Daten
Kommune
Inden
Größe
165 kB
Datum
21.06.2017
Erstellt
13.06.17, 16:01
Aktualisiert
21.06.17, 12:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Kämmerei
20 21 02
09.06.2017
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Hauptausschuss
14.06.2017
Hauptausschuss
21.06.2017
TOP Ein Ja
Nein
77/2017
1. Ergänzung
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Haushaltssatzung und-plan 2017 sowie 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes von
2012-2022
hier: Beratung im Fachausschuss
Beschlussentwurf:
Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Entwurf des Haushalts zur
Kenntnis und empfiehlt dem Rat, den Haushalt unter Berücksichtigung der Veränderungsliste und
der einzelnen Beschlüsse zu beschließen.
Begründung:
Der Entwurf der Haushaltssatzung und –plan 2017 sowie 3. Fortschreibung des
Haushaltssicherungskonzeptes (HH 2017) wurde mit Vorlage Nr. 45/2017 in den Rat eingebracht.
An die Einbringung des Entwurfs des HH 2017 schließen sich die Beratungen in den jeweiligen
Fachausschüssen an, bevor am 29.06.2017 der Beschluss über den HH 2017 erfolgen soll.
In Ergänzung der Sitzungsvorlage Nr. 77/2017 und den hierzu gehörenden Anlagen werden nachfolgend
weitere Fragen beantwortet und weitere Erläuterungen gegeben und die Berechnungsgrundlagen als
Anlage (sh. Anlage 1) zur Verfügung gestellt.
1. Zum Sachstand zur Sanierung der Breitensportanlage wird erläutert, dass im Entwurf des
Haushalts die umfassende Sanierung der Breitensportanlage an der Goltsteinschule als Investition
geplant und über zwei Jahre verteilt wurde. Als anteilige Gegenfinanzierung wurden die Mittel aus
dem Programm „Gute Schule 2020“ angesetzt. Aufgrund der bisherigen Beratungen in den
Fachausschüssen soll im Jahr 2017 die IT-Ausstattung der Schulen verbessert werden, so dass die
Mittel nicht für die Breitensportanlage zur Verfügung stehen. Dies wird auch in der aktuellen
Änderungsliste (sh. Anlage 2) zum Haushaltsentwurf entsprechend dargestellt.
2. Die Sportpauschale des Jahres 2016 wurde noch keiner Maßnahme zugewiesen. Außerdem wird
mitgeteilt, dass auch eine Verwendung für konsumtive Maßnahmen möglich ist.
3. Während des Doppelhaushalts sind die „direkten“ Personalkosten (ohne Rückstellungen,
Beihilfen pp.) um ca. 317 TEUR gestiegen. Dies ist mit einem gestiegenen Mitarbeiterstamm und
dem Tarifabschluss im öffentlichen Dienst zu begründen. Die Planung der Personalaufwendungen
beruht im Übrigen auf dem vorliegenden Entwurf des Stellenplans.
4. Die Steigerung des Ansatzes für die Entschädigung der Fraktionsvorsitzenden (S. 10, Nr. 16)
liegt in der Gesetzesänderung zur Entschädigung der stellv. Fraktionsvorsitzenden bei Fraktionen
mit mindestens acht Mitgliedern begründet.
5. Die Satzung zur Reduzierung der Anzahl der Ratsmitglieder stand noch nicht zur Diskussion im
Gemeinderat. Ein entsprechender Beschluss ist bis 28.02.2018 noch möglich. Die Auswirkungen
der Reduzierung sind ab 2020 / 2021 veranschlagt.
6. Die Steigerung der Position 11 auf Seite 10 (Dienstbezüge Beamte) ist auf die Neuaufteilung der
Stellenanteile zurück zu führen.
7. Die Überschreitung des Ansatzes für Repräsentationsmittel (S. 10, Nr. 13) setzt sich wie folgt
zusammen: 242,52€ - Bewirtung letzte Ratssitzung, Gäste allgemeine Ehrungen,
Verabschiedungen; 50 € Weckmänner für Adventfeier Flüchtlingskinder; 203,68 € Musik und
GEMA Rathausstürmung; 423,76 € Kränze Volkstrauertag und Bepflanzung Kriegerdenkmal
Frenz.
8. Zur KFZ-Entschädigung Bürgermeister (S. 10, Nr. 16) wird ausgeführt, dass diese ab 2016
entfallen ist, da die Reisekosten des Bürgermeisters gemäß den gesetzlichen Regelungen des
Landesreisekostengesetzes abgerechnet und erstattet werden.
