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Beschlussvorlage (BPlan "Gut Müllenark" 8. Änderung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
563 kB
Datum
09.03.2017
Erstellt
11.01.17, 14:16
Aktualisiert
11.01.17, 14:16
Beschlussvorlage (BPlan "Gut Müllenark" 8.  Änderung)

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Inhalt der Datei

Textliche Festsetzungen A Planungsrechtliche Festsetzungen 1 Art der baulichen Nutzung Art der baulichen Nutzung 1.1 sind innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete (WA) die nachfolgenden, ausnahmsweise Nutzungen Nr. 1 Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Nr. 2 Sonstige nicht Gewerbebetriebe, Nr. 3 Anlagen WA Allgemeines Wohngebiet MD Dorfgebiet 1.2 1 (5) BauNVO ist die Tierhaltung ausgeschlossen. sind nur die Hobbytierhaltung und die Nutztierhaltung, die der Selbstversorgung dient. 1 (6) BauNVO sind die 5 (3) BauNVO ausnahmsweise 3,0 1 (9) BauNVO sind Betriebe zur Be- und Verarbeitung und Sammlung land- und WA ED 0,4 TH 6,5 FH 10,0 4,0 2 ,0 16,0 2 o 2.1 ED Die 2.2 0 3, 4,0 0 3, 16 4,0 ,0 3, 3 WA - 9,5 3,0 2,0 3,0 3,0 2,0 P P P 3,0 14,0 3,0 62,0 6,0 6,0 P 0,4 ED TH 6,5 FH 10,0 4 5,0 5,0 3,0 6,0 - 18,0 3,0 3,0 o 0,6 TH 6,5 FH 10,0 und WA 3,0 0,4 1 WA ED 0,4 TH 6,5 FH 10,0 1 unterirdische Hauptversorgungleitung zur Entwicklung von Natur und Landschaft Nebenanlagen ab der hinteren Baugrenze bzw. deren bis zum Ende des (Gartenbereich) sind im Sinne 23 (5) BauNVO eingeschossige bis zu 30 umbauten Sonstige Planzeichen Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten 5 7,0 Die mit F 1 bezeichnete besonderer Zweckbestimmung und darf durch BauGB sind auf den zeichnerisch festgesetzten Standorten standortgerechte (Spitzahorn, Rosskastanie, Sandbirke, Hainbuche, Winterlinde, Esche, Platane, Stieleiche, Sumpfeiche oder Traubeneiche) als Hochstamm, 3x verpflanzt, mit Ballen, Stammumfang in 1 m mindestens 18-20 cm, anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten. Bei Abgang ist in der Pflanzperiode eine Ersatzpflanzung vorzunehmen. Die Baumscheibe muss eine von 6 aufweisen. Die Lage des Baumes darf um bis zu 2 m von dem zeichnerisch festgesetzten Standort abweichen. B Baugestalterische Festsetzungen 1 Dachform Es sind nur Sattel-, Walm-, gegeneinandergesetzte Pult- und Bei Garagen, C G/F/L des Bebauungsplanes 6 ED TH 6,5 FH 10,0 , sind in den in der Planzeichnung abgegrenzten innerhalb eines Bereiches von 3 m und - 3,0 3,0 23 BauNVO nur innerhalb ausgewiesenen Hauptversorungs- und Hauptabwasserleitungen Auf den nicht bis zur seitlichen des 14 (1) BauNVO i. V. m. P MD sind 12 i.V.m. sowie innerhalb der gesondert c) G/F/L 14,0 7,0 3,0 und Garagen, 14,0 3,0 3,0 0 3, Zweckbestimmung: Verkehrsberuhigter Bereich a) b) Garagen, P Baugrenze Bezugspunkt Bezugspunkt ist die der fertig ausgebauten, an das angrenzenden (Oberkante Gehweg / Oberkante der in der Mitte der Bei ist die ausschlaggebend, von welcher die bauliche Anlage erschlossen wird (Zuwegung / Eingangsseite). Garagen, der 16,0 P P P vom Bezugspunkt (s. 2.2) und dem Schnittpunkt der 3 0 ,0 2,0 ist die Differenz der offene Bauweise 3,0 P 2, 0 z.B. 0,4 TH 6,5 FH 10,0 Darstellungen ohne Normcharakter mit einer Dachneigung eingeschossigen Anbauten und Nebenanlagen sind auch Pult- Hinweise Bei Bodeneingriffen ist mit der Aufdeckung