Daten
Kommune
Inden
Größe
146 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
30.09.16, 11:45
Aktualisiert
30.09.16, 11:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Sozialamt
Gisela Wacker
30.09.2016
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
TOP Ein Ja
Nein
90/2016
1. Ergänzung
Ent Bemerkungen
Sozial-, Sport- und Kulturausschuss 05.10.2016
Hauptausschuss
27.10.2016
Betrifft:
Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen;
Weitere Entwicklung
Beschlussentwurf:
Der Sozial-, Sport- und Kulturausschuss nimmt die Ausführungen zur Unterbringungssituation von
Flüchtlingen zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Hauptausschuss zu beschließen, die acht bereits
erworbenen Mobilheime auf dem Grundstück Gemarkung Lamersdorf, Flur 11, Flurstück 139,
Merödgener Straße südlich der Tennisanlagen, wie in der beiliegenden Planskizze dargelegt,
befristet auf drei Jahre aufzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen
durchzuführen.
Begründung:
Mit Stand 05.10.2016 hat die Gemeinde Inden insgesamt 180 Personen unterzubringen. Diese teilen
sich wie folgt auf:
Asylbewerber und sonstige Flüchtlinge
in Inden
126
in Linnich
22 Gesamt 148
Anerkannte Flüchtlinge
in Inden
30
In Linnich
2 Gesamt 32
180
Die in Inden wohnenden Personen sind untergebracht in angemieteten Wohnungen, im Mobilheim
Merödgener Str. 37 a sowie in den Chalets in Frenz und Lamersdorf.
Aufgrund der Neuzuweisung von 18 Flüchtlingen Ende September sowie weiterer Gründe, wie
Schwangerschaften und Geburten, der Überbelegung Merödgener Str. 33, werden einige
Umbelegungen notwendig. Die hierfür erforderlichen Planungen konnten erst erfolgen, nachdem
aufgrund der tatsächlichen Zuweisung der neuen Flüchtlinge bekannt war, welcher Personenkreis
(Familien, Größe der Familien, Einzelpersonen) neu ankommen würde. Die erforderlichen Umzüge
sollen relativ kurzfristig umgesetzt werden.
Zwischenzeitlich erfolgte die Besichtigung eines Objektes in Schophoven: Der Eigentümer ist
bereit, an die Gemeinde Inden zu vermieten. Bestehende Vertragsverhältnisse werden nicht tangiert.
Das Wohngebäude besteht aus einem Alt- und einem Neubau. Von der Aufteilung her sind beide
Gebäude sehr gut zur Unterbringung von Flüchtlingen geeignet. Miete wird nicht gefordert, es
entstehen nur Bewirtschaftungskosten. Allerdings sind im Gegenzug alle Herstellungs- und
Unterhaltungskosten zu tragen. Eine Anmietung kann frühestens zum 01.11.2016 erfolgen, da
zunächst noch die Heizung erneuert wird, bevor das Gebäude wieder vermietet werden kann.
Im Neubau sind dann lediglich Anstreicharbeiten vorzunehmen. Im Altbau muss zunächst geprüft
werden, wie hoch der Umfang der notwendigen Sanierung ist, da hier u. a. ein tragender
Fenstersturz vom Holzwurm befallen ist, Stromleitungen erneuert und ein alter Wasserschaden
behoben werden müssen. Hier kann erst nach Feststellung der Höhe der Kosten entschieden
werden, ob eine Übernahme des Gebäudeteiles sinnvoll ist.
Der Neubau wird daher in jedem Fall zum 01.11.2016 angemietet werden, hier können rund 8
Personen untergebracht werden. Bezüglich des Altbaus besteht die Absicht auch diesen anzumieten,
sofern die Kosten zur Vorbereitung der Nutzung wirtschaftlich sind.
Auch nach Abschluss aller notwendigen Arbeiten und Umzüge wird Wohnraum nur noch begrenzt
vorhanden sein:
Die angemieteten Wohnungen sind alle belegt. Allerdings sind zwei Wohnungen aufgrund von
Schäden zur Zeit nicht nutzbar. Die Familien werden für die Zeit der Sanierung in Chalets
untergebracht, wie lange dies dauern wird, ist noch nicht absehbar.
Abschließend werden in Frenz nur noch ein und in Lamersdorf zwei Mobilheime, igs. 3
Mobilheime, zur Verfügung stehen, hier könnten dann rund 9 Personen untergebracht werden.
In der Merödgener Str. 37 a werden nur noch 5 Plätze für männliche Einzelpersonen frei sein. ( 3
Männer aus der Merödgener Str. 33 müssen wegen Überbelegung dorthin umverteilt werden.
