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Beschlussvorlage (Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen; Weitere Entwicklung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
143 kB
Datum
03.11.2016
Erstellt
31.10.16, 14:03
Aktualisiert
31.10.16, 14:03
Beschlussvorlage (Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen;
Weitere Entwicklung) Beschlussvorlage (Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen;
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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. 90/2016 3. Ergänzung Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Sozialamt Gisela Wacker 31.10.2016 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 03.11.2016 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen; Weitere Entwicklung Beschlussentwurf: Der Rat der Gemeinde Inden nimmt die Ausführungen zur Unterbringungssituation von Flüchtlingen zur Kenntnis. Er beschließt, die acht bereits erworbenen Mobilheime auf dem Grundstück Gemarkung Lamersdorf, Flur 11, Flurstück 139, Merödgener Straße südlich der Tennisanlagen, wie in der beiliegenden Planskizze dargelegt, befristet auf drei Jahre aufzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen durchzuführen. Begründung: Mit Stand 31.10.2016 hat die Gemeinde Inden insgesamt 170 Personen unterzubringen. Diese teilen sich wie folgt auf: Asylbewerber und sonstige Flüchtlinge Anerkannte Flüchtlinge in Inden 125 in Linnich 21 in Inden 20 In Linnich 4 Gesamt 146 Gesamt 24 170 Die in Inden wohnenden Personen sind untergebracht in angemieteten Wohnungen, im Mobilheim Merödgener Str. 37 a sowie in den Chalets in Frenz und Lamersdorf. Zwischenzeitlich erfolgte die Besichtigung der Hofstelle Wirtz, der Eigentümer ist bereit an die Gemeinde Inden zu vermieten. Dabei kann eine Abtrennung zu den Stallungen erfolgen, so dass die bestehende Vermietung dieses Teiles an einen privaten Pächter bestehen bleiben würde. Das Wohngebäude besteht aus einem Alt- und einem Neubau. Von der Aufteilung her sind beide Gebäude sehr gut zur Unterbringung von Flüchtlingen geeignet. Miete wird nicht gefordert, es entstehen nur Bewirtschaftungskosten. Allerdings sind im Gegenzug alle Herstellungs- und Unterhaltungskosten zu tragen. Eine Anmietung kann frühestens zum 01.11.2016 erfolgen, da zunächst noch die Heizung erneuert wird, bevor das Gebäude wieder vermietet werden kann. Im Neubau sind dann lediglich Anstreicharbeiten vorzunehmen, diese werden kurzfristig erledigt werden. Der Neubau wird daher in jedem Fall zum 01.11.2016 angemietet werden, hier können rund 8 Personen untergebracht werden. Im Altbau muss zunächst geprüft werden, wie hoch der Umfang der notwendigen Sanierung ist, bzgl. des Fenstersturzes ist von Kosten i. H. v. ca. 500 € auszugehen. Der Kostenvoranschlag für die Erneuerung der Stromleitung liegt trotz Nachfrage bis heute noch nicht vor. Die Prüfung der Höhe des Wasserschadens konnte aufgrund der Erkrankung des zuständigen Mitarbeiters bisher nicht vorgenommen werden. Sofern die Kostenvoranschläge bis dahin vorliegen, werden sie in der Sitzung des Rates nachgereicht. Es kann erst nach Feststellung der Höhe der Kosten entschieden werden, ob eine Übernahme des Gebäudeteiles sinnvoll ist. Auch nach Abschluss aller notwendigen Arbeiten und Umzüge wird Wohnraum nur noch begrenzt vorhanden sein: Die angemieteten Wohnungen sind alle belegt. Allerdings sind zwei Wohnungen aufgrund von Schäden zur Zeit nicht nutzbar. Die Familien werden für die Zeit der Sanierung