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Beschlussvorlage (11. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2016 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010)

Daten

Kommune
Inden
Größe
119 kB
Datum
22.12.2016
Erstellt
10.11.16, 18:06
Aktualisiert
09.12.16, 16:02
Beschlussvorlage (11. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2016 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010) Beschlussvorlage (11. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2016 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010) Beschlussvorlage (11. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2016 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Kämmerei Stefan Heiden 09.11.2016 öffentlich Beratungsfolge Termin TOP Ein Ja Bau- und Vergabeausschuss 24.11.2016 Rat 22.12.2016 Nein 117/2016 Ent Bemerkungen Betrifft: 11. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2016 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010 Beschlussentwurf: Die der Originalniederschrift als Anlage beigefügte 11. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2016 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010 wird beschlossen. Begründung: 1. Bio-Tonne: Die jährlichen Benutzungsgebühren für die Bio-Tonnen werden wie folgt festgesetzt: Die Gebühren für die Bio-Tonnen bleiben unverändert. MGB 120 - 14-tägige Leerung MGB 240 - 14-tägige Leerung MGB 770 - 14-tägige Leerung 93,94 € (Gebühr 2016 = 93,94 €) 145,76 € (Gebühr 2016 = 145,76 €) 374,60 € (Gebühr 2016 = 374,60 €) 2. Abfallsack: Die Gebühr für den Rest-Abfallsack (ca. 35 Liter) in Höhe von 2,00 € bleibt unverändert. Die Gebühr für einen Bio-Abfallsack in Höhe von 3,50 € bleibt unverändert. 3. Restmüllabfuhr und Umleerbehälter (Container): Die jährlichen Benutzungsgebühren für die Restmüllgefäße und Umleerbehälter (Container) sollen wie nachfolgend aufgeführt festgesetzt werden: MGB 60 - 14-tägige Leerung 92,40 € MGB 120 - 14-tägige Leerung 165,60 € MGB 240 - 14-tägige Leerung 312,00 € MGB 770 - 14-tägige Leerung 1.026,00 € 1,1 cbm Umleerbehälter (Container) 1.440,00 € (Gebühr in 2015 = 109,98 €) (Gebühr in 2015 = 187,40 €) (Gebühr in 2015 = 342,26 €) (Gebühr in 2015 = 1.026,22 €) (Gebühr in 2015 = 1.513,90 €) Die Reduzierung der Restmüllgebühren im Jahr 2017 ist zurückzuführen auf die insgesamt geringeren Kosten für die Entsorgung des Rest- und Sperrmülls. Das liegt insbesondere an den geringeren Gefäßkosten im Vergleich zum Vorjahr sowie am Gewinnvortrag der RegioEntorgung. Darüber hinaus haben sich die Personalkosten der Verwaltung sowie die Arbeitsplatzkosten der Verwaltung zum Vorjahr stark reduziert. Grund hierfür ist eine Veränderung der Personalorganisation. Außerdem ist der Überschuss, der von der Gemeinde Inden ermittelt wurde, im Vergleich zum Vorjahr um circa 13.000,- € höher ausgefallen. Die Gebührenbedarfsberechnung 2016 enthält Gewinnvorträge aus den Nachkalkulationen der Jahre 2012, 2014 und 2015. Die Nachkalkulation 2014 ergab einen Überschuss von 30.410 €. Dieser Überschuss geht nur zum Teil in die Gebührenbedarfsberechnung 2017 ein. Die im Vorjahr durchgeführte, überschlägige Nachkalkulation 2014 ergab einen Überschuss von 40.305 €. Davon ging ein Teilbetrag i.H.v. 20.152,50 € bereits in die Gebührenbedarfsberechnung 2016 ein. Nunmehr geht der Restbetrag von 10.257,50 € (30.410 € minus 20.152,50 € ) in die Gebührenbedarfsberechnung 2017 ein. Aus der Nachkalkulation des Jahres 2012 (Überschuss 41.941) geht ein Restbetrag i.H.v.6.810,- € in die Gebührenbedarfsberechnung 2017 ein, um den Gebührenzahler nachträglich in angemessener Höhe zu entlasten. Die in diesem Jahr durchgeführte, überschlägige Nachkalkulation des Jahres 2015 ergab einen voraussichtlichen Überschuss von 52.334 €. Dieser Ergebnisüberschuss geht nur mit einem Anteil von 20.000,- € in die Gebührenbedarfsberechnung 2017 ein, um eventuell auftretende Fehlbeträge in der Zukunft ausgleichen zu können und damit einhergehende Gebührenschwankungen zu vermeiden. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: Finanzierungsbedarf gesamt: davon: im Haushalt des laufenden Jahres in den Haushalten der folgenden Jahre erstes Folgejahr zweites Folgejahr drittes Folgejahr Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt: Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: ☐ ja € € € € € ☐ ja ☐ nein ☐ nein _______________________ Aufgestellt Beschlussvorlage 117/2016 Seite 2 _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer Beschlussvorlage 117/2016 Seite 3