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Beschlussvorlage (Haushaltssatzung und-plan 2017 sowie 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes von 2012-2022 hier: Beratung im Fachausschuss)

Daten

Kommune
Inden
Größe
165 kB
Datum
21.06.2017
Erstellt
13.06.17, 16:01
Aktualisiert
21.06.17, 12:19
Beschlussvorlage (Haushaltssatzung und-plan 2017 sowie 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes von 2012-2022
hier: Beratung im Fachausschuss) Beschlussvorlage (Haushaltssatzung und-plan 2017 sowie 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes von 2012-2022
hier: Beratung im Fachausschuss) Beschlussvorlage (Haushaltssatzung und-plan 2017 sowie 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes von 2012-2022
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hier: Beratung im Fachausschuss)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Kämmerei 20 21 02 09.06.2017 öffentlich Beratungsfolge Termin Hauptausschuss 14.06.2017 Hauptausschuss 21.06.2017 TOP Ein Ja Nein 77/2017 1. Ergänzung Ent Bemerkungen Betrifft: Haushaltssatzung und-plan 2017 sowie 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes von 2012-2022 hier: Beratung im Fachausschuss Beschlussentwurf: Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Entwurf des Haushalts zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, den Haushalt unter Berücksichtigung der Veränderungsliste und der einzelnen Beschlüsse zu beschließen. Begründung: Der Entwurf der Haushaltssatzung und –plan 2017 sowie 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HH 2017) wurde mit Vorlage Nr. 45/2017 in den Rat eingebracht. An die Einbringung des Entwurfs des HH 2017 schließen sich die Beratungen in den jeweiligen Fachausschüssen an, bevor am 29.06.2017 der Beschluss über den HH 2017 erfolgen soll. In Ergänzung der Sitzungsvorlage Nr. 77/2017 und den hierzu gehörenden Anlagen werden nachfolgend weitere Fragen beantwortet und weitere Erläuterungen gegeben und die Berechnungsgrundlagen als Anlage (sh. Anlage 1) zur Verfügung gestellt. 1. Zum Sachstand zur Sanierung der Breitensportanlage wird erläutert, dass im Entwurf des Haushalts die umfassende Sanierung der Breitensportanlage an der Goltsteinschule als Investition geplant und über zwei Jahre verteilt wurde. Als anteilige Gegenfinanzierung wurden die Mittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“ angesetzt. Aufgrund der bisherigen Beratungen in den Fachausschüssen soll im Jahr 2017 die IT-Ausstattung der Schulen verbessert werden, so dass die Mittel nicht für die Breitensportanlage zur Verfügung stehen. Dies wird auch in der aktuellen Änderungsliste (sh. Anlage 2) zum Haushaltsentwurf entsprechend dargestellt. 2. Die Sportpauschale des Jahres 2016 wurde noch keiner Maßnahme zugewiesen. Außerdem wird mitgeteilt, dass auch eine Verwendung für konsumtive Maßnahmen möglich ist. 3. Während des Doppelhaushalts sind die „direkten“ Personalkosten (ohne Rückstellungen, Beihilfen pp.) um ca. 317 TEUR gestiegen. Dies ist mit einem gestiegenen Mitarbeiterstamm und dem Tarifabschluss im öffentlichen Dienst zu begründen. Die Planung der Personalaufwendungen beruht im Übrigen auf dem vorliegenden Entwurf des Stellenplans. 4. Die Steigerung des Ansatzes für die Entschädigung der Fraktionsvorsitzenden (S. 10, Nr. 16) liegt in der Gesetzesänderung zur Entschädigung der stellv. Fraktionsvorsitzenden bei Fraktionen mit mindestens acht Mitgliedern begründet. 5. Die Satzung zur Reduzierung der Anzahl der Ratsmitglieder stand noch nicht zur Diskussion im Gemeinderat. Ein entsprechender Beschluss ist bis 28.02.2018 noch möglich. Die Auswirkungen der Reduzierung sind ab 2020 / 2021 veranschlagt. 6. Die Steigerung der Position 11 auf Seite 10 (Dienstbezüge Beamte) ist auf die Neuaufteilung der Stellenanteile zurück zu führen. 