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Beschlussvorlage (Satzung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
194 kB
Datum
29.06.2016
Erstellt
23.06.16, 21:06
Aktualisiert
23.06.16, 21:06
Beschlussvorlage (Satzung)

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Inhalt der Datei

Satzung der Gemeinde Inden über die Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 36 „Sportplatz Frenz“ Der Rat der Gemeinde Inden hat am 29. Juni 2016 aufgrund der §§ 14 und 16 BauGB die nachstehende Satzung beschlossen: §1 Die Satzung umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 36 „Sportplatz Frenz“. Für diesen Bereich hat der Rat der Gemeinde Inden am 25.06.2015 die Aufstellung und am 29.06.2016 die Erweiterung des Geltungsbereiches beschlossen. Innerhalb des Geltungsbereiches dieser Satzung liegen folgende Grundstücke: Gemarkung Frenz, Flur 4, Flurstück 330, Flur 3, Flurstücke 94 teilweise, 81 teilweise, 41,38,68, 66 teilweise, 65 teilweise und 36 teilweise Die Abgrenzung des Geltungsbereiches dieser Satzung ist dem anliegenden Übersichtsplan zu entnehmen. §2 In dem vorbenannten Gebiet dürfen 1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt werden, 2. Erhebliche und wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind nicht vorgenommen werden. §3 Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden oder aufgrund eines anderen baurechtlichen Verfahrens zulässig sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt. §4 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit für Ihren Geltungsbereich die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist, spätestens nach Ablauf von 2 Jahren nach dem Tage ihrer Bekanntmachung. Inden, den 29.06.2016 Jörn Langefeld Bürgermeister