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Beschlussvorlage (ergänzter Antrag der Fraktionen)

Daten

Kommune
Inden
Größe
193 kB
Datum
22.12.2016
Erstellt
01.12.16, 21:05
Aktualisiert
01.12.16, 21:05
Beschlussvorlage (ergänzter Antrag der Fraktionen) Beschlussvorlage (ergänzter Antrag der Fraktionen) Beschlussvorlage (ergänzter Antrag der Fraktionen) Beschlussvorlage (ergänzter Antrag der Fraktionen) Beschlussvorlage (ergänzter Antrag der Fraktionen) Beschlussvorlage (ergänzter Antrag der Fraktionen)

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Inhalt der Datei

Fraktionen im Rat der Gemeinde Inden In schwarzer Farbe Fettdruck, ist eingefügt, welche Änderungsvorschläge der Verwaltung wir übernehmen. In Blau sind die Streichungen angegeben, die im ursprünglichen Antrag formuliert waren. Tagesordnungspunkt für die Ratssitzung am 3. November 2016; Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Inden vom 06.03.2008 einschließlich der Ergänzung vom 29.02.2012 für die nächste Sitzung des Gemeinderates Sehr geehrter Herr Bürgermeister Langefeld, wir beantragen für die nächste Ratssitzung den im Tagesordnungspunkt mit nachfolgendem Beschlussvorschlag: Betreff genannten Der Rat beschließt nachstehende Änderungen der Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Inden vom 06.03.2008 einschließlich der Ergänzung vom 29.02.2012: Abschnitt I: Geschäftsführung des Rates 1. In § 10 einen neuen Absatz 3 mit folgendem Inhalt einfügen Die Dauer der Sitzungen des Gemeinderates soll drei Stunden nicht überschreiten. Auf Verlangen der Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder muss der Vorsitzende die Sitzung nach Ablauf von 3 Stunden beenden. Die Sitzung darf frühestens drei Tage später fortgesetzt werden. Der Termin für die neue Sitzung wird unmittelbar bekanntgegeben. 2. § 12 Redeordnung Abs. 6 ergänzen durch Einfügung des letzten Satzes Die Redezeit beträgt im Regelfall höchstens 3 Minuten. Sie kann durch Beschluss des Rates verlängert oder verkürzt werden. Ein Ratsmitglied darf höchstens dreimal zum selben Punkt der Tagesordnung sprechen; Anträge zur Geschäftsordnung bleiben hiervon unberührt. Die Beschränkung der Redezeit gilt nicht für Erklärungen der Fraktionen. 3. § 12 Redeordnung neuer Absatz 7 einfügen. Während und nach der Abstimmung kann das Wort zum erledigten Beratungspunkt nicht mehr erteilt werden. 4. § 17 Fragerecht der Ratsmitglieder Nach § 17 Absatz 1 werden 3 neue Absätze eingefügt und der bisherige Absatz 2 wird neuer Absatz 5. Inhalt des neuen Absatzes 2: Schriftliche Anfragen werden am Schluss der öffentlichen Sitzung bzw. in den Fällen der nichtöffentlichen Sitzung am Schluss der nichtöffentlichen Sitzung beantwortet. Nach Beantwortung einer Anfrage können von den Ratsmitgliedern insgesamt bis zu drei kurze Zusatzfragen zu der vorliegenden Anfrage gestellt werden. Dabei hat der Fragesteller das Vorrecht, Zusatzfragen zu stellen. Die schriftlichen (streichen formulierten) Fragen und die schriftliche Beantwortung der Anfragen wird spätestens in der Sitzung allen Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt. Inhalt des neuen (streichen Absatzes 3:) Absatzes 4 Jedes Ratsmitglied ist darüber hinaus berechtigt, nach Erledigung der Tagesordnung einer Ratssitzung unter dem Punkt Anfragen und Mitteilungen bis zu zwei mündliche Anfragen, die sich nicht auf die Tagesordnung der Ratssitzung beziehen dürfen, an den Bürgermeister zu richten. Die Anfragen müssen Angelegenheiten betreffen, die in den Aufgabenbereich der Gemeinde fallen. Sie müssen kurz gefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen. Der Fragesteller darf jeweils nur eine Zusatzfrage stellen. Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, wird der Fragesteller auf eine schriftliche Beantwortung verwiesen werden. Inhalt des neuen Absatzes 4: soll jetzt Absatz 3 werden Der Bürgermeister entscheidet, ob die Antwort im öffentlichen oder nichtöffentlichen Teil der Sitzung gegeben wird. Die Entscheidung wird dem Fragesteller vorher mitgeteilt. 5. § 23 Sitzungsniederschrift Absatz 1 Satz 2 des § 23 wird wie folgt ergänzt: g) Erklärungen, die im Auftrage einer Fraktion abgegeben werden und deren Aufnahme in die Niederschrift ausdrücklich verlangt wird, h) die an den Bürgermeister gerichteten Anfragen und Antworten, i) persönliche Erklärungen, soweit dies verlangt wird. Die Tagesordnung und alle dazugehörigen Vorlagen, Anträge und Anfragen sind dem Original der Niederschrift als Anlage und Bestandteil bei zuheften. Neue Absätze 6 und 7 werden mit folgendem Inhalt eingefügt: Absatz 6 Die Niederschrift wird vom Bürgermeister und dem Schriftführer, den der Rat bestellt, unterzeichnet. Sie wird nach Unterzeichnung unverzüglich, spätestens 21 Kalendertage nach der Sitzung allen Ratsmitgliedern zugestellt. Niederschriften werden in der Form zugeleitet, wie die Einberufung des Rates erfolgt (schriftlich oder elektronisch). Absatz 7 Einwendungen gegen die Niederschrift sind bis zur nächsten Ratssitzung schriftlich beim Bürgermeister geltend zu machen. Über Einwendungen entscheidet der Rat in seiner nächsten Sitzung. Der Beschluss über die Einwendungen wird in der Niederschrift der Sitzung, in der über die Einwendungen beschlossen wird, protokolliert. (Streichen Ursprung: Die Berichtigung oder Ergänzung wird in die Niederschrift aufgenommen.) Neue Paragraphen zu Abschnitt I 6. § 3 a Verwaltungsvorlagen 1. Verwaltungsvorlagen für die Ratssitzung müssen einen Beschlussentwurf enthalten. 2. Wichtige mündliche Mitteilungen des Bürgermeisters/der Verwaltung sind unter dem Tagesordnungspunkt Mitteilungen nur ausnahmsweise in sehr dringenden Fällen zulässig, ansonsten sind die Mitteilungsvorlagen zu jeder einzelnen Mitteilung schriftlich der Einladung beizufügen bzw. spätestens drei Kalendertage vor der Sitzung zur Verfügung zu stellen. Mitteilungsvorlagen werden in der Form zugeleitet, wie die Einberufung des Rates erfolgt (schriftlich oder elektronisch). 7. § 3 b Tagesordnung Absatz 1 Die Tagesordnung einer Ratssitzung beginnt sowohl im öffentlichen Teil als auch im nichtöffentlichen Teil mit der Kenntnisnahme und Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung. Absatz 2 Die Tagesordnung einer Ratssitzung endet im öffentlichen Teil als auch im nichtöffentlichen Teil mit dem TOP Anfragen und Mitteilungen, und zwar unterteilt in Anfragen, Mitteilungsvorlagen des Bürgermeisters/der Verwaltung und weitere dringliche Mitteilungen des Bürgermeisters/der Verwaltung. (=Streichen). Die Tagesordnung einer Ratssitzung enden im öffentlichen Teil als auch im nichtöffentlichen Teil mit den Tagesordnungspunkten Mitteilungen und Anfragen. Die Tagesordnungspunkte gliedern sich hier jeweils im öffentlichen und im nichtöffentlichen Teil in a) schriftliche Mitteilungen/Anfragen und b) mündliche Mitteilungen/Anfragen. Abschnitt II Geschäftsführung der Ausschüsse 8. § 26 Abs. 4 wird wie folgt ergänzt: (Der Bürgermeister soll nach Möglichkeit persönlich an Ausschusssitzungen teilnehmen um zu Punkten der Tagesordnung auf Verlangen der Ausschussmitglieder in der Sitzung des Ausschusses Stellung beziehen zu können. = streichen in der GO) Den Passus hier weglassen und dann einen entsprechenden Beschluss des Gemeinderates im Rahmen der Diskussion zur GO fassen. Die Begründung zum untenstehenden Beschlußvorschlag in grüner Farbe lautet wie folgt: Zur Verhinderung von zeitlichen Verzögerungen bei Beratungen