7. Die Überschreitung des Ansatzes für Repräsentationsmittel (S. 10, Nr. 13) setzt sich wie folgt zusammen: 242,52€ - Bewirtung letzte Ratssitzung, Gäste allgemeine Ehrungen, Verabschiedungen; 50 € Weckmänner für Adventfeier Flüchtlingskinder; 203,68 € Musik und GEMA Rathausstürmung; 423,76 € Kränze Volkstrauertag und Bepflanzung Kriegerdenkmal Frenz. 8. Zur KFZ-Entschädigung Bürgermeister (S. 10, Nr. 16) wird ausgeführt, dass diese ab 2016 entfallen ist, da die Reisekosten des Bürgermeisters gemäß den gesetzlichen Regelungen des Landesreisekostengesetzes abgerechnet und erstattet werden. 9. Die Pos. Leasing Hardware (S. 16, Nr. 16) wurde prozentual hochgerechnet. 10. Die veranschlagten Kosten für die externe Stellenbewertung (S 16, Nr. 13) können gestrichen werden. 11. Zu den Geschäftsaufwendungen (S. 16, Nr. 16) Die Geschäftsaufwendungen wurden nach dem Ansatz des Jahres 2016 fortgeschrieben. Hier sind u.a. alle Büromaterialien, Telefonkosten pp. enthalten. Ab 2015 wurden hier alle Produkte zentralisiert und dies führt zu Schwankungen. 12. Die Kosten des Mitteilungsblatt im Jahr 2016 (S. 16, Nr. 16) gliedern sich wie folgt: Buchungsdatum Externe Belegnummer Kostenträger Betrag Code 18.01.2016 20150068795 D108533 10111002 235,40 01.02.2016 RNR. 20160005729 V. 24.01. 10111002 337,05 10.03.2016 D108533 RE20160010449 10111002 337,05 07.04.2016 RNR. 20160017889 V. 31.03. 10111002 449,40 04.05.2016 D108533 R20160022874 10111002 2.434,25 02.06.2016 20160028575, D108533 10111002 411,95 05.07.2016 D108533 RE.20160034657 10111002 374,50 19.08.2016 D108533 RG20160041710 10111002 1.498,00 29.08.2016 D108533 RG20160045941 10111002 374,50 06.10.2016 D108533 RG20160054819 10111002 374,50 28.10.2016 D108533 RE.20160058595 10111002 898,80 06.12.2016 20160070866, D108533 10111002 524,30 30.12.2016 D108533 R20160077293 10111002 1.235,85 Beschlussvorlage 77/2017 1. Ergänzung Seite 2 13. In Bezug auf die Investitionen auf Seite 21 wird mitgeteilt, dass eine Mikrofonanlage für den Ratssaal rd. 15 TEUR kosten würde. 14. Die Vorteile eines Geoinformationssystems (S. 21 M11100206) liegen z.B. in der rechtssichereren Dokumentation der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen oder in der Erstellung von Katastern. Es hat sich z.B. bei der Stadt Heimbach sehr gut bewährt, weil eine hohe Effektivitätssteigerung damit erreicht werden konnte. 15. In Bezug auf Dienstbezüge Beamte (S. 23 Nr. 11) wird mitgeteilt, dass hier fälschlicherweise die Personalkosten von drei Beamten ausgewiesen. Im Gesamtergebnis ist dies unschädlich, da im Gegenzug für einen tariflich Beschäftigten keine Personalkosten veranschlagt sind und im Produkt 010 111 002 keine Dienstbezüge enthalten sind. 16. Die privatrechtlichen Leistungsentgelte (S. 28 Nr. 05) enthalten u.a. die Entgelte für die Einziehung von Wirtschaftswegen durch den Bergbautreibenden. 17. Zur Überwachung des ruhenden Verkehrs wird mitgeteilt, dass die Zeiten für die Kontrollen des ruhenden Verkehrs vorgegeben werden. Kontrolliert wird der Parkplatz am Indemann; die Häufigkeit ist abhängig von der zu erwartenden Frequentierung (Wetter, Wochenende, Veranstaltungen). Außerdem werden von Fall zu Fall, d. h. bei Beschwerden „Problembereiche“ kontrolliert. Ergänzend hierzu ist der Entwurf des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes (s. Veränderungsliste) zu sehen. 18. Zu den Navigationsgeräten (S. 155, Erläuterungen zu 0711200) wird mitgeteilt, dass im Jahr 2014 erstmalig zwei Eurobos Navigationsgeräte für zwei Fahrzeuge angeschafft wurden. Diese sind mit je einem Empfängerteil – ähnlich einem Melder – ausgestattet. Im Einsatzfall wird seitens der Leitstelle die Adresse sofort ins Navigationsgerät eingespielt, so dass der Einsatzort, besonders in Einsatzfällen, wo Hilfsfristen einzuhalten sind, zweifelsfrei zu finden ist. Der Leiter der Feuerwehr hat sich nun dazu entschlossen, nach und nach alle Fahrzeuge damit auszustatten, da zum einen viele Kameraden nicht mehr unbedingt uneingeschränkte Ortskenntnisse in allen Ortschaften haben und zum anderen das Einsatzgebiet durchaus auch bei bestimmten Einsatzstichpunkten auf Kreisebene ausgeweitet wird. Dort hat kaum einer ausreichende Ortskenntnisse. Die Navigationsgeräte erhalten unbefristet jährlich kostenfreie Updates, so dass Kartensoftware nicht beschafft werden muss. Die Geräte haben eine lange Lebensdauer. 