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Beschlussvorlage (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr 2014)

Daten

Kommune
Inden
Größe
115 kB
Datum
22.12.2016
Erstellt
10.11.16, 18:06
Aktualisiert
08.12.16, 17:33
Beschlussvorlage (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr 2014) Beschlussvorlage (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr 2014)

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Kämmerei Stefan Heiden 09.11.2016 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 24.11.2016 Rat 22.12.2016 TOP Ein Ja Nein 116/2016 Ent Bemerkungen Betrifft: Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr 2014 Beschlussentwurf: 1. Von dem errechneten Jahresüberschuss der Endkostenstelle „Entsorgung Restmüll“ in Höhe von 30.410,- € wird ein Teilbetrag i.H.v. 10.257,50 € als Gewinnvortrag berücksichtigt und 2. von dem errechneten Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Entsorgung Bioabfall“ in Höhe von 21.935,- € wird ein Teilbetrag i.H.v. 15.465,- € als Verlustvortrag berücksichtigt. Begründung: Gemäß § 6 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre ausgeglichen werden. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Aufgrund des genehmigten Haushaltssicherungskonzepts ist die Gemeinde Inden allerdings dazu verpflichtet, Kostenunterdeckungen zu berücksichtigen. Zudem strebt die Gemeinde Inden weiterhin einen zügigen Ausgleich von Kostenüber- und – unterdeckungen innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren an. Die Ergebnisse der Nachkalkulationen für die kostenrechnende Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr 2014 sind als Anlagen beigefügt. Hinsichtlich der gesetzlichen Vorgabe wird die oben genannte Empfehlung vorgeschlagen. Erläuterung zu Punkt 1 des Beschlussentwurfs: Die im Vorjahr durchgeführte, überschlägige Nachkalkulation 2014 ergab einen Jahresüberschuss von 40.305,- €. Davon ging bereits ein Teilbetrag i.H.v. 20.152,50 € in die Gebührenbedarfsberechnung 2016 ein, um die Gebühren stabil zu halten. Die im Jahr 2016 durchgeführte Nachkalkulation für das Jahr 2014 ergab nunmehr einen Überschuss von 30.410,- €. Daher ist für die Gebührenbedarfsberechnung 2017 ein restlicher Überschussbetrag von 10.257,50 € zu berücksichtigen, um den Gebührenzahler nachträglich zu entlasten. Denn im Vorjahr wurde der Gebührenzahler mit eben diesem Betrag zu wenig entlastet. Erläuterung zu Punkt 2 des Beschlussentwurfs: Die im Jahr 2015 durchgeführte, überschlägige Nachkalkulation 2014 ergab einen Jahresfehlbetrag von 12.937,- €. Davon ging ein Teilbetrag i.H.v. 6.470,- € in die Gebührenbedarfsberechnung 2016 ein. Aus der in diesem Jahr durchgeführten Nachkalkulation für das Jahr 2014 resultiert aktuell ein Fehlbetrag i.H.v. 21.935,- €. Für die Gebührenkalkulation 2017 sollte daher nun der Restfehlbetrag von 15.465,- € berücksichtigt werden. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: Finanzierungsbedarf gesamt: davon: im Haushalt des laufenden Jahres in den Haushalten der folgenden Jahre erstes Folgejahr zweites Folgejahr drittes Folgejahr Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt: Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: ☐ ja € € € € € ☐ ja ☐ nein ☐ nein _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer Beschlussvorlage 116/2016 Seite 2