Daten
Kommune
Inden
Größe
169 kB
Datum
06.04.2017
Erstellt
22.03.17, 16:00
Aktualisiert
22.03.17, 16:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
INDEN
Der Bürgermeister
Rathaus, Rathausstraße 1
Gemeindeverwaltung Inden, Postfach 1140,52458 Inden
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Allg. Verwaltung
Herr Linzenich
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02465 -3920
02465 – 39-0
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mlinzenich@gemeinde-inden.de
Besuchszeiten: mo.-fr. 8.00 –12.00 Uhr, do. 14.00-18.00 Uhr
mo.-mi. 14.00-16.00 Uhr
Datum und Zeichen Ihres Schreibens
Aktenzeichen(bitte bei Antwort angeben)
52459 Inden, 22.03.2017
10 24 04 – Lin.
Beanstandung des Beschlusses des Gemeinderates vom 09.03.2017
hier: 6. Änderung der Zuständigkeitsordnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der o.g. öffentlichen Sitzung stand als TOP 3 zur Beratung und Beschlussfassung, die Zuständigkeitsordnung zu ändern. Die Änderung wurde mehrheitlich abgelehnt. Wie bereits in der Sitzung angekündigt, beanstande ich die Ablehnung der 6. Änderung der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde
Inden gemäß § 54 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Die Änderung der Zuständigkeitsordnung ist aus Sicht der Verwaltung notwendig, damit diese dem
geltenden Recht entspricht. Die Argumentation, die zu der mehrheitlichen Ablehnung der Änderung
der Zuständigkeitsordnung geführt hat, ist nicht zutreffend, da der Wortlaut der derzeit gültigen Fassung die Rechte des Bürgermeisters zu Unrecht einschränkt.
Ich weise an dieser Stelle darauf hin, dass ich die Beschlussfassungen aus dem Jahr 2015 hätte ebenfalls beanstanden können und somit den Zustand vor den Änderungen wiederhergestellt hätte, da beanstandete Beschlüsse schwebend unwirksam sind.
Diesen Weg habe ich aus zwei Gründen nicht gewählt: Erstens ging ich grundsätzlich davon aus, dass
die beantragte Änderung Ihre Zustimmung findet, da die Befugnisse des Rates bzw. auch der Ausschüsse nicht beeinträchtigt werden. Zweitens hat die derzeit gültige Zuständigkeitsordnung in der
Form der 5. Änderung bisher zu keinen größeren Nachteilen geführt, so dass ich mir nicht Vorwurf
machen lasse, den Gemeinderat oder seine Ausschüsse seiner Rechte berauben zu wollen.
Die Sachverhaltsdarstellung bzw. die Begründung aus der Sitzungsvorlage 10/2017 haben vollumfänglich weiterhin bestand, so dass diesbezüglich keine weitere Ergänzung erfolgt.
Konten der Gemeindekasse:
Sparkasse Düren
BLZ 395 501 10
Konto 3 618 006
[IBAN: DE76 3955 0110 0003 6180 06] [BIC: SDUEDE33XXX]
Aachener Bank e.G. BLZ 390 601 80
Konto 4100 459 014
[IBAN: DE55 3906 0180 4100 4590 14] [BIC: GENODED1AAC]
Mensch und Zukunft
-2Die Angelegenheit wird in der anstehenden Sitzung des Gemeinderates am 06.04.2017 erneut zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Die Kommunalaufsicht des Kreises Düren erhält eine Durchschrift dieser Beanstandung.
Mit freundlichem Gruß
In Vertretung
gez.
Linzenich
Konten der Gemeindekasse:
Sparkasse Düren
BLZ 395 501 10
Konto 3 618 006
[IBAN: DE76 3955 0110 0003 6180 06] [BIC: SDUEDE33XXX]
Aachener Bank e.G. BLZ 390 601 80
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Mensch und Zukunft