Daten
Kommune
Inden
Größe
147 kB
Datum
21.09.2017
Erstellt
24.08.17, 16:54
Aktualisiert
24.08.17, 16:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Ordnungsamt
Silke Esser
24.08.2017
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Hauptausschuss
07.09.2017
Rat
21.09.2017
TOP Ein Ja
Nein
86/2017
1. Ergänzung
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Zweite Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Gemeinde Inden
Beschlussentwurf:
Der Brandschutzbedarfsplan für die Gemeinde Inden, der mit Hilfe der Firma Safe-Tec Consulting
GmbH erstellt wurde, wird in der vorliegenden Form beschlossen. Dieser ist bei Bedarf jedoch
spätestens bis Dezember 2022 fortzuschreiben.
Begründung:
Das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)
verpflichtet die Gemeinden in § 3 Abs. 3 zur Aufstellung, Umsetzung und Fortschreibung von
Brandschutzbedarfsplänen. Diese Forderung wurde 1998 neu in das damalig gültige FSHG
aufgenommen. Für die Gemeinde Inden wurde der erste Brandschutzbedarfsplan im November
2000 durch den Rat verabschiedet. Eine erste Fortschreibung erfolgte im Dezember 2010. Das seit
Januar 2016 gültige BHKG schreibt eine Fortschreibung zwingend spätestens nach 5 Jahren vor, so
dass nun die zweite Fortschreibung dringend angeraten ist.
Der Brandschutzbedarfsplan ist als Synonym für die Gesamtheit der Aufgaben der Feuerwehr zu
sehen und in diesem werden in kommunaler Eigenverantwortung Schutzziele (Eintreffzeit,
Funktionsstärke sowie Erreichungsgrad) und das erforderliche Maß an Gefahrenabwehr zur
Erreichung dieser Ziele definiert. Zudem wird nicht nur der Bedarf zum Bewältigen von Bränden
ermittelt und dargestellt. Aufgaben in der technischen Hilfeleistung, des Umweltschutzes, der
Bekämpfung von Großschadenereignissen, der allgemeinen Gefahrenabwehr und der sonstigen
Dienstleistungen müssen ebenfalls beschrieben werden.
Der Zweck des Bedarfsplanes ist die Festlegung von Zielen und das Ermitteln der für die
Zielerreichung notwendigen Maßnahmen. Der Bedarfsplan beantwortet folgende Fragen:
Was kann passieren und welche Aufgaben sind dann zu bewältigen?
(Gefahrenpotenzial und Aufgabenbeschreibung)
In welcher Qualität soll die Feuerwehr die Aufgaben erledigen?
(Schutzzieldefinition = Erreichungsgrad von 80 % bzw. 90 %)
Wie ist die Feuerwehr jetzt aufgebaut und wie leistungsfähig ist die Feuerwehr mit
dieser Struktur?
(Darstellung der IST-Struktur, Einsatzgeschehen – und Leistungsfähigkeit)
Wie muss die Feuerwehr für die Zielerreichung aussehen und was ist notwendig, um
die vorhandene Struktur an die Soll-Struktur anzupassen?
(Festlegen einer Soll-Struktur und von Maßnahmen)
Aufgrund der anstehenden Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes hat sich die Arbeitsgruppe
„Feuerwehr“, bestehend aus Vertretern der Fraktionen, der Feuerwehr, der Firma Safetec
Consulting GmbH und der Verwaltung zu Arbeitssitzungen getroffen. Dabei wurde sehr intensiv
und ausführlich über die Anforderungen, Ansprüche und Möglichkeiten bezüglich der Ausrüstung
einer Feuerwehr diskutiert und beraten. Zudem wurde der Entwurf mit zusätzlichen Erläuterungen
der Verwaltung zum Fahrzeugkonzept jedem Ratsmitglied zwecks weiterer abschließender
Beratungen in den Fraktionen zur Verfügung gestellt.
Nachdem in der Ratssitzung am 29.06.2017 Beratungsbedarf erklärt wurde, hat am 17.08.2017 zur
Klärung aller noch bestehender Fragen ein Gespräch des Gemeindebrandmeisters, Herrn
Dienstknecht, mit den Vorsitzenden aller Fraktionen stattgefunden. An diesem Gespräch haben
auch noch Herr Kreisbrandmeister, Eismar, sowie der Leiter des Amtes für Bevölkerungsschutz,
Herr Butz, teilgenommen und ebenfalls bestehende Fragen erläutert bzw. ausführliche
Informationen gegeben.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon: im Haushalt des laufenden Jahres
in den Haushalten der folgenden Jahre
erstes Folgejahr
zweites Folgejahr
drittes Folgejahr
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt:
Sachkonto:
wenn nein: Finanzierungsvorschlag:
☒ ja
☐ nein
1.290.000 €
460.000 €
380.000 €
450.000€
€
☒ ja
☐ nein
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Aufgestellt
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Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer
Beschlussvorlage 86/2017 1. Ergänzung
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