Daten
Kommune
Kerpen
Größe
149 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
08.04.16, 13:17
Aktualisiert
08.04.16, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 3: Erläuterung zur Planaufstellung
1.
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Planungsanlass
Die heutigen Grundstückseigentümer beabsichtigen, im rückwärtigen Bereich der Haagstraße
zum Vogelruther Weg hin Wohnbauflächen zu entwickeln. Aufgrund von konkreten Anfragen ist
ein entsprechender Bedarf nach Baugrundstücken in Blatzheim gegeben.
2.
Lage des Plangebietes
Die Fläche des Bebauungsplanes BL 297 „Haagstraße“ liegt am westlichen Ortsrand von
Blatzheim. Sie wird östlich und südlich durch die Haagstraße, westlich durch den Vogelruther
Weg und nördlich durch die Flurstücke 318 und 319, Flur 24, Gemarkung Blatzheim, begrenzt.
3.
Bestandssituation
Das Plangebiet liegt am westlichen Ortsrand des Stadtteils Kerpen-Blatzheim. Westlich des
Plangebietes grenzen an den Vogelruther Weg landwirtschaftlich genutzte Flächen, in ca. 150 m
Entfernung liegt ein Gewerbebetrieb.
Die Wohnbebauung nördlich und südlich des Plangebietes entlang der Haagstraße ist durch eine
1-2-geschossige offene Bauweise geprägt. Die östlich der Haagstraße verlaufende Dürener
Straße ist von gemischten Nutzungen geprägt.
Die Bestandsbebauung im Plangebiet entspricht der 1-2-geschossigen offenen Bauweise entlang
der Haagstraße und ist vorwiegend giebelständig. Das gesamte Plangebiet zeichnet sich
insgesamt durch ein nur sehr geringes Gefälle in Richtung Nord-Osten aus. Zwischen den
Flurstücken 341 und 342 liegt ein Geländesprung von ca. 1,5 m. An der Haagstraße steht heute
entlang der öffentlichen Verkehrsfläche erhaltenswerter Baumbestand.
Die Plangebietsgröße beträgt ca. 1,48 ha.
4.
Planungsrecht
Das Plangebiet liegt außerhalb des Geltungsbereiches eines bestehenden Bebauungsplanes.
Westlich grenzen Flächen für die Landwirtschaft an, ca. 150 m entfernt liegt innerhalb dieser
Fläche eine gewerbliche Baufläche. Nord-westlich der ca. 1 km entfernten B 477 liegen
Vorrangflächen für Windkraftanlagen. Diese sind derzeit nicht belegt.
4.1
Regionalplan
Die Ziele der Landesplanung sind konkretisiert im Regionalplan, Regierungsbezirk Köln,
Teilbereich Region Köln. Der Regionalplan sieht für den Bereich „Allgemeinen Siedlungsbereich“
vor.
4.2
Flächennutzungsplan
Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Kolpingstadt Kerpen stellt den Geltungsbereich
als Wohnbauflächen dar. Die Bebauungsplanänderung wird somit gem. § 8 (2) BauGB aus dem
Flächennutzungsplan entwickelt.
4.3
Landschaftsplan
Ca. 400 m östlich und südlich des Plangebietes liegt das Landschaftsschutzgebiet LSG-51050004.
4.4
Beschleunigtes Verfahren
Das Bebauungsplanverfahren soll aufgrund seiner innerstädtischen Lage im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Da die zulässige Grundfläche aufgrund der
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geringen Größe des Bebauungsplanes deutlich unterhalb der Obergrenze gemäß § 13a BauGB
liegt, entfallen eine formale Umweltprüfung und der Umweltbericht. Anhaltspunkte für eine Pflicht
zur Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG liegen nicht vor.
5.
Ziel und Zweck der Planung
Aufgrund des Interesses der Grundstückseigentümer, bisher mindergenutzte Flächen baulich zu
nutzen, besteht die Möglichkeit, diese einer Wohnnutzung zuzuführen. Entsprechend den Zielen
des Baugesetzbuches und des Landes NRW bezüglich des sparsamen Umgangs mit Grund und
Boden ist die Kolpingstadt Kerpen bestrebt, vorrangig Flächen im bebauten Zusammenhang zu
Wohnbauflächen zu entwickeln. Damit soll mittelfristig die Auslastung der bereits vorhandenen
Infrastruktur sichergestellt werden. Der Bereich des Plangebietes eignet sich gut für eine
ergänzende Wohnbebauung, da es sich um Flächen handelt, die mit wenig Aufwand erschlossen
und an das bestehende Straßensystem angebunden werden können.
Planungsziel ist die Entwicklung einer innerörtlichen Wohnbebauung mit einer hohen
Wohnqualität in ruhiger Lage. Zusätzlich sollen im Bereich der Bestandsbebauung
Erweiterungsmöglichkeiten geschaffen werden.
6.
Kinder – und Jugendfreundlichkeit
Gem. des Beschluss des Rates der Kolpingstadt Kerpen vom 25.03.2003 ist bei der Aufstellung
von Bebauungsplänen eine Spielfläche von 11 m² pro Wohneinheit nachzuweisen. Die
notwendige Fläche beträgt bei 5 geplanten Wohneinheiten 55 m².
Aufgrund der Größe des Plangebietes und der geringfügigen Fläche ist die Errichtung eines
Kinderspielplatzes nicht gegeben. Die Fläche wird abgelöst. Regelungen werden im
Erschließungsvertrag getroffen.
Es ergibt sich aus der Neubaumaßnahme nur einen geringfügigen Bedarf an Plätzen in
Kindertageseinrichtungen/Tagespflege, der durch die vorhandenen Einrichtungen/Gruppen
sichergestellt werden kann.
7.
Städtebauliches Konzept
Die bestehende Wohnbebauung entlang der Haagstraße wird durch 3 weitere Gebäude
vervollständigt und mit voraussichtlich 5 Wohngebäuden im rückwärtigen Bereich nachverdichtet.
Die Planung sieht entsprechend der Bestandsbebauung in und außerhalb des
Bebauungsplanbereiches eine offene Bauweise mit Einzelhäusern vor.
Entlang der Haagstraße sind in Anlehnung an die Bestandsbebauung Gebäude mit geneigten
Dächern vorgesehen.
Die ergänzende Bebauung wird über drei Stiche erschlossen, welche als Geh-, Fahr- und
Leitungsrecht festgesetzt werden sollen.
Die Bebauung soll entsprechend den bestehenden Nutzungen als WA „Allgemeines Wohngebiet“
festgesetzt werden.
Der ruhende Verkehr soll auf den jeweiligen Grundstücken untergebracht werden. Im Bereich des
rückwärtigen Flurstückes 341 ist aufgrund eines größeren bestehenden Fahrzeugparks eine
Reihung von Garagen vorgesehen, die mit entsprechenden Abstandsflächen auf dem
Grundstück ermöglicht werden sollen.
Die zu erwartenden zusätzlichen Verkehrsmengen sind aufgrund der geringen Kfz-Zahl und der
ausreichenden Straßenraumbreite der Haagstraße problemlos abzuwickeln.
8.
Erschließung
Die Erschließung erfolgt über die Haagstraße, die von Südwesten und Nordosten über die
Dürener Straße und von Nordwesten über die ‚Neue Pforte‘ an das übergeordnete Straßennetz
angebunden ist. Im Plangebiet werden die rückwärtigen Bereiche von Westen über drei private
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Stiche an die Haagstraße angebunden, welche als GFL-Flächen festgesetzt werden sollen. Eine
Erschließung über den Vogelruther Weg ist nicht möglich.
Mit dem Bus ist das Plangebiet in ca. 350 m Entfernung im Stundentakt an Buir und Düren
angebunden, über den ca. 5,0 km entfernten Bahnhof Buir 2-mal stündlich an das S-Bahnnetz.
9.
Ökologie und Umweltbelange
Aufgrund des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB entfallen der
Landschaftspflegerische Fachbeitrag, der Umweltbericht und Ausgleichsmaßnahmen. Im Laufe
des Verfahrens ist eine Artenschutzprüfung durchzuführen. Die Umweltbelange sind
entsprechend hinreichend im Rahmen der Begründung darzustellen.
Aufgrund der heutigen Gartennutzung wird das Plangebiet durch die zukünftigen Wohnbauten
deutlich stärker versiegelt.
Der Baumbestand entlang der Haagstraße bleibt mit Ausnahme derjenigen Bäume, die heute im
Einmündungsbereich zukünftiger Straße stehen, erhalten. Innerhalb des rückwärtigen Bereichs
des Plangebietes sind keine hochwertigen Gehölzstrukturen vorhanden.
10.
Ver - und Entsorgung
Auf der Fläche des Plangebietes stehen gemäß der digitalen Bodenkarte von NRW überwiegend
(Para-)Braunerden an. Die Böden sind gemäß der Geobasisdaten NRW 2013 für eine
Versickerung ungeeignet. Deswegen soll das Niederschlagswasser dem bestehenden
Mischwasserkanal in der Haagstraße zugeführt werden.
11.
Lärmsituation
Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, ob eventuell Lärmschutzmaßnahmen gegenüber dem
westlich des Plangebietes gelegenen Gewerbegebiet notwendig werden.
Aufgrund der Entfernung von ca. 1 km zu potentiellen Windkraftanlagen in der nordwestlich
gelegenen Vorrangfläche sind keine unzulässigen Immissionen zu erwarten.
12.
Bodenordnung
Die Bodenordnung wird privatrechtlich geregelt. Die Flächen des Plangebietes sind bis auf die
öffentlichen Verkehrsflächen im Besitz des Erschließungsträgers.
13.
Kosten und Finanzierung
Für die Erarbeitung der städtebaulichen Planung und der Fachgutachten entstehen der Stadt
keine Kosten, da diese von dem Erschließungsträger übernommen werden. Die Kosten für die
Freilegung und die Parzellierung des Plangebietes werden ebenfalls vom Erschließungsträger
übernommen.
Kerpen im März 2016
Bodo Rehschuh
Amtsleiter 16