in Chalets untergebracht, wie lange dies dauern wird, ist noch nicht absehbar. Aufgrund des Wegzuges einer syrischen Familie steht das für diese Familie vorgesehene Haus in Schophoven somit nunmehr zur Verfügung. Hier können eine Familie oder 6 Einzelpersonen untergebracht werden. Weiterhin stehen in Frenz dann ein und in Lamersdorf zwei Mobilheime, igs. 3 Mobilheime zur Verfügung, hier könnten dann rund 9 Personen untergebracht werden. Aufgrund der zwischenzeitlichen freiwilligen Heimkehr von 2 Männern werden in der Merödgener Str. 37 a 7 Plätze für männliche Einzelpersonen frei sein. (3 Männer aus der Merödgener Str. 33 müssen wegen Überbelegung dorthin umverteilt werden. Merödgener Str. 33 ist zur Zeit mit 3 Personen überbelegt.) Die Gemeinde Inden hat mit Stand 01.10.2016 eine Zuweisungsquote von 93,07 % (Stand Ende September 96,25 %). Das heißt, dass nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Arnsberg noch 8 Flüchtlinge (100 %) aufnehmen sind. Allerdings werden bis 31.12.2016 voraussichtlich keine Zuweisungen erfolgen, da im Zusammenhang mit dem Rückbau von Notaufnahmeeinrichtungen zunächst eine Zuweisung an Kommunen mit einer Quote unter 90 % erfolgen wird. Wie die Situation ab Januar 2017 aussehen wird, ist nach Aussage der Bezirksregierung Arnsberg zur Zeit nicht verlässlich vorhersehbar. Wie bereits mitgeteilt hat die Stadt Linnich darauf hingewiesen, dass die Landesunterkunft in Linnich zum 31.10.2016 geschlossen wird. Dies führt dazu, dass Linnich wieder Flüchtlinge zugewiesen bekommen wird, insgesamt sind dies 168 neue Flüchtlinge. Die Anrechnung der Plätze der wegfallenden Landeseinrichtung in Linnich erfolgt sukzessive, so dass Linnich ab März 2017 wieder eine Zuweisung erhalten wird. Die Stadt Linnich benötigt daher die Unterkünfte in Welz und Gevenich selber zur Unterbringung ihrer Flüchtlinge. Diese Unterkünfte werden nicht für alle Linnicher Flüchtlinge ausreichen. Das bedeutet, dass die Gemeinde Inden Platz für insgesamt 25 bisher in Linnich untergebrachte Personen schaffen muss. Dazu kommen die 8 Personen, die noch ausstehen bis zur Erfüllung der Quote, d. h. insgesamt sind 33 Personen unterzubringen. Hiervon könnten dann 7 Personen in der Merödgener Str. 37 a untergebracht werden, dann ist diese Unterkunft voll belegt. Weitere 9 Personen könnten in den (Stand heute) dann freien Chalets in Beschlussvorlage 90/2016 3. Ergänzung Seite 2 Frenz und Lamersdorf , 6 Personen im freigewordenen Haus in Schophoven (Rurstr.) und 8 im Neubau Hofstelle Wirtz untergebracht werden, so dass dann noch 3 Personen unversorgt wären. Sofern der Altbau Hofstelle Wirtz in Schophoven zu wirtschaftlichen Konditionen nutzbar gemacht werden kann, könnte der Rest dann dort untergebracht werden, so dass dann dort noch Platz für weitere drei männliche Einzelpersonen wäre. Weiterhin wohnen in der Merödgener Str. 33 und 37 a noch anerkannte männliche Flüchtlinge aus Syrien und dem Irak, bei denen zumindest teilweise davon auszugehen ist, dass hier noch Angehörige im Wege der Familienzusammenführung kommen könnten. Eine Unterbringung von z. B. einer Familie, die obdachlos werden könnte, ist erst gar nicht berücksichtigt. Weiterhin wies die Bezirksregierung Arnsberg im Telefonat am 27.10.2016 darauf hin, dass zukünftig aufgrund der im Integrationsgesetz eingeführten Wohnsitzauflage noch Zuweisungen von anerkannten Flüchtlingen erfolgen werden. Wohnsitzauflage bedeutet, dass anerkannte Flüchtlinge unter bestimmten Voraussetzungen (SGB II /(SGB XII-Bezug) an dem