Daten
Kommune
Inden
Größe
117 kB
Datum
06.04.2017
Erstellt
22.03.17, 16:00
Aktualisiert
22.03.17, 16:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Hauptamt
10 20 02
22.03.2017
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Rat
06.04.2017
TOP Ein Ja
Nein
10/2017
1. Ergänzung
Ent Bemerkungen
Betrifft:
6. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Gemeinde Inden
Beschlussentwurf:
Der Gemeinderat beschließt die folgende Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Gemeinde
Inden. In § 10 wird folgender zweiter Satz ergänzt:
„Abweichend von § 2 Abs. 2 Buchst. g) und h) entscheidet der Bürgermeister über die Einreichung
von Klagen und die Heranziehung juristischer Berater und Sachverständiger, insofern es sich um
innere Organstreitverfahren handelt.“
Begründung:
Die letzte Änderung der Zuständigkeitsordnung aus dem Jahr 2015 (Einfügung des § 2 Abs. 2
Buchst. g)) hat die Befugnisse des Bürgermeisters in Bezug auf Rechtsstreitverfahren
widerrechtlich eingeschränkt. Durch die gewählte Formulierung ist dem Bürgermeister jeglicher
Rechtsweg gegen Entscheidungen des Rates (innerorganschaftliche Streitverfahren) abgeschnitten.
Damit wird die Stellung als eigenes Organ der Gemeinde in unzulässigerweise eingeschränkt.
In der jüngeren Vergangenheit hat es die Entscheidung zur haushaltswirtschaftlichen Sperre
gegeben. Deren Zustandekommen wurde aufgrund formeller Fehler durch den Bürgermeister
beanstandet. Letztlich hat die Kommunalaufsicht die Entscheidung des Gemeinderates bestätigt,
allerdings hätte die Verfügung auch durch eine Klage angegriffen werden können.
Laut der derzeit gültigen Zuständigkeitsordnung hätte der Hauptausschuss einer Klage zustimmen
müssen. Diese Zustimmung wäre – aus nachvollziehbaren Gründen – versagt worden, da es sich um
einen mehrheitlichen Beschluss des Gemeinderates handelte. Damit wäre dem Bürgermeister – als
eigenständiges Organ der Gemeinde - das verfassungsmäßige Recht auf freien Zugang zu den
Gerichten verwehrt worden.
Die oben genannte Änderung des § 10 der Zuständigkeitsordnung heilt den zuvor beschriebenen
rechtswidrigen Zustand.
Eine erneute Beratung des o.g. Sachverhaltes erfolgt aufgrund des ablehnenden Beschlusses
vom 09.03.2017 und der damit einhergehenden Beanstandung vom 22.03.2017 (s. Anlage)
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
☐ ja
☒ nein
_______________________
Aufgestellt
Der Bürgermeister
In Vertretung:
_______________________ _______________________ ___________________________
Linzenich
Fachbereichsleiter
Kämmerer
Beschlussvorlage 10/2017 1. Ergänzung
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