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Beschlussvorlage (Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen; Weitere Entwicklung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
146 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
30.09.16, 11:45
Aktualisiert
30.09.16, 11:45
Beschlussvorlage (Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen;
Weitere Entwicklung) Beschlussvorlage (Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen;
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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Sozialamt Gisela Wacker 30.09.2016 öffentlich Beratungsfolge Termin TOP Ein Ja Nein 90/2016 1. Ergänzung Ent Bemerkungen Sozial-, Sport- und Kulturausschuss 05.10.2016 Hauptausschuss 27.10.2016 Betrifft: Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen; Weitere Entwicklung Beschlussentwurf: Der Sozial-, Sport- und Kulturausschuss nimmt die Ausführungen zur Unterbringungssituation von Flüchtlingen zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Hauptausschuss zu beschließen, die acht bereits erworbenen Mobilheime auf dem Grundstück Gemarkung Lamersdorf, Flur 11, Flurstück 139, Merödgener Straße südlich der Tennisanlagen, wie in der beiliegenden Planskizze dargelegt, befristet auf drei Jahre aufzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen durchzuführen. Begründung: Mit Stand 05.10.2016 hat die Gemeinde Inden insgesamt 180 Personen unterzubringen. Diese teilen sich wie folgt auf: Asylbewerber und sonstige Flüchtlinge in Inden 126 in Linnich 22 Gesamt 148 Anerkannte Flüchtlinge in Inden 30 In Linnich 2 Gesamt 32 180 Die in Inden wohnenden Personen sind untergebracht in angemieteten Wohnungen, im Mobilheim Merödgener Str. 37 a sowie in den Chalets in Frenz und Lamersdorf. Aufgrund der Neuzuweisung von 18 Flüchtlingen Ende September sowie weiterer Gründe, wie Schwangerschaften und Geburten, der Überbelegung Merödgener Str. 33, werden einige Umbelegungen notwendig. Die hierfür erforderlichen Planungen konnten erst erfolgen, nachdem aufgrund der tatsächlichen Zuweisung der neuen Flüchtlinge bekannt war, welcher Personenkreis (Familien, Größe der Familien, Einzelpersonen) neu ankommen würde. Die erforderlichen Umzüge sollen relativ kurzfristig umgesetzt werden. Zwischenzeitlich erfolgte die Besichtigung eines Objektes in Schophoven: Der Eigentümer ist bereit, an die Gemeinde Inden zu vermieten. Bestehende Vertragsverhältnisse werden nicht tangiert. Das Wohngebäude besteht aus einem Alt- und einem Neubau. Von der Aufteilung her sind beide Gebäude sehr gut zur Unterbringung von Flüchtlingen geeignet. Miete wird nicht gefordert, es entstehen nur Bewirtschaftungskosten. Allerdings sind im Gegenzug alle Herstellungs- und Unterhaltungskosten zu tragen. Eine Anmietung kann frühestens zum 01.11.2016 erfolgen, da zunächst noch die Heizung erneuert wird, bevor das Gebäude wieder vermietet werden kann. Im Neubau sind dann lediglich Anstreicharbeiten vorzunehmen. Im Altbau muss zunächst geprüft werden, wie hoch der Umfang der notwendigen Sanierung ist, da hier u. a. ein tragender Fenstersturz vom Holzwurm befallen ist, Stromleitungen erneuert und ein alter Wasserschaden behoben werden müssen. Hier kann erst nach Feststellung der Höhe der Kosten entschieden werden, ob eine Übernahme des Gebäudeteiles sinnvoll ist. Der Neubau wird daher in jedem Fall zum 01.11.2016 angemietet werden, hier können rund 8 Personen untergebracht werden. Bezüglich des Altbaus besteht die Absicht auch diesen anzumieten, sofern die Kosten zur Vorbereitung der Nutzung wirtschaftlich sind. Auch nach Abschluss aller notwendigen Arbeiten und Umzüge wird Wohnraum nur noch begrenzt vorhanden sein: Die angemieteten Wohnungen sind alle belegt. Allerdings sind zwei Wohnungen aufgrund von Schäden zur Zeit nicht nutzbar. Die Familien werden für die Zeit der Sanierung in Chalets untergebracht, wie lange dies dauern wird, ist noch nicht absehbar. Abschließend werden in Frenz nur noch ein und in