Daten
Kommune
Inden
Größe
193 kB
Datum
22.12.2016
Erstellt
01.12.16, 21:05
Aktualisiert
01.12.16, 21:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Fraktionen im Rat der Gemeinde Inden
In schwarzer Farbe Fettdruck, ist eingefügt, welche Änderungsvorschläge der Verwaltung
wir übernehmen.
In Blau sind die Streichungen angegeben, die im ursprünglichen Antrag formuliert waren.
Tagesordnungspunkt für die Ratssitzung am 3. November 2016;
Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Inden
vom 06.03.2008 einschließlich der Ergänzung vom 29.02.2012 für die nächste
Sitzung des Gemeinderates
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Langefeld,
wir beantragen für die nächste Ratssitzung den im
Tagesordnungspunkt mit nachfolgendem Beschlussvorschlag:
Betreff
genannten
Der Rat beschließt nachstehende Änderungen der Geschäftsordnung des Rates der
Gemeinde Inden vom 06.03.2008 einschließlich der Ergänzung vom 29.02.2012:
Abschnitt I: Geschäftsführung des Rates
1. In § 10 einen neuen Absatz 3 mit folgendem Inhalt einfügen
Die Dauer der Sitzungen des Gemeinderates soll drei Stunden nicht überschreiten.
Auf Verlangen der Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder muss der Vorsitzende
die Sitzung nach Ablauf von 3 Stunden beenden. Die Sitzung darf frühestens drei
Tage später fortgesetzt werden. Der Termin für die neue Sitzung wird unmittelbar
bekanntgegeben.
2. § 12 Redeordnung Abs. 6 ergänzen durch Einfügung des letzten Satzes
Die Redezeit beträgt im Regelfall höchstens 3 Minuten. Sie kann durch Beschluss
des Rates verlängert oder verkürzt werden. Ein Ratsmitglied darf höchstens dreimal
zum selben Punkt der Tagesordnung sprechen; Anträge zur Geschäftsordnung
bleiben hiervon unberührt. Die Beschränkung der Redezeit gilt nicht für Erklärungen
der Fraktionen.
3. § 12 Redeordnung neuer Absatz 7 einfügen.
Während und nach der Abstimmung kann das Wort zum erledigten Beratungspunkt
nicht mehr erteilt werden.
4. § 17 Fragerecht der Ratsmitglieder
Nach § 17 Absatz 1 werden 3 neue Absätze eingefügt und der bisherige Absatz 2
wird neuer Absatz 5.
Inhalt des neuen Absatzes 2:
Schriftliche Anfragen werden am Schluss der öffentlichen Sitzung bzw. in den Fällen
der nichtöffentlichen Sitzung am Schluss der nichtöffentlichen Sitzung beantwortet.
Nach Beantwortung einer Anfrage können von den Ratsmitgliedern insgesamt bis zu
drei kurze Zusatzfragen zu der vorliegenden Anfrage gestellt werden. Dabei hat der
Fragesteller das Vorrecht, Zusatzfragen zu stellen. Die schriftlichen (streichen
formulierten) Fragen und die schriftliche Beantwortung der Anfragen wird spätestens
in der Sitzung allen Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt.
Inhalt des neuen (streichen Absatzes 3:) Absatzes 4
Jedes Ratsmitglied ist darüber hinaus berechtigt, nach Erledigung der Tagesordnung
einer Ratssitzung unter dem Punkt Anfragen und Mitteilungen bis zu zwei mündliche
Anfragen, die sich nicht auf die Tagesordnung der Ratssitzung beziehen dürfen, an
den Bürgermeister zu richten. Die Anfragen müssen Angelegenheiten betreffen, die
in den Aufgabenbereich der Gemeinde fallen. Sie müssen kurz gefasst sein und eine
kurze Beantwortung ermöglichen. Der Fragesteller darf jeweils nur eine Zusatzfrage
stellen. Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, wird der Fragesteller auf eine
schriftliche Beantwortung verwiesen werden.
Inhalt des neuen Absatzes 4: soll jetzt Absatz 3 werden
Der Bürgermeister entscheidet, ob die Antwort im öffentlichen oder nichtöffentlichen
Teil der Sitzung gegeben wird. Die Entscheidung wird dem Fragesteller vorher
mitgeteilt.
