Daten
Kommune
Inden
Größe
126 kB
Datum
22.12.2016
Erstellt
01.12.16, 21:05
Aktualisiert
09.12.16, 16:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
155/2016
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Kämmerei
20 22 02
01.12.2016
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Rat
22.12.2016
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen
Beschlussentwurf:
Der Gemeinderat beschließt die dieser Vorlage beigefügten über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen / Auszahlungen zu genehmigen.
Begründung:
Mit Beschluss vom 17.12.2014 hat der Gemeinderat den Doppelhauhalt 2015/2016 beschlossen. Im
Laufe des Jahres 2016 sind bei verschiedenen Buchungsstellen zu über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen / Auszahlungen unabweisbar notwendig geworden.
Im Grundsatz sollten diese über- und außerplanmäßigen Aufwendungen in den Nachtragshaushalt
2016 eingebracht und beschlossen werden. Da auf die Einbringung bzw. auf den Erlass einer
Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2016 verzichtet wurde, müssen die unabweisbaren überund außerplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 9 der
Haushaltssatzung der Gemeinde Inden durch den Gemeinderat genehmigt werden.
Aus der beiliegenden Übersicht ist erkennbar, dass bei insgesamt 17 Positionen über- bzw.
außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen entstanden sind, die durch den Gemeinderat
genehmigt werden müssen (sh. beiliegende Aufstellung Seite 1). Ferner sind bei insgesamt 30
Positionen Mehraufwendungen entstanden, die durch den Kämmerer genehmigt wurden und dem
Gemeinderat zur Kenntnis zu geben sind (sh. beiliegende Aufstellung Seite 2).
Die Mehraufwendungen sind aufgrund verschiedener Tatsachen entstanden. Zunächst konnte bei
der Aufstellung des Doppelhaushalts 2015/2016 die immense Mehrbelastung durch die Zuweisung
von Flüchtlingen nicht abgesehen werden. Des Weiteren sind bei einigen Positionen durch die
Änderung von Tarifverträgen oder internen Umorganisationen innerhalb der Verwaltung
entsprechende Mehraufwendungen entstanden.
Die Mehraufwendungen werden gedeckt durch Minderaufwendungen bei einigen Positionen sowie
teilweise durch Mehrerträge (sh. beiliegende Aufstellung Seite 3). Die unabweisbaren
Mehraufwendungen sind somit innerhalb des Haushaltsjahres gedeckt und entsprechen den
Anforderungen des § 83 Abs. 1 GO NRW.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
☒ ja
☐ nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon: im Haushalt des laufenden Jahres
in den Haushalten der folgenden Jahre
erstes Folgejahr
zweites Folgejahr
drittes Folgejahr
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt:
Sachkonto:
wenn nein: Finanzierungsvorschlag: sh. Übersicht
2.433.715,00€
€
€
€
€
☐ ja
☒ nein
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Aufgestellt
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Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer
Beschlussvorlage 155/2016
Seite 2