Daten
Kommune
Inden
Größe
116 kB
Datum
22.12.2016
Erstellt
10.11.16, 18:06
Aktualisiert
08.12.16, 17:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Kämmerei
Stefan Heiden
09.11.2016
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
24.11.2016
Rat
22.12.2016
TOP Ein Ja
Nein
120/2016
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2014
Beschlussentwurf:
1. Der Jahresüberschuss des Jahres 2014 in Höhe von 255,- € der Endkostenstelle
Grabbereitung wird festgestellt. Der Überschuss wird in der Gebührenbedarfsberechnung
vollständig berücksichtigt.
2. Der Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Leichenhallen“ in Höhe von 10.670,- € wird
durch allgemeine Haushaltsmittel ausgeglichen.
3. Der Jahresfehlbetrag des Jahres 2014 von 3.847,- € der Endkostenstelle „Unterhaltung der
Gemeindefriedhöfe“ wird festgestellt. Davon wird ein Teilbetrag i.H.v. 1.923,50,- € als
Verlustvortrag in der Gebührenbedarfsberechnung des Jahres 2017 berücksichtigt.
Begründung:
Gemäß § 6 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende
eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre ausgeglichen werden.
Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Aufgrund des
genehmigten Haushaltssicherungskonzeptes ist die Gemeinde Inden allerdings dazu verpflichtet,
Kostenunterdeckungen zu berücksichtigen. Zudem strebt die Gemeinde Inden weiterhin einen
zügigen Ausgleich von Kostenüber- und – unterdeckungen innerhalb eines Zeitraumes von drei
Jahren an.
Die Ergebnisse der Nachkalkulationen für die kostenrechnende Einrichtung „Bestattungswesen“ für
das Jahr 2014 sind als Anlagen beigefügt. Hinsichtlich der gesetzlichen Vorgabe wird die oben
genannte Empfehlung vorgeschlagen.
Erläuterung zu Punkt 1 des Beschlussentwurfs:
Aus der im Vorjahr durchgeführten, überschlägigen Nachkalkulation 2014 ging kein Vortrag in die
Gebührenbedarfsberechnung 2016 ein, um die Gebühren stabil zu halten. Die im Jahr 2016
durchgeführte Nachkalkulation für das Jahr 2014 ergab nunmehr einen Überschuss von 255,- €. In
der Gebührenbedarfsberechnung 2017 wird dieser Gebührenüberschuss vollständig berücksichtigt.
Erläuterung zu Punkt 3 des Beschlussentwurfs:
Die im Jahr 2015 durchgeführte, überschlägige Nachkalkulation 2014 ergab einen Jahresfehlbetrag
von 7.711,- €. Davon ging ein Teilbetrag i.H.v. 3.855,50,- € in die Gebührenbedarfsberechnung
2016 ein. Aus der in diesem Jahr durchgeführten Nachkalkulation für das Jahr 2014 resultiert
aktuell ein Fehlbetrag i.H.v. 3.847,- €. In der Gebührenkalkulation 2017 wird nun der in der
Gebührenbedarfsberechnung 2016 zu hoch berücksichtigte Fehlbetrag von 8,50 € als
Gewinnvortrag ausgeglichen.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon: im Haushalt des laufenden Jahres
in den Haushalten der folgenden Jahre
erstes Folgejahr
zweites Folgejahr
drittes Folgejahr
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt:
Sachkonto:
wenn nein: Finanzierungsvorschlag:
☐ ja
€
€
€
€
€
☐ ja
☐ nein
☐ nein
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Aufgestellt
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Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer
Beschlussvorlage 120/2016
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