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Beschlussvorlage (Haushaltswirtschaftliche Sperre hier: Entscheidung der Aufsichtsbehörde)

Daten

Kommune
Inden
Größe
141 kB
Datum
15.09.2016
Erstellt
08.09.16, 21:05
Aktualisiert
08.09.16, 21:05
Beschlussvorlage (Haushaltswirtschaftliche Sperre
hier: Entscheidung der Aufsichtsbehörde) Beschlussvorlage (Haushaltswirtschaftliche Sperre
hier: Entscheidung der Aufsichtsbehörde)

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Kämmerei 20 22 00 08.09.2016 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 15.09.2016 TOP Ein Ja Nein 87/2016 Ent Bemerkungen Betrifft: Haushaltswirtschaftliche Sperre hier: Entscheidung der Aufsichtsbehörde Beschlussentwurf: Die Beschlüsse ergeben sich aus der Beratung. Begründung: Der Gemeinderat hat am 02.06.2016 eine haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 81 Abs. 4 GO NRW beschlossen. Dieser Beschluss wurde durch den Bürgermeister aus formellen und materiellen Gesichtspunkten beanstandet. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung die haushaltswirtschaftliche Sperre und seinen Beschluss bestätigt Daraufhin wurde die Angelegenheit der Aufsichtsbehörde zur Entscheidung vorgelegt. Die Aufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 30.08.2016 - hier eingegangen am 06.09.2016 – (sh. Anlage 1) die Beanstandung zurückgewiesen; d.h. die vom Rat beschlossene Haushaltssperre ist nunmehr in Kraft. Die Kämmerei hat aufgrund dieser Entwicklung am 07.09.2016 alle Bediensteten von den Folgen der Haushaltssperre informiert (sh. Anlage 2). Aus der Entscheidung der Aufsichtsbehörde wird deutlich, dass die Haushaltssperre unumgänglich war und eine Ausdehnung auf weitere - bisher von der Sperre ausgenommene Bereiche - angeraten wird. Aus Sicht der Verwaltung ist eine weitere Ausdehnung der Haushaltssperre aus finanziellen Erwägungen mit Sicherheit eine Option zur Verbesserung der Haushaltslage. Im Hinblick auf die voraussichtlichen Veränderungen der Struktur des Gemeindehaushalts in der Zukunft und die damit einhergehenden Folgen für Einwohner, Vereine pp. sollte in diesem Jahr auf eine weitere Belastung verzichtet werden. Ferner ist im Rahmen der Erstellung des Nachtragshaushalts und der Folgehaushalte weiterhin ein Haushaltsausgleich für das Jahr 2022 vorgesehen, so dass eine Genehmigung des Haushalts und damit auch der freiwilligen Leistungen möglich ist. Daher wird von der Verwaltung vorgeschlagen, auch weitere Bereiche von der Haushaltssperre aus zu nehmen. Hierbei handelt es sich z.B. um:     Eigenanteile im Rahmen von Förderprogrammen (z.B. Dorfinnenentwicklung Schophoven) Unterhaltung und Instandhaltung von Gebäuden und Fahrzeugen Pädagogischer Aufwand bei Kindergärten Aus- und Fortbildungskosten Bedienstete und Feuerwehr Die Ausnahmen von der Haushaltssperre sollten aus Sicht der Verwaltung hierbei allerdings weiterhin unter Kontrolle der Kämmerei bleiben, um eventuelle Einsparpotentiale zu nutzen. In Bezug auf die haushaltswirtschaftliche Sperre werden auch die kurzfristig kündbaren Dauerschuldverhältnisse überprüft und gegebenenfalls in einer der nächsten Sitzungen zur Entscheidung vorgelegt. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: Finanzierungsbedarf gesamt: davon: im Haushalt des laufenden Jahres in den Haushalten der folgenden Jahre erstes Folgejahr zweites Folgejahr drittes Folgejahr Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt: Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: ☐ ja € € € € € ☐ ja ☒ nein ☐ nein _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant) Beschlussvorlage 87/2016 Seite 2