5. § 23 Sitzungsniederschrift
Absatz 1 Satz 2 des § 23 wird wie folgt ergänzt:
g) Erklärungen, die im Auftrage einer Fraktion abgegeben werden und deren
Aufnahme in die Niederschrift ausdrücklich verlangt wird,
h) die an den Bürgermeister gerichteten Anfragen und Antworten,
i)
persönliche Erklärungen, soweit dies verlangt wird.
Die Tagesordnung und alle dazugehörigen Vorlagen, Anträge und Anfragen sind
dem Original der Niederschrift als Anlage und Bestandteil bei zuheften.
Neue Absätze 6 und 7 werden mit folgendem Inhalt eingefügt:
Absatz 6
Die Niederschrift wird vom Bürgermeister und dem Schriftführer, den der Rat bestellt,
unterzeichnet. Sie wird nach Unterzeichnung unverzüglich, spätestens 21
Kalendertage nach der Sitzung allen Ratsmitgliedern zugestellt. Niederschriften
werden in der Form zugeleitet, wie die Einberufung des Rates erfolgt (schriftlich oder
elektronisch).
Absatz 7
Einwendungen gegen die Niederschrift sind bis zur nächsten Ratssitzung schriftlich
beim Bürgermeister geltend zu machen. Über Einwendungen entscheidet der Rat in
seiner nächsten Sitzung. Der Beschluss über die Einwendungen wird in der
Niederschrift der Sitzung, in der über die Einwendungen beschlossen wird,
protokolliert. (Streichen Ursprung: Die Berichtigung oder Ergänzung wird in die
Niederschrift aufgenommen.)
Neue Paragraphen zu Abschnitt I
6. § 3 a Verwaltungsvorlagen
1. Verwaltungsvorlagen für die Ratssitzung müssen einen Beschlussentwurf
enthalten.
2. Wichtige mündliche Mitteilungen des Bürgermeisters/der Verwaltung sind
unter dem Tagesordnungspunkt Mitteilungen nur ausnahmsweise in sehr
dringenden Fällen zulässig, ansonsten sind die Mitteilungsvorlagen zu jeder
einzelnen Mitteilung schriftlich der Einladung beizufügen bzw. spätestens drei
Kalendertage vor der Sitzung zur Verfügung zu stellen. Mitteilungsvorlagen
werden in der Form zugeleitet, wie die Einberufung des Rates erfolgt
(schriftlich oder elektronisch).
7. § 3 b Tagesordnung
Absatz 1
Die Tagesordnung einer Ratssitzung beginnt sowohl im öffentlichen Teil als auch im
nichtöffentlichen Teil mit der Kenntnisnahme und Genehmigung der Niederschrift der
letzten Sitzung.
Absatz 2
Die Tagesordnung einer Ratssitzung endet im öffentlichen Teil als auch im
nichtöffentlichen Teil mit dem TOP Anfragen und Mitteilungen, und zwar unterteilt in
Anfragen, Mitteilungsvorlagen des Bürgermeisters/der Verwaltung und weitere
dringliche Mitteilungen des Bürgermeisters/der Verwaltung. (=Streichen).
Die Tagesordnung einer Ratssitzung enden im öffentlichen Teil als auch im
nichtöffentlichen Teil mit den Tagesordnungspunkten Mitteilungen und
Anfragen. Die Tagesordnungspunkte gliedern sich hier jeweils im öffentlichen
und im nichtöffentlichen Teil in a) schriftliche Mitteilungen/Anfragen und b)
mündliche Mitteilungen/Anfragen.
Abschnitt II Geschäftsführung der Ausschüsse
8. § 26 Abs. 4 wird wie folgt ergänzt:
(Der Bürgermeister soll nach Möglichkeit persönlich an Ausschusssitzungen
teilnehmen um zu Punkten der Tagesordnung auf Verlangen der
Ausschussmitglieder in der Sitzung des Ausschusses Stellung beziehen zu können.