Merödgener Str. 33 ist zur Zeit mit 3 Personen überbelegt.)
Die Gemeinde Inden hat mit Stand 30.09.2016 eine Zuweisungsquote bei 96,25 %. Das heißt, dass
nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Arnsberg keine größeren Zuweisungen zu erwarten
sind. Allerdings ist aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre davon auszugehen, dass die Zahl der
Flüchtlinge in den Monaten Oktober, November, Dezember wieder steigen wird, so dass auch
wieder Zuweisungen erfolgen werden. Eine verlässliche Voraussage diesbezüglich ist aber nach
Aussage der Bezirksregierung nicht möglich.
Die Neuberechnung der aufzunehmenden Personen erfolgt quartalsweise. Das heißt, dass zum
Stand 01.10.2016 eine Neuberechnung der Flüchtlingsquote erfolgen wird. Je nach Stand der
einzelnen Asylverfahren kann es sein, dass diese durch Anerkennung oder Ablehnung beendet sind,
so dass die aktuelle Zuweisungsquote der Gemeinde Inden von 96,25 % ggf. fallen kann. Der reine
Rückbau von Plätzen in Notaufnahmeeinrichtungen führt in keinem Fall zu einer Veränderung der
Quote, da hierdurch nur Aufnahmeplätze wegfallen, aber die Flüchtlingszahlen sich nicht
verändern. Auswirkungen hat dies lediglich auf die Quote der Kommunen, denen die wegfallenden
Unterkünfte zugerechnet wurden.
Weiterhin hat daher die Stadt Linnich mit Schreiben vom 09.08.2016 darauf hingewiesen, dass die
Landesunterkunft in Linnich zum 30.11.2016 auslaufen wird. Dies führt dazu, dass Linnich wieder
Flüchtlinge zugewiesen bekommen wird, mit der Folge, dass die Stadt Linnich die Unterkünfte in
Welz und Gevenich selber zur Unterbringung ihrer Flüchtlinge benötigen wird. Dabei ist davon
sogar auszugehen, dass diese Unterkünfte nicht für alle Linnicher Flüchtlinge ausreichen werden.
Das bedeutet, dass die Gemeinde Inden die bisher in Linnich untergebrachten Flüchtlinge wieder
aufnehmen und selber unterbringen muss. Hier handelt es sich um insgesamt 24 männliche
Einzelpersonen. Die Rückführung wird ab Dezember 2016 sukzessive erfolgen, so dass davon
auszugehen ist, dass die Rückführung der Flüchtlinge aus Linnich größtenteils im Januar/Februar
2017 erfolgen wird.
Hiervon könnten dann 5 Personen in der Merödgener Str. 37 a untergebracht werden, dann ist diese
Unterkunft voll belegt. Weitere 9 Personen könnten in den (Stand heute) dann freien Chalets in
Frenz und Lamersdorf untergebracht werden, so dass dann noch 10 Personen unversorgt wären,
davon könnten 8 im Neubau, untergebracht werden. Sofern der Altbau in Schophoven zu
wirtschaftlichen Konditionen nutzbar gemacht werden kann, könnte der Rest dann dort
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untergebracht werden, so dass dann dort noch Platz für weitere sechs männliche Einzelpersonen
wäre.
Dabei ist allerdings unterstellt, dass in der Zwischenzeit keine neuen Zuweisungen erfolgen werden,
was relativ unwahrscheinlich ist. Weiterhin wohnen in der Merödgener Str. 33 und 37 a noch
anerkannte männliche Flüchtlinge aus Syrien und dem Irak, bei denen zumindest teilweise davon
auszugehen ist, dass hier noch Angehörige im Wege der Familienzusammenführung kommen
könnten. Im August und September 2016 sind in zwei Fällen insgesamt 10 Personen
hinzugekommen, die zwar keine Leistungen nach AsylbLG bekommen, aber untergebracht werden
müssen.
Eine Unterbringung von z. B. einer Familie, die obdachlos werden könnte, ist erst gar nicht
berücksichtigt.
Das bedeutet, dass sofern keine Vorsorge getroffen wird, für alle diese Personen keine Unterkünfte
zur Verfügung stehen, so dass dann ggf. eine Turnhalle für die Unterbringung hergerichtet werden
muss. Aus Kostengründen und zur Unterbringung einer größeren Zahl von Personen ist dann die
Turnhalle an der Goltsteinschule zu bevorzugen.
