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Beschlussvorlage (Beitritt der Gemeinde Inden zur d-NRW AöR)

Daten

Kommune
Inden
Größe
278 kB
Datum
06.04.2017
Erstellt
22.03.17, 16:00
Aktualisiert
22.03.17, 16:00
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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Hauptamt 10 32 01/9 21.03.2017 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 06.04.2017 TOP Ein Ja Nein 43/2017 Ent Bemerkungen Betrifft: Beitritt der Gemeinde Inden zur d-NRW AöR Beschlussentwurf: 1. Die Gemeinde Inden tritt gem. § 2 des Gesetzes über die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“ (Errichtungsgesetz d-NRW AöR) vom 25.10.2016) rückwirkend zum 01.01.2017 der d-NRW AöR bei. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, die Beitrittserklärung zur d-NRW AöR zu unterzeichnen. 2. Die Haushaltsmittel in Höhe von 1.000,00 Euro (= Stammkapital der beitretenden Gemeinde im Sinne des § 4 Errichtungsgesetz d-NRW AöR) werden entsprechend bereitgestellt. 3. Der Beitritt darf erst nach Genehmigung und Bekanntmachung des Hauhaltsplans 2017 erklärt werden. Begründung: 1) Zum 01.01.2017 wurde durch das Land Nordrhein-Westfalen auf Basis des Errichtungsgesetzes dNRW AöR die d-NRW AöR als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts gegründet. Die Anstalt ist Rechtsnachfolgerin der d-NRW Besitz-GmbH & Co. KG sowie der d-NRW Besitz-GmbH Verwaltungsgesellschaft. Gemeinsame Träger der d-NRW AöR sind das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das für Inneres zuständige Ministerium sowie die Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände des Landes Nordrhein-Westfalen, die der Anstalt beitreten. Die Anstalt unterstützt ihre Träger beim Einsatz von Informationstechnik in der öffentlichen Verwaltung. Informationstechnische Leistungen, die der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben dienen, erbringt sie insbesondere im Rahmen von staatlich-kommunalen Kooperationsprojekten. Außerdem unterstützt die Anstalt den IT-Kooperationsrat bei der Erfüllung seiner Aufgaben nach § 21 EGovernmentgesetz NRW (EGovG NRW). In seiner bisherigen Rechtsform war die d-NRW an folgenden staatlich-kommunalen Kooperationen beteiligt: - Betrieb der vom Land und den Kommunen gemeinsam genutzten elektronischen Vergabeplattform „vergabe.NRW“ - Betrieb eines landesweiten Portals für Melderegisterauskünfte für Private - Aufbau des digitalen Archivs NRW (DA NRW), einer Arbeitsgemeinschaft von Land und KDN zur dauerhaften Aufbewahrung des digitalen Archiv- und Kulturguts in NRW Neben Unterstützungsleistungen zur Umsetzung des Programmes „Gute Schule 2020“ sind weitere Projekte in Planung. Verwaltungsrat und Geschäftsführung sind die Organe der Anstalt. Der Verwaltungsrat besteht aus 13 Mitgliedern sowie einer entsprechenden Anzahl von Stellvertreterinnen bzw. Stellvertretern. Die sechs kommunalen Verwaltungsratsmitglieder werden durch die kommunalen Spitzenverbände und die übrigen sieben Mitglieder durch das Land NRW benannt. Die Bestellung der Verwaltungsratsmitglieder erfolgt durch die Landesregierung. Die Mitträger der d-NRW AöR bringen sich gemeinsam mit dem Land NRW in die weitere Entwicklung des kommunal-staatlichen E-Governments in NRW ein und haben die Möglichkeit, zukunftsweisende IT-Lösungen gemeinsam zu entwickeln und zu betreiben. Für die Gemeinde Inden ist eine Partizipation an den Leistungen der d-NRW AöR von Interesse, weil beispielsweise das am 06.07.2016 vom Land beschlossene E-GovG NRW und der zur Umsetzung zu erstellende Masterplan eine Fülle von neuen Handlungsfeldern enthält, die eine enge Abstimmung zwischen Land und Kommunen erfordern. Seitens der d-NRW AöR wird den Kommunen hierfür ein projektorientierter Zugang geboten. Des Weiteren können Kommunen, die Träger der AöR sind, Produkte und Angebote der Anstalt im Rahmen einer ausschreibungsfreien Inhouse-Beauftragung nutzen. Angesichts der künftig wachsenden Bedeutung der kommunal-staatlichen Zusammenarbeit – nicht zuletzt auch aufgrund des E-GovG NRW – empfiehlt auch die kdvz Rhein-Erft-Rur den Verbandsmitgliedern den Beitritt als Mitglied und kommunaler Träger. 2) Die Anstalt wird gem. § 4 des Errichtungsgesetzes d-NRW AöR von ihren Trägern mit Stammkapital ausgestattet. Das Stammkapital der Kommunen beträgt je Träger 1.000 Euro. Im Falle einer Kündigung würde eine unverzinsliche Rückzahlung erfolgen (= § 4 Abs. 3 des Errichtungsgesetzes d-NRW AöR). Die Haushaltsmittel wurden bislang nicht im Haushalt 2017 der Gemeinde Inden berücksichtigt und müssten bei entsprechendem Beschluss zusätzlich bereitgestellt werden. Durch den Beitritt zur d-NRW AöR wird das Jahresergebnis der Gemeinde Inden nicht direkt beeinflusst. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ☒ ja ☐ nein wenn ja: Finanzierungsbedarf gesamt: 1.000,00 € davon: im Haushalt des laufenden Jahres € in den Haushalten der folgenden Jahre erstes Folgejahr € zweites Folgejahr € drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: ☐ ja ☒ nein wenn ja: Produkt: Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Aufnahme in den Haushaltsplan 2017 Beschlussvorlage 43/2017 Seite 2 _______________________ Aufgestellt Der Bürgermeister In Vertretung: _______________________ _______________________ ___________________________ Linzenich Fachbereichsleiter Kämmerer Anlage(n): (1) D-NRW Errichtungsgesetz Beschlussvorlage 43/2017 Seite 3