Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Beanstandung Beschluss)

Daten

Kommune
Inden
Größe
169 kB
Datum
06.04.2017
Erstellt
22.03.17, 16:00
Aktualisiert
22.03.17, 16:00
Beschlussvorlage (Beanstandung Beschluss) Beschlussvorlage (Beanstandung Beschluss)

öffnen download melden Dateigröße: 169 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE INDEN Der Bürgermeister Rathaus, Rathausstraße 1 Gemeindeverwaltung Inden, Postfach 1140,52458 Inden Dienststelle: Auskunft erteilt: Zimmer: Telefon Durchwahl: Telefon Zentrale: Telefax: eMail: An alle Ratsmitglieder Allg. Verwaltung Herr Linzenich 110 02465 -3920 02465 – 39-0 02465 - 3980 mlinzenich@gemeinde-inden.de Besuchszeiten: mo.-fr. 8.00 –12.00 Uhr, do. 14.00-18.00 Uhr mo.-mi. 14.00-16.00 Uhr Datum und Zeichen Ihres Schreibens Aktenzeichen(bitte bei Antwort angeben) 52459 Inden, 22.03.2017 10 24 04 – Lin. Beanstandung des Beschlusses des Gemeinderates vom 09.03.2017 hier: 6. Änderung der Zuständigkeitsordnung Sehr geehrte Damen und Herren, in der o.g. öffentlichen Sitzung stand als TOP 3 zur Beratung und Beschlussfassung, die Zuständigkeitsordnung zu ändern. Die Änderung wurde mehrheitlich abgelehnt. Wie bereits in der Sitzung angekündigt, beanstande ich die Ablehnung der 6. Änderung der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Inden gemäß § 54 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Die Änderung der Zuständigkeitsordnung ist aus Sicht der Verwaltung notwendig, damit diese dem geltenden Recht entspricht. Die Argumentation, die zu der mehrheitlichen Ablehnung der Änderung der Zuständigkeitsordnung geführt hat, ist nicht zutreffend, da der Wortlaut der derzeit gültigen Fassung die Rechte des Bürgermeisters zu Unrecht einschränkt. Ich weise an dieser Stelle darauf hin, dass ich die Beschlussfassungen aus dem Jahr 2015 hätte ebenfalls beanstanden können und somit den Zustand vor den Änderungen wiederhergestellt hätte, da beanstandete Beschlüsse schwebend unwirksam sind. Diesen Weg habe ich aus zwei Gründen nicht gewählt: Erstens ging ich grundsätzlich davon aus, dass die beantragte Änderung Ihre Zustimmung findet, da die Befugnisse des Rates bzw. auch der Ausschüsse nicht beeinträchtigt werden. Zweitens hat die derzeit gültige Zuständigkeitsordnung in der Form der 5. Änderung bisher zu keinen größeren Nachteilen geführt, so dass ich mir nicht Vorwurf machen lasse, den Gemeinderat oder seine Ausschüsse seiner Rechte berauben zu wollen. Die Sachverhaltsdarstellung bzw. die Begründung aus der Sitzungsvorlage 10/2017 haben vollumfänglich weiterhin bestand, so dass diesbezüglich keine weitere Ergänzung erfolgt. Konten der Gemeindekasse: Sparkasse Düren BLZ 395 501 10 Konto 3 618 006 [IBAN: DE76 3955 0110 0003 6180 06] [BIC: SDUEDE33XXX] Aachener Bank e.G. BLZ 390 601 80 Konto 4100 459 014 [IBAN: DE55 3906 0180 4100 4590 14] [BIC: GENODED1AAC] Mensch und Zukunft -2Die Angelegenheit wird in der anstehenden Sitzung des Gemeinderates am 06.04.2017 erneut zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Die Kommunalaufsicht des Kreises Düren erhält eine Durchschrift dieser Beanstandung. Mit freundlichem Gruß In Vertretung gez. Linzenich Konten der Gemeindekasse: Sparkasse Düren BLZ 395 501 10 Konto 3 618 006 [IBAN: DE76 3955 0110 0003 6180 06] [BIC: SDUEDE33XXX] Aachener Bank e.G. BLZ 390 601 80 Konto 4100 459 014 [IBAN: DE55 3906 0180 4100 4590 14] [BIC: GENODED1AAC] Mensch und Zukunft