Daten
Kommune
Kerpen
Größe
225 kB
Datum
21.06.2016
Erstellt
09.06.16, 18:17
Aktualisiert
09.06.16, 18:17
Stichworte
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KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 18 / Zentrales Bau- und
TOP
Wohnungsmanagement
Drs.-Nr.: 298.16
Sachbearbeiter/in: M. Kesternich
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
X
08.06.2016
Bemerkungen
21.06.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr nimmt den Bericht über die Ausführung der
Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiterin
Kesternich
Abteilungsleiter
Amtsleiter
Zuständiger
Dezernent
i.V. Habicht
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
Bericht über die Ausführung der Beschlüsse/Aufträge/Empfehlungen
lfd.
Drucksachen Nr. /
Sitzungsdatum /
Nr.
Betreff
TOP der Sitzung
25.08.2015
TOP 8.2
1
390.15
Auftragsvergabe zur Ertüchtigung
der vorhandenen aktiven
Lärmschutzeinrichtungen im
Bereich der A 4 neu bei KerpenBuir
19.04.2016
TOP 7.3
2
324.15
Bebauungsplan HO 322 „Am
Winterberg“, Stadtteil Horrem
A Aufstellungsbeschluss
gem. § 2 (1) BauGB
B Teilaufhebung des
Bebauungsplanes Nr. 26
„Hemmersbacher Erbbusch“
25.08.2015
TOP 9.1
3
391.15
Projekt "Soziale Stadt" Beauftragung eines ISEK
(Integriertes städtebauliches
Entwicklungskonzept) für den
Bereich "Maastrichter Straße",
Stadtteil Kerpen
29.09.2015
TOP 7.3
Beschlussvorlage 298.16
Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/
Empfehlung
Federführung /
Amt
Auftrag an die Verwaltung umgehend den
Gutachter zu beauftragen, die 1. Stufe des
Lärmgutachtens gemäß Angebot
(Messungen, Bestandaufnahme etc.)
durchzuführen.
Gleichzeitig die hierfür benötigten Mittel
überplanmäßig bereitzustellen.
Empfehlung an den Rat den
Bebauungsplan grundsätzlich aufzustellen.
Der formale Aufstellungsbeschluss mit
Konkretisierung von Inhalten und Zielen soll
in Abstimmung mit der Bergbehörde
(Bezirksregierung Arnsberg) in der
nächsten Ausschusssitzung gefasst
werden. Sollte die Bezirksregierung
Arnsberg dieser Aufschiebung nicht
zustimmen, wird die Verwaltung beauftragt,
rechtzeitig zur Ratssitzung die Vorlage zu
ergänzen.
Auftrag an die Verwaltung:
1. Für den Untersuchungsraum
„Maastrichter Straße“, Stadtteil Kerpen
(vorläufige Abgrenzung siehe Anlage) soll
zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein Antrag
beim Land NRW auf Aufnahme in das
Stadtentwicklungsprogramm „Soziale Stadt“
gestellt werden.
2. Ein entsprechendes integriertes
Stadtentwicklungskonzept (ISEK), das den
inhaltlichen Vorgaben des
Förderprogramms entspricht und
Grundlage für einen Förderzugang ist,
durch einen externen Auftragnehmer
erarbeiten zu lassen.
16.1
Die Messungen wurden
durchgeführt. Mit den
Ergebnissen ist in Kürze zu
rechnen. Ein Vertreter der Fa.
Peutz wird in die Sitzung
eingeladen.
16.1
Die vorgezogene Beteiligung
wurde vom 19.10.201516.11.2015 durchgeführt.
Derzeit werden Gespräche mit
Grundstückseigentümern geführt.
16.1
Das integrierte
Stadtentwicklungskonzept ist in
Bearbeitung.
Seite 2
Bearbeitungsstand
Ein Zwischenbericht wird in der
Sitzung erfolgen.
lfd.
Nr.
4
Drucksachen Nr. /
Betreff
486.15
Zweites
Investorenauswahlverfahren für
eine barrierefreie Wohnform im
Vogelrutherfeld (Seniorendorf)
hier: Beschlussfassung zur
Einleitung des
Grundstücksvergabeverfahrens
Sitzungsdatum /
TOP der Sitzung
01.12.2015
TOP 1
5
497.15
Baulandentwicklung in den
Stadtteilen Buir und Türnich
01.12.2015
TOP 8.2
6
4.16
Bebauungsplan BU Nr. 4, 4/1.
