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Beschlussvorlage (Zweite Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Gemeinde Inden)

Daten

Kommune
Inden
Größe
147 kB
Datum
21.09.2017
Erstellt
24.08.17, 16:54
Aktualisiert
24.08.17, 16:54
Beschlussvorlage (Zweite Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Gemeinde Inden) Beschlussvorlage (Zweite Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Gemeinde Inden)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Ordnungsamt Silke Esser 24.08.2017 öffentlich Beratungsfolge Termin Hauptausschuss 07.09.2017 Rat 21.09.2017 TOP Ein Ja Nein 86/2017 1. Ergänzung Ent Bemerkungen Betrifft: Zweite Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Gemeinde Inden Beschlussentwurf: Der Brandschutzbedarfsplan für die Gemeinde Inden, der mit Hilfe der Firma Safe-Tec Consulting GmbH erstellt wurde, wird in der vorliegenden Form beschlossen. Dieser ist bei Bedarf jedoch spätestens bis Dezember 2022 fortzuschreiben. Begründung: Das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) verpflichtet die Gemeinden in § 3 Abs. 3 zur Aufstellung, Umsetzung und Fortschreibung von Brandschutzbedarfsplänen. Diese Forderung wurde 1998 neu in das damalig gültige FSHG aufgenommen. Für die Gemeinde Inden wurde der erste Brandschutzbedarfsplan im November 2000 durch den Rat verabschiedet. Eine erste Fortschreibung erfolgte im Dezember 2010. Das seit Januar 2016 gültige BHKG schreibt eine Fortschreibung zwingend spätestens nach 5 Jahren vor, so dass nun die zweite Fortschreibung dringend angeraten ist. Der Brandschutzbedarfsplan ist als Synonym für die Gesamtheit der Aufgaben der Feuerwehr zu sehen und in diesem werden in kommunaler Eigenverantwortung Schutzziele (Eintreffzeit, Funktionsstärke sowie Erreichungsgrad) und das erforderliche Maß an Gefahrenabwehr zur Erreichung dieser Ziele definiert. Zudem wird nicht nur der Bedarf zum Bewältigen von Bränden ermittelt und dargestellt. Aufgaben in der technischen Hilfeleistung, des Umweltschutzes, der Bekämpfung von Großschadenereignissen, der allgemeinen Gefahrenabwehr und der sonstigen Dienstleistungen müssen ebenfalls beschrieben werden. Der Zweck des Bedarfsplanes ist die Festlegung von Zielen und das Ermitteln der für die Zielerreichung notwendigen Maßnahmen. Der Bedarfsplan beantwortet folgende Fragen:  Was kann passieren und welche Aufgaben sind dann zu bewältigen? (Gefahrenpotenzial und Aufgabenbeschreibung)  In welcher Qualität soll die Feuerwehr die Aufgaben erledigen? (Schutzzieldefinition = Erreichungsgrad von 80 % bzw. 90 %)  Wie ist die Feuerwehr jetzt aufgebaut und wie leistungsfähig ist die Feuerwehr mit dieser Struktur? (Darstellung der IST-Struktur, Einsatzgeschehen – und Leistungsfähigkeit)  Wie muss die Feuerwehr für die Zielerreichung aussehen und was ist notwendig, um die vorhandene Struktur an die Soll-Struktur anzupassen? (Festlegen einer Soll-Struktur und von Maßnahmen) Aufgrund der anstehenden Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes hat sich die Arbeitsgruppe „Feuerwehr“, bestehend aus Vertretern der Fraktionen, der Feuerwehr, der Firma Safetec Consulting GmbH und der Verwaltung zu Arbeitssitzungen getroffen. Dabei wurde sehr intensiv und ausführlich über die Anforderungen, Ansprüche und Möglichkeiten bezüglich der Ausrüstung einer Feuerwehr diskutiert und beraten. Zudem wurde der Entwurf mit zusätzlichen Erläuterungen der Verwaltung zum Fahrzeugkonzept jedem Ratsmitglied zwecks weiterer abschließender Beratungen in den Fraktionen zur Verfügung gestellt. Nachdem in der Ratssitzung am 29.06.2017 Beratungsbedarf erklärt wurde, hat am 17.08.2017 zur Klärung aller noch bestehender Fragen ein Gespräch des Gemeindebrandmeisters, Herrn Dienstknecht, mit den Vorsitzenden aller Fraktionen stattgefunden. An diesem Gespräch haben auch noch Herr Kreisbrandmeister, Eismar, sowie der Leiter des Amtes für Bevölkerungsschutz, Herr Butz, teilgenommen und ebenfalls bestehende Fragen erläutert bzw. ausführliche Informationen gegeben. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: Finanzierungsbedarf gesamt: davon: im Haushalt des laufenden Jahres in den Haushalten der folgenden Jahre erstes Folgejahr zweites Folgejahr drittes Folgejahr Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt: Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: ☒ ja ☐ nein 1.290.000 € 460.000 € 380.000 € 450.000€ € ☒ ja ☐ nein _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer Beschlussvorlage 86/2017 1. Ergänzung Seite 2