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Beschlussvorlage (Satzung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
166 kB
Datum
22.12.2016
Erstellt
14.12.16, 16:45
Aktualisiert
14.12.16, 16:45
Beschlussvorlage (Satzung) Beschlussvorlage (Satzung)

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Inhalt der Datei

4. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2016 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008 Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2916 (GV. NRW. S. 966), der §§ 1, 2, 4, 6 bis 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 687) und des § 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. März 2013 (GV. NRW S. 133) hat der Rat der Gemeinde Inden in seiner Sitzung am 22. Dezember 2016 folgende 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008 beschlossen: Artikel I § 4 (Schmutzwassergebühren) Abs. 7 Satz 2 wird wie folgt geändert: Die Gebühr beträgt je m³ Schmutzwasser jährlich 3,68 €. § 5 (Niederschlagswassergebühr) Abs. 6 wird wie folgt geändert: Die Gebühr beträgt 0,98 €/m² Fläche gemäß § 5 Abs. 1. Artikel II Diese 4. Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2017 in Kraft. Gleichzeitig treten § 4 Abs. 7 Satz 2 und § 5 Abs. 6 der 3. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2014 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008 insoweit außer Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende 4. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2016 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 die Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der GO NRW gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Inden vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Inden, den 22. Dezember 2016 Bürgermeister