Daten
Kommune
Inden
Größe
127 kB
Datum
09.03.2017
Erstellt
25.01.17, 15:14
Aktualisiert
25.01.17, 15:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Hauptamt
10 20 02
12.01.2017
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Hauptausschuss
09.02.2017
Rat
09.03.2017
TOP Ein Ja
Nein
10/2017
Ent Bemerkungen
Betrifft:
6. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Gemeinde Inden
Beschlussentwurf:
Der Gemeinderat beschließt die folgende Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Gemeinde
Inden. In § 10 wird folgender zweiter Satz ergänzt:
„Abweichend von § 2 Abs. 2 Buchst. g) und h) entscheidet der Bürgermeister über die Einreichung
von Klagen und die Heranziehung juristischer Berater und Sachverständiger, insofern es sich um
innere Organstreitverfahren handelt.“
Begründung:
Die letzte Änderung der Zuständigkeitsordnung aus dem Jahr 2015 (Einfügung des § 2 Abs. 2
Buchst. g)) hat die Befugnisse des Bürgermeisters in Bezug auf Rechtsstreitverfahren
widerrechtlich eingeschränkt. Durch die gewählte Formulierung ist dem Bürgermeister jeglicher
Rechtsweg gegen Entscheidungen des Rates (innerorganschaftliche Streitverfahren) abgeschnitten.
Damit wird die Stellung als eigenes Organ der Gemeinde in unzulässigerweise eingeschränkt.
In der jüngeren Vergangenheit hat es die Entscheidung zur haushaltswirtschaftlichen Sperre
gegeben. Deren Zustandekommen wurde aufgrund formeller Fehler durch den Bürgermeister
beanstandet. Letztlich hat die Kommunalaufsicht die Entscheidung des Gemeinderates bestätigt,
allerdings hätte die Verfügung auch durch eine Klage angegriffen werden können.
Laut der derzeit gültigen Zuständigkeitsordnung hätte der Hauptausschuss einer Klage zustimmen
müssen. Diese Zustimmung wäre – aus nachvollziehbaren Gründen – versagt worden, da es sich um
einen mehrheitlichen Beschluss des Gemeinderates handelte. Damit wäre dem Bürgermeister – als
eigenständiges Organ der Gemeinde - das verfassungsmäßige Recht auf freien Zugang zu den
Gerichten verwehrt worden.
Die oben genannten Änderung des § 10 der Zuständigkeitsordnung heilt den zuvor beschriebenen
rechtswidrigen Zustand.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon: im Haushalt des laufenden Jahres
in den Haushalten der folgenden Jahre
erstes Folgejahr
zweites Folgejahr
drittes Folgejahr
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt:
Sachkonto:
wenn nein: Finanzierungsvorschlag:
☐ ja
€
€
€
€
€
☐ ja
☒ nein
☐ nein
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Aufgestellt
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Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer
Beschlussvorlage 10/2017
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