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Beschlussvorlage (6. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Gemeinde Inden)

Daten

Kommune
Inden
Größe
117 kB
Datum
06.04.2017
Erstellt
22.03.17, 16:00
Aktualisiert
22.03.17, 16:00
Beschlussvorlage (6. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Gemeinde Inden) Beschlussvorlage (6. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Gemeinde Inden)

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Hauptamt 10 20 02 22.03.2017 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 06.04.2017 TOP Ein Ja Nein 10/2017 1. Ergänzung Ent Bemerkungen Betrifft: 6. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Gemeinde Inden Beschlussentwurf: Der Gemeinderat beschließt die folgende Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Gemeinde Inden. In § 10 wird folgender zweiter Satz ergänzt: „Abweichend von § 2 Abs. 2 Buchst. g) und h) entscheidet der Bürgermeister über die Einreichung von Klagen und die Heranziehung juristischer Berater und Sachverständiger, insofern es sich um innere Organstreitverfahren handelt.“ Begründung: Die letzte Änderung der Zuständigkeitsordnung aus dem Jahr 2015 (Einfügung des § 2 Abs. 2 Buchst. g)) hat die Befugnisse des Bürgermeisters in Bezug auf Rechtsstreitverfahren widerrechtlich eingeschränkt. Durch die gewählte Formulierung ist dem Bürgermeister jeglicher Rechtsweg gegen Entscheidungen des Rates (innerorganschaftliche Streitverfahren) abgeschnitten. Damit wird die Stellung als eigenes Organ der Gemeinde in unzulässigerweise eingeschränkt. In der jüngeren Vergangenheit hat es die Entscheidung zur haushaltswirtschaftlichen Sperre gegeben. Deren Zustandekommen wurde aufgrund formeller Fehler durch den Bürgermeister beanstandet. Letztlich hat die Kommunalaufsicht die Entscheidung des Gemeinderates bestätigt, allerdings hätte die Verfügung auch durch eine Klage angegriffen werden können. Laut der derzeit gültigen Zuständigkeitsordnung hätte der Hauptausschuss einer Klage zustimmen müssen. Diese Zustimmung wäre – aus nachvollziehbaren Gründen – versagt worden, da es sich um einen mehrheitlichen Beschluss des Gemeinderates handelte. Damit wäre dem Bürgermeister – als eigenständiges Organ der Gemeinde - das verfassungsmäßige Recht auf freien Zugang zu den Gerichten verwehrt worden. Die oben genannte Änderung des § 10 der Zuständigkeitsordnung heilt den zuvor beschriebenen rechtswidrigen Zustand. Eine erneute Beratung des o.g. Sachverhaltes erfolgt aufgrund des ablehnenden Beschlusses vom 09.03.2017 und der damit einhergehenden Beanstandung vom 22.03.2017 (s. Anlage) Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ☐ ja ☒ nein _______________________ Aufgestellt Der Bürgermeister In Vertretung: _______________________ _______________________ ___________________________ Linzenich Fachbereichsleiter Kämmerer Beschlussvorlage 10/2017 1. Ergänzung Seite 2