9. Die Pos. Leasing Hardware (S. 16, Nr. 16) wurde prozentual hochgerechnet.
10. Die veranschlagten Kosten für die externe Stellenbewertung (S 16, Nr. 13) können gestrichen
werden.
11. Zu den Geschäftsaufwendungen (S. 16, Nr. 16) Die Geschäftsaufwendungen wurden nach dem
Ansatz des Jahres 2016 fortgeschrieben. Hier sind u.a. alle Büromaterialien, Telefonkosten pp.
enthalten. Ab 2015 wurden hier alle Produkte zentralisiert und dies führt zu Schwankungen.
12. Die Kosten des Mitteilungsblatt im Jahr 2016 (S. 16, Nr. 16) gliedern sich wie folgt:
Buchungsdatum Externe Belegnummer
Kostenträger Betrag
Code
18.01.2016 20150068795 D108533
10111002
235,40
01.02.2016 RNR. 20160005729 V. 24.01.
10111002
337,05
10.03.2016 D108533 RE20160010449
10111002
337,05
07.04.2016 RNR. 20160017889 V. 31.03.
10111002
449,40
04.05.2016 D108533 R20160022874
10111002
2.434,25
02.06.2016 20160028575, D108533
10111002
411,95
05.07.2016 D108533 RE.20160034657
10111002
374,50
19.08.2016 D108533 RG20160041710
10111002
1.498,00
29.08.2016 D108533 RG20160045941
10111002
374,50
06.10.2016 D108533 RG20160054819
10111002
374,50
28.10.2016 D108533 RE.20160058595
10111002
898,80
06.12.2016 20160070866, D108533
10111002
524,30
30.12.2016 D108533 R20160077293
10111002
1.235,85
Beschlussvorlage 77/2017 1. Ergänzung
Seite 2
13. In Bezug auf die Investitionen auf Seite 21 wird mitgeteilt, dass eine Mikrofonanlage für den
Ratssaal rd. 15 TEUR kosten würde.
14. Die Vorteile eines Geoinformationssystems (S. 21 M11100206) liegen z.B. in der
rechtssichereren Dokumentation der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen oder in der Erstellung
von Katastern. Es hat sich z.B. bei der Stadt Heimbach sehr gut bewährt, weil eine hohe
Effektivitätssteigerung damit erreicht werden konnte.
15. In Bezug auf Dienstbezüge Beamte (S. 23 Nr. 11) wird mitgeteilt, dass hier fälschlicherweise
die Personalkosten von drei Beamten ausgewiesen. Im Gesamtergebnis ist dies unschädlich, da im
Gegenzug für einen tariflich Beschäftigten keine Personalkosten veranschlagt sind und im Produkt
010 111 002 keine Dienstbezüge enthalten sind.
16. Die privatrechtlichen Leistungsentgelte (S. 28 Nr. 05) enthalten u.a. die Entgelte für die
Einziehung von Wirtschaftswegen durch den Bergbautreibenden.
17. Zur Überwachung des ruhenden Verkehrs wird mitgeteilt, dass die Zeiten für die Kontrollen des
ruhenden Verkehrs vorgegeben werden. Kontrolliert wird der Parkplatz am Indemann; die
Häufigkeit ist abhängig von der zu erwartenden Frequentierung (Wetter, Wochenende,
Veranstaltungen). Außerdem werden von Fall zu Fall, d. h. bei Beschwerden „Problembereiche“
kontrolliert. Ergänzend hierzu ist der Entwurf des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes (s.
Veränderungsliste) zu sehen.
18. Zu den Navigationsgeräten (S. 155, Erläuterungen zu 0711200) wird mitgeteilt, dass im Jahr
2014 erstmalig zwei Eurobos Navigationsgeräte für zwei Fahrzeuge angeschafft wurden. Diese sind
mit je einem Empfängerteil – ähnlich einem Melder – ausgestattet. Im Einsatzfall wird seitens der
Leitstelle die Adresse sofort ins Navigationsgerät eingespielt, so dass der Einsatzort, besonders in
Einsatzfällen, wo Hilfsfristen einzuhalten sind, zweifelsfrei zu finden ist. Der Leiter der Feuerwehr
hat sich nun dazu entschlossen, nach und nach alle Fahrzeuge damit auszustatten, da zum einen
viele Kameraden nicht mehr unbedingt uneingeschränkte Ortskenntnisse in allen Ortschaften haben
und zum anderen das Einsatzgebiet durchaus auch bei bestimmten Einsatzstichpunkten auf
Kreisebene ausgeweitet wird. Dort hat kaum einer ausreichende Ortskenntnisse. Die
Navigationsgeräte erhalten unbefristet jährlich kostenfreie Updates, so dass Kartensoftware nicht
beschafft werden muss. Die Geräte haben eine lange Lebensdauer.
19. Zur Anschaffung einer weiteren Sirene (S. 155, Erläuterungen zu 0711200) wird erläutert, dass
aufgrund der Landeszuweisung für den Ausbau von Warnsystemen im Jahr 2015
im August
2015 ein Beratungsgespräch mit einer Fachfirma stattgefunden hat. Von dort wurde die
Beschaffung einer leistungsstärkeren Sirene für Ortschaft Schophoven empfohlen. Man erhoffte
sich dadurch, dass eine Sirene die gesamte Ortschaft Schophoven und zudem das Gewerbegebiet
Pier abdeckt. Die vorhandene Sirene in der Ortschaft Schophoven war zudem sehr marode. Hier
wären kurzfristig sicherlich Kosten angefallen.
Nach Aufbau der neuen Sirene hat sich jedoch herausgestellt, dass eine Sirene für die gesamte
Ortschaft nicht ausreichend ist. Das liegt an der Größe der Ortschaft. Auch in Inden/Altdorf und
Lucherberg kommt man aufgrund der Größe der Ortschaften nicht nur mit einer Sirene aus. Aus
diesem Grund wurden für die Beschaffung einer weiteren Sirene Mittel im Haushaltsjahr 2017
veranschlagt. Zwischenzeitlich erreicht die Gemeinde Inden ein Erlass des Ministeriums für Inneres
und Kommunales des Landes NRW, wonach weitere Landesmittel für den Ausbau von
Warnsystemen gezahlt werden. Es ist mit einer Zuweisung von ca. 6.500,00 € zu rechnen, so dass
die veranschlagten Ausgaben teilweise durch Einnahmen gedeckt sind.
Beschlussvorlage 77/2017 1. Ergänzung
Seite 3
20. Zu den Erträgen aus Konzessionsabgaben auf S. 272 wird mitgeteilt, dass die zu erwartenden
Erträge durch den Abschluss des Konzessionsvertrags mit dem Wasserleitungszweckverband
Langerwehe nicht in der Haushaltsplanung enthalten sind.
21. Auf S. 317 Nr. 05 werden die Erträge aus den Jagdpachteinnahmen dargestellt.
22. Auf der Pos. S. 320 Nr. 28 – Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen – werden die
internen Kosten für Bauhofeinsätze bei Veranstaltungen, die der Wirtschaftsförderung dienen,
veranschlagt.
23. Die Steigerung der Hebesätze wirkt sich dann auf die allgemeine Kreisumlage und die
Jugendamtsumlage aus, wenn die fiktiven Hebesätze des GFG ansteigen, sonst hätte die Steigerung
der Hebesätze keine Auswirkung auf die Umlagen. Die fiktiven Hebesätze lt. GFG 2017 lauten:
Grundsteuer A – 217 v.H., Grundsteuer B – 429 v.H., Gewerbesteuer – 417 v.H.
24. Zur Gewerbesteuerumlage (S. 327 Nr. 15) wird die Berechnung hinterfragt. Anmerkung der
Verwaltung: Es wurde eine Neuberechnung durchgeführt. Das Ergebnis ist in der Änderungsliste
enthalten.
25. Die Berechnungsgrundlagen für u.a. die Grund- und Gewerbesteuern sowie der
Schlüsselzuweisungen sind der Anlage 1 zu entnehmen.
26. Die Anfrage, warum das vorläufige Ergebnis 2016 der Erträge aus Erstattung
Bewirtschaftungskosten (S. 335 Nr. 06) den Ansatz so gravierend übersteigt, liegt in der
Zusammenfassung vieler Produkte und den jährlichen Schwankungen im Bereich der
Bewirtschaftungskosten.
27. In 2017 wurde ein Ansatz gebildet für Erträge aus Kostenerstattung vom Land (S. 369 Nr. 06,
4481000) gebildet, da es sich um einmalige Zuschüsse zum Dorfinnenentwicklungskonzept
Schophoven handelt.
28. Einzelne Steuern wurden nicht erhöht, da die Auswirkungen auf den Haushalt als weniger
relevant erachtet wurden.
29. Der Entwurf des Stellenplans wird aufgrund der aufgeworfenen Fragen im vergangenen
Hauptausschuss in Anlage 3 näher erläutert.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
☒ ja
☐ nein
_______________________
Aufgestellt
Beschlussvorlage 77/2017 1. Ergänzung
Seite 4
_______________________ _______________________ ___________________________
Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer
Anlage(n):
(1) Anlage 1
(2) Anlage 2
(3) Anlage 3
Beschlussvorlage 77/2017 1. Ergänzung
Seite 5