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Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Gemeinde Inden bei Einsätzen der Feuerwehr vom 29.06.2016)

Daten

Kommune
Inden
Größe
47 kB
Datum
15.09.2016
Erstellt
01.09.16, 16:01
Aktualisiert
01.09.16, 16:01
Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Kostenersatz  und Entgelten in der Gemeinde Inden bei Einsätzen der Feuerwehr vom 29.06.2016) Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Kostenersatz  und Entgelten in der Gemeinde Inden bei Einsätzen der Feuerwehr vom 29.06.2016)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Ordnungsamt Silke Esser 31.08.2016 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 15.09.2016 TOP Ein Ja Nein 64/2016 1. Ergänzung Ent Bemerkungen Betrifft: Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Gemeinde Inden bei Einsätzen der Feuerwehr vom 29.06.2016 Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Gemeinde Inden bei Einsätzen der Feuerwehr, die an das Muster verschiedener Institutionen in NRW angepasst worden ist. Begründung: Aufgrund der Ablösung des früheren Feuerschutzhilfeleistungsgesetz (FSHG) NRW durch das neue Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) NRW zum 01. Januar 2016 haben sich neue Möglichkeiten der Abrechnung von Kostenersatz bei Einsätzen der Feuerwehr sowie diverse Notwendigkeiten der Anpassung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren ergeben. Daher haben der Städtetag NRW, der Städte- und Gemeindebund NRW, der Landkreistag NRW und der Verband der Feuerwehren in NRW in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe der neuen Rechtslage entsprechend eine Mustersatzung erarbeitet und zur Verfügung gestellt. Diese Mustersatzung wurde seitens der Verwaltung ohne Änderung übernommen. In der letzten Sitzung des Hauptausschusses wurde beschlossen, die Änderung der Satzung in einer Sitzung der Arbeitsgruppe Feuerwehr zu thematisieren, da befürchtet wurde, dass zukünftig bei freiwilligen Hilfeleistungen Gebühren seitens der Gemeinde Inden erhoben würden. Hierzu ist zu sagen, dass auch in der bisher noch gültigen Satzung festgeschrieben stand, dass bei freiwilligen Hilfeleistungen entsprechende Gebühren verlangt werden können. Der Aufbau der Satzung hat sich allerdings geändert. Zum Vergleich ist sowohl die jetzige als auch die zu beschließende Satzung als Synopse beigefügt. Seitens der Verwaltung ist keine geänderte Vorgehensweise bei der Abrechnung von Einsätzen der Feuerwehr vorgesehen. Lediglich entgeltpflichtige Einsätze nach § 2 der Satzung werden abgerechnet. Die Stundensätze, die dem Kostentarif der Anlage 1 der genannten Satzung zu entnehmen sind, wurden wunschgemäß aufgrund der Empfehlung der Arbeitsgruppe Feuerwehr gerundet. Ein Vergleich aller Stundensätze im Kreisgebiet ist ebenfalls als Anlage beigefügt. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ☐ ja ☒ nein _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant) Beschlussvorlage 64/2016 1. Ergänzung Seite 2