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Beschlussvorlage (Entwurf Satzung Reduzierung Ratsmitglieder)

Daten

Kommune
Inden
Größe
13 kB
Datum
29.06.2017
Erstellt
13.06.17, 21:05
Aktualisiert
13.06.17, 21:05
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Inhalt der Datei

SATZUNG der Gemeinde Inden zur Verringerung der Zahl der bei der Gemeinderatswahl zu wählenden Vertreter gemäß § 3 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz vom __.__.____ Aufgrund von § 7 Abs. 1 und § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 ff.) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vom 15.11.2016 (GV.NRW. S. 966) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.06.1998 (GV NRW S. 454) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vom 15.11.2016 (GV.NRW. S. 966) hat der Rat der Gemeinde Inden in seiner Sitzung am __.__.____ folgende Satzung beschlossen: §1 Die Zahl der gemäß § 3 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz für den Rat der Gemeinde Inden zu wählenden Vertreter wird um 6 Vertreter, davon 3 in Wahlbezirken, verringert. §2 Diese Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Die Satzung der Gemeinde Inden zur Verringerung der Zahl der bei der Gemeinderatswahl zu wählenden Vertreter gemäß § 3 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz vom __.__.____, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NW gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit der Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, b. die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c. der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Inden, den __.__.____ Langefeld Bürgermeister