Lamersdorf zwei Mobilheime, igs. 3 Mobilheime, zur Verfügung stehen, hier könnten dann rund 9 Personen untergebracht werden. In der Merödgener Str. 37 a werden nur noch 5 Plätze für männliche Einzelpersonen frei sein. ( 3 Männer aus der Merödgener Str. 33 müssen wegen Überbelegung dorthin umverteilt werden. Merödgener Str. 33 ist zur Zeit mit 3 Personen überbelegt.) Die Gemeinde Inden hat mit Stand 30.09.2016 eine Zuweisungsquote bei 96,25 %. Das heißt, dass nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Arnsberg keine größeren Zuweisungen zu erwarten sind. Allerdings ist aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre davon auszugehen, dass die Zahl der Flüchtlinge in den Monaten Oktober, November, Dezember wieder steigen wird, so dass auch wieder Zuweisungen erfolgen werden. Eine verlässliche Voraussage diesbezüglich ist aber nach Aussage der Bezirksregierung nicht möglich. Die Neuberechnung der aufzunehmenden Personen erfolgt quartalsweise. Das heißt, dass zum Stand 01.10.2016 eine Neuberechnung der Flüchtlingsquote erfolgen wird. Je nach Stand der einzelnen Asylverfahren kann es sein, dass diese durch Anerkennung oder Ablehnung beendet sind, so dass die aktuelle Zuweisungsquote der Gemeinde Inden von 96,25 % ggf. fallen kann. Der reine Rückbau von Plätzen in Notaufnahmeeinrichtungen führt in keinem Fall zu einer Veränderung der Quote, da hierdurch nur Aufnahmeplätze wegfallen, aber die Flüchtlingszahlen sich nicht verändern. Auswirkungen hat dies lediglich auf die Quote der Kommunen, denen die wegfallenden Unterkünfte zugerechnet wurden. Weiterhin hat daher die Stadt Linnich mit Schreiben vom 09.08.2016 darauf hingewiesen, dass die Landesunterkunft in Linnich zum 30.11.2016 auslaufen wird. Dies führt dazu, dass Linnich wieder Flüchtlinge zugewiesen bekommen wird, mit der Folge, dass die Stadt Linnich die Unterkünfte in Welz und Gevenich selber zur Unterbringung ihrer Flüchtlinge benötigen wird. Dabei ist davon sogar auszugehen, dass diese Unterkünfte nicht für alle Linnicher Flüchtlinge ausreichen werden. Das bedeutet, dass die Gemeinde Inden die bisher in Linnich untergebrachten Flüchtlinge wieder aufnehmen und selber unterbringen muss. Hier handelt es sich um insgesamt 24 männliche Einzelpersonen. Die Rückführung wird ab Dezember 2016 sukzessive erfolgen, so dass davon auszugehen ist, dass die Rückführung der Flüchtlinge aus Linnich größtenteils im Januar/Februar 2017 erfolgen wird. Hiervon könnten dann 5 Personen in der Merödgener Str. 37 a untergebracht werden, dann ist diese Unterkunft voll belegt. Weitere 9 Personen könnten in den (Stand heute) dann freien Chalets in Frenz und Lamersdorf untergebracht werden, so dass dann noch 10 Personen unversorgt wären, davon könnten 8 im Neubau, untergebracht werden. Sofern der Altbau in Schophoven zu wirtschaftlichen Konditionen nutzbar gemacht werden kann, könnte der Rest dann dort Beschlussvorlage 90/2016 1. Ergänzung Seite 2 untergebracht werden, so dass dann dort noch Platz für weitere sechs männliche Einzelpersonen wäre. Dabei ist allerdings unterstellt, dass in der Zwischenzeit keine neuen Zuweisungen erfolgen werden, was relativ unwahrscheinlich ist. Weiterhin wohnen in der Merödgener Str. 33 und 37 a noch anerkannte männliche Flüchtlinge aus Syrien und dem Irak, bei denen zumindest teilweise davon auszugehen ist, dass hier noch Angehörige im Wege der Familienzusammenführung kommen könnten. Im August und September 2016 sind in zwei Fällen insgesamt 10 Personen hinzugekommen, die zwar keine Leistungen nach AsylbLG bekommen, aber untergebracht werden müssen. Eine Unterbringung von z. B. einer Familie, die obdachlos werden könnte, ist erst gar nicht berücksichtigt. Das bedeutet, dass sofern keine Vorsorge getroffen wird, für alle diese Personen keine Unterkünfte zur Verfügung stehen, so dass dann ggf. eine Turnhalle für die Unterbringung hergerichtet werden muss. Aus Kostengründen und zur Unterbringung einer größeren Zahl von Personen ist dann die Turnhalle an der Goltsteinschule zu bevorzugen. