderen
/HÖHEREN !! Vergütung ausgewiesen wurde.
Entgeltgruppe Stellen Alt
neu
Differenz
Ist per 30.06.2016
12
1
3
2,00 +
1
11
1
2,77
1,77 +
1
10
2
1
1 ./.
2
9
3,51
2
1,51 ./.
3,77
8
2
10,44 8,44 +
6
12,58
16,49 3,91 +
5
9,66
1,15
8,51 ./.
2,26
19,75
1,15
Die Ausweisung höherwertiger Stellen erfolgt vor dem Hintergrund der nunmehr endlich
zwischen den Tarifvertragsparteien ausgehandelten neuen Entgeltordnung. Diese ist zum
01.01.2017 in Kraft getreten und die Mitarbeiter haben auf Anraten des Personalrats und
der Gewerkschaft entsprechende Anträge gestellt. Die Höhergruppierungen bzw. die Stellenbewertungen sind noch nicht erfolgt. Dies wird in Kürze erfolgen. Eine entsprechende Information an den Gemeinderat muss hier auch nicht vorgenommen werden, da es sich um
ein originäres Recht bzw. eine originäre Pflicht des Bürgermeisters handelt. Die Stellenbewertungen können nach entsprechender Durchführung eingesehen werden.
6. Bitte den aktuellen Verwaltungsgliederungsplan zur Verfügung stellen.
Dieser ist als Anlage beigefügt.
7. Die Aufteilung der Personalkosten ist jetzt im HH 2017 umgestellt worden. Dies führt dazu,
dass die Stellen und damit die Ausgaben nicht mehr mit der Vergangenheit vergleichbar
sind. Wenn nun ein neues System zur Verteilung genutzt wird, brauchen wir als verantwortliche Politiker aber Angaben, um ab 2017 auch transparent erkennen zu können, welches
Personal mit welchen Vergütungsgruppen in jedem Produkt zur Ermittlung der Kosten herangezogen wird. Die Positionen des Stellenplan Seite A3/A4 sowie A 6/A7 sind je Produkt
innerhalb der jeweiligen Seite der Produktbeschreibung zusätzlich darzustellen.
Die Angabe der Zahl der Beamtenstellen und der Tarifangestellten ist nicht ausreichend, um
das Produkt beurteilen zu können. Die Aufwendungen im personellen Bereich zu den einzelnen Produkten müssen nachvollziehbar sein. Geschieht übrigens in anderen Städten und
Gemeinden und im Kreis.
Im Entwurf des Haushalts 2018 werden neben der Anzahl der Stellen auch die Entwicklung
(analog des Stellenplans) angegeben. Eine Differenzierung nach Besoldungs- oder Entgeltgruppen wird nicht wiedergegeben. Beim Haushalt des Kreises mit weit über 1000 Mitarbeitern mag dies zur besseren Übersichtlichkeit notwendig sein. Für die Gemeinde Inden ist
dies nicht notwendig. Hier können die genannten Anlagen zum Stellenplan ohne weitere
Probleme zu Rate gezogen werden.
Der Bürgermeister wird aufgefordert, alle vorstehenden Fragen umfassend und nachvollziehbar
schriftlich zu beantworten.
10. Überprüfung der Haushaltsansätze in 2017
Zwischenzeitlich liegen das Rechnungsergebnis 2015 und sicherlich auch das vorläufige Rechnungsergebnis 2016 vor. Die Ansätze 2017 ff. sind daher zu überprüfen, insbesondere weil nach
den Sommerferien bereits 8 Monate des Jahres 2017 (2/3) vorbei sind und damit hinreichend sichere Erkenntnisse der Einnahmen/Ausgaben zum 31.08.2017 sowie erkennbarer Einnahmen/Ausgaben in den nächsten Monaten vorliegen bedarf es zwingend einer Überarbeitung der
Haushaltsansätze 2017 und der folgenden Jahre. Der Bürgermeister wird aufgefordert, die Überprüfung durchzuführen und die Ergebnisse vorzulegen.
Für den Haushalt 2017 wird eine solche Überprüfung aus Zeitgründen nicht stattfinden.
11. Flüchtlingsunterkunft Kalkweg 30, Seite 127
Der Bürgermeister wird aufgefordert, schriftlich darzulegen und mit detaillierte Erläuterungen, welche Kosten für das Grundstück bisher entstanden sind.
Derzeit sind für das Grundstück rd. 197 TEUR (Anschaffungskosten) sowie rd. 12 TEUR als Abschlag für Architektenleistungen angefallen.
12. Nutzungsentgelte S.76
Es gibt eine Anmerkung zur Niederschrift vom 10.05.2017 der Verwaltung: Die Nutzungsentgelte
der Turnhalle Lucherberg und der Sporthalle GHS Inden werden noch geliefert.
Bisher liegen die Angaben nicht vor. Der Bürgermeister wird aufgefordert schriftlich die Nutzungsentgelte vorzulegen.
Diese Angabe wird nachgereicht.
13. Heimatpflege Seite 193 und 250
Die zur Verfügung gestellte Liste ist nicht aussagefähig. Der Bürgermeister wird aufgefordert,
schriftlich eine Auflistung der gezahlten Vereinszuschüsse in der Form der bisherigen Haushaltsunterlagen zur Verfügung zu stellen.
In den zur Verfügung gestellten Listen (Anlagen zur Niederschrift des Sozial-, Sport- und Kulturausschusses vom 04.05.2017) sind die gezahlten Zuschüsse ersichtlich. Eine Änderung der Unterlagen gegenüber vorherigen Haushaltsjahren kann aus Sicht der Verwaltung nicht nachvollzogen
werden.
Grundsatzbeschluss zum Finanzcontrolling fassen:
Der Bürgermeister legt ab sofort dem Hauptausschuss nach Ablauf eines jeden Quartals einen Finanzbericht (Finanzcontrollingbericht) vor, der die finanzielle Entwicklung bis zum jeweils abge-
laufenen Quartal nachvollziehbar wiedergibt, insbesondere in Bezug auf die Haushaltsveranschlagungen.
Für das laufende Jahr 2017 ist ein aktueller Finanzbericht zum 31.08.2017 vorzulegen.
In einer weiteren Anlage wird eine Auswertung aus dem System aufgezeigt, die für den Ertrags- und
Aufwandsbereich einen undifferenzierten Soll-Ist Vergleich darstellt. Dieser soll als Basis dienen,
welche Angaben in dem beschlossenen Finanzbericht dargestellt bzw. näher betrachtet werden sollen.