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Beschlussvorlage (Bürgereingaben B 1 - B 5)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
1,5 MB
Datum
24.04.2013
Erstellt
16.04.13, 19:01
Aktualisiert
16.04.13, 19:01
Beschlussvorlage (Bürgereingaben B 1 - B 5) Beschlussvorlage (Bürgereingaben B 1 - B 5) Beschlussvorlage (Bürgereingaben B 1 - B 5) Beschlussvorlage (Bürgereingaben B 1 - B 5) Beschlussvorlage (Bürgereingaben B 1 - B 5) Beschlussvorlage (Bürgereingaben B 1 - B 5)

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Inhalt der Datei

5g 610 / 0tr, Feb 20ll' eingegangen An die Sradt Pulheim - Stadtplanungsamt I .' -iß g,i'.I - Rathaus {Bo 502 59 Pulheim Sinnersdorf. 03.02.201 3 Betr.: Einspruch gegen die Anderung des B-Plans Nr. Straße und Briemengengarten l.7A für den Bereich Stommelner Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Eigentümer des Grundstückes am in Pulheim-Sinnersdorf. Die beabsichtigte Anderung des B-Planes im Bereich des Grundstückes stommelner str. I02 tangiert die Nutzung rEines Grundstückes erheblich. Aus nachfolgenden Gründen bin ich mit einer Anderung des derzeit rechtsgültigen 8P I .7A nicht einverstanden. oie beabsichtigte Bebauung auf dem mir vorliegenden unterlagen einen Abstand von 9,9 m zu meiner Grundstücksgrenze auf. lch beabsichtige in nächster zeit die vorh. Aufbauten auf meinem Grundstück abzubrechen und ein neues barrierefreies wohnhaus zu errichten, wie aus beiliegender vorentwurfsskizze vom 23.03.201 2 ersichtlich. Bedingt durch den Grundstückszuschnitt und unter Berücksichtigung der vorh. Nachbarbebauung und die Lage zur Himrnelsrichtung bleibt nur eine orientierung der Terrasse und der Wohn- und Schlafräume des zukünftigen Nachbar Objektes möglich. Bei Anderung der zul. Bautiefe auf dem Grundstück Stommelner Str. 1 0z und Neubau eines zweigeschossigen Gebäudes ist eine Bebauung meines Grundstückes nahezu unnxtglich. Es ergibt sich eine volle Einsicht auf mein objekt. Es verbleibt keinerlei nicht einsehbarer lntimbereich. Hinzu kommt eine nicht unerhebliche verschlechterung der Besonnung und Belichtung infolge der Lage und Gebäudehöhe der gepl. Nachbarbebauung. lm übrigen kann ich keine Notwendigkeit oder öffent. lnteresse erkennen die derzeitige Eautiefe von l6 m zu ändern. Den einzigen Vorteir dieser Anderung hätte der Eigentümer des Grundstückes stommelner str. l0z. Für alle übrigen Angrenzer ergeben sich nuiNachteile. sollten sie die Anderung in der vorliegenden Form weiterverfolgen werde ich mich zu gegebener Zeit entschieden dagegen wehren. Mit freundlichem Gruß Anlage: Vor€ntwurfsskizze .p--ti»rteEooeF ubsle @ F.a:',üo lrbl,lnüt \l{ €Ash.l fi fiertarrcrtRtr3Nt zWVbv 0 {, !=, ? Feb. -1-i4 g.r,r,"l- An die Stadt Pulheim - Stadtplanungsamt - Rathaus [so 50259 Pulheim §nneMorf, 03.02.201 Betr.: 3 Einspruch gegen die Anderung des B-Plans Nr. l.7A für den Bereich Stommelner Straße, 50259 Pulheim-Sinnersdorf Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Eigentümerin des Objektes in Pulheim-Sinnersdorf . Die von lhnen geplante Anderung des B-planes für das Nachbargrundstück Stommelner Str. 102 har für mein Objekt erhebliche nachteilige Folgen. Sie planen die bisherige Bautiefe von 't 6 m auf mehr als das Dopp€lte auf ca. 35 m Tiefe auszudehnen. Das bedeutet totale Einsicht in voller Tiefe in meinen Garten und rneine Rückfassade, insbesondere die Praxisräume im 'l . OG. vom gepl. Objekt auf dem Nachbargrundstück. lch habe s€inerzeit mein Gebäude und meinen rückwärtigen Garten im vertrauen auf die Festsetzungen des derzeit gültigen BP 17A geplant und entsprechend realisiert. lm Übrigen kann ich keine Notwendigkeit oder öffentliches lnteresse für die