Allerdings ist zu berücksichtigen, dass eine derartige Nutzung auch eine Vorlaufzeit von rd. einem
Monat benötigt, wenn eine geordnete Unterbringung der Flüchtlinge erfolgen soll.
Um die Inanspruchnahme einer Turnhalle zu vermeiden, muss daher unbedingt neuer Wohnraum
geschaffen werden. Der Wohnungsmarkt in Inden gibt keinen Wohnraum her.
Zur Zeit stehen noch 8 weitere bereits gekaufte Mobilheime auf Abruf beim Vermieter in den
Niederlanden. Hier könnten rd. 24 weitere Personen untergebracht werden. Allerdings wird für die
Aufstellung eine Vorlaufzeit von rund drei Monaten benötigt, da hier die entsprechenden
Vorarbeiten (Vorbereitung des Geländes, Herstellung von Hausanschlüssen etc.) notwendig werden.
Aus Sicht der Verwaltung ist der sinnvollste Standort die Wiese an der Merödgener Straße südlich
der Tennisanlagen. Die hier zu tätigenden Investitionen für die notwendige Versorgung der
Mobilheime können nachhaltig für die Nachfolgenutzung als Wohnmobilstellplatz genutzt werden.
Die Anbringung dieser Wohnmobilstellplätze wird auch in den vorliegenden Gutachten der
indeland Entwicklungsgesellschaft zur Naherholung und der vorliegenden touristischen
Inwertsetzung des Indesees empfohlen. An allen weiteren zur Zeit zur Verfügung stehenden
Alternativstandorten wären die Erschließungsarbeiten zurückzubauen.
Ein aktiver Immissionsschutz ist bei der Reduzierung auf acht Mobilheime nicht notwendig, da
diese mit Abstand von 20 Metern zu den Tennisanlagen errichtet würden.
Im Zusammenhang mit der Standortentscheidung zur Aufstellung der verbleibenden (Mobilheime
werden die in der Sitzung des Rates am 15.09.2016 aufgeworfenen Fragen wie folgt beantwortet:
Bedarf es einer Genehmigung von Wohnmobilstellplätzen am Standort Merödgener Straße?
Die Errichtung von Wohnmobilstellplätzen ist ab einer Größenordnung von 100 m²
genehmigungspflichtig.
Benötigen moderne Wohnmobile heute noch Strom, Kanal und Wasser?
Grundsätzlich wird eine Strom- und Wasserversorgung, Abwasser-, Fäkalien- und Abfallentsorgung
empfohlen. Wohnmobile kommen für eine gewisse Übergangszeit auch ohne Ver- und
Entsorgungsangebote aus, nehmen aber lieber voll ausgerüstete Stellplätze in Anspruch.
Gibt es Fördermittel für den Bau von Stellplätzen für Wohnmobile
Eine mögliche Förderung ist nicht bekannt.
Greift das Darlehen der KFW-Bank für Flüchtlinge auch für den Bau von Stellplätzen?
Nein, auch nicht für den Kauf der Chalets.
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Ist im Industriegebiet Pier Platz für die Chalets? Sind die Erschließungskosten geringer?
Eine Anfrage ist beim Eigentümer gestellt, bis zur Sitzung wird eine Antwort vorliegen. Die
Erschließungskosten der einzelnen Chalets sind mit den Erschließungskosten in der Merödgener
Straße, wie auch auf anderen weiteren Grundstücken (z.B. Lamersdorf) vergleichbar.
Um eine mögliche Inanspruchnahme von Turnhallen zu vermeiden, muss kurzfristig eine
Entscheidung über die Aufstellung getroffen werden, da die Chalets aufgrund der Vorlaufzeit
frühestens Anfang bis Mitte Januar 2017 zur Verfügung stehen würden. Spätestens zu diesem
Zeitpunkt ist aufgrund der angekündigten Rückführung der Flüchtlinge aus Linnich kein
ausreichender Wohnraum voraussichtlich mehr vorhanden. Abhängig davon, wie die Zuweisung
von Flüchtlingen ab Oktober 2016 erfolgen wird, kann dies auch noch früher eintreffen.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
☒ ja
☐ nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf gesamt:
60.000 €
davon: im Haushalt des laufenden Jahres
60.000 €
in den Haushalten der folgenden Jahre
erstes Folgejahr
€
zweites Folgejahr
€
drittes Folgejahr
€
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
☐ ja
☒ nein
wenn ja:
Produkt:
Sachkonto:
wenn nein: Finanzierungsvorschlag:
Investive Ausgabe; da Investition langfristig in Wohnmobilstellplatz, keine
Belastung des laufenden Haushaltsjahres
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Aufgestellt
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Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer
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