Daten
Kommune
Inden
Größe
114 kB
Datum
29.06.2016
Erstellt
23.06.16, 21:06
Aktualisiert
23.06.16, 21:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
69/2016
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
Regina Dechering
21.06.2016
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Rat
29.06.2016
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Bebauungsplan Nr. 36 „Sportplatz Frenz“
1. Erweiterung des Geltungsbereiches
2. Beschluss einer Veränderungssperre
Beschlussentwurf:
Zu 1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 36 „Sportplatz Frenz“ wird um die
Grundstücke Gemarkung Frenz, Flur 3, Flurstücke 94 teilweise, 81 teilweise, 41,38,68, 66 teilweise,
65 teilweise und 36 teilweise erweitert. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 36
„Sportplatz Frenz“ entspricht der beigefügten Anlage.
Zu 2. Die anliegende Satzung der Gemeinde Inden über die Veränderungssperre für den
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 36 „Sportplatz Frenz“ wird beschlossen.
Begründung:
Zu 1.
Der Rat der Gemeinde Inden hat in seiner Sitzung am 25.06.2015 die Aufstellung des o.a.
Bebauungsplanes beschlossen. Die Zusammenstellung des Abwägungsmaterials zeigt, dass zur
Wahrung der städtebaulichen Ordnung der Geltungsbereich um die sich in der Nachbarschaft
befindliche Hofanlage erweitert werden soll. Die Nutzungsmöglichkeiten der Hofanlage sind im
Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zur Konfliktvermeidung mit dem zu entwickelndem
Wohngebiet städtebaulich mit zu ordnen.
Zu 2.
Um die Zielsetzung des Bebauungsplanverfahrens zur Entwicklung eines Wohngebietes nicht
dadurch zu vereiteln oder zu erschweren, dass durch die Errichtung baulicher Anlagen oder
Nutzungsänderungen Tatsachen geschaffen werden, die den zukünftigen Festsetzungen des
Bebauungsplanes widersprechen, ist die Satzung über die Veränderungssperre zu beschließen.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
☐ ja
☒ nein
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Aufgestellt
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Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer