Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Satzung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
70 kB
Datum
03.11.2016
Erstellt
13.10.16, 16:01
Aktualisiert
13.10.16, 16:01
Beschlussvorlage (Satzung) Beschlussvorlage (Satzung)

öffnen download melden Dateigröße: 70 kB

Inhalt der Datei

1. Änderungssatzung vom 03. November 2016 zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Gemeinde Inden vom 29. Juni 2016 Der Rat der Gemeinde Inden hat in seiner Sitzung am 03. November 2016 aufgrund des § 52 Abs. 5 in Verbindung mit den §§ 1 Abs. 1-2 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen, jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung, folgende Satzung beschlossen: Artikel I Die Anlage 1 zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Gemeinde Inden vom 29. Juni 2016 wird wie folgt geändert: Anlage 1 Gebührensätze Für die Bemessung der Gebührung nach § 3 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Gemeinde Inden vom 29. Juni 2016 gelten folgende Regelsätze: 1. Durchführung einer Brandverhütungsschau oder einer Nachschau am Objekt nach Dauer der Amtshandlung: Je angefangene Stunde pauschal 52,36 € 2. Vorbereitung und / oder Nachbereitung der Brandverhütungsschau entsprechend dem Aufwand: Je angefangene halbe Stunde 3. 4. 26,18 € Durchführung einer Objektbesichtigung auf Antrag von Personen im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1: Die Bemessung der Gebühr erfolgt in entsprechender Anwendung der Regelung zu Ziffer 1. Leistungen gemäß § 2 Abs. 1 Buchstabe c) und d): 4.1 Schriftlich erteilte gutachterliche Stellungnahme: Je angefangene Stunde 26,18 € 4.2 Erstellung eines Brandschutzgutachtens: Je angefangene Stunde 52,36 € 4.3 Erstellung eines Brandschutzkonzeptes: Je angefangene Stunde 52,36 € 4.4 Durchführung einer Brandschutzunterweisung einschließlich Vorbereitungszeit Je angefangene Stunde 5. 52,36 € Angefallene Fahrkosten werden entsprechend dem Reisekostenrecht für das Land NW in der jeweils gültigen Fassung abgerechnet. Artikel II Diese 1. Änderungssatzung tritt mit dem Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsverordnung: Diese 1. Änderungssatzung vom 03. November 2016 zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Gemeinde Inden vom 29. Juni 2016 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NW gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit der Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a. b. c. d. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Inden, den 04. November 2016 Der Bürgermeister (Langefeld)