Daten
Kommune
Inden
Größe
148 kB
Datum
29.06.2017
Erstellt
08.06.17, 18:10
Aktualisiert
08.06.17, 18:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
Regina Dechering
06.06.2017
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
22.06.2017
Rat
29.06.2017
TOP Ein Ja
Nein
64/2017
1. Ergänzung
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Bebauungsplan Nr. 35 „Am Lützeler Hof“
• Erweiterung des Geltungsbereiches
• Beschluss über die öffentliche Auslegung
Beschlussentwurf:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 35 „Am Lützeler Hof“ wird um die Grundstücke
Gemarkung Lamersdorf, Flur 14, Flurstücke 220, 219,218,217,369,290,370,292 und 293
erweitert
Über die eingegangenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3.1 BauGB und die Äußerungen nach Unterrichtung der Behörden gem.
§ 4.1 BauGB wird gem. den im Anhang dargelegten Beschlussvorschlägen beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 35 „Lützeler Hof “ wird mit der Begründung und den
wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3.2 BauGB
öffentlich ausgelegt.
Mit Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung werden die Stellungnahmen der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4.2 BauGB eingeholt.
Begründung:
Mit Datum vom 26.03.2014 wurde die Aufstellung des o.a. Bebauungsplan beschlossen. Da die
Abarbeitung der eingegangenen Stellungnahmen insbesondere in Bezug auf die Bodendenkmalpflege leider sehr zeitaufwendig war, liegt jetzt erst der Entwurf zur Offenlage vor. Für die
Erstellung des Entwurfes ist wegen in der Zwischenzeit neuer Rechtsgrundlagen das Gutachten zur
Beurteilung von Geräuschimmissionen anzupassen. Auch sind die Ausgleichsmaßnahmen wegen
der notwendigen Überprüfung der Flächenverfügbarkeit noch nicht abschließend bearbeitet.
Zeichnerisch ist der Geltungsbereich wegen der städtebaulichen Begründung um die nördlich
angrenzenden Hofstellen an der Römerstraße zu erweitern. Hier liegt noch ein unbebautes
Grundstück, welches im Entwurf für eine kleinteiligerer Bebauung überplant wurde.
Die noch zu bearbeitenden Passagen sind gelb hinterlegt und werden bis zur Sitzung des Rates
aufgearbeitet. Darüber hinaus werden auch die sich aus der Beratung im Ausschuss evtl.
ergebenden Änderungen des Entwurfes bis zur Sitzung des Rates aufgearbeitet werden.
Die Planung wurde in der Sitzung am 11.05.2017 dargelegt und erörtert.
Auf der Grundlage der Beratung der Sitzung vom 11.05.2017 wurde der Bebauungsplanentwurf
unter den folgenden Punkten:
Beschränkung der Anzahl von Wohneinheiten
Zugänglichkeit der Grünanlagen
Pflegeaufwand der Hecken
überprüft und überarbeitet.
Im Gespräch mit den direkt von der Planung betroffenen Anwohnern am 06. Juni 2017 wurden
folgende Anregungen eingebracht:
Um auch langfristig Nachbarschaftskonflikte zu vermeiden, sollte auf eine weitere Wohnbebauung
direkt angrenzend an die landwirtschaftlich genutzten Hallen und Flächen verzichtet werden. Aus
diesem Grund sollten auch auf dem Grundstück Gemarkung Lamersdorf, Parzelle 217 die
Festsetzungen des alten Bebauungsplanes Nr. 22 „Umsiedlungsstandort Wohnbereich“
entsprechend der jetzigen Ausweisung MD 3 übertragen werden. Südlich angrenzend ist der Weg in
5 m Breite auszuführen, der angrenzende Grünstreifen sollte 3 m breit werden, damit hier eine
Verwallung auch als Immissionsschutz der angrenzenden Grundstücke im Rahmen der Gestaltung
der Grünanlage möglich ist. Dieser Grünstreifen sollte nicht durch eine fußläufige Anbindung des
neuen Plangebietes unterbrochen werden. Auch dies führt zu Konflikten der Fußgänger und der
Landwirtschaft und unterbricht den Schutz der Betriebe.
