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Beschlussvorlage (Satzung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
166 kB
Datum
22.12.2016
Erstellt
09.12.16, 16:02
Aktualisiert
09.12.16, 16:02
Beschlussvorlage (Satzung) Beschlussvorlage (Satzung)

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Inhalt der Datei

11. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2016 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010 Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV NRW S. 966),der §§ 1, 2, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV NRW S. 687), und § 9 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LAbfG) vom 21. Juni 1988 (GV NRW S. 250), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 21. März 2013 (GV. NRW. S. 148) hat der Rat der Gemeinde Inden in seiner Sitzung vom 22. Dezember 2016 folgende 11. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 beschlossen: Artikel I § 4 Nr. 1 erhält folgende Fassung: 1. Die jährliche Benutzungsgebühr beträgt für eine/n a) Restmülltonne (Müllgroßbehälter) bei 60 l Rauminhalt (MGB 60) - 14-tägige Leerung - 92,40 € bei 120 l Rauminhalt (MGB 120) - 14-tägige Leerung - 165,60 € bei 240 l Rauminhalt (MBG 240) - 14-tägige Leerung - 312,00 € bei 770 l Rauminhalt (MBG 240) - 14-tägige Leerung - 1.026,00 € 1,1-cbm-Umleerbehälter (Container) - 14-tägige Leerung - 1.440,00 € b) Bio-Tonne (Müllgroßbehälter) bei 120 l Rauminhalt (MGB 120) - 14-tägige Leerung - 93,94 € bei 240 l Rauminhalt (MGB 240) - 14-tägige Leerung - 145,76 € bei 770 l Rauminhalt (MBG 240) - 14-tägige Leerung - 374,60 € Artikel II Diese 10. Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt § 4 Nr. 1a und 1b der 9. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2015 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 insoweit außer Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende 11. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2016 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Inden vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Inden, den 22. Dezember 2016 Bürgermeister