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Beschlussvorlage (Innovationsregion Rheinisches Revier; Masterplan zur Entwicklung des Industriedrehkreuzes Weisweiler – Inden – Stolberg)

Daten

Kommune
Inden
Größe
129 kB
Datum
21.09.2016
Erstellt
07.09.16, 16:01
Aktualisiert
07.09.16, 16:01
Beschlussvorlage (Innovationsregion Rheinisches Revier;
Masterplan zur Entwicklung des Industriedrehkreuzes Weisweiler – Inden –  Stolberg) Beschlussvorlage (Innovationsregion Rheinisches Revier;
Masterplan zur Entwicklung des Industriedrehkreuzes Weisweiler – Inden –  Stolberg)

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt Regina Dechering 05.09.2016 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 21.09.2016 TOP Ein Ja Nein 82/2016 Ent Bemerkungen Betrifft: Innovationsregion Rheinisches Revier; Masterplan zur Entwicklung des Industriedrehkreuzes Weisweiler – Inden – Stolberg Beschlussentwurf: Die Gemeinde Inden befürwortet die angestrebte Masterplanung zum Industriedrehkreuz Weisweiler - Inden und Stolberger Hauptbahnhof. Bei Erteilung einer Förderzusage des Landes NRW stellt die Gemeinde Inden die anteilig notwendigen Eigenanteile zur Verfügung. Begründung: Im Rahmen des Ideenwettbewerbs der Innovationsregion Rheinisches Revier (IRR) wurden im Herbst 2015 insgesamt 75 Projektvorschläge durch die IRR GmbH zur weiteren Qualifizierung vorgeschlagen. Darunter die Projektvorschläge „Industriedrehkreuz Weisweiler-Inden“ und „Euregio Railport Stolberg“. Der Aufsichtsrat der IRR GmbH hat am 15.1.2016 die Entwicklung des „Industriedrehkreuz Weisweiler-Inden“ zu einem potenziellen Schwerpunktprojekt erklärt und um Prüfung des bestehenden Synergie¬potenzials zum Projektvorschlag „Euregio Railport Stolberg“ gebeten. In der Folge hat die IRR GmbH in einer Reihe von Gesprächen mit den beteiligten Gebietskörperschaften, Unternehmen, der Industrie- und Handelskammer sowie der Bezirksregierung, dem NRW Wirtschaftsministerium und der Staatskanzlei einen Antrag auf Förderung abgestimmt. Angestrebt wird die Erarbeitung eines Masterplans zur Folgenutzung der in Rede stehenden Flächen und somit zur Förderung der gewerblich-industriellen Entwicklung in der Region. Der Masterplan soll in einem „Werkstattverfahren“ erarbeitet werden. Ein solches (erprobtes) Verfahren integriert und synchronisiert unterschiedliche Planungsleistungen und Fachgutachten in einem mehrstufigen Workshop-Prozess (unter Beteiligung aller relevanten Akteure) und verdichtet die Ergebnisse in einem gemeinschaftlich getragenen Nutzungskonzept zur Standortentwicklung (Masterplan). Mit der Durchführung des Werkstattverfahrens wird ein erfahrenes Planungsbüro beauftragt. Der Kostenrahmen für den Gesamtprozess beträgt ca. 500.000 Euro. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot. Bei einer Förderquote von 80% wird das Land NRW 400.000 Euro Fördermittel beisteuern. Der verbleibende Eigenanteil von ca. 100.000 Euro wird etwa zur Hälfte (ca. 54.000 Euro) innerhalb eines interkommunalen Konsortiums, bestehend aus den Städten Eschweiler und Stolberg, der Gemeinde Inden sowie der Entwicklungsgesellschaft indeland GmbH, der Städteregion Aachen und dem Kreis Düren paritätisch aufgeteilt. Den verbleibenden Anteil übernehmen die nicht-kommunalen Partner im Konsortium, die Industrie- und Handelskammer Aachen, die RWE Power AG und die EVS EUREGIO Verkehrsschienennetz GmbH. Der Durchführungszeitraum für das Werkstattverfahren wird voraussichtlich zwei Jahre betragen, so dass sich die Kosten ebenfalls auf zwei Haushaltsjahre verteilen. Der voraussichtliche Eigenanteil der Gemeinde Inden beläuft sich auf maximal 9.000,- Euro. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: Finanzierungsbedarf gesamt: davon: im Haushalt des laufenden Jahres in den Haushalten der folgenden Jahre erstes Folgejahr zweites Folgejahr drittes Folgejahr Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt: 090 511 001 Sachkonto: 5431009 wenn nein: Finanzierungsvorschlag: ☒ ja 9.000 € € 9.000 € € € ☒ ja ☐ nein ☐ nein _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant) Beschlussvorlage 82/2016 Seite 2