Daten
Kommune
Kerpen
Größe
158 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
08.04.16, 13:17
Aktualisiert
02.06.16, 18:17
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Sachbearbeiter/in: Claudia Dieken
TOP
Drs.-Nr.: 197.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
19.04.2016
Stadtrat
03.05.2016
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
21.06.2016
Stadtrat
05.07.2016
X
23.03.2016
Bemerkungen
Abgesetzt – zur Vorberatung an den zuständigen
Ausschuss verwiesen
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bebauungsplan BL 297 "Haagstraße", Stadtteil Blatzheim
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 3000 € (s. Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto: 51511900
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
X
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt/der Rat der
Kolpingstadt Kerpen beschließt:
die Aufstellung des Bebauungsplanes BL 297 „Haagstraße“ im beschleunigten Verfahren
gem. § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB.
Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 13a (3) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Dieken
Mackeprang
Rehschuh
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
i.V.
Schwister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Seidenpfennig
-
die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB
durchzuführen.
Lage des Plangebietes
Die Fläche des Bebauungsplanes BL 297 „Haagstraße“ liegt am westlichen Ortsrand von
Blatzheim. Sie wird östlich und südlich durch die Haagstraße, westlich durch den Vogelruther
Weg und nördlich durch die Flurstücke 318 und 319, Flur 24, Gemarkung Blatzheim,
begrenzt.
Ziel und Zweck der Planung
Aufgrund des Interesses der Grundstückseigentümer, bisher mindergenutzte Flächen
baulich zu nutzen, besteht die Möglichkeit, diese einer Wohnnutzung zuzuführen.
Entsprechend den Zielen des Baugesetzbuches und des Landes NRW bezüglich des
sparsamen Umgangs mit Grund und Boden ist die Kolpingstadt Kerpen bestrebt, vorrangig
Flächen im bebauten Zusammenhang zu Wohnbauflächen zu entwickeln. Damit soll
mittelfristig die Auslastung der bereits vorhandenen Infrastruktur sichergestellt werden. Der
Bereich des Plangebietes eignet sich gut für eine ergänzende Wohnbebauung, da es sich
um Flächen handelt, die mit wenig Aufwand erschlossen und an das bestehende
Straßensystem angebunden werden können.
Beschlussvorlage 197.16
Seite 2
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
3000 €
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
3000 €
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 197.16
Seite 3
Begründung:
1.
Planungsanlass
Die heutigen Grundstückseigentümer beabsichtigen, im rückwärtigen Bereich der
Haagstraße zum Vogelruther Weg hin Wohnbauflächen zu entwickeln. Aufgrund von
konkreten Anfragen ist ein entsprechender Bedarf nach Baugrundstücken in Blatzheim
gegeben.
2.
Beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB
Das Bebauungsplanverfahren soll aufgrund seiner innerstädtischen Lage im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Da die zulässige
Grundfläche aufgrund der geringen Größe des Bebauungsplanes deutlich unterhalb der
Obergrenze gemäß § 13a BauGB liegt, entfallen eine formale Umweltprüfung und der
Umweltbericht. Anhaltspunkte für eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung nach
UVPG liegen nicht vor.
3.
Verfahrensstand
Aufstellungsbeschluss (geplant): PA 19.04.2016 Rat 03.05.2016
4.
Anlagen
Anlage 1: Übersichtsplan
Anlage 2: Planverkleinerung
Anlage 3: Erläuterung zur Planaufstellung
Beschlussvorlage 197.16
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