Daten
Kommune
Inden
Größe
115 kB
Datum
22.12.2016
Erstellt
10.11.16, 18:06
Aktualisiert
08.12.16, 17:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Kämmerei
Stefan Heiden
09.11.2016
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
24.11.2016
Rat
22.12.2016
TOP Ein Ja
Nein
116/2016
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr 2014
Beschlussentwurf:
1. Von dem errechneten Jahresüberschuss der Endkostenstelle „Entsorgung Restmüll“ in Höhe
von 30.410,- € wird ein Teilbetrag i.H.v. 10.257,50 € als Gewinnvortrag berücksichtigt und
2. von dem errechneten Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Entsorgung Bioabfall“ in Höhe
von 21.935,- € wird ein Teilbetrag i.H.v. 15.465,- € als Verlustvortrag berücksichtigt.
Begründung:
Gemäß § 6 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende
eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre ausgeglichen werden.
Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Aufgrund des
genehmigten Haushaltssicherungskonzepts ist die Gemeinde Inden allerdings dazu verpflichtet,
Kostenunterdeckungen zu berücksichtigen. Zudem strebt die Gemeinde Inden weiterhin einen
zügigen Ausgleich von Kostenüber- und – unterdeckungen innerhalb eines Zeitraumes von drei
Jahren an.
Die Ergebnisse der Nachkalkulationen für die kostenrechnende Einrichtung „Entsorgung Abfall“
für das Jahr 2014 sind als Anlagen beigefügt. Hinsichtlich der gesetzlichen Vorgabe wird die oben
genannte Empfehlung vorgeschlagen.
Erläuterung zu Punkt 1 des Beschlussentwurfs:
Die im Vorjahr durchgeführte, überschlägige Nachkalkulation 2014 ergab einen Jahresüberschuss
von 40.305,- €. Davon ging bereits ein Teilbetrag i.H.v. 20.152,50 € in die Gebührenbedarfsberechnung 2016 ein, um die Gebühren stabil zu halten. Die im Jahr 2016 durchgeführte
Nachkalkulation für das Jahr 2014 ergab nunmehr einen Überschuss von 30.410,- €. Daher ist für
die Gebührenbedarfsberechnung 2017 ein restlicher Überschussbetrag von 10.257,50 € zu
berücksichtigen, um den Gebührenzahler nachträglich zu entlasten. Denn im Vorjahr wurde der
Gebührenzahler mit eben diesem Betrag zu wenig entlastet.
Erläuterung zu Punkt 2 des Beschlussentwurfs:
Die im Jahr 2015 durchgeführte, überschlägige Nachkalkulation 2014 ergab einen Jahresfehlbetrag
von 12.937,- €. Davon ging ein Teilbetrag i.H.v. 6.470,- € in die Gebührenbedarfsberechnung 2016
ein. Aus der in diesem Jahr durchgeführten Nachkalkulation für das Jahr 2014 resultiert aktuell ein
Fehlbetrag i.H.v. 21.935,- €. Für die Gebührenkalkulation 2017 sollte daher nun der Restfehlbetrag
von 15.465,- € berücksichtigt werden.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon: im Haushalt des laufenden Jahres
in den Haushalten der folgenden Jahre
erstes Folgejahr
zweites Folgejahr
drittes Folgejahr
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt:
Sachkonto:
wenn nein: Finanzierungsvorschlag:
☐ ja
€
€
€
€
€
☐ ja
☐ nein
☐ nein
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Aufgestellt
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Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer
Beschlussvorlage 116/2016
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