Daten
Kommune
Inden
Größe
141 kB
Datum
15.09.2016
Erstellt
08.09.16, 21:05
Aktualisiert
08.09.16, 21:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Kämmerei
20 22 00
08.09.2016
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Rat
15.09.2016
TOP Ein Ja
Nein
87/2016
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Haushaltswirtschaftliche Sperre
hier: Entscheidung der Aufsichtsbehörde
Beschlussentwurf:
Die Beschlüsse ergeben sich aus der Beratung.
Begründung:
Der Gemeinderat hat am 02.06.2016 eine haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 81 Abs. 4 GO
NRW beschlossen. Dieser Beschluss wurde durch den Bürgermeister aus formellen und materiellen
Gesichtspunkten beanstandet. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung die haushaltswirtschaftliche
Sperre und seinen Beschluss bestätigt Daraufhin wurde die Angelegenheit der Aufsichtsbehörde zur
Entscheidung vorgelegt.
Die Aufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 30.08.2016 - hier eingegangen am 06.09.2016 – (sh.
Anlage 1) die Beanstandung zurückgewiesen; d.h. die vom Rat beschlossene Haushaltssperre ist
nunmehr in Kraft. Die Kämmerei hat aufgrund dieser Entwicklung am 07.09.2016 alle Bediensteten
von den Folgen der Haushaltssperre informiert (sh. Anlage 2).
Aus der Entscheidung der Aufsichtsbehörde wird deutlich, dass die Haushaltssperre unumgänglich
war und eine Ausdehnung auf weitere - bisher von der Sperre ausgenommene Bereiche - angeraten
wird. Aus Sicht der Verwaltung ist eine weitere Ausdehnung der Haushaltssperre aus finanziellen
Erwägungen mit Sicherheit eine Option zur Verbesserung der Haushaltslage. Im Hinblick auf die
voraussichtlichen Veränderungen der Struktur des Gemeindehaushalts in der Zukunft und die damit
einhergehenden Folgen für Einwohner, Vereine pp. sollte in diesem Jahr auf eine weitere Belastung
verzichtet werden. Ferner ist im Rahmen der Erstellung des Nachtragshaushalts und der
Folgehaushalte weiterhin ein Haushaltsausgleich für das Jahr 2022 vorgesehen, so dass eine
Genehmigung des Haushalts und damit auch der freiwilligen Leistungen möglich ist.
Daher wird von der Verwaltung vorgeschlagen, auch weitere Bereiche von der Haushaltssperre aus
zu nehmen. Hierbei handelt es sich z.B. um:
Eigenanteile im Rahmen von Förderprogrammen (z.B. Dorfinnenentwicklung Schophoven)
Unterhaltung und Instandhaltung von Gebäuden und Fahrzeugen
Pädagogischer Aufwand bei Kindergärten
Aus- und Fortbildungskosten Bedienstete und Feuerwehr
Die Ausnahmen von der Haushaltssperre sollten aus Sicht der Verwaltung hierbei allerdings
weiterhin unter Kontrolle der Kämmerei bleiben, um eventuelle Einsparpotentiale zu nutzen.
In Bezug auf die haushaltswirtschaftliche Sperre werden auch die kurzfristig kündbaren
Dauerschuldverhältnisse überprüft und gegebenenfalls in einer der nächsten Sitzungen zur
Entscheidung vorgelegt.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon: im Haushalt des laufenden Jahres
in den Haushalten der folgenden Jahre
erstes Folgejahr
zweites Folgejahr
drittes Folgejahr
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt:
Sachkonto:
wenn nein: Finanzierungsvorschlag:
☐ ja
€
€
€
€
€
☐ ja
☒ nein
☐ nein
_______________________
Aufgestellt
_______________________ _______________________ ___________________________
Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)
Beschlussvorlage 87/2016
Seite 2