Änderung „Broichstraße“, Stadtteil
Buir
hier: Aufhebungsbeschluss gem.
§ 2 (1) BauGB und § 1 (8) BauGB
02.02.2016
TOP 7.1
Beschlussvorlage 298.16
Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/
Empfehlung
Federführung /
Amt
Auftrag an die Verwaltung
1. das Grundstücksvergabeverfahren zur
Realisierung einer „barrierefreien Wohnform
vorrangig für Senioren und Menschen mit
Behinderung“ (Seniorendorf Kerpen
Sindorf) mit der IDG Immobilien- und
Dienstleistungs AG in der Form eines
Genossenschaftsmodells vorzubereiten
2. –zur Bildung der Genossenschaft wird
der IDG eine Option mit einer Laufzeit von
zunächst 6 Monaten gegeben. Nach
spätestens 6 Monaten ist die Kolpingstadt
Kerpen über die Rechtsfähigkeit der
Genossenschaft zu informieren. Die Option
endet mit Ablauf der Optionsfrist, kann aber
durch den Ausschuss beliebig verlängert
werden.
16.1, 22.1
Auftrag an die Verwaltung, dem Ausschuss
im Frühjahr 2016 den
Aufstellungsbeschluss für einen
Bebauungsplan vorzulegen.
Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt
Kerpen folgendes zu beschließen:
- den Bebauungsplan BU Nr. 4
„Broichstraße“ und seine o.g. Änderungen
gem. § 2 (1) BauGB und § 1 (8) BauGB
aufzuheben,
- den Aufhebungsbeschluss gem. § 2 (1)
BauGB ortsüblich bekannt zu machen,
- die Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. §
3 (1) BauGB durchzuführen, die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen.
Der Aufhebungsbereich befindet sich am
südwestlichen Ortsrand des Stadtteiles
Buir.
16.1
In Bearbeitung.
16.1
Die Unterrichtung der
Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
und die Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 (1) BauGB
erfolgt im 2. Quartal 2016.
Seite 3
Bearbeitungsstand
Hierüber wird in der Sitzung
beraten.
lfd.
Drucksachen Nr. /
Sitzungsdatum /
Nr.
Betreff
14.16
74. Änderung des
Flächennutzungsplanes
„Vorrangflächen für WindenergieAnlagen“
hier: Aufstellungsbeschluss
TOP der Sitzung
02.02.2016
TOP 7.3
34.16
Bergbaulich bedingtes Erdbeben
der Stärke 2,7 am 22.12.2015 in
Bergheim
hier: Transparenzoffensive
Stellungnahme der Kolpingstadt
Kerpen zur 24. Änderung des
Regionalplanes, Teilabschnitt
Region Köln, hier: Neudarstellung
eines Gewerbe- und
Industrieansiedlungsbereiches für
zweckgebunden Nutzung Autohof,
Stadt Elsdorf
Grundsatzbeschluss zum
Einzelhandels- und
Zentrenkonzept der Kolpingstadt
Kerpen
19.04.2016
TOP 5.2
7
8
9
10
Beschlussvorlage 298.16
Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/
Empfehlung
Federführung /
Amt
Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt
Kerpen folgendes zu beschließen:
- die 74. Änderung des Flächennutzungsplanes „Vorrangflächen für
Windenergie – Anlagen“- gem. § 2 (1)
BauGB aufzustellen.
- den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1)
BauGB ortsüblich bekannt zu machen,
- die Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. §
3 (1) BauGB durchzuführen und die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen.
16
02.02.2016
TOP 8
Kontaktaufnahme der Verwaltung mit RWE
und der Bergbehörde
16.1
Die Stellungnahmen RWE und
Bezirksregierung Arnsberg sind
in der Anlage beigefügt.
19.04.2016
TOP 5.1
Empfehlung an den Rat folgendes zu
beschließen:
Die dem Beschlussentwurf beigefügte
Stellungnahme wird in das Verfahren zur
24. Änderung des Regionalplanes
Teilabschnitt Region Köln, Neudarstellung
eines Gewerbe- und
Industrieansiedlungsbereiches für
zweckgebundene Nutzung Autohof, Stadt
Elsdorf, eingebracht.