ist ein Beschluss zu fassen, weil nach § 69 GO NRW der Bürgermeister auf Verlangen eines Ausschusses verpflichtet ist, an dessen Sitzungen teilzunehmen. Damit nicht erst ein Ausschuss in einer Sitzung beschließen muss, dass der Bürgermeister zu einem Tagesordnungspunkt Stellung nimmt und damit eine weitere Sitzung notwendig wird, sollte der Gemeinderat aus Zweckmässigkeitsgründen folgenden Beschluss fassen, der dann einzelne Beschlüsse der Ausschüsse zumindest überflüssig machen könnte falls der Bürgermeister diesen Beschluss im Rahmen der Möglichkeiten umsetzt: „Der Bürgermeister soll nach Möglichkeit persönlich an Ausschusssitzungen teilnehmen, um zu Punkten der Tagesordnung auf Verlangen der Ausschussmitglieder in der Sitzung des Ausschusses Stellung beziehen zu können.“ Neuen Abschnitt nach Abschnitt II einfügen, entsprechend ändert sich die weitere Nummerierung der Abschnitte 8. 26a…Ältestenrat (Streichen/ Interfraktionelle Gesprächsrunde) 1. Jede im Rat vertretene Fraktion ist im Ältestenrat mit dem/der Fraktionsvorsitzenden vertreten, die sich im Verhinderungsfall vertreten lassen können. Weiter nehmen die beiden ehrenamtlichen stellvertretenden Bürgermeister an den Sitzungen des Ältestenrates teil. Vorsitzender des Ältestenrates ist der Bürgermeister. Bei Verhinderung des Bürgermeisters übernimmt der Allgemeine Vertreter den Vorsitz. Der Vorsitzende beruft den Ältestenrat bei Bedarf oder auf Verlangen von einer Fraktion unter Angabe der zu behandelnden Tagesordnungspunkte ein. 2. Der Ältestenrat dient der interfraktionellen Zusammenarbeit. Er ist kein Beschlussgremium im Sinne der Gemeindeordnung. 3. (Streichen Ein vom Bürgermeister bestellter) Der Vorsitzende ist berechtigt weitere Vertreter der Verwaltung (streichen kann) an den Beratungen des Ältestenrates teilnehmen zu lassen. 4. Über die Sitzungen des Ältestenrates ist durch einen Vertreter der Verwaltung eine Niederschrift anzufertigen, die innerhalb von einer Woche den Mitgliedern zur Verfügung gestellt wird. Die Verwaltung will noch einen Absatz 5 einfügen mit folgendem Inhalt: Für die Teilnahme an den Sitzungen des Ältestenrates besteht kein Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls und auf Zahlung von Sitzungsgeld (§ 48 Abs. 4 G0). In § 10 Abs. 1 der Hauptsatzung ist geregelt, dass die Ratsmitglieder eine Aufwandsentschädigung in Form eines monatlichen Pauschalbetrages und ein Sitzungsgeld nach Maßgabe der EntschVO für die Teilnahme an Rats-, Ausschussund Fraktionssitzungen erhalten. Weil die Hauptsatzung nicht geändert wird, erhalten die Teilnehmer der Sitzungen des Ältestenrates genauso wie z.B. die Mitglieder des Arbeitskreises Feuerwehr auch kein Sitzungsgeld. Auf die Idee ist aber auch bisher niemand gekommen. Um die Kenntnis der Auffassung der Verwaltung zu dokumentieren, könnte nach der Verabschiedung der GO ein Beschluss mit folgendem Inhalt gefasst werden: Der Gemeinderat Inden nimmt zur Kenntnis, dass für Sitzungen des Ältestenrates - wie bisher bei Sitzungen im Rahmen von interfraktionellen Gesprächen - und von bestehenden Arbeitskreisen bzw. neu zu bildenden Arbeitskreisen kein Anspruch auf Zahlung von Sitzungsgeld besteht. 10. Allgemeines Querverweise zu den Regelungen für Ausschüsse bzw. Änderungen der Paragraphen sind nach Beschlussfassung des Gemeinderates vorzunehmen und eine komplette Neufassung zu erstellen. 11. Die vorstehend formulierten Änderungen zur derzeit gültigen Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse treten mit dem Tage nach der Beschlussfassung durch den Rat in Kraft. Mit freundlichen Grüßen Udo Mürkens Fraktionsvorsitzender CDU Rudi Görke Fraktionsvorsitzender SPD Hella Rehfisch Fraktionsvorsitzende Bündnis90/Die Grünen