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Beschlussvorlage (Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
225 kB
Datum
21.06.2016
Erstellt
09.06.16, 18:17
Aktualisiert
09.06.16, 18:17

Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 18 / Zentrales Bau- und TOP Wohnungsmanagement Drs.-Nr.: 298.16 Sachbearbeiter/in: M. Kesternich Datum : Beratungsfolge Termin Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr X 08.06.2016 Bemerkungen 21.06.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr nimmt den Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiterin Kesternich Abteilungsleiter Amtsleiter Zuständiger Dezernent i.V. Habicht Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig Bericht über die Ausführung der Beschlüsse/Aufträge/Empfehlungen lfd. Drucksachen Nr. / Sitzungsdatum / Nr. Betreff TOP der Sitzung 25.08.2015 TOP 8.2 1 390.15 Auftragsvergabe zur Ertüchtigung der vorhandenen aktiven Lärmschutzeinrichtungen im Bereich der A 4 neu bei KerpenBuir 19.04.2016 TOP 7.3 2 324.15 Bebauungsplan HO 322 „Am Winterberg“, Stadtteil Horrem A Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB B Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Hemmersbacher Erbbusch“ 25.08.2015 TOP 9.1 3 391.15 Projekt "Soziale Stadt" Beauftragung eines ISEK (Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept) für den Bereich "Maastrichter Straße", Stadtteil Kerpen 29.09.2015 TOP 7.3 Beschlussvorlage 298.16 Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung Federführung / Amt Auftrag an die Verwaltung umgehend den Gutachter zu beauftragen, die 1. Stufe des Lärmgutachtens gemäß Angebot (Messungen, Bestandaufnahme etc.) durchzuführen. Gleichzeitig die hierfür benötigten Mittel überplanmäßig bereitzustellen. Empfehlung an den Rat den Bebauungsplan grundsätzlich aufzustellen. Der formale Aufstellungsbeschluss mit Konkretisierung von Inhalten und Zielen soll in Abstimmung mit der Bergbehörde (Bezirksