Daten
Kommune
Pulheim
Größe
123 kB
Datum
13.06.2013
Erstellt
03.06.13, 18:42
Aktualisiert
03.06.13, 18:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
200/2013
Erstellt am:
16.05.2013
Aktenzeichen:
II/510
Verfasser/in:
Roger Windus
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Jugendhilfeausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
13.06.2013
Betreff
Aufstellung der Vorschlagsliste zur Durchführung der Wahl der Jugendschöffinnen- und Jugendschöffen für das Jugendschöffengericht in Bergheim und für die Jugendkammer im Landgericht
Köln
Wahlperiode 2014-2018
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss erstellt und beschließt die Vorschlagsliste gem. Schöffenwahl-AV d. Justizministeriums 3221
- I. 2 und RdErl. d. Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit 313 – 6153 vom 4. März 2009 (JMBl. NRW
Vorlage Nr.: 200/2013 . Seite 2 / 2
S. 70) in der Fassung vom 22. Februar 2011 über die Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffinnen, Schöffen, Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für das Jugendschöffengericht in Bergheim und für die Jugendkammer im
Landgericht Köln mit folgenden Personen:
Erläuterungen
Gem. Schöffenwahl-AV d. Justizministeriums 3221 - I. 2 und RdErl. d. Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und
Gesundheit 313 – 6153 vom 4. März 2009 (JMBl. NRW S. 70) in der Fassung vom 22. Februar 2011 hat der Jugendhilfeausschuss die Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendhauptschöffinnen und Jugendhauptschöffen durch den Wahlausschuss zu erstellen.
Der Präsident des Landgerichts Köln hat mit Schreiben vom 10.12.2012 die Mindestzahl der vorzuschlagenden Personen für den Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes Pulheim -wie folgt- festgelegt:
Jugendschöffengericht in Bergheim
5 Jugendhauptschöffen (3 weibliche und 2 männliche)
Jugendkammer beim Landgericht Köln
3 Jugendhauptschöffen (1 weiblicher und 2 männliche)
Nach Abschnitt 2.2. der Schöffenwahl-AV soll in die Vorschlagsliste mindestens doppelt so viele Personen aufgenommen werden, wie der die Präsidentin bzw. der Präsident des Landgerichts bestimmt hat.
Die im Rat vertretenden Fraktionen und die freien Wohlfahrtsverbände wurden gebeten, geeignete Personen zu benennen. Einige Interessenten haben sich unmittelbar an das Jugendamt gewandt. Die Zusammenstellung erfolgte nach
Eingang und den geäußerten Interessen.
Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, mindestens jedoch der Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
erforderlich. Die Vorschlagsliste wird dann im Jugendamt eine Woche lang zu jedermanns Einsicht aufgelegt. Der Zeitpunkt der Auflegung wird vorher öffentlich bekanntgemacht (§ 35 Abs. 3 JGG).
Dem Jugendhilfeausschuss wird empfohlen, die genannten Personen mit der erforderlichen Stimmenmehrheit in die
Vorschlagsliste aufzunehmen.