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Beschlussvorlage (Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen)

Daten

Kommune
Inden
Größe
126 kB
Datum
22.12.2016
Erstellt
01.12.16, 21:05
Aktualisiert
09.12.16, 16:02
Beschlussvorlage (Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen) Beschlussvorlage (Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. 155/2016 Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Kämmerei 20 22 02 01.12.2016 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 22.12.2016 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen Beschlussentwurf: Der Gemeinderat beschließt die dieser Vorlage beigefügten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen zu genehmigen. Begründung: Mit Beschluss vom 17.12.2014 hat der Gemeinderat den Doppelhauhalt 2015/2016 beschlossen. Im Laufe des Jahres 2016 sind bei verschiedenen Buchungsstellen zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen unabweisbar notwendig geworden. Im Grundsatz sollten diese über- und außerplanmäßigen Aufwendungen in den Nachtragshaushalt 2016 eingebracht und beschlossen werden. Da auf die Einbringung bzw. auf den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2016 verzichtet wurde, müssen die unabweisbaren überund außerplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 9 der Haushaltssatzung der Gemeinde Inden durch den Gemeinderat genehmigt werden. Aus der beiliegenden Übersicht ist erkennbar, dass bei insgesamt 17 Positionen über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen entstanden sind, die durch den Gemeinderat genehmigt werden müssen (sh. beiliegende Aufstellung Seite 1). Ferner sind bei insgesamt 30 Positionen Mehraufwendungen entstanden, die durch den Kämmerer genehmigt wurden und dem Gemeinderat zur Kenntnis zu geben sind (sh. beiliegende Aufstellung Seite 2). Die Mehraufwendungen sind aufgrund verschiedener Tatsachen entstanden. Zunächst konnte bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2015/2016 die immense Mehrbelastung durch die Zuweisung von Flüchtlingen nicht abgesehen werden. Des Weiteren sind bei einigen Positionen durch die Änderung von Tarifverträgen oder internen Umorganisationen innerhalb der Verwaltung entsprechende Mehraufwendungen entstanden. Die Mehraufwendungen werden gedeckt durch Minderaufwendungen bei einigen Positionen sowie teilweise durch Mehrerträge (sh. beiliegende Aufstellung Seite 3). Die unabweisbaren Mehraufwendungen sind somit innerhalb des Haushaltsjahres gedeckt und entsprechen den Anforderungen des § 83 Abs. 1 GO NRW. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ☒ ja ☐ nein wenn ja: Finanzierungsbedarf gesamt: davon: im Haushalt des laufenden Jahres in den Haushalten der folgenden Jahre erstes Folgejahr zweites Folgejahr drittes Folgejahr Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt: Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: sh. Übersicht 2.433.715,00€ € € € € ☐ ja ☒ nein _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer Beschlussvorlage 155/2016 Seite 2