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Beschlussvorlage (1. Änderungssatzung vom 03.11.2016 zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Gemeinde Inden vom 29.06.2016)

Daten

Kommune
Inden
Größe
126 kB
Datum
03.11.2016
Erstellt
13.10.16, 16:01
Aktualisiert
13.10.16, 16:01
Beschlussvorlage (1. Änderungssatzung vom 03.11.2016 zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Gemeinde Inden vom 29.06.2016) Beschlussvorlage (1. Änderungssatzung vom 03.11.2016 zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Gemeinde Inden vom 29.06.2016)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. 96/2016 Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Ordnungsamt Silke Esser 04.10.2016 öffentlich Beratungsfolge Termin Hauptausschuss 27.10.2016 Rat 03.11.2016 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: 1. Änderungssatzung vom 03.11.2016 zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Gemeinde Inden vom 29.06.2016 Beschlussentwurf: Der Rat der Gemeinde Inden beschließt die als Anlage beigefügte 1. Änderungssatzung vom 03.11.2016 zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Gemeinde Inden vom 29. Juni 2016. Begründung: Ab dem 01.01.2013 beschäftigt die Gemeinde Niederzier einen Brandschutztechniker, der u.a. für die Gemeinde Inden die erforderlichen Brandschauen durchführt. Für die Berechnung der Kosten des Arbeitsplatzes „Brandschutztechniker“ wurde im Jahr 2012 bisher der KGSt-Bericht Nr. 1/2012 als Grundlage herangezogen. Mit Mail vom 16.09.2016 teilt die Gemeinde Niederzier mir mit, dass zukünftig jedoch der aktuelle KGSt-Bericht 2015/2016 herangezogen werden soll. Hierdurch ist eine neue Gebührenkalkulation der durch den Einsatz des Brandschutztechnikers verursachten Kosten notwendig. Gemäß beigefügten Schreiben der Gemeinde Niederzier ergibt sich ab dem 01.01.2017 ein Stundensatz in Höhe von 52,36 €. Die Erhöhung muss in den Gebührensätzen der Anlage 1 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Gemeinde Inden vom 29.06.2016 eingearbeitet werden. Die 1. Änderungssatzung soll mit dem Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft treten. Diese ist als Anlage beigefügt. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: Finanzierungsbedarf gesamt: davon: im Haushalt des laufenden Jahres in den Haushalten der folgenden Jahre erstes Folgejahr zweites Folgejahr ☐ ja € € € € ☒ nein drittes Folgejahr Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt: Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: € ☐ ja ☐ nein _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer Beschlussvorlage 96/2016 Seite 2