Daten
Kommune
Inden
Größe
278 kB
Datum
06.04.2017
Erstellt
22.03.17, 16:00
Aktualisiert
22.03.17, 16:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Hauptamt
10 32 01/9
21.03.2017
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Rat
06.04.2017
TOP Ein Ja
Nein
43/2017
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Beitritt der Gemeinde Inden zur d-NRW AöR
Beschlussentwurf:
1. Die Gemeinde Inden tritt gem. § 2 des Gesetzes über die Errichtung einer Anstalt des
öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“ (Errichtungsgesetz d-NRW AöR) vom 25.10.2016)
rückwirkend zum 01.01.2017 der d-NRW AöR bei. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, die
Beitrittserklärung zur d-NRW AöR zu unterzeichnen.
2. Die Haushaltsmittel in Höhe von 1.000,00 Euro (= Stammkapital der beitretenden Gemeinde im
Sinne des § 4 Errichtungsgesetz d-NRW AöR) werden entsprechend bereitgestellt.
3. Der Beitritt darf erst nach Genehmigung und Bekanntmachung des Hauhaltsplans 2017 erklärt
werden.
Begründung:
1)
Zum 01.01.2017 wurde durch das Land Nordrhein-Westfalen auf Basis des Errichtungsgesetzes dNRW AöR die d-NRW AöR als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts gegründet. Die Anstalt
ist Rechtsnachfolgerin der d-NRW Besitz-GmbH & Co. KG sowie der d-NRW Besitz-GmbH Verwaltungsgesellschaft. Gemeinsame Träger der d-NRW AöR sind das Land Nordrhein-Westfalen,
vertreten durch das für Inneres zuständige Ministerium sowie die Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände des Landes Nordrhein-Westfalen, die der Anstalt beitreten.
Die Anstalt unterstützt ihre Träger beim Einsatz von Informationstechnik in der öffentlichen Verwaltung. Informationstechnische Leistungen, die der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben dienen,
erbringt sie insbesondere im Rahmen von staatlich-kommunalen Kooperationsprojekten. Außerdem
unterstützt die Anstalt den IT-Kooperationsrat bei der Erfüllung seiner Aufgaben nach § 21 EGovernmentgesetz NRW (EGovG NRW).
In seiner bisherigen Rechtsform war die d-NRW an folgenden staatlich-kommunalen
Kooperationen beteiligt:
- Betrieb der vom Land und den Kommunen gemeinsam genutzten elektronischen Vergabeplattform „vergabe.NRW“
- Betrieb eines landesweiten Portals für Melderegisterauskünfte für Private
- Aufbau des digitalen Archivs NRW (DA NRW), einer Arbeitsgemeinschaft von Land und KDN
zur dauerhaften Aufbewahrung des digitalen Archiv- und Kulturguts in NRW
Neben Unterstützungsleistungen zur Umsetzung des Programmes „Gute Schule 2020“ sind weitere
Projekte in Planung.
Verwaltungsrat und Geschäftsführung sind die Organe der Anstalt. Der Verwaltungsrat besteht aus
13 Mitgliedern sowie einer entsprechenden Anzahl von Stellvertreterinnen bzw. Stellvertretern. Die
sechs kommunalen Verwaltungsratsmitglieder werden durch die kommunalen Spitzenverbände und
die übrigen sieben Mitglieder durch das Land NRW benannt. Die Bestellung der Verwaltungsratsmitglieder erfolgt durch die Landesregierung.
Die Mitträger der d-NRW AöR bringen sich gemeinsam mit dem Land NRW in die weitere Entwicklung des kommunal-staatlichen E-Governments in NRW ein und haben die Möglichkeit, zukunftsweisende IT-Lösungen gemeinsam zu entwickeln und zu betreiben.
Für die Gemeinde Inden ist eine Partizipation an den Leistungen der d-NRW AöR von Interesse,
weil beispielsweise das am 06.07.2016 vom Land beschlossene E-GovG NRW und der zur
Umsetzung zu erstellende Masterplan eine Fülle von neuen Handlungsfeldern enthält, die eine enge
Abstimmung zwischen Land und Kommunen erfordern. Seitens der d-NRW AöR wird den
Kommunen hierfür ein projektorientierter Zugang geboten. Des Weiteren können Kommunen, die
Träger der AöR sind, Produkte und Angebote der Anstalt im Rahmen einer ausschreibungsfreien
Inhouse-Beauftragung nutzen.
Angesichts der künftig wachsenden Bedeutung der kommunal-staatlichen Zusammenarbeit –
nicht zuletzt auch aufgrund des E-GovG NRW – empfiehlt auch die kdvz Rhein-Erft-Rur den
Verbandsmitgliedern den Beitritt als Mitglied und kommunaler Träger.
2)
Die Anstalt wird gem. § 4 des Errichtungsgesetzes d-NRW AöR von ihren Trägern mit Stammkapital ausgestattet. Das Stammkapital der Kommunen beträgt je Träger 1.000 Euro. Im Falle einer
Kündigung würde eine unverzinsliche Rückzahlung erfolgen (= § 4 Abs. 3 des Errichtungsgesetzes
d-NRW AöR). Die Haushaltsmittel wurden bislang nicht im Haushalt 2017 der Gemeinde Inden
berücksichtigt und müssten bei entsprechendem Beschluss zusätzlich bereitgestellt werden. Durch
den Beitritt zur d-NRW AöR wird das Jahresergebnis der Gemeinde Inden nicht direkt beeinflusst.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
☒ ja
☐ nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf gesamt:
1.000,00 €
davon: im Haushalt des laufenden Jahres
€
in den Haushalten der folgenden Jahre
erstes Folgejahr
€
zweites Folgejahr
€
drittes Folgejahr
€
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
☐ ja
☒ nein
wenn ja:
Produkt:
Sachkonto:
wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Aufnahme in den Haushaltsplan 2017
Beschlussvorlage 43/2017
Seite 2
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Aufgestellt
Der Bürgermeister
In Vertretung:
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Linzenich
Fachbereichsleiter
Kämmerer
Anlage(n):
(1) D-NRW Errichtungsgesetz
Beschlussvorlage 43/2017
Seite 3