Daten
Kommune
Inden
Größe
131 kB
Datum
21.09.2017
Erstellt
24.08.17, 16:01
Aktualisiert
24.08.17, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Hauptamt
Herr Linzenich
31.07.2017
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Schulausschuss
06.09.2017
Rat
21.09.2017
TOP Ein Ja
Nein
104/2017
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Konzept zur Verwendung der Mittel aus dem Programm "Gute Schule 2020"
Beschlussentwurf:
Der Gemeinderat beschließt die Mittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“, wie folgt zu
verwenden:
1. Für das Jahr 2017 werden die Mittel zur Anschaffung neuer Hardware für die Computerräume
der Grundschule und der Hauptschule verwendet.
2. Für das Jahr 2018 erfolgen die Schaffung eines zweiten Fluchtwegs aus dem Keller der
Goltsteinschule sowie einer im Gebäude liegenden Behindertentoilette. Des Weiteren soll eine
Hebevorrichtung für Rollstuhlfahrer in der Grundschule Inden/Altdorf geschaffen werden, um
Rollstuhlfahrern den Zugang zum 1. Obergeschoss zu ermöglichen.
3. Für das Jahr 2019 erfolgt eine Verwendung für die Sanierung der Sportanlage an der
Goltsteinschule.
4. Für das Jahr 2020 erfolgt die Anbringung eines Sonnenschutzes der Klassenräume an der
Schulhofseite der Goltsteinschule.
5. Weiterhin wird beschlossen, dass eine Verschiebung einzelner Maßnahmen in spätere Jahre
möglich ist, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel in dem jeweiligen Jahr nicht ausreichen.
Außerdem sollen jeweils nicht benötigte Mittel in voller Höhe für zusätzliche technische
Ausstattung der Klassenräume (z.B. Smartboards pp.) zu gleichen Teilen für die Grundschule und
die Goltsteinschule verwendet werden.
Begründung:
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen (Gute Schule 2020)
vom 15.12.2016 hat das Land den Kommunen Schuldendiensthilfen für Kredite, die der
Finanzierung der Sanierung Modernisierung und des Ausbaus der baulichen und digitalen
kommunalen Schulinfrastruktur dienen, in Aussicht gestellt.
Gemäß der gesetzlichen Verteilung stehen der Gemeinde Inden mithin in den Jahren von 2017 bis
2020 jährlich 85.094.00 EUR zur Verfügung, die die Gemeinde Zins- und Tilgungsfrei über die
NRW.Bank beantragen kann.
Voraussetzung für die Förderfähigkeit einzelner Maßnahmen ist neben der zweckentsprechenden
Verwendung, das Vorliegen eines durch die Vertretungskörperschaft beschlossenen Konzeptes. Im
Rahmen der Haushaltsberatung wurde seitens der Verwaltung immer wieder darauf hingewiesen,
dass das Konzept noch im Rat beschlossen werden müsse.
Bei der Erstellung des vorliegenden Konzepts wurden die Schulleitungen involviert und es konnte
eine entsprechende Abstimmung erzielt werden.
Die ggf. für das Jahr 2017 nicht abgerufenen Mittel können gemäß § 2 Abs. 1 S. 3 des o.g. Gesetzes
ins Folgejahr übertragen werden, so dass der Gemeinde kein Schaden durch die verspätete
Beschlussfassung des Konzepts entsteht. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage ist eine
entsprechende Anfrage bei der Kommunalaufsicht anhängig.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
☒ ja
☐ nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf gesamt:
85.094€
davon: im Haushalt des laufenden Jahres
€
in den Haushalten der folgenden Jahre
erstes Folgejahr
85.094€
zweites Folgejahr
85.094€
drittes Folgejahr
85.094€
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
☒ ja
☐ nein
wenn ja:
Produkt:
diverse
Sachkonto:
wenn nein: Finanzierungsvorschlag: 100 % Kostentragung durch das Land NRW
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Aufgestellt
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Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer
Beschlussvorlage 104/2017
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