19. Zur Anschaffung einer weiteren Sirene (S. 155, Erläuterungen zu 0711200) wird erläutert, dass aufgrund der Landeszuweisung für den Ausbau von Warnsystemen im Jahr 2015 im August 2015 ein Beratungsgespräch mit einer Fachfirma stattgefunden hat. Von dort wurde die Beschaffung einer leistungsstärkeren Sirene für Ortschaft Schophoven empfohlen. Man erhoffte sich dadurch, dass eine Sirene die gesamte Ortschaft Schophoven und zudem das Gewerbegebiet Pier abdeckt. Die vorhandene Sirene in der Ortschaft Schophoven war zudem sehr marode. Hier wären kurzfristig sicherlich Kosten angefallen. Nach Aufbau der neuen Sirene hat sich jedoch herausgestellt, dass eine Sirene für die gesamte Ortschaft nicht ausreichend ist. Das liegt an der Größe der Ortschaft. Auch in Inden/Altdorf und Lucherberg kommt man aufgrund der Größe der Ortschaften nicht nur mit einer Sirene aus. Aus diesem Grund wurden für die Beschaffung einer weiteren Sirene Mittel im Haushaltsjahr 2017 veranschlagt. Zwischenzeitlich erreicht die Gemeinde Inden ein Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW, wonach weitere Landesmittel für den Ausbau von Warnsystemen gezahlt werden. Es ist mit einer Zuweisung von ca. 6.500,00 € zu rechnen, so dass die veranschlagten Ausgaben teilweise durch Einnahmen gedeckt sind. Beschlussvorlage 77/2017 1. Ergänzung Seite 3 20. Zu den Erträgen aus Konzessionsabgaben auf S. 272 wird mitgeteilt, dass die zu erwartenden Erträge durch den Abschluss des Konzessionsvertrags mit dem Wasserleitungszweckverband Langerwehe nicht in der Haushaltsplanung enthalten sind. 21. Auf S. 317 Nr. 05 werden die Erträge aus den Jagdpachteinnahmen dargestellt. 22. Auf der Pos. S. 320 Nr. 28 – Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen – werden die internen Kosten für Bauhofeinsätze bei Veranstaltungen, die der Wirtschaftsförderung dienen, veranschlagt. 23. Die Steigerung der Hebesätze wirkt sich dann auf die allgemeine Kreisumlage und die Jugendamtsumlage aus, wenn die fiktiven Hebesätze des GFG ansteigen, sonst hätte die Steigerung der Hebesätze keine Auswirkung auf die Umlagen. Die fiktiven Hebesätze lt. GFG 2017 lauten: Grundsteuer A – 217 v.H., Grundsteuer B – 429 v.H., Gewerbesteuer – 417 v.H. 24. Zur Gewerbesteuerumlage (S. 327 Nr. 15) wird die Berechnung hinterfragt. Anmerkung der Verwaltung: Es wurde eine Neuberechnung durchgeführt. Das Ergebnis ist in der Änderungsliste enthalten. 25. Die Berechnungsgrundlagen für u.a. die Grund- und Gewerbesteuern sowie der Schlüsselzuweisungen sind der Anlage 1 zu entnehmen. 26. Die Anfrage, warum das vorläufige Ergebnis 2016 der Erträge aus Erstattung Bewirtschaftungskosten (S. 335 Nr. 06) den Ansatz so gravierend übersteigt, liegt in der Zusammenfassung vieler Produkte und den jährlichen Schwankungen im Bereich der Bewirtschaftungskosten. 27. In 2017 wurde ein Ansatz gebildet für Erträge aus Kostenerstattung vom Land (S. 369 Nr. 06, 4481000) gebildet, da es sich um einmalige Zuschüsse zum Dorfinnenentwicklungskonzept Schophoven handelt. 28. Einzelne Steuern wurden nicht erhöht, da die Auswirkungen auf den Haushalt als weniger relevant erachtet wurden. 29. Der Entwurf des Stellenplans wird aufgrund der aufgeworfenen Fragen im vergangenen Hauptausschuss in Anlage 3 näher erläutert. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ☒ ja ☐ nein _______________________ Aufgestellt Beschlussvorlage 77/2017 1. Ergänzung Seite 4 _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer Anlage(n): (1) Anlage 1 (2) Anlage 2 (3) Anlage 3 Beschlussvorlage 77/2017 1. Ergänzung Seite 5