Daten
Kommune
Inden
Größe
128 kB
Datum
22.12.2016
Erstellt
01.12.16, 21:05
Aktualisiert
09.12.16, 16:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Ordnungsamt
32 72 02
29.11.2016
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Rat
22.12.2016
TOP Ein Ja
Nein
151/2016
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen im Baugebiet Waagmühle
Beschlussentwurf:
Die Umsetzung von verkehrsberuhigten Bereichen im Bebauungsplan Nr. 27, 4. Änderung, nimmt
der Gemeinderat zur Kenntnis.
Begründung:
Für die Straßen :
- Scheeresgasse
- Berensgasse
- An der Waagmühle
- Zum Goldesacker
- Jakobstraße
- Grüntalstraße
- Pommenicher Straße
- Bonsdorfer Straße
- Marienstraße
- Kreuzstraße und
- Lützeler Benden
sind im Bebauungsplan Nr. 27, 4. Änderung, „Waagmühle“, verkehrsberuhigte Bereiche
ausgewiesen.
Die baulichen Voraussetzungen (kein Bürgersteig und niveaugleiche Fahrbahn) für die verkehrsberuhigten Bereiche sind bereits vorhanden. Nach der Deklarierung der verkehrsberuhigten
Bereiche haben Fußgänger Vorrang, Schrittgeschwindigkeit ist einzuhalten. Des Weiteren ist das
Parken außerhalb der dafür vorgesehenen Flächen unzulässig.
Im verkehrsberuhigten Bereich besteht kein rechtlicher Anspruch auf öffentliche Stellplätze.
Ausdrücklich gibt es hierzu keine gesetzlichen Regelungen. Es sind ausreichend genügende
Stellplätze z.B. auf der Pierer Straße vorhanden. Ebenso im Bereich der Geuenicher Straße,
Gronental und Indener Straße.
Die Deklarierung als verkehrsberuhigter Bereich hat zur Folge, dass Kontrollen des ruhenden
Verkehrs zukünftig durchgeführt werden.
Diese Maßnahme wird auch im Amtlichen Mitteilungsblatt veröffentlicht, um die Bevölkerung
frühzeitig auf die neue verkehrsrechtliche Situation zu informieren.
Die Umsetzung wird in Abstimmung mit dem Straßenverkehrsamt des Kreises Düren erfolgen.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon: im Haushalt des laufenden Jahres
in den Haushalten der folgenden Jahre
erstes Folgejahr
zweites Folgejahr
drittes Folgejahr
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt:
120541001
Sachkonto:
5221008
wenn nein: Finanzierungsvorschlag:
☒ ja
1.400 €
1.400 €
€
€
€
☒ ja
☐ nein
☐ nein
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Aufgestellt
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Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer
Beschlussvorlage 151/2016
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