Substanz (Bodendenkmal) zu rechnen. / Bauherren / Leiter der Arbeiten werden auf die Beachtung der (Aufdeckung von und 16 DSchG NW (Verhalten bei der Aufdeckung von Wird bei Bodeneingriffen ein Bodendenkmal entdeckt, haben die zur Anzeige Verpflichteten das entdeckte Bodendenkmal und die in Zustand zu erhalten. Fundmeldungen sind umgehend an die Untere der Gemeinde Inden oder das LVR - Der Hinweis, dass das beschleunigte Verfahren 13a BauGB ohne einer nach 2 (4) BauGB wird und die Angaben der Unterrichtung die Planinhalte wurden am ......................... bekannt gemacht. Der Rat der Gemeinde Inden hat in seiner Sitzung am ......................... die Aufstellung des Bebauungsplanes 2 (1) des GeuGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am Inden, ..... Inden, ..... Der Bebauungsplan ist 13 i.V.m. 3 (2) des BauGB aufgrund des Beschlusses des Rates der Gemeinde Inden vom ......................... in der Zeit vom ......................... bis ......................... Die Offenlegung wurde am Die und sonstigen Belange wurden mit dem Schreiben vom ......................... von der Auslegung benachrichtigt. Dieser Bebauungsplan wurde 10 (1) des BauGB durch den Rat der Gemeinde Inden am ......................... als Satzung beschlossen. Inden, ..... Inden, ..... Wegen der im Auegebiet, in dem mit setzungsempfindlichen Schichten im Untergrund zu rechnen ist, sind bei der ggf. besondere bauliche insbesondere im erforderlich. Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 Belastung des Baugrundes", der DIN 18 196 " Erd- und Grundbau: Bodenklassifikation bautechnische Zwecke" sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten. ......................... Inden, ..... Das Plangebiet liegt in einem Auegebiet, sowie im Einzugsbereich der des Braunkohlentagebaues Inden. Der Grundwasserspiegel steht nahe der an. Der Grundwasserstand kann durch oder sein. Bei den ist ein Wiederanstieg des Grundwassers auf das Hier sind Vorschriften der DIN 18 195 "Bauwerksabdichtungen" zu beachten. Grundwasserabsenkungen bzw. - Ableitungen (auch durch zeitweiliges Abpumpen) sind nur mit Die der Planung mit dem Satzungsbeschluss vom ......................... wird mit Der an. Inden, ..... ordnet die Bekanntmachung Die Satzungsbeschluss wurde mit Angabe der Zeit des Ortes, wo der Plan eingesehen werden kann 10 (3) des BauGB am ......................... bekannt gegeben. BEARBEITUNG: PLANUNTERLAGE: RECHTSGRUNDLAGEN: Es wird bescheinigt, dass die Kartengrundlage mit den Darstellungen des amtlichen Liegenschafts- a) Baugesetzbuch vom 27.08.1997 (BGBl. IS. 2141) in der zum Zeitpunkt des Aufstellungs- beschlusses GEMEINDE INDEN 3D Architekten und Stadtplaner - Klappergasse 12 - 52062 Aachen Alle Begrenzungslinien sind im Koordinatensystem des digitalen Bebauungsplans geometisch eindeutig festgelegt. Inden, ..... Bebauungsplan Nr. 28 b) Verordnung die bauliche Nutzung der (Baunutzungsverordnung) vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132) in der zum Zeitpunkt c) Planzeichenverordnung vom 18.12.1990 (BGBl. I S. 58) in der zum Zeitpunkt des 0 5 10 15 20 25 50m d) Bauordnung das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung) vom 01.03.2000 (GV NW S. 256) in der zum Zeitpunkt des Aufstellungs- 1:500 Dipl. - Ing. Ronald Schwerdtner Zu diesem Bebauungsplan eine 07.05.2015