Daten
Kommune
Kerpen
Größe
93 kB
Datum
16.06.2016
Erstellt
03.06.16, 13:16
Aktualisiert
03.06.16, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 20.4 / Beitragsangelegenheiten
TOP
und zentrale Vergabestelle
Sachbearbeiter: Markus Wagner
Drs.-Nr.: 287.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Feuerschutzausschuss
X
20.05.2016
Bemerkungen
16.06.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Straßenbaubeiträge für die Erneuerung der öffentlichen Abwasseranlage in der
Hauptstraße zwischen Akazienweg und Umfluter
hier: Abgrenzung von Anlagen i. S. v. § 8 KAG NRW (Bauprogramme)
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter Abteilungsleiterin
Amtsleiter
Zuständiger
Dezernent
Wagner
Schaaf
Canzler
Schilling
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Schaaf
Spürck
Seidenpfennig
Begründung:
Die Kolpingstadt Kerpen hat in den Jahren 2011/12 die Kanalanlage in der Hauptstraße zwischen
Merodestraße und Akazienweg erneuern lassen. Für die Erneuerung der
Straßenoberflächenentwässerung hat die Stadt Straßenbaubeiträge nach § 8 des
Kommunalabgabengesetzes – KAG NRW – erhoben.
Die Ausbaumaßnahme stellte nach der Planung der Verwaltung den ersten Bauabschnitt der
Kanalsanierung zwischen Merodestraße und Umfluter dar. Zweiter Bauabschnitt sollte
ursprünglich die Erneuerung des Kanals zwischen Akazienweg und Umfluter sein. Das
anstehende Beitragsabrechnungsverfahren wurde den Anliegern bereits im April 2011
angekündigt.
Zwischenzeitlich hat das Tiefbauamt umgeplant: Die Kanalhaltungen in der Hauptstraße sollen
nun zwischen Akazienweg und Kettelerstraße im Zusammenhang mit der Ausbaumaßnahme
Kettelerstraße (Ausbaubeschluss des Ausschusses am 27.08.2015, Drucksachen-Nr. 308.15)
erneuert werden. Der Rest der Hauptstraße (bis zum Umfluter) soll in einem späteren dritten
Bauabschnitt einen neuen Kanal erhalten. Die zunächst beabsichtigten Arbeiten in dem kurzen
Abschnitt der Hauptstraße können nicht gemeinsam mit der Kettelerstraße abgerechnet werden,
da es sich straßenbaubeitragsrechtlich u. a. um verschiedene Straßenkategorien handelt
(Hauptverkehrsstraße bzw. Haupterschließungsstraße).
Für eine separate Abrechnung ist das Teilstück der Hauptstraße zu kurz, so dass die Verwaltung
dieses – beitragsrechtlich – als Teil eines gemeinsamen Bauprogramms „Kanalbaumaßnahme
Hauptstraße zwischen Akazienweg und Umfluter“ definiert. Ausbaukosten sind nur beitragsfähig,
wenn sie in Erfüllung eines Bauprogramms anfallen. Generell gibt die Ausbauplanung des
Tiefbauamtes auch die Grenzen des beitragsrechtlich maßgeblichen Bauprogramms vor. Hier ist
es anders, da das Bauprogramm aus zwei zeitlich versetzt durchzuführenden Ausbaumaßnahmen
besteht.
Für die Ausbaustrecke zwischen Akazienweg und Umfluter entsteht die sachliche Beitragspflicht
somit erst mit Verwirklichung des dritten Bauabschnittes.
Der Ausschuss wird gebeten, die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis zu
nehmen.
Beschlussvorlage 287.16
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