Die Verbreiterung des Wirtschaftsweges und der Grünfläche werden von RWE-Power als
Erschließungsträger überprüft. Die Flächenerweiterung muss wirtschaftlich vertretbar sein. Vom
Erschließungsplaner wird die technische Notwendigkeit für die Befahrung mit landwirtschaftlichen
Maschinen ausgearbeitet. Die Änderungen können in den Entwurf des Bebauungsplanes
eingearbeitet worden, die Ausweisung des MD 3 Gebietes auch für das Grundstück Gemarkung
Lamersdorf, Parzelle 217 und die Streichung der fußläufigen Anbindung an den Wirtschaftsweg
kann ebenfalls in der Sitzung beschlossen werden.
Des Weiteren wurde der Sachstand aus dem überarbeiteten schallimmissionstechnischen
Fachbeitrag in den Planentwurf eingearbeitet.
Die überarbeiteten Planungsgrundlagen werden den Fraktionen zur Beratung der Sitzung zur
Verfügung gestellt.
Fragen von Herrn Beyer (SB) vom 20. Mai 2017:
Was ist der Anlass, den Bebauungsplan in seiner ursprünglichen Form von 2014 zu verändern?
In der Abwägung zum Verfahrensstand ist im Planbereich ein Bodendenkmal eingetragen worden.
Das Erschließungssystem wurde geändert, um den Eingriff in dieses Denkmal zu minimieren.
Wer hat den Auftrag für diese Änderung erteilt?
RWE-Power als Erschließungsträger
Warum wurde das ganze Gebiet, südlicher teil der Römerstaße incl. Parzelle 217, neu überplant?
Der Geltungsbereich ist wegen der notwendigen Nachvollziehbarkeit der Ausweisung MD 2
(Dörfliche Prägung) erweitert worden. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes 22 wurden für die
Grundstücke 220. 219, 218, 369, 290, 370, 292 und 293 identisch übertragen. Nur das Grundstück
217 wurde wegen einer besseren baulichen Ausnutzbarkeit überplant. Der Eigentümer dieses
Grundstückes ist der Erschließungsträger.
Warum wurden ansässige Landwirte bei Kaufinteresse der Parzelle 217, von der Gemeinde Inden
an RWE-Power verwiesen und von RWE wieder an die Gemeinde Inden (Argument:
Vorkaufsrecht)!?
Beschlussvorlage 64/2017 1. Ergänzung
Seite 2
RWE-Power ist Eigentümer des Grundstückes und entscheidet als Eigentümer über die weitere
Verwendung des Grundstückes. Im Rahmen der Standortsuche für Flüchtlingsunterkünfte wurde
der Gemeinde Inden auf die freien Grundstücke an der Römerstraße ein Vorkaufsrecht eingeräumt.
Wer hat eine Nutzungsänderung für die Parzellen 220. 219, 218, 217,369, 290, 370, 292 und 293
beantragt? Es handelt sich bei Allen um eine landwirtschaftliche Nutzung, vertraglich vereinbart
zwischen RWE Power, Gemeinde Inden und den Landwirten!
Wie oben schon angeführt, wurde nur die Nutzung für das Grundstück 217 im
Bebauungsplanentwurf geändert. Hier ist der Grundstückseigentümer RWE Power. Bei den anderen
Grundstücken wurden die Festsetzungen aus dem Bebauungsplan Nr. 22 „Umsiedlungsstandort
Wohnbereich“ eins zu eins übertragen.
Eine vertragliche Vereinbarung zwischen RWE Power, der Gemeinde Inden und den Landwirten ist
der Verwaltung nicht bekannt.
Wird bei dieser Planänderung nicht der komplette Bebauungsplan gefährdet?
Nach Rechtsauffassung der Verwaltung nicht (sonst würde die Vorgehensweise nicht vorschlagen).
Da keine konkreten Angaben zum Urteil mitgeteilt wurden, wird eine Stellungnahme von der
Verwaltung hierzu nicht abgegeben. Es ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich die Urteile des
BVG aus 2009 entsprechend zu sichten.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
☐ ja
☒ nein
_______________________
Aufgestellt
_______________________ _______________________ ___________________________
Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer
Beschlussvorlage 64/2017 1. Ergänzung
Seite 3