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass eine derartige Nutzung auch eine Vorlaufzeit von rd. einem Monat benötigt, wenn eine geordnete Unterbringung der Flüchtlinge erfolgen soll. Um die Inanspruchnahme einer Turnhalle zu vermeiden, muss daher unbedingt neuer Wohnraum geschaffen werden. Der Wohnungsmarkt in Inden gibt keinen Wohnraum her. Zur Zeit stehen noch 8 weitere bereits gekaufte Mobilheime auf Abruf beim Vermieter in den Niederlanden. Hier könnten rd. 24 weitere Personen untergebracht werden. Allerdings wird für die Aufstellung eine Vorlaufzeit von rund drei Monaten benötigt, da hier die entsprechenden Vorarbeiten (Vorbereitung des Geländes, Herstellung von Hausanschlüssen etc.) notwendig werden. Aus Sicht der Verwaltung ist der sinnvollste Standort die Wiese an der Merödgener Straße südlich der Tennisanlagen. Die hier zu tätigenden Investitionen für die notwendige Versorgung der Mobilheime können nachhaltig für die Nachfolgenutzung als Wohnmobilstellplatz genutzt werden. Die Anbringung dieser Wohnmobilstellplätze wird auch in den vorliegenden Gutachten der indeland Entwicklungsgesellschaft zur Naherholung und der vorliegenden touristischen Inwertsetzung des Indesees empfohlen. An allen weiteren zur Zeit zur Verfügung stehenden Alternativstandorten wären die Erschließungsarbeiten zurückzubauen. Ein aktiver Immissionsschutz ist bei der Reduzierung auf acht Mobilheime nicht notwendig, da diese mit Abstand von 20 Metern zu den Tennisanlagen errichtet würden. Im Zusammenhang mit der Standortentscheidung zur Aufstellung der verbleibenden (Mobilheime werden die in der Sitzung des Rates am 15.09.2016 aufgeworfenen Fragen wie folgt beantwortet: Bedarf es einer Genehmigung von Wohnmobilstellplätzen am Standort Merödgener Straße? Die Errichtung von Wohnmobilstellplätzen ist ab einer Größenordnung von 100 m² genehmigungspflichtig. Benötigen moderne Wohnmobile heute noch Strom, Kanal und Wasser? Grundsätzlich wird eine Strom- und Wasserversorgung, Abwasser-, Fäkalien- und Abfallentsorgung empfohlen. Wohnmobile kommen für eine gewisse Übergangszeit auch ohne Ver- und Entsorgungsangebote aus, nehmen aber lieber voll ausgerüstete Stellplätze in Anspruch. Gibt es Fördermittel für den Bau von Stellplätzen für Wohnmobile Eine mögliche Förderung ist nicht bekannt. Greift das Darlehen der KFW-Bank für Flüchtlinge auch für den Bau von Stellplätzen? Nein, auch nicht für den Kauf der Chalets. Beschlussvorlage 90/2016 1. Ergänzung Seite 3 Ist im Industriegebiet Pier Platz für die Chalets? Sind die Erschließungskosten geringer? Eine Anfrage ist beim Eigentümer gestellt, bis zur Sitzung wird eine Antwort vorliegen. Die Erschließungskosten der einzelnen Chalets sind mit den Erschließungskosten in der Merödgener Straße, wie auch auf anderen weiteren Grundstücken (z.B. Lamersdorf) vergleichbar. Um eine mögliche Inanspruchnahme von Turnhallen zu vermeiden, muss kurzfristig eine Entscheidung über die Aufstellung getroffen werden, da die Chalets aufgrund der Vorlaufzeit frühestens Anfang bis Mitte Januar 2017 zur Verfügung stehen würden. Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist aufgrund der angekündigten Rückführung der Flüchtlinge aus Linnich kein ausreichender Wohnraum voraussichtlich mehr vorhanden. Abhängig davon, wie die Zuweisung von Flüchtlingen ab Oktober 2016 erfolgen wird, kann dies auch noch früher eintreffen. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ☒ ja ☐ nein wenn ja: Finanzierungsbedarf gesamt: 60.000 € davon: im Haushalt des laufenden Jahres 60.000 € in den Haushalten der folgenden Jahre erstes Folgejahr € zweites Folgejahr € drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: ☐ ja ☒ nein wenn ja: Produkt: Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Investive Ausgabe; da Investition langfristig in Wohnmobilstellplatz, keine Belastung des laufenden Haushaltsjahres _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer Beschlussvorlage 90/2016 1. Ergänzung Seite 4