Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bebauungsplan BL 297 "Haagstraße", Stadtteil Blatzheim hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
158 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
08.04.16, 13:17
Aktualisiert
02.06.16, 18:17
Beschlussvorlage (Bebauungsplan BL 297 "Haagstraße", Stadtteil Blatzheim
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan BL 297 "Haagstraße", Stadtteil Blatzheim
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan BL 297 "Haagstraße", Stadtteil Blatzheim
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan BL 297 "Haagstraße", Stadtteil Blatzheim
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 158 kB

Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Sachbearbeiter/in: Claudia Dieken TOP Drs.-Nr.: 197.16 Datum : Beratungsfolge Termin Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 19.04.2016 Stadtrat 03.05.2016 Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 21.06.2016 Stadtrat 05.07.2016 X 23.03.2016 Bemerkungen Abgesetzt – zur Vorberatung an den zuständigen Ausschuss verwiesen Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bebauungsplan BL 297 "Haagstraße", Stadtteil Blatzheim hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 3000 € (s. Anlage) X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: 51511900 Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe X Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt/der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt: die Aufstellung des Bebauungsplanes BL 297 „Haagstraße“ im beschleunigten Verfahren gem. § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 13a (3) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Dieken Mackeprang Rehschuh Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister i.V. Schwister Abt. 10.1 Ratsbüro Seidenpfennig - die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB durchzuführen. Lage des Plangebietes Die Fläche des Bebauungsplanes BL 297 „Haagstraße“ liegt am westlichen Ortsrand von Blatzheim. Sie wird östlich und südlich durch die Haagstraße, westlich durch den Vogelruther Weg und nördlich durch die Flurstücke 318 und 319, Flur 24, Gemarkung Blatzheim, begrenzt. Ziel und Zweck der Planung Aufgrund des Interesses der Grundstückseigentümer, bisher mindergenutzte Flächen baulich zu nutzen, besteht die Möglichkeit, diese einer Wohnnutzung zuzuführen. Entsprechend den Zielen des Baugesetzbuches und des Landes NRW bezüglich des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden ist die Kolpingstadt Kerpen bestrebt, vorrangig Flächen im bebauten Zusammenhang zu Wohnbauflächen zu entwickeln. Damit soll mittelfristig die Auslastung der bereits vorhandenen Infrastruktur sichergestellt werden. Der Bereich des Plangebietes eignet sich gut für eine ergänzende Wohnbebauung, da es sich um Flächen handelt, die mit wenig Aufwand erschlossen und an das bestehende Straßensystem angebunden werden können. Beschlussvorlage 197.16 Seite 2 MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) 3000 € Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: 3000 € Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 197.16 Seite 3 Begründung: 1. Planungsanlass Die heutigen Grundstückseigentümer beabsichtigen, im rückwärtigen Bereich der Haagstraße zum Vogelruther Weg hin Wohnbauflächen zu entwickeln. Aufgrund von konkreten Anfragen ist ein entsprechender Bedarf nach Baugrundstücken in Blatzheim gegeben. 2. Beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB Das Bebauungsplanverfahren soll aufgrund seiner innerstädtischen Lage im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Da die zulässige Grundfläche aufgrund der geringen Größe des Bebauungsplanes deutlich unterhalb der Obergrenze gemäß § 13a BauGB liegt, entfallen eine formale Umweltprüfung und der Umweltbericht. Anhaltspunkte für eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG liegen nicht vor. 3. Verfahrensstand Aufstellungsbeschluss (geplant): PA 19.04.2016 Rat 03.05.2016 4. Anlagen Anlage 1: Übersichtsplan Anlage 2: Planverkleinerung Anlage 3: Erläuterung zur Planaufstellung Beschlussvorlage 197.16 Seite 4