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Beschlussvorlage (Straßenbaubeiträge für die Erneuerung der öffentlichen Abwasseranlage in der Hauptstraße zwischen Akazienweg und Umfluter hier: Abgrenzung von Anlagen i. S. v. § 8 KAG NRW (Bauprogramme))

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
93 kB
Datum
16.06.2016
Erstellt
03.06.16, 13:16
Aktualisiert
03.06.16, 13:16
Beschlussvorlage (Straßenbaubeiträge für die Erneuerung der öffentlichen Abwasseranlage in der Hauptstraße zwischen Akazienweg und Umfluter
hier: Abgrenzung von Anlagen i. S. v. § 8 KAG NRW (Bauprogramme)) Beschlussvorlage (Straßenbaubeiträge für die Erneuerung der öffentlichen Abwasseranlage in der Hauptstraße zwischen Akazienweg und Umfluter
hier: Abgrenzung von Anlagen i. S. v. § 8 KAG NRW (Bauprogramme))

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 20.4 / Beitragsangelegenheiten TOP und zentrale Vergabestelle Sachbearbeiter: Markus Wagner Drs.-Nr.: 287.16 Datum : Beratungsfolge Termin Bau- und Feuerschutzausschuss X 20.05.2016 Bemerkungen 16.06.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Straßenbaubeiträge für die Erneuerung der öffentlichen Abwasseranlage in der Hauptstraße zwischen Akazienweg und Umfluter hier: Abgrenzung von Anlagen i. S. v. § 8 KAG NRW (Bauprogramme) X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter Abteilungsleiterin Amtsleiter Zuständiger Dezernent Wagner Schaaf Canzler Schilling Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Schaaf Spürck Seidenpfennig Begründung: Die Kolpingstadt Kerpen hat in den Jahren 2011/12 die Kanalanlage in der Hauptstraße zwischen Merodestraße und Akazienweg erneuern lassen. Für die Erneuerung der Straßenoberflächenentwässerung hat die Stadt Straßenbaubeiträge nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes – KAG NRW – erhoben. Die Ausbaumaßnahme stellte nach der Planung der Verwaltung den ersten Bauabschnitt der Kanalsanierung zwischen Merodestraße und Umfluter dar. Zweiter Bauabschnitt sollte ursprünglich die Erneuerung des Kanals zwischen Akazienweg und Umfluter sein. Das anstehende Beitragsabrechnungsverfahren wurde den Anliegern bereits im April 2011 angekündigt. Zwischenzeitlich hat das Tiefbauamt umgeplant: Die Kanalhaltungen in der Hauptstraße sollen nun zwischen Akazienweg und Kettelerstraße im Zusammenhang mit der Ausbaumaßnahme Kettelerstraße (Ausbaubeschluss des Ausschusses am 27.08.2015, Drucksachen-Nr. 308.15) erneuert werden. Der Rest der Hauptstraße (bis zum Umfluter) soll in einem späteren dritten Bauabschnitt einen neuen Kanal erhalten. Die zunächst beabsichtigten Arbeiten in dem kurzen Abschnitt der Hauptstraße können nicht gemeinsam mit der Kettelerstraße abgerechnet werden, da es sich straßenbaubeitragsrechtlich u. a. um verschiedene Straßenkategorien handelt (Hauptverkehrsstraße bzw. Haupterschließungsstraße). Für eine separate Abrechnung ist das Teilstück der Hauptstraße zu kurz, so dass die Verwaltung dieses – beitragsrechtlich – als Teil eines gemeinsamen Bauprogramms „Kanalbaumaßnahme Hauptstraße zwischen Akazienweg und Umfluter“ definiert. Ausbaukosten sind nur beitragsfähig, wenn sie in Erfüllung eines Bauprogramms anfallen. Generell gibt die Ausbauplanung des Tiefbauamtes auch die Grenzen des beitragsrechtlich maßgeblichen Bauprogramms vor. Hier ist es anders, da das Bauprogramm aus zwei zeitlich versetzt durchzuführenden Ausbaumaßnahmen besteht. Für die Ausbaustrecke zwischen Akazienweg und Umfluter entsteht die sachliche Beitragspflicht somit erst mit Verwirklichung des dritten Bauabschnittes. Der Ausschuss wird gebeten, die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Beschlussvorlage 287.16 Seite 2