= streichen in der GO)
Den Passus hier weglassen und dann einen entsprechenden Beschluss des
Gemeinderates im Rahmen der Diskussion zur GO fassen. Die Begründung zum
untenstehenden Beschlußvorschlag in grüner Farbe lautet wie folgt:
Zur Verhinderung von zeitlichen Verzögerungen bei Beratungen ist ein Beschluss zu
fassen, weil nach § 69 GO NRW der Bürgermeister auf Verlangen eines
Ausschusses verpflichtet ist, an dessen Sitzungen teilzunehmen. Damit nicht erst ein
Ausschuss in einer Sitzung beschließen muss, dass der Bürgermeister zu einem
Tagesordnungspunkt Stellung nimmt und damit eine weitere Sitzung notwendig wird,
sollte der Gemeinderat aus Zweckmässigkeitsgründen folgenden Beschluss fassen,
der dann einzelne Beschlüsse der Ausschüsse zumindest überflüssig machen könnte
falls der Bürgermeister diesen Beschluss im Rahmen der Möglichkeiten umsetzt:
„Der Bürgermeister soll nach Möglichkeit persönlich an Ausschusssitzungen
teilnehmen, um zu Punkten der Tagesordnung auf Verlangen der
Ausschussmitglieder in der Sitzung des Ausschusses Stellung beziehen zu
können.“
Neuen Abschnitt nach Abschnitt II einfügen, entsprechend ändert sich die
weitere Nummerierung der Abschnitte
8. 26a…Ältestenrat (Streichen/ Interfraktionelle Gesprächsrunde)
1. Jede im Rat vertretene Fraktion ist im Ältestenrat mit dem/der
Fraktionsvorsitzenden vertreten, die sich im Verhinderungsfall vertreten lassen
können. Weiter nehmen die beiden ehrenamtlichen stellvertretenden
Bürgermeister an den Sitzungen des Ältestenrates teil. Vorsitzender des
Ältestenrates ist der Bürgermeister. Bei Verhinderung des Bürgermeisters
übernimmt der Allgemeine Vertreter den Vorsitz. Der Vorsitzende beruft
den Ältestenrat bei Bedarf oder auf Verlangen von einer Fraktion unter
Angabe der zu behandelnden Tagesordnungspunkte ein.
2. Der Ältestenrat dient der interfraktionellen Zusammenarbeit. Er ist kein
Beschlussgremium im Sinne der Gemeindeordnung.
3. (Streichen Ein vom Bürgermeister bestellter) Der Vorsitzende ist
berechtigt weitere Vertreter der Verwaltung (streichen kann) an den
Beratungen des Ältestenrates teilnehmen zu lassen.
4. Über die Sitzungen des Ältestenrates ist durch einen Vertreter der Verwaltung
eine Niederschrift anzufertigen, die innerhalb von einer Woche den Mitgliedern
zur Verfügung gestellt wird.
Die Verwaltung will noch einen Absatz 5 einfügen mit folgendem Inhalt:
Für die Teilnahme an den Sitzungen des Ältestenrates besteht kein Anspruch auf
Ersatz des Verdienstausfalls und auf Zahlung von Sitzungsgeld (§ 48 Abs. 4 G0).
In § 10 Abs. 1 der Hauptsatzung ist geregelt, dass die Ratsmitglieder eine
Aufwandsentschädigung in Form eines monatlichen Pauschalbetrages und ein
Sitzungsgeld nach Maßgabe der EntschVO für die Teilnahme an Rats-, Ausschussund Fraktionssitzungen erhalten. Weil die Hauptsatzung nicht geändert wird, erhalten
die Teilnehmer der Sitzungen des Ältestenrates genauso wie z.B. die Mitglieder des
Arbeitskreises Feuerwehr auch kein Sitzungsgeld. Auf die Idee ist aber auch bisher
niemand gekommen. Um die Kenntnis der Auffassung der Verwaltung zu
dokumentieren, könnte nach der Verabschiedung der GO ein Beschluss mit
folgendem Inhalt gefasst werden:
Der Gemeinderat Inden nimmt zur Kenntnis, dass für Sitzungen des
Ältestenrates - wie bisher bei Sitzungen im Rahmen von interfraktionellen
Gesprächen - und von bestehenden Arbeitskreisen bzw. neu zu bildenden
Arbeitskreisen kein Anspruch auf Zahlung von Sitzungsgeld besteht.
10. Allgemeines
Querverweise zu den Regelungen für Ausschüsse bzw. Änderungen der
Paragraphen sind nach Beschlussfassung des Gemeinderates vorzunehmen und
eine komplette Neufassung zu erstellen.
11.
Die vorstehend formulierten Änderungen zur derzeit gültigen Geschäftsordnung für
den Rat und die Ausschüsse treten mit dem Tage nach der Beschlussfassung durch
den Rat in Kraft.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Mürkens
Fraktionsvorsitzender CDU
Rudi Görke
Fraktionsvorsitzender SPD
Hella Rehfisch
Fraktionsvorsitzende
Bündnis90/Die Grünen