Ort wohnen bleiben müssen, dem sie während ihres Asylverfahrens zugewiesen wurden. Das gilt zu einem für bereits hier wohnhafte Flüchtlinge und zum anderen für die Flüchtlinge, deren Verfahren schon positiv entschieden wurde, während sie noch in einer Landeseinrichtung wohnten. Letztere erhalten mit der Anerkennung direkt einen Bescheid über die Zuweisung zu einer Gemeinde. Betroffen hiervon sind Flüchtlinge, deren Verfahren ab Inkrafttreten des Integrationsgesetzes zum 06.08.2016 rechtskräftig abgeschlossen wurden. Da die entsprechende Rechtsverordnung NRW zwar zum 01.12.2016 Inkrafttreten soll, aber zum einen noch kein abschließender Text hierzu vorliegt und zum zweiten die Zahl der Infrage kommenden Personen nicht bekannt ist, kann zur Zeit keine seriöse Schätzung bzgl. der zu erwartenden Zuweisungen nicht bereits in Inden wohnhafter Flüchtlinge gegeben werden. Klar ist allerdings, dass auch für diesen Personenkreis Unterkünfte bereit gestellt werden müssen. Das bedeutet, dass sofern keine Vorsorge getroffen wird, für alle diese Personen keine Unterkünfte zur Verfügung stehen. Um die Inanspruchnahme z. B. einer Turnhalle zu vermeiden, muss daher unbedingt neuer Wohnraum geschaffen werden. Der Wohnungsmarkt in Inden gibt keinen Wohnraum her. Zur Zeit stehen noch 8 weitere bereits gekaufte Mobilheime auf Abruf beim Vermieter in den Niederlanden. Hier könnten rd. 24 weitere Personen untergebracht werden. Allerdings wird für die Aufstellung eine Vorlaufzeit von rund drei Monaten benötigt, da hier die entsprechenden Vorarbeiten (Vorbereitung des Geländes, Herstellung von Hausanschlüssen etc.) notwendig werden, so dass diese frühestens im März nächsten Jahres zur Verfügung stehen würden. Aus Sicht der Verwaltung ist der sinnvollste Standort die Wiese an der Merödgener Straße südlich der Tennisanlagen. Die hier zu tätigenden Investitionen für die notwendige Versorgung der Mobilheime können nachhaltig für die Nachfolgenutzung als Wohnmobilstellplatz genutzt werden. Die Anbringung dieser Wohnmobilstellplätze wird auch in den vorliegenden Gutachten der indeland Entwicklungsgesellschaft zur Naherholung und der vorliegenden touristischen Inwertsetzung des Indesees empfohlen. An allen weiteren zur Zeit zur Verfügung stehenden Alternativstandorten wären die Erschließungsarbeiten zurückzubauen. Ein aktiver Immissionsschutz ist bei der Reduzierung auf acht Mobilheime nicht notwendig, da diese mit Abstand von 20 Metern zu den Tennisanlagen errichtet würden. Beschlussvorlage 90/2016 3. Ergänzung Seite 3 Sollte sich bis dahin herausstellen, dass die Gemeinde Inden keine zusätzlichen Zuweisungen anerkannter Flüchtlinge mit Wohnsitzauflage bekommt, die Zahl der Flüchtlinge rückläufig ist, Flüchtlinge aufgrund aussichtsloser Verfahren freiwillig in ihre Heimat zurückkehren, würden die dann vorhandenen Unterkünfte dazu genutzt, soweit möglich die Einrichtung Merödgener Str. 37 a zu verkleinern, um die hier entstehenden Kosten wirkungsvoll zu reduzieren. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ☒ ja ☐ nein wenn ja: Finanzierungsbedarf gesamt: 60.000,00 € davon: im Haushalt des laufenden Jahres € in den Haushalten der folgenden Jahre erstes Folgejahr € zweites Folgejahr € drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: ☐ ja ☒ nein wenn ja: Produkt: Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: investive Ausgaben zur Schaffung langfristigen Vermögens _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer Beschlussvorlage 90/2016 3. Ergänzung Seite 4