TOP wurde an den Stadtrat verwiesen
16
Die Stellungnahme wurde an die
Bezirksregierung versandt.
Hierzu wird in der Sitzung
berichtet.
16.1
TOP wurde zurück an den
Ausschuss für Stadtplanung und
Verkehr verwiesen und wird in
der Sitzung beraten.
Seite 4
Bearbeitungsstand
Das vorgezogene
Beteiligungsverfahren wird
vorbereitet.
lfd.
Nr.
11
Drucksachen Nr. /
Betreff
Neufassung der Satzung der
Kolpingstadt Kerpen über die
Ablösung von Stellplätzen
Sitzungsdatum /
TOP der Sitzung
19.04.2016
TOP 5.3
12
Abschluss eines städtebaulichen
Vertrages zur Umgestaltung des
Marktplatzes im Stadtteil Türnich
19.04.2016
TOP 6.1
13
Abschluss eines städtebaulichen
Vertrages zur Finanzierung von
baulichen
Verbesserungsmaßnahmen im
Bereich des Denkmalplatzes im
Stadtteil Brüggen
19.04.20169
TOP 6.2
14
75. Änderung des
Flächennutzungsplanes
„Sondergebiet
Nahversorgungszentrum /
zentraler Versorgungsbereich
Brüggen-Heerstraße“, Stadtteil
Brüggen – Aufstellungsbeschluss
gem. § 2 (1) BauGB
19.04.2016
TOP 6.3
Beschlussvorlage 298.16
Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/
Empfehlung
Federführung /
Amt
Bearbeitungsstand
TOP wurde an den Stadtrat verwiesen
16.1
Empfehlung an den Rat folgendes zu
beschließen:
Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
für die Umgestaltung des Marktplatzes im
Stadtteil Türnich mit Peter und Lutz
Richrath ImmobilienverwaltungsGbR, Im
Rauland 132 – 134, 50127 Bergheim
Empfehlung an den Rat folgendes zu
beschließen:
Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
zur Finanzierung von baulichen
Verbesserungsmaßnahmen im Bereich des
Denkmalplatzes im Stadtteil Brüggen mit
der Firma REWE Richrath Supermärkte
GmbH & Co. OHG, Im Rauland 132 – 134,
50127 Bergheim
Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt
Kerpen folgendes zu beschließen:
1. die Aufstellung der 75. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Sondergebiet
Nahversorgungszentrum / zentraler
Versorgungsbereich BrüggenHeerstraße“, Stadtteil Brüggen
2. der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2
(1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen
3. die Unterrichtung der Bürger ist gem. § 3
(1) BauGB durchzuführen, die Träger
öffentlicher Belange sind gem. § 4 (1)
BauGB zu beteiligen
18.1
TOP wurde zurück an den
Ausschuss für Stadtplanung und
Verkehr verwiesen und wird in
der Sitzung beraten.
Der Vertrag wurde
gegengezeichnet und befindet
sich in der Abwicklung.
Seite 5
18.1
16
Der Vertrag wurde
gegengezeichnet und befindet
sich in der Abwicklung.
Der Beschluss zur Offenlage wird
in der Sitzung beraten.
lfd.
Nr.
15
Drucksachen Nr. /
Betreff
Abschluss eines
Erschließungsvertrages zum
Bebauungsplan BR Nr. 356
„Eifelstraße/Heerstraße“
Sitzungsdatum /
TOP der Sitzung
19.04.2016
TOP 6.4
16
Teilaufhebung der
Bebauungspläne Nr. 27 und Nr.
