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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 35 „Am Lützeler Hof“ • Erweiterung des Geltungsbereiches • Beschluss über die öffentliche Auslegung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
148 kB
Datum
29.06.2017
Erstellt
08.06.17, 18:10
Aktualisiert
08.06.17, 18:10
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 35 „Am Lützeler Hof“
•  Erweiterung des Geltungsbereiches
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•  Erweiterung des Geltungsbereiches
•  Beschluss über die öffentliche Auslegung)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt Regina Dechering 06.06.2017 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 22.06.2017 Rat 29.06.2017 TOP Ein Ja Nein 64/2017 1. Ergänzung Ent Bemerkungen Betrifft: Bebauungsplan Nr. 35 „Am Lützeler Hof“ • Erweiterung des Geltungsbereiches • Beschluss über die öffentliche Auslegung Beschlussentwurf:     Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 35 „Am Lützeler Hof“ wird um die Grundstücke Gemarkung Lamersdorf, Flur 14, Flurstücke 220, 219,218,217,369,290,370,292 und 293 erweitert Über die eingegangenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3.1 BauGB und die Äußerungen nach Unterrichtung der Behörden gem. § 4.1 BauGB wird gem. den im Anhang dargelegten Beschlussvorschlägen beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 35 „Lützeler Hof “ wird mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3.2 BauGB öffentlich ausgelegt. Mit Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4.2 BauGB eingeholt. Begründung: Mit Datum vom 26.03.2014 wurde die Aufstellung des o.a. Bebauungsplan beschlossen. Da die Abarbeitung der eingegangenen Stellungnahmen insbesondere in Bezug auf die Bodendenkmalpflege leider sehr zeitaufwendig war, liegt jetzt erst der Entwurf zur Offenlage vor. Für die Erstellung des Entwurfes ist wegen in der Zwischenzeit neuer Rechtsgrundlagen das Gutachten zur Beurteilung von Geräuschimmissionen anzupassen. Auch sind die Ausgleichsmaßnahmen wegen der notwendigen Überprüfung der Flächenverfügbarkeit noch nicht abschließend bearbeitet. Zeichnerisch ist der Geltungsbereich wegen der städtebaulichen Begründung um die nördlich angrenzenden Hofstellen an der Römerstraße zu erweitern. Hier liegt noch ein unbebautes Grundstück, welches im Entwurf für eine kleinteiligerer Bebauung überplant wurde. Die noch zu bearbeitenden Passagen sind gelb hinterlegt und werden bis zur Sitzung des Rates aufgearbeitet. Darüber hinaus werden auch die sich aus der Beratung im Ausschuss evtl. ergebenden Änderungen des Entwurfes bis zur Sitzung des Rates aufgearbeitet werden. Die Planung wurde in der Sitzung am 11.05.2017 dargelegt und erörtert. Auf der Grundlage der Beratung der Sitzung vom 11.05.2017 wurde der Bebauungsplanentwurf unter den folgenden Punkten:  Beschränkung der Anzahl von Wohneinheiten  Zugänglichkeit der Grünanlagen  Pflegeaufwand der Hecken überprüft und überarbeitet. Im Gespräch mit den direkt von der Planung betroffenen Anwohnern am 06. Juni 2017 wurden folgende Anregungen eingebracht: Um auch langfristig Nachbarschaftskonflikte zu vermeiden, sollte auf eine weitere Wohnbebauung direkt angrenzend an die landwirtschaftlich genutzten Hallen und Flächen verzichtet werden. Aus diesem Grund sollten auch auf dem Grundstück Gemarkung Lamersdorf, Parzelle 217 die Festsetzungen des alten Bebauungsplanes Nr. 22 „Umsiedlungsstandort Wohnbereich“ entsprechend der jetzigen Ausweisung MD 3 übertragen werden. Südlich angrenzend ist der Weg in 5 m Breite auszuführen, der angrenzende Grünstreifen sollte 3 m breit werden, damit hier eine Verwallung auch als Immissionsschutz der angrenzenden Grundstücke im Rahmen der Gestaltung der Grünanlage möglich ist. Dieser Grünstreifen sollte nicht durch eine fußläufige Anbindung des neuen Plangebietes unterbrochen werden. Auch dies führt zu Konflikten der Fußgänger und der Landwirtschaft und unterbricht den Schutz der Betriebe. Die Verbreiterung des Wirtschaftsweges und der Grünfläche werden von RWE-Power als Erschließungsträger überprüft. Die Flächenerweiterung muss wirtschaftlich vertretbar sein. Vom Erschließungsplaner wird die technische Notwendigkeit für die Befahrung mit landwirtschaftlichen Maschinen ausgearbeitet. Die Änderungen können in den Entwurf des Bebauungsplanes eingearbeitet worden, die Ausweisung des MD 3 Gebietes auch für das Grundstück Gemarkung Lamersdorf, Parzelle 217 und die Streichung der fußläufigen Anbindung an den Wirtschaftsweg kann ebenfalls in der Sitzung beschlossen werden. Des Weiteren wurde der Sachstand aus dem überarbeiteten schallimmissionstechnischen Fachbeitrag in den Planentwurf eingearbeitet. Die überarbeiteten Planungsgrundlagen werden den Fraktionen zur Beratung der Sitzung zur Verfügung gestellt. Fragen von Herrn Beyer (SB) vom 20. Mai 2017: Was ist der Anlass, den Bebauungsplan in seiner ursprünglichen Form von 2014 zu verändern? In der Abwägung zum Verfahrensstand ist im Planbereich ein Bodendenkmal eingetragen worden. Das Erschließungssystem wurde geändert, um den Eingriff in dieses Denkmal zu minimieren. Wer hat den Auftrag für diese Änderung erteilt? RWE-Power als Erschließungsträger Warum wurde das ganze Gebiet, südlicher teil der Römerstaße incl. Parzelle 217, neu überplant? Der Geltungsbereich ist wegen der notwendigen Nachvollziehbarkeit der Ausweisung MD 2 (Dörfliche Prägung) erweitert worden. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes 22 wurden für die Grundstücke 220. 219, 218, 369, 290, 370, 292 und 293 identisch übertragen. Nur das Grundstück 217 wurde wegen einer besseren baulichen Ausnutzbarkeit überplant. Der Eigentümer dieses Grundstückes ist der Erschließungsträger. Warum wurden ansässige Landwirte bei Kaufinteresse der Parzelle 217, von der Gemeinde Inden an RWE-Power verwiesen und von RWE wieder an die Gemeinde Inden (Argument: Vorkaufsrecht)!? Beschlussvorlage 64/2017 1. Ergänzung Seite 2 RWE-Power ist Eigentümer des Grundstückes und entscheidet als Eigentümer über die weitere Verwendung des Grundstückes. Im Rahmen der Standortsuche für Flüchtlingsunterkünfte wurde der Gemeinde Inden auf die freien Grundstücke an der Römerstraße ein Vorkaufsrecht eingeräumt. Wer hat eine Nutzungsänderung für die Parzellen 220. 219, 218, 217,369, 290, 370, 292 und 293 beantragt? Es handelt sich bei Allen um eine landwirtschaftliche Nutzung, vertraglich vereinbart zwischen RWE Power, Gemeinde Inden und den Landwirten! Wie oben schon angeführt, wurde nur die Nutzung für das Grundstück 217 im Bebauungsplanentwurf geändert. Hier ist der Grundstückseigentümer RWE Power. Bei den anderen Grundstücken wurden die Festsetzungen aus dem Bebauungsplan Nr. 22 „Umsiedlungsstandort Wohnbereich“ eins zu eins übertragen. Eine vertragliche Vereinbarung zwischen RWE Power, der Gemeinde Inden und den Landwirten ist der Verwaltung nicht bekannt. Wird bei dieser Planänderung nicht der komplette Bebauungsplan gefährdet? Nach Rechtsauffassung der Verwaltung nicht (sonst würde die Vorgehensweise nicht vorschlagen). Da keine konkreten Angaben zum Urteil mitgeteilt wurden, wird eine Stellungnahme von der Verwaltung hierzu nicht abgegeben. Es ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich die Urteile des BVG aus 2009 entsprechend zu sichten. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ☐ ja ☒ nein _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer Beschlussvorlage 64/2017 1. Ergänzung Seite 3