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Beschlussvorlage (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2014)

Daten

Kommune
Inden
Größe
116 kB
Datum
22.12.2016
Erstellt
10.11.16, 18:06
Aktualisiert
08.12.16, 17:33
Beschlussvorlage (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2014) Beschlussvorlage (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2014)

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Kämmerei Stefan Heiden 09.11.2016 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 24.11.2016 Rat 22.12.2016 TOP Ein Ja Nein 120/2016 Ent Bemerkungen Betrifft: Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2014 Beschlussentwurf: 1. Der Jahresüberschuss des Jahres 2014 in Höhe von 255,- € der Endkostenstelle Grabbereitung wird festgestellt. Der Überschuss wird in der Gebührenbedarfsberechnung vollständig berücksichtigt. 2. Der Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Leichenhallen“ in Höhe von 10.670,- € wird durch allgemeine Haushaltsmittel ausgeglichen. 3. Der Jahresfehlbetrag des Jahres 2014 von 3.847,- € der Endkostenstelle „Unterhaltung der Gemeindefriedhöfe“ wird festgestellt. Davon wird ein Teilbetrag i.H.v. 1.923,50,- € als Verlustvortrag in der Gebührenbedarfsberechnung des Jahres 2017 berücksichtigt. Begründung: Gemäß § 6 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre ausgeglichen werden. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Aufgrund des genehmigten Haushaltssicherungskonzeptes ist die Gemeinde Inden allerdings dazu verpflichtet, Kostenunterdeckungen zu berücksichtigen. Zudem strebt die Gemeinde Inden weiterhin einen zügigen Ausgleich von Kostenüber- und – unterdeckungen innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren an. Die Ergebnisse der Nachkalkulationen für die kostenrechnende Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2014 sind als Anlagen beigefügt. Hinsichtlich der gesetzlichen Vorgabe wird die oben genannte Empfehlung vorgeschlagen. Erläuterung zu Punkt 1 des Beschlussentwurfs: Aus der im Vorjahr durchgeführten, überschlägigen Nachkalkulation 2014 ging kein Vortrag in die Gebührenbedarfsberechnung 2016 ein, um die Gebühren stabil zu halten. Die im Jahr 2016 durchgeführte Nachkalkulation für das Jahr 2014 ergab nunmehr einen Überschuss von 255,- €. In der Gebührenbedarfsberechnung 2017 wird dieser Gebührenüberschuss vollständig berücksichtigt. Erläuterung zu Punkt 3 des Beschlussentwurfs: Die im Jahr 2015 durchgeführte, überschlägige Nachkalkulation 2014 ergab einen Jahresfehlbetrag von 7.711,- €. Davon ging ein Teilbetrag i.H.v. 3.855,50,- € in die Gebührenbedarfsberechnung 2016 ein. Aus der in diesem Jahr durchgeführten Nachkalkulation für das Jahr 2014 resultiert aktuell ein Fehlbetrag i.H.v. 3.847,- €. In der Gebührenkalkulation 2017 wird nun der in der Gebührenbedarfsberechnung 2016 zu hoch berücksichtigte Fehlbetrag von 8,50 € als Gewinnvortrag ausgeglichen. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: Finanzierungsbedarf gesamt: davon: im Haushalt des laufenden Jahres in den Haushalten der folgenden Jahre erstes Folgejahr zweites Folgejahr drittes Folgejahr Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt: Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: ☐ ja € € € € € ☐ ja ☐ nein ☐ nein _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer Beschlussvorlage 120/2016 Seite 2