Daten
Kommune
Inden
Größe
70 kB
Datum
03.11.2016
Erstellt
13.10.16, 16:01
Aktualisiert
13.10.16, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
1. Änderungssatzung
vom 03. November 2016 zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Durchführung der Brandverhütungsschau in der Gemeinde Inden vom 29. Juni 2016
Der Rat der Gemeinde Inden hat in seiner Sitzung am 03. November 2016 aufgrund des § 52
Abs. 5 in Verbindung mit den §§ 1 Abs. 1-2 des Gesetzes über den Brandschutz, die
Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) und der §§ 1, 2, 4 und 6 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen, jeweils in der bei Erlass
dieser Satzung geltenden Fassung, folgende Satzung beschlossen:
Artikel I
Die Anlage 1 zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der
Brandverhütungsschau in der Gemeinde Inden vom 29. Juni 2016 wird wie folgt geändert:
Anlage 1
Gebührensätze
Für die Bemessung der Gebührung nach § 3 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für
die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Gemeinde Inden vom 29. Juni 2016
gelten folgende Regelsätze:
1.
Durchführung einer Brandverhütungsschau oder einer Nachschau am Objekt nach
Dauer der Amtshandlung:
Je angefangene Stunde pauschal
52,36 €
2.
Vorbereitung und / oder Nachbereitung der Brandverhütungsschau entsprechend dem
Aufwand:
Je angefangene halbe Stunde
3.
4.
26,18 €
Durchführung einer Objektbesichtigung auf Antrag von Personen im Sinne des
§ 6 Abs. 1 Satz 1:
Die Bemessung der Gebühr erfolgt in
entsprechender Anwendung der Regelung
zu Ziffer 1.
Leistungen gemäß § 2 Abs. 1 Buchstabe c) und d):
4.1 Schriftlich erteilte gutachterliche Stellungnahme:
Je angefangene Stunde
26,18 €
4.2 Erstellung eines Brandschutzgutachtens:
Je angefangene Stunde
52,36 €
4.3 Erstellung eines Brandschutzkonzeptes:
Je angefangene Stunde
52,36 €
4.4 Durchführung einer Brandschutzunterweisung einschließlich
Vorbereitungszeit
Je angefangene Stunde
5.
52,36 €
Angefallene Fahrkosten werden entsprechend dem Reisekostenrecht für das
Land NW in der jeweils gültigen Fassung abgerechnet.
Artikel II
Diese 1. Änderungssatzung tritt mit dem Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Bekanntmachungsverordnung:
Diese 1. Änderungssatzung vom 03. November 2016 zur Satzung über die Erhebung von
Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Gemeinde Inden vom 29.
Juni 2016 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 die Verletzung
von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NW gegen die vorstehende Satzung nach
Ablauf eines Jahres seit der Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei
denn,
a.
b.
c.
d.
eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, oder ein vorgeschriebenes
Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und
dabei die verletzte Rechtsvorschrift und Tatsache bezeichnet worden, die den
Mangel ergibt.
Inden, den 04. November 2016
Der Bürgermeister
(Langefeld)