Daten
Kommune
Pulheim
Größe
1,5 MB
Datum
24.04.2013
Erstellt
16.04.13, 19:01
Aktualisiert
16.04.13, 19:01
Stichworte
Inhalt der Datei
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0tr, Feb 20ll'
eingegangen
An die
Sradt Pulheim
- Stadtplanungsamt
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-
Rathaus
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502 59 Pulheim
Sinnersdorf. 03.02.201 3
Betr.:
Einspruch gegen die Anderung des B-Plans Nr.
Straße und Briemengengarten
l.7A für den Bereich Stommelner
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Eigentümer des Grundstückes am
in Pulheim-Sinnersdorf.
Die beabsichtigte Anderung des B-Planes im Bereich des Grundstückes stommelner str. I02
tangiert die Nutzung rEines Grundstückes erheblich. Aus nachfolgenden Gründen bin ich mit
einer Anderung des derzeit rechtsgültigen 8P I .7A nicht einverstanden.
oie beabsichtigte Bebauung auf dem mir vorliegenden unterlagen einen Abstand von 9,9 m
zu meiner Grundstücksgrenze auf.
lch beabsichtige in nächster zeit die vorh. Aufbauten auf meinem Grundstück abzubrechen
und ein neues barrierefreies wohnhaus zu errichten, wie aus beiliegender vorentwurfsskizze
vom 23.03.201 2 ersichtlich.
Bedingt durch den Grundstückszuschnitt und unter Berücksichtigung der vorh.
Nachbarbebauung und die Lage zur Himrnelsrichtung bleibt nur eine orientierung der Terrasse
und der Wohn- und Schlafräume des zukünftigen Nachbar Objektes möglich.
Bei Anderung der zul. Bautiefe auf dem Grundstück Stommelner Str. 1 0z und Neubau eines
zweigeschossigen Gebäudes ist eine Bebauung meines Grundstückes nahezu unnxtglich.
Es ergibt sich eine volle Einsicht auf mein objekt. Es verbleibt keinerlei nicht einsehbarer
lntimbereich. Hinzu kommt eine nicht unerhebliche verschlechterung der Besonnung und
Belichtung infolge der Lage und Gebäudehöhe der gepl. Nachbarbebauung.
lm übrigen kann ich keine Notwendigkeit oder öffent. lnteresse erkennen die derzeitige
Eautiefe von l6 m zu ändern. Den einzigen Vorteir dieser Anderung hätte der Eigentümer des
Grundstückes stommelner str. l0z. Für alle übrigen Angrenzer ergeben sich nuiNachteile.
sollten sie die Anderung in der vorliegenden Form weiterverfolgen werde ich mich zu
gegebener Zeit entschieden dagegen wehren.
Mit freundlichem Gruß
Anlage: Vor€ntwurfsskizze
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An die
Stadt Pulheim
- Stadtplanungsamt
-
Rathaus
[so
50259 Pulheim
§nneMorf, 03.02.201
Betr.:
3
Einspruch gegen die Anderung des B-Plans Nr. l.7A für den Bereich
Stommelner Straße, 50259 Pulheim-Sinnersdorf
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Eigentümerin des Objektes
in Pulheim-Sinnersdorf
.
Die von lhnen geplante Anderung des B-planes für das Nachbargrundstück
Stommelner Str. 102 har für mein Objekt erhebliche nachteilige Folgen.
Sie planen die bisherige Bautiefe von 't 6 m auf mehr als das Dopp€lte auf ca. 35 m Tiefe
auszudehnen.
Das bedeutet totale Einsicht in voller Tiefe in meinen Garten und rneine Rückfassade,
insbesondere die Praxisräume im 'l . OG. vom gepl. Objekt auf dem Nachbargrundstück.
lch habe s€inerzeit mein Gebäude und meinen rückwärtigen Garten im vertrauen auf die
Festsetzungen des derzeit gültigen BP 17A geplant und entsprechend realisiert.
lm Übrigen kann ich keine Notwendigkeit oder öffentliches lnteresse für die beabsichtigte
Planänderung erkennen.
sollten Sie die Planänderung in dieser Form weiterverfolgen werde ich mich entschieden zur
Wehr setzen.
Mit freundhchem Gruß
Stadt Pulheim
Alte Kölner Straße 26
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fts0
50259 Pulheim
Pulheim. den 04.02.2013
Bebauungsplan Nr. 1 .19 Sinnersdorf
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundstückes
als Eigentümer des
bin ich von der
geplanten Anpassung des Bebauungsplanes Nr. 1.7 A tangiert.
Die beantragte Bebauung der Pazelle 1898 zwischen Stomrnelner
Straße und Am Briemengarten (schraffiert dargestellt) ist m. E.
städtebaulich nicht sinnvoll. Diese Beurteilung stütä sich u.a. auf
die verwaltungsseitige Begründung in der Vortage Nr.: 40512012, Seite
3/3. die eine Bebauung in der Mitte des Grundstüc*es explizit nicht
vorsieht.
Ferner beantrage ich, bei der Festlegung der überbaubaren Fläche
meines Grundstücks
beteiligt zu werden.
Mit freundlichen Grüßen
POST-qTELLE
fBo
Stadt Pulheinr
,\lte Kölner Slra߀ 26
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502.59 Pulheinr
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0.1.0^2.t0 r
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I
Betlauungsplan Nr
1.1
9 Sinnersdorf
Sehr geehrte Damen und Herren,
rls Eigentümer des Crundstücks
Nr. 1.7 z\ zrvischen Slonrmelner
bin ich durch den geplanten Bebauungsplan
Straße und Anr Brienreng.rrlen betrofien.
Die Parzelle 1898 sieht eine Bebauung in der rnitle des Crundstücke (schraffierte Darstellungr yor.
Die
ltungsseiteige Begründung in Vorlage Nr.: 405i2012, sieht nur eine ,.trehutsame
'emr
N.rchverdichturrg"
straßennah zurr Brienrengarten als sinnvoll vor, nichl iedoch eine Bebauung in der
nrine der Parzelle 1898 zrvischen Stomntelner Straße und Am Briemengarten.
Diest'r D.rrstellung schließe ich mich an und bitte dies bei der rveiteren Planung zu berücksichtigen.
rllit freundlichen Grüßen
50259 Pulheim. den 04.01.201 3
Tä6
STADT PtiI,TIEIÜI
L'mwelt- und Planungsausschuss
Rathrus, ..Llte Kölner Str, 26
Ur
ri'r't
5. FEB. ?013
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PQSISIELLE
5{}259 Pulheim
Einspntch aul'Anderung des Behauungsplans Nr. I .7 A Sinnersdorf
.iitenzcichtii IV
6 I -ro,,,,r,u
hier: Behauungsplan \r. l-19 Sinnersdorf
Bcreich: Grundstücksflächen z* ischen Stommelnentraße. Choröuschstraße und
Arn Briemengarten
Sehr geehrte Damen,
sehr geehne Hcrren.
mit diesenr Schreiben erheben rvir Einspruch gcgen die oben bezeichnete
Bebauungspl:urdndcrung. rvelchc die Nutzung unseres Grundstücks erheblich
tangiert. \'lit tler Anderung des derzeitig gültigen Bebauungsplans erklären
rvir uns nicht cintcrstanden.
§ir
sind Eigentümer dcr Immobilie
bzq'. auch
l'ie in den Planunrerlagen hezeichnet, mit den
und
Den darnaligen Enlerb unserer Immobilie haben rvir insbesondere auch v<rn der
rrickuünigcn Cancnkmdschaft und dern Anblick aufdas nahezu schöne -und eigentlich
schon eher zu eincm uermuretem denkmal(zu )schülzenden- alten Pfarrhauses (Stornmelner
Stral]e 102) abhüngig gemacht.
Parzellen
Ulc-r []crücksichtigunr: tler rorhandenen urrliegenden, hier insbesondere der rvestlich
gclegencn. \achbarbcbauung tr'ürden uns die zusätzlichen Bebauungsmiiglichkcircn
und \utzunqsancn erheblich hceinträchtigcn, Insbesondere ist in Folge dieser
Bebauungspianünderung cine \!'ertmindenrng unserer Immobilie zu erwarten. \.\,as die
Zunrutbarkeil urrscrcrs Erachtens erheblich überschreitet. Hinzu kommen weitcre
ncgati!e \i.ründerungen (z.El. Belichrung/Besonnung u.a.) deren Erläutemng zunächst
nor;h kcine ausführliche Darstellung \.erlangl.
trn Übrigen bctinden rvir die !'eränderung der gegenwärtigen zulässigen Bauticlb von
rd. I 6 \,lelen1 ( Parzellc 16.16) auf nunmehr circa das doppelte auszuweiten als schr
cinziganir untl ungeu iihnlichl? Die Notwendigkeir hierz.u. als auch das ötTenrliche
lntcrcssc hicrlirr. Lönncn rvir tlabci nicht 'teslstcllcn und crkennt-n.
Mil: tieundlishcn Crüßen