Daten
Kommune
Inden
Größe
127 kB
Datum
22.12.2016
Erstellt
01.12.16, 21:05
Aktualisiert
09.12.16, 16:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
153/2016
Datum
Hauptamt
30.11.2016
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Rat
22.12.2016
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Ausschreibung einer Stelle im Fachbereich I (Leitung Team Finanzen)
Beschlussentwurf:
Der Gemeinderat beschließt die Stellenausschreibung einer mit A 11 / EG 11 bewerteten Stelle im
Fachbereich I (Leitung Team Finanzen).
Begründung:
Ein Mitarbeiter der Abteilung II (ab 01.01.2017 Fachbereich I – Team Finanzen) wird die
Gemeinde Inden zum 01.01.2017 verlassen. Aufgrund der vielfältigen Aufgabenstellungen soll
diese frei werdende und im Stellenplan fest verankerte Stelle neu besetzt werden. Hierzu ist eine
Stellenausschreibung (Zeitungsinserat) erforderlich. Die Kosten für das Inserat liegen bei rund
1.500,00 EUR und liegen als Geschäft der laufenden Verwaltung grundsätzlich in der Zuständigkeit
des Bürgermeisters.
Der Gemeinderat hat allerdings mit Datum vom 02.06.2016 eine haushaltswirtschaftliche Sperre
erlassen. Diese wurde durch die Kommunalaufsicht mit Datum vom 30.08.2016 bestätigt. In der
Sitzung des Gemeinderates vom 15.09.2016 hat der Gemeinderat beschlossen, dass der
Hauptausschuss für Ausnahmen von der haushaltswirtschaftlichen Sperre zuständig ist.
Aufgrund des o.g. Beschlusses wurde bereits in der Vorlage Nr. 91/2016 um Freigabe der
notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von rund 1.500,00 EUR gebeten. Dieser Beschluss wurde
unter Hinweis von weiterem Beratungsbedarf nicht gefasst und stattdessen auf die Möglichkeit der
Dringlichkeitsentscheidung hingewiesen.
Diese Dringlichkeitsentscheidung wurde daraufhin im Nachgang der Sitzung des Gemeinderates
vom 03.11.2016 vorgelegt. Aufgrund von weiterem Beratungsbedarf bzw. auch der Anfrage, ob
keine anderweitige Besetzung (niedriger dotiert) möglich ist, wurde auch hier keine Entscheidung
gefällt.
Nach Rücksprache mit dem an einer Ausschreibung zu beteiligenden Personalrat (vgl. § 73 LPVG
NRW) wird nur einer Ausschreibung mit entsprechender Dotierung zugestimmt. Dies wurde den
Fraktionsvorsitzenden mitgeteilt und um entsprechende Zustimmung gebeten. Eine Zustimmung
wurde auch hier unter Hinweis auf die finanzielle Lage der Gemeinde ohne weitergehende Beratung
im Rat nicht erteilt.
Die Besetzung der Stelle ist aus Sicht der Verwaltung unbedingt erforderlich, um die Aufgaben,
z.B. Jahresabschluss 2015 und 2016 erledigen zu können. Sollte wie angekündigt auch die
überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt im nächsten Jahr erfolgen, ist eine
ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben unmöglich, da die Belastung der übrigen Mitarbeiter
ohnehin schon über ein vertretbares Maß hinaus gewachsen ist (vgl. Sitzungsvorlage 147/2016).
Um geeignetes Personal akquirieren zu können, ist eine Ausschreibung mit A 11/ EG 11
unabdingbar.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
☒ ja
☐ nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf gesamt:
1.500,00€
davon: im Haushalt des laufenden Jahres
€
in den Haushalten der folgenden Jahre
erstes Folgejahr
€
zweites Folgejahr
€
drittes Folgejahr
€
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
☐ ja
☒ nein
wenn ja:
Produkt:
Sachkonto:
wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Minderaufwendungen Kreisumlage
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Aufgestellt
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Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer
Beschlussvorlage 153/2016
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