Daten
Kommune
Inden
Größe
282 kB
Datum
03.11.2016
Erstellt
03.11.16, 15:30
Aktualisiert
03.11.16, 15:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlusslage Hauptausschuss 27.10.2016:
Satzung über die Festsetzung des Verdienstausfalls der beruflich
selbstständigen ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr der Gemeinde
Inden
Der Rat der Gemeinde Inden hat in seiner Sitzung am 03. November 2016 aufgrund der §§ 3 Abs. 1,
21 Abs. 1, 3 und 4 BHKG des Gesetzes über den Brandschutz und den Katastrophenschutz (BHKG)
und des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW), jeweils in der bei
Erlass dieser Satzung geltenden Fassung, folgende Satzung beschlossen.
§ 1 Umfang des Verdienstausfalls
(1) Die beruflich selbstständigen ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr der Gemeinde Inden
haben Anspruch (§ 21 Abs. 3, 4 BHKG) auf Ersatz ihres Verdienstausfalls, der ihnen durch die
Teilnahme an Einsätzen, Übungen und Aus- und Fortbildungen und die Teilnahme an sonstigen
Veranstaltungen auf Anforderung der Gemeinde entsteht, soweit der Einsatz während der
regelmäßigen Arbeitszeit erfolgt.
(2) Die regelmäßige Arbeitszeit ist individuell zu ermitteln. Entgangener Verdienst aus
Nebentätigkeiten und Verdienst, der außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit hätte erzielt werden
können, bleiben außer Betracht.
§ 2 Höhe der Entschädigung
(1) Als Entschädigung wird ein Regelstundensatz in Höhe von 25 Euro gewährt, es sei denn, dass
ersichtlich keine finanziellen Nachteile entstanden sind.
(2) Anstelle des Regelstundensatzes ist auf Antrag eine Verdienstausfallpauschale je Stunde zu
zahlen, die im Einzelfall auf der Grundlage des glaubhaft gemachten Einkommens festgesetzt wird.
Grundlage der Berechnung bildet der Bruttoverdienst.
(3) Der Höchstbetrag der Verdienstausfallpauschale wird auf 45 Euro pro Stunde festgesetzt.
§ 3 Antragsverfahren
Der Antrag von Verdienstausfall ist schriftlich zu stellen. Die Anträge von Angehörigen der
Freiwilligen Feuerwehr sind an die Ordnungsverwaltung der Gemeinde Inden einzureichen.
§ 4 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehende Satzung über die Festsetzung des Verdienstausfalls der beruflich
selbstständigen ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr der Gemeinde Inden wird
hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das
Land NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994, die Verletzung
von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NW gegen die vorstehende
Satzung nach Ablauf eines Jahres seit der Verkündung nicht mehr geltend gemacht
werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, oder ein vorgeschriebenes
Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet, oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und
dabei die verletzte Rechtsvorschrift und Tatsache bezeichnet worden, die den
Mangel ergibt.
Inden, den 04.11.2016
Der Bürgermeister
(Langefeld)