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Beschlussvorlage (Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen im Baugebiet Waagmühle)

Daten

Kommune
Inden
Größe
128 kB
Datum
22.12.2016
Erstellt
01.12.16, 21:05
Aktualisiert
09.12.16, 16:02
Beschlussvorlage (Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen im Baugebiet Waagmühle) Beschlussvorlage (Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen im Baugebiet Waagmühle)

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Ordnungsamt 32 72 02 29.11.2016 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 22.12.2016 TOP Ein Ja Nein 151/2016 Ent Bemerkungen Betrifft: Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen im Baugebiet Waagmühle Beschlussentwurf: Die Umsetzung von verkehrsberuhigten Bereichen im Bebauungsplan Nr. 27, 4. Änderung, nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis. Begründung: Für die Straßen : - Scheeresgasse - Berensgasse - An der Waagmühle - Zum Goldesacker - Jakobstraße - Grüntalstraße - Pommenicher Straße - Bonsdorfer Straße - Marienstraße - Kreuzstraße und - Lützeler Benden sind im Bebauungsplan Nr. 27, 4. Änderung, „Waagmühle“, verkehrsberuhigte Bereiche ausgewiesen. Die baulichen Voraussetzungen (kein Bürgersteig und niveaugleiche Fahrbahn) für die verkehrsberuhigten Bereiche sind bereits vorhanden. Nach der Deklarierung der verkehrsberuhigten Bereiche haben Fußgänger Vorrang, Schrittgeschwindigkeit ist einzuhalten. Des Weiteren ist das Parken außerhalb der dafür vorgesehenen Flächen unzulässig. Im verkehrsberuhigten Bereich besteht kein rechtlicher Anspruch auf öffentliche Stellplätze. Ausdrücklich gibt es hierzu keine gesetzlichen Regelungen. Es sind ausreichend genügende Stellplätze z.B. auf der Pierer Straße vorhanden. Ebenso im Bereich der Geuenicher Straße, Gronental und Indener Straße. Die Deklarierung als verkehrsberuhigter Bereich hat zur Folge, dass Kontrollen des ruhenden Verkehrs zukünftig durchgeführt werden. Diese Maßnahme wird auch im Amtlichen Mitteilungsblatt veröffentlicht, um die Bevölkerung frühzeitig auf die neue verkehrsrechtliche Situation zu informieren. Die Umsetzung wird in Abstimmung mit dem Straßenverkehrsamt des Kreises Düren erfolgen. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: Finanzierungsbedarf gesamt: davon: im Haushalt des laufenden Jahres in den Haushalten der folgenden Jahre erstes Folgejahr zweites Folgejahr drittes Folgejahr Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt: 120541001 Sachkonto: 5221008 wenn nein: Finanzierungsvorschlag: ☒ ja 1.400 € 1.400 € € € € ☒ ja ☐ nein ☐ nein _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer Beschlussvorlage 151/2016 Seite 2