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Beschlussvorlage (Satzung - Beschlusslage Hauptausschuss 27.10.2016)

Daten

Kommune
Inden
Größe
282 kB
Datum
03.11.2016
Erstellt
03.11.16, 15:30
Aktualisiert
03.11.16, 15:30
Beschlussvorlage (Satzung - Beschlusslage Hauptausschuss 27.10.2016) Beschlussvorlage (Satzung - Beschlusslage Hauptausschuss 27.10.2016)

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Inhalt der Datei

Beschlusslage Hauptausschuss 27.10.2016: Satzung über die Festsetzung des Verdienstausfalls der beruflich selbstständigen ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr der Gemeinde Inden Der Rat der Gemeinde Inden hat in seiner Sitzung am 03. November 2016 aufgrund der §§ 3 Abs. 1, 21 Abs. 1, 3 und 4 BHKG des Gesetzes über den Brandschutz und den Katastrophenschutz (BHKG) und des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW), jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung, folgende Satzung beschlossen. § 1 Umfang des Verdienstausfalls (1) Die beruflich selbstständigen ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr der Gemeinde Inden haben Anspruch (§ 21 Abs. 3, 4 BHKG) auf Ersatz ihres Verdienstausfalls, der ihnen durch die Teilnahme an Einsätzen, Übungen und Aus- und Fortbildungen und die Teilnahme an sonstigen Veranstaltungen auf Anforderung der Gemeinde entsteht, soweit der Einsatz während der regelmäßigen Arbeitszeit erfolgt. (2) Die regelmäßige Arbeitszeit ist individuell zu ermitteln. Entgangener Verdienst aus Nebentätigkeiten und Verdienst, der außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit hätte erzielt werden können, bleiben außer Betracht. § 2 Höhe der Entschädigung (1) Als Entschädigung wird ein Regelstundensatz in Höhe von 25 Euro gewährt, es sei denn, dass ersichtlich keine finanziellen Nachteile entstanden sind. (2) Anstelle des Regelstundensatzes ist auf Antrag eine Verdienstausfallpauschale je Stunde zu zahlen, die im Einzelfall auf der Grundlage des glaubhaft gemachten Einkommens festgesetzt wird. Grundlage der Berechnung bildet der Bruttoverdienst. (3) Der Höchstbetrag der Verdienstausfallpauschale wird auf 45 Euro pro Stunde festgesetzt. § 3 Antragsverfahren Der Antrag von Verdienstausfall ist schriftlich zu stellen. Die Anträge von Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr sind an die Ordnungsverwaltung der Gemeinde Inden einzureichen. § 4 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende Satzung über die Festsetzung des Verdienstausfalls der beruflich selbstständigen ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr der Gemeinde Inden wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994, die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NW gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit der Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet, oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Inden, den 04.11.2016 Der Bürgermeister (Langefeld)