27/3. Änderung, Stadtteil Türnich
hier: Satzungsbeschluss gem. §
10 BauGB
19.04.2016
TOP 6.5
17
Vorhabenbezogener
Bebauungsplan SI 359 „Hahner
Äcker West“ Stadtteil Sindorf
hier: Beschluss zur Aufstellung
gem. § 2 (1) BauGB i.V. mit § 12
BauGB Einleitungsbeschluss
19.04.2016
TOP 6.6
Beschlussvorlage 298.16
Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/
Empfehlung
Federführung /
Amt
Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt
Kerpen folgendes zu beschließen:
Abschluss eines Erschließungsvertrages
mit der Firma Ten Brinke
Projektentwicklung GmbH, vertreten durch
den Geschäftsführer Albert ten Brinke,
Dinxperloer Straße 18 – 20, 46399 Bocholt
für den Bereich des Bebauungsplans BR
Nr. 356 „Eifelstraße/Heerstraße“ im Stadtteil
Brüggen
Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt
Kerpen folgendes zu beschließen:
- die während der öffentlichen Auslegung
gem. § 4 (2) BauGB und § 3 (2) BauGB
eingegangenen Stellungnahmen der
Behörden sowie der Bürger gem. den
Verwaltungsvorschlägen auszuräumen
- die Teilaufhebung der Bebauungspläne
Nr. 27 und Nr. 27/3. Änderung als Satzung
dem § 10 BauGB
Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt
Kerpen folgendes zu beschließen:
A die Aufstellung des Bebauungsplanes SI
359 „Hahner Äcker West“ gem. § 2 (1)
BauGB i.V. mit § 12 BauGB einzuleiten
B der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1)
BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen
C die Unterrichtung der Bürger ist gemäß §
3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger
öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (1)
BauGB zu beteiligen
18.1
Seite 6
Bearbeitungsstand
Der Vertrag wurde
gegengezeichnet und befindet
sich in der Abwicklung.
16
Die Veröffentlichung ist in
Vorbereitung.
16
Das vorgezogene
Beteiligungsverfahren wird vom
16.06.2016 bis 19.07.2016
durchgeführt.
lfd.
Drucksachen Nr. /
Sitzungsdatum /
Nr.
Betreff
Abschluss eines städtebaulichen
Verpflichtungsvertrages im
Rahmen des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans SI Nr. 359
„Hahner Äcker West“
TOP der Sitzung
19.04.2016
TOP 6.7
Bebauungsplan BL 297
„Haagstraße“, Stadtteil Blatzheim
hier: Aufstellungsbeschluss gem.
§ 2 (1) BauGB i.V. mit § 13a
BauGB
Abschluss einer städtebaulichen
Planungsvereinbarung für den
Bereich des Bebauungsplanes BL
Nr. 297 „Haagstraße“
Mitteilungen
Archäologische Tätigkeiten im
Kelzer Busch/Sophienhöhe
(Landschaftsschutzgebiet) /
Erweiterung der Kiesgrube
Nowotnik in Richtung
Niederbolheim
19.04.2016
TOP 9.4
18
19
20
21
22
Beschlussvorlage 298.16
Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/
Empfehlung
Federführung /
Amt
18.1
19.04.2016
TOP 6.8
Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt
Kerpen folgendes zu beschließen:
Abschluss eines städtebaulichen
Verpflichtungsvertrages mit der Firma
ProLogis Germany CXII B.V., Symphony
Offices, Gustav Mahlerplein 17 – 21. 1082
Amsterdam, Niederlande für dem Bereich
des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
SI Nr. 359 „Hahner Äcker West“ im Stadtteil
Sindorf
Verweis zum Haupt- und Finanzausschuss
sowie zum Stadtrat
16
TOP wurde zurück an den
Ausschuss für Stadtplanung und
Verkehr verwiesen und wird in
der Sitzung beraten.
19.04.2016
TOP 6.9
Verweis zum Haupt- und Finanzausschuss
sowie zum Stadtrat
18.1
19.04.2016
TOP 8
Herr Schütz bittet um Prüfung, warum der
Feldweg am Gewerbegebiet Richtung
Manheim (Modellflughafen) immer noch
nicht gesperrt ist
Sachaufklärung durch den Rhein-Erft-Kreis
bezüglich des Genehmigungsverfahrens
16.1
TOP wurde zurück an den
Ausschuss für Stadtplanung und
Verkehr verwiesen und wird in
der Sitzung beraten.
Die Verwaltung hat RWE
bezüglich einer zeitnahen
Umsetzung kontaktiert.
TOP 9.7
Seite 7
16
Bearbeitungsstand
Der Vertrag wurde
gegengezeichnet und befindet
sich in der Abwicklung.
Ein Vertreter des Rhein-ErftKreises wird in der Sitzung nach
den Sommerferien hierüber
berichten.