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Beschlussvorlage (18. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2016 zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden vom 29.09.1988)

Daten

Kommune
Inden
Größe
111 kB
Datum
22.12.2016
Erstellt
10.11.16, 18:06
Aktualisiert
13.12.16, 16:01
Beschlussvorlage (18. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2016 zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden vom 29.09.1988) Beschlussvorlage (18. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2016 zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden vom 29.09.1988)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. 124/2016 Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Kämmerei Stefan Heiden 09.11.2016 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 24.11.2016 Rat 22.12.2016 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: 18. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2016 zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden vom 29.09.1988 Beschlussentwurf: Die der Originalniederschrift als Anlage beigefügte 18. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2016 zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden vom 29.09.1988 wird beschlossen. Begründung: Aufgrund der beigefügten Berechnung ist es erforderlich, die jährlichen Gebühren je m³ abgefahrener Fäkalschlamm von 18,60 € auf nunmehr 19,90 € festzusetzen. Zur Erhebung dieser neu festgesetzten Gebühr ist eine Anpassung der oben aufgeführten Satzung erforderlich. Die Erhöhung der Gebühr für die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden ist zurückzuführen auf die Ergebnisse der Nachkalkulationen der Jahre 2014 und 2015. Im Jahr 2014 schloss die Nachkalkulation mit einem Verlust von 360,- € ab. Die überschlägige Nachkalkulation des Jahres 2015 weist einen voraussichtlichen Fehlbetrag von 311 € aus. Der Gebührenbedarfsberechnung 2017 für die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden liegt ein anteiliger Verlustvortrag der Jahre 2014 und 2015 i.H.v. 230,- € zugrunde. Dieser Verlustvortrag hat die Erhöhung der Gebühr für die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen zur Folge. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: Finanzierungsbedarf gesamt: davon: im Haushalt des laufenden Jahres in den Haushalten der folgenden Jahre erstes Folgejahr zweites Folgejahr drittes Folgejahr Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: ☐ ja € € € € € ☐ ja ☐ nein ☐ nein wenn ja: wenn nein: Produkt: Sachkonto: Finanzierungsvorschlag: _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer Beschlussvorlage 124/2016 Seite 2