Daten
Kommune
Inden
Größe
14 kB
Datum
03.11.2016
Erstellt
31.10.16, 14:03
Aktualisiert
31.10.16, 14:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Sozialverwaltung
28.10.2016
Entwicklung der Flüchtlingszahlen;
Hier: Verteilerstatistik Oktober 2016
In einem Telefonat mit der Bezirksregierung Arnsberg, erklärte der dort zuständige Mitarbeiter auf Befragen der Unterzeichnerin, dass die Veröffentlichung einer Verteilerstatistik in der
bisherigen Form (zuletzt im November 2015 veröffentlicht) nicht mehr erfolgen würde, da
diese sehr umfangreich und kompliziert wäre, so dass sie nicht unbedingt für jeden verständlich und nachvollziehbar wäre.
Aus diesem Grund werden nunmehr auf der Homepage der Bezirksregierung Arnsberg die
Bestandszahl der Flüchtlinge der von den einzelnen Gemeinden aufgenommenen Flüchtlinge
und die sich daraus ergebende Erfüllungsquote veröffentlicht. Die Bestandszahl ist jeweils
zum 01.01., 01.04. usw. zu melden, die Veröffentlichung erfolgt zum Folgemonat.
Aus der Bestandserhebung ergibt sich nach Berechnungen der Bezirksregierung Arnsberg die
sogenannte Erfüllungsquote. Liegt diese unter 90 % trifft die Bezirksregierung Arnsberg mit
der jeweiligen Kommune eine Vereinbarung, nach der die vorhandenen Defizite aufgeholt
werden. Bei der Wiederaufnahme der Zuweisungen wird mit Zuweisungen in die Kommunen
begonnen, die aktuell die niedrigsten Erfüllungsquoten aufweisen. Erfüllungsquote von deutlich über 100 Prozent ergeben sich aus der Anrechnung von großen Landeseinrichtungen.
Über die konkrete Zahl der Zuweisungen werden die Kommunen spätestens fünf Werktage
vor dem Eintreffen der zugewiesenen Flüchtlinge informiert.
Der Gemeinde Inden werden aktuell (Stand 01.10.2016) 133 Flüchtlinge angerechnet, dies
ergibt eine Erfüllungsquote von aktuell 93,07 % (Stand 30.09.2016 96,25 %), d. h. die Gemeinde Inden muss bis 100 % noch 8 Flüchtlinge aufnehmen. Allerdings ist bis 31.12.2016
nicht mit einer Zuweisung zu rechnen, da zunächst andere Kommunen, die unter 90 % liegen,
aufnehmen müssen.
Für 2017 rechnet der Bund mit rd. 200.000 neuen Flüchtlingen, wovon NRW 40.000 aufnehmen muss, bei einer Aufnahmequote von 0,04739 % bedeutet dies für Inden 19 neue Flüchtlinge.
Weiterhin erklärte die Bezirksregierung, dass das Land NRW zur Zeit an einer Rechtsverordnung im Bezug auf die Wohnsitzauflage nach dem Integrationsgesetz arbeite. Diese solle zum
01.12.2016 in Kraft treten. Die Wohnsitzauflage betrifft anerkannte Flüchtlinge und zwingt
sie unter bestimmten Voraussetzungen (SGB II_ oder SGB XII-Bezug) für drei Jahre an dem
Ort wohnen zu bleiben, zu dem sie während ihres Asylverfahrens zugewiesen wurden. Flüchtlinge, die nach dem 6. August anerkannt wurden, sollen nach neuen Kriterien innerhalb des
Landes verteilt werden. Die Zuweisung an die Kommunen orientiert sich künftig zu 80 % an
der Einwohnerzahl, zu 10 % an der Flächengröße und zu 10 % an der örtlichen Arbeitslosigkeit. Zusätzlich sollen Städte mit einem angespannten Wohnungsmarkt und großen sozialen
Belastungen durch den EU-Zuzug jeweils 10 Prozent weniger Flüchtlinge erhalten.
Bei allen Flüchtlingen, die zukünftig die Anerkennung noch in einer Landesunterkunft erhalten, soll die Wohnsitzauflage mit entsprechender Zuweisung an eine Kommune direkt im Anerkennungsbescheid erfolgen. Bei allen anderen ab 06.08.2016 anerkannten Flüchtlingen wird
die Wohnsitzauflage geprüft werden, mit der Folge, dass sie ebenfalls ggf. noch einer Kommune zugewiesen werden.
Das bedeutet für die Gemeinde Inden, dass zum einen eine Reihe von anerkannten Flüchtlingen in der Gemeinde Inden wohnen bleiben müssen, dass zum anderen weitere anerkannte
Flüchtlinge der Gemeinde Inden zugewiesen werden. Eine verlässliche Schätzung hierzu ist
augenblicklich nicht möglich. Dieser Personenkreis erhält aufgrund des SGB II-/XII-Bezuges
keine Geldleistungen, allerdings müssen Unterkünfte für die Personen geschaffen werden.
Der Zuweisungsschlüssel der Gemeinde Inden im Bezug auf die Wohnsitzauflage beträgt
0,07488 %. Die Zahl aller in Frage kommender Personen wird durch das Land zur Zeit bei
Ausländerbehörden etc. ermittelt. Es ist zur Zeit nicht möglich zu sagen, wie hoch diese Zahl
sein wird.
Im Bezug auf Linnich wurde erklärt, dass die dortige Notaufnahmeeinrichtung jetzt schon
zum 31.12.2016 geschlossen wird. Dies bedeutet für Linnich, dass die Anrechnung der dort
vorhandenen 500 Plätze beginnend ab Dezember 2016 sukzessive um jeweils 20 % abgeschmolzen wird, so dass ab April 2017 überhaupt keine Anrechnung mehr erfolgt. (12/2016
80 %, 01/2017 60%, 02/2017 40 %, 03/2017 20 %). Die Zahl der von Linnich aufzunehmenden Flüchtlinge beträgt daher ab April 2017 insgesamt 168 Flüchtlinge zusätzlich zum jetzigen Bestand. Nach Auskunft der Bezirksregierung ist davon auszugehen, dass Linnich ebenfalls bis Ende des Jahres keine Flüchtlinge aufnehmen muss, Stand heute ist damit zu rechnen,
dass ab Februar /März 2017 mit Zuweisungen gerechnet werden muss.