beabsichtigte Planänderung erkennen. sollten Sie die Planänderung in dieser Form weiterverfolgen werde ich mich entschieden zur Wehr setzen. Mit freundhchem Gruß Stadt Pulheim Alte Kölner Straße 26 -\-t6 o-:d fts0 50259 Pulheim Pulheim. den 04.02.2013 Bebauungsplan Nr. 1 .19 Sinnersdorf Sehr geehrte Damen und Herren, Grundstückes als Eigentümer des bin ich von der geplanten Anpassung des Bebauungsplanes Nr. 1.7 A tangiert. Die beantragte Bebauung der Pazelle 1898 zwischen Stomrnelner Straße und Am Briemengarten (schraffiert dargestellt) ist m. E. städtebaulich nicht sinnvoll. Diese Beurteilung stütä sich u.a. auf die verwaltungsseitige Begründung in der Vortage Nr.: 40512012, Seite 3/3. die eine Bebauung in der Mitte des Grundstüc*es explizit nicht vorsieht. Ferner beantrage ich, bei der Festlegung der überbaubaren Fläche meines Grundstücks beteiligt zu werden. Mit freundlichen Grüßen POST-qTELLE fBo Stadt Pulheinr ,\lte Kölner Slra߀ 26 t 502.59 Pulheinr ... 0.1.0^2.t0 r l -. -TäS.-.i....! I Betlauungsplan Nr 1.1 9 Sinnersdorf Sehr geehrte Damen und Herren, rls Eigentümer des Crundstücks Nr. 1.7 z\ zrvischen Slonrmelner bin ich durch den geplanten Bebauungsplan Straße und Anr Brienreng.rrlen betrofien. Die Parzelle 1898 sieht eine Bebauung in der rnitle des Crundstücke (schraffierte Darstellungr yor. Die ltungsseiteige Begründung in Vorlage Nr.: 405i2012, sieht nur eine ,.trehutsame 'emr N.rchverdichturrg" straßennah zurr Brienrengarten als sinnvoll vor, nichl iedoch eine Bebauung in der nrine der Parzelle 1898 zrvischen Stomntelner Straße und Am Briemengarten. Diest'r D.rrstellung schließe ich mich an und bitte dies bei der rveiteren Planung zu berücksichtigen. rllit freundlichen Grüßen 50259 Pulheim. den 04.01.201 3 Tä6 STADT PtiI,TIEIÜI L'mwelt- und Planungsausschuss Rathrus, ..Llte Kölner Str, 26 Ur ri'r't 5. FEB. ?013 ßö PQSISIELLE 5{}259 Pulheim Einspntch aul'Anderung des Behauungsplans Nr. I .7 A Sinnersdorf .iitenzcichtii IV 6 I -ro,,,,r,u hier: Behauungsplan \r. l-19 Sinnersdorf Bcreich: Grundstücksflächen z* ischen Stommelnentraße. Choröuschstraße und Arn Briemengarten Sehr geehrte Damen, sehr geehne Hcrren. mit diesenr Schreiben erheben rvir Einspruch gcgen die oben bezeichnete Bebauungspl:urdndcrung. rvelchc die Nutzung unseres Grundstücks erheblich tangiert. \'lit tler Anderung des derzeitig gültigen Bebauungsplans erklären rvir uns nicht cintcrstanden. §ir sind Eigentümer dcr Immobilie bzq'. auch l'ie in den Planunrerlagen hezeichnet, mit den und Den darnaligen Enlerb unserer Immobilie haben rvir insbesondere auch v<rn der rrickuünigcn Cancnkmdschaft und dern Anblick aufdas nahezu schöne -und eigentlich schon eher zu eincm uermuretem denkmal(zu )schülzenden- alten Pfarrhauses (Stornmelner Stral]e 102) abhüngig gemacht. Parzellen Ulc-r []crücksichtigunr: tler rorhandenen urrliegenden, hier insbesondere der rvestlich gclegencn. \achbarbcbauung tr'ürden uns die zusätzlichen Bebauungsmiiglichkcircn und \utzunqsancn erheblich hceinträchtigcn, Insbesondere ist in Folge dieser Bebauungspianünderung cine \!'ertmindenrng unserer Immobilie zu erwarten. \.\,as die Zunrutbarkeil urrscrcrs Erachtens erheblich überschreitet. Hinzu kommen weitcre ncgati!e \i.ründerungen (z.El. Belichrung/Besonnung u.a.) deren Erläutemng zunächst nor;h kcine ausführliche Darstellung \.erlangl. trn Übrigen bctinden rvir die !'eränderung der gegenwärtigen zulässigen Bauticlb von rd. I 6 \,lelen1 ( Parzellc 16.16) auf nunmehr circa das doppelte auszuweiten als schr cinziganir untl ungeu iihnlichl? Die Notwendigkeir hierz.u. als auch das ötTenrliche lntcrcssc hicrlirr. Lönncn rvir tlabci nicht 'teslstcllcn und crkennt-n. Mil: tieundlishcn Crüßen