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Beschlussvorlage (Entwurf Stellungnahme)

Daten

Kommune
Inden
Größe
39 kB
Datum
11.05.2017
Erstellt
27.04.17, 16:02
Aktualisiert
27.04.17, 16:02
Beschlussvorlage (Entwurf Stellungnahme) Beschlussvorlage (Entwurf Stellungnahme)

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Inhalt der Datei

Tagebau Inden, Sonderbetriebsplan 2015/02 Vorbereitung einer Restseemulde für eine geordnete Zwischennutzung vor Schophoven während der Seebefüllung Stellungnahme der Gemeinde Inden • Entwurf Für die Gemeinde Inden ist es grundsätzlich von hoher Bedeutung, den anstehenden Strukturwandel nach Beendigung des Tagebaugeschehens in der Region so weit wie möglich ohne wirtschaftliche Einbußen entgegen zu steuern. Aus diesem Grund unterstützt sie von Anfang an die geänderte Wiedernutzbarmachung des Tagebaus Inden II, da der Restsee für die Zukunft bessere Entwicklungspotentiale als eine Verfüllung bietet. Diese besseren Entwicklungspotentiale wurden im Rahmen der Braunkohlenplanänderung begründet durch das Prognos Gutachtens vom 20. Mai 2008, welches somit auch die geänderte Grundannahme bestätigt, dass der Restsee für die Zukunft bessere Entwicklungspotentiale als eine Verfüllung bietet. Das bedeutet für die Gemeinde Inden als betroffene Gebietskörperschaft, dass eine technische, aber auch finanzielle Machbarkeit in Berücksichtigung der zeitlichen Vorgaben der in der Studie dargelegten Nutzungsoptionen am Indesee sichergestellt werden muss. Die Umsetzung ist in den weiter führenden Betriebsplanverfahren, langfristig in den anstehenden Planfeststellungsverfahren, aber auch auf der landesplanerischen Ebene sicher zu stellen. Für das Zwischennutzungskonzept Schophoven bedeutet dieses insbesondere, dass • die Zugänge zum See schon während der Zwischennutzung an den Ortslagen sicher zu stellen sind. Diese Inwertsetzung ist abhängig auch von Anzahl und Gestaltung dieser Zugänge wie beispielhaft das Gastronomieangebot oder temporäre Campingplätze. • Schon in der Zwischennutzung erhält eine Ansiedlung von Freizeitinfrastrukturen die höchste Wertigkeit. Neben gastronomischen Angeboten (z.B. „schwimmender“ Biergarten) ist insbesondere auch eine wasserflächenbezogene Nutzung (Segeln, Surfen, etc.) sicher zu stellen Deswegen begrüßt die Gemeinde Inden die Vorbereitung der freizeitwirtschaftlichen Maßnahmen in der Beantragung dieses Sonderbetriebsplanes. Die Ausführung dieser Maßnahmen ist nicht Gegenstand dieses Planverfahrens. Um die In Wertsetzung auf der Grundlage des Prognosgutachtens sicher zu stellen, ist allerdings gerade auch die Ausführung der Maßnahmen sicher zu stellen. Die weiteren Planungs- und Realisierungsschritte der hier definierten Maßnahmen sind zeitlich und inhaltlich/rechtlich genau zu definieren. Konkrete Aussagen sind erforderlich, um die Realisierung der Maßnahmen im vorgesehenen Zeitrahmen zu ermöglichen. Hierzu gehören auch die Maßnahmen, die im Bereich der Böschungen vorbereitend notwendig sind, um eine bauliche In Wertsetzung mit dem Endzustand des Indesees wirtschaftlich sinnvoll zu realisieren. So stellt sich die Frage, ob die für das geplante Hafenbecken in Schophoven notwendige Kaimauer vor Erreichen des Endwasserspiegels zu errichten ist. In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass der Rahmenplan Indesee eine städtebauliche Entwicklung an diese Kaimauer – Promenade – schon nach 5 – 10 Jahren nach Beendigung der Tagebautätigkeit vorsieht. Dies entspricht im Übrigen auch den Empfehlungen des Prognosgutachtens, die Tagebaukante so früh wie mögliche, wenn möglich in der aktiven Phase des Tagebaus in Wert zu setzen. Auch diesbezüglich werden konkrete Aussagen zeitlich und inhaltlich/rechtlich bezgl. weiterer notwendiger Planverfahren und vorbereitender Bauarbeiten eingefordert. Für alle Maßnahmen sind darüber hinaus die Verantwortlichkeiten festzulegen. Die Aussagen im Sonderbetriebsplan beschränken sich auf die Betrachtung der reinen Böschung im Bereich des aktiven Tagebaugeländes. Die Nutzungen sind im Einklang und auch nur im Zusammenhang mit den dann auch schon zu ermöglichen Nutzungen des angrenzenden Betriebsgeländes im Bereich des jetzigen Sicherheitsstreifen und der darüber hinaus gehenden Flächen auf unverritztem Gelände sinnvoll. Von daher sind auch hier diese entsprechend in Betrachtung einzubeziehen und frühzeitig zu ermöglichen. Dies betrifft insbesondere auch die im Prognosgutachten geforderte frühzeitige in Wertsetzung der zukünftigen Seekante. Die Beendigung des Tagebaus und die Gestaltung der Zwischenlandschaft bedürfen der Inszenierung der Landschaft und des steigenden Seespiegels. Gerade solche Inszenierungen sind mit einem entsprechend langen zeitlichen Vorlauf vorzubereiten.