Daten
Kommune
Inden
Größe
194 kB
Datum
29.06.2016
Erstellt
23.06.16, 21:06
Aktualisiert
23.06.16, 21:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Satzung
der Gemeinde Inden über die Veränderungssperre im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 36 „Sportplatz Frenz“
Der Rat der Gemeinde Inden hat am 29. Juni 2016 aufgrund der §§ 14 und 16 BauGB die
nachstehende Satzung beschlossen:
§1
Die Satzung umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 36 „Sportplatz Frenz“. Für diesen
Bereich hat der Rat der Gemeinde Inden am 25.06.2015 die Aufstellung und am 29.06.2016 die
Erweiterung des Geltungsbereiches beschlossen.
Innerhalb des Geltungsbereiches dieser Satzung liegen folgende Grundstücke:
Gemarkung Frenz,
Flur 4, Flurstück 330,
Flur 3, Flurstücke 94 teilweise, 81 teilweise, 41,38,68, 66 teilweise, 65 teilweise und 36 teilweise
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches dieser Satzung ist dem anliegenden Übersichtsplan zu
entnehmen.
§2
In dem vorbenannten Gebiet dürfen
1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt werden,
2. Erhebliche und wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen
Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind
nicht vorgenommen werden.
§3
Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden oder
aufgrund eines anderen baurechtlichen Verfahrens zulässig sind, Unterhaltungsarbeiten und die
Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.
§4
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt außer Kraft, sobald und
soweit für Ihren Geltungsbereich die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist, spätestens
nach Ablauf von 2 Jahren nach dem Tage ihrer Bekanntmachung.
Inden, den 29.06.2016
Jörn Langefeld
Bürgermeister