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Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Vorlage 104 aus 2017)

Daten

Kommune
Inden
Größe
92 kB
Datum
21.09.2017
Erstellt
07.09.17, 13:53
Aktualisiert
07.09.17, 13:53
Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Vorlage 104 aus 2017) Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Vorlage 104 aus 2017)

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Inhalt der Datei

Anlage 1 zur Vorlage 104/2017 Beantwortung der Fragen aus dem Schulausschuss zum Konzept zur Verwendung der Mittel aus dem Programm Gute Schule 2020 Im Rahmen der Sitzung des Schulausschusses vom 06.09.2017 wurden verschiedene Fragen zum Konzept bzw. der Umsetzung gestellt. Nachfolgend werden diese Fragen (teilweise zusammengefasst) beantwortet: 1. Ist das sehr grob und wenig detailreiche Konzept ausreichend für die Gewährung der entsprechenden Mittel? Antwort: Der NRW.Bank wurde der Beschluss im Vorfeld mit der Bitte um Stellungnahme übersandt, ob dies so ausreichend ist und ob auch spätere Änderungen des Konzepts möglich sind, die Fördermittel zu beantragen. Die NRW.Bank teilte mit, dass der Beschluss in der vorliegenden Form ausreicht und auch spätere Änderungen möglich sind. 2. Gibt es eine Priorisierung der genannten Maßnahmen? Antwort: Derzeit liegt keine Prioritätenliste vor. Die Umsetzung ist abhängig von den jeweiligen Kosten, die derzeit nicht vorliegen. Aufgrund des unter 5. Genannten Zusatzes ist eine Verschiebung von Maßnahmen allerdings möglich. Ferner sind auch wie oben geschildert Änderungen möglich, wenn beispielsweise eine Hebevorrichtung für Rollstuhlfahrer in einen eventuellen Anbau des Grundschulgebäudes integriert werden könne. 3. Können einzelne Maßnahmen nicht auch durch Investitionsförderungspaketes des Bundes gefördert werden? das angekündigte Antwort: Die 2. Stufe des Investitionsförderungsgesetzes, dass die neue Landesregierung den Kommunen zur Verfügung stellen will, sieht eine Förderung der Gemeinde Inden mit rd. 200 TEUR vor. Diese Fördermittel werden vollständig in den Neu- / Um- oder Anbau der Grundschule verwendet. Hierfür soll auch die avisierte Erhöhung der jährlichen Schulpauschale eingesetzt werden. 4. Wird die neue Hardwareausstattung der Grundschule mit mobilen Endgeräten stattfinden, um auch den PC-Raum einsparen bzw. als Klassenraum nutzen zu können? Antwort: Herr Neumann verweist darauf, dass die Grundschule bereits einen Test mit Tablets durchgeführt hat und dies zu keinem akzeptablen Ergebnis geführt hat und sieht dies höchstens als Zukunftsprojekt für die nächste oder übernächste neue Ausstattung der Grundschule. Des Weiteren erläutert er, dass der PC-Raum auch z.B. als Musikraum oder auch für andere Kurse pp. verwendet wird, so dass eine Einsparung nicht möglich ist. 5. Welche Hardwarekomponenten müssen neu angeschafft werden, welche Kosten sind zu erwarten zählen und auch Smartboards hierzu? -2Antwort: Herr Gülden und Herr Neumann erläutern, dass neben neuen Endgeräten PCs auch neue Server inkl. aller Lizenzen beschafft werden müssen, um einen ordnungsgemäßen Schulbetrieb weiterhin zu gewährleisten. Herr Neumann verweist auch auf eine notwendige Vernetzung der beiden Schulstandorte Inden/Altdorf und Lucherberg. Die Kosten hierfür können aufgrund des Ausbleibens eines Angebots nicht beziffert werden. Eine Begehung zur Aufnahme der erforderlichen Ausstattung hat aber stattgefunden, so dass hoffentlich kurzfristig ein Angebot bzw. eine fundierte Kostenschätzung vorliegen wird. Sobald ein Angebot vorliegt, soll dies dem Bau- und Vergabeausschuss zwecks Abstimmung des Leistungsverzeichnisses vorgelegt werden. Danach können die Anfragen bei verschiedenen Anbietern gestartet werden. Sollte dies kurzfristig möglich sein, wird zur Auftragsvergabe eventuell ein außerordentlicher Bauund Vergabeausschuss notwendig. Smartboards gehören zwar nicht zur Hardwareausstattung aber können aufgrund des im Beschlussvorschlag unter 5. genannten Aspekts trotzdem beschafft werden. 6. Warum muss ein zweiter Fluchtweg aus dem Keller der Goltsteinschule geschaffen werden, könnte dies nicht über die Verbindung zum Schützenheim dargestellt werden? Antwort: Herr Gülden erläutert, dass die geänderten Brandschutzbestimmungen seit Jahren die Nutzung des Kellers zu Unterrichtszwecken unterbinden. Sowohl für kleine Theaterveranstaltungen als auch für den Musikunterricht wäre dieser zusätzliche Raum sehr wünschenswert. Herr Ortmann bestätigt, dass nur ein zweiter Fluchtweg den Unterricht ermöglichen kann. 7. Wurde die Anbringung eines Sonnenschutzes auch für die Grundschule Lucherberg überprüft? Antwort: Herr Neumann antwortet, dass ein solcher bereits vorhanden ist. 8. Können die im Entwurf des Haushalts veranschlagten Mittel zur Sanierung der Toiletten in der Turnhalle auch über dieses Programm finanziert werden? Antwort: Eine Finanzierung ist durchaus möglich, aber vor dem Hintergrund der Maßnahmen des Jahres 2018 erst in 2019. Hierzu wird vorgeschlagen die Formulierung im Beschlussvorschlag von „Sanierung der Sportanlage“ in „Sanierung der Sportanlagen“ zu ändern. 9. Könnte eine Hebevorrichtung für Rollstuhlfahrer nicht anderweitig finanziert werden? Antwort: Alternative Fördermöglichkeiten z.B. durch den LVR sollen selbstverständlich geprüft werden. 10. Ist es möglich die einzelnen Maßnahmen zumindest mit groben Kostenschätzungen zu hinterlegen. Antwort: Derzeit ist dies nicht möglich. Sollten sich Änderungen ergeben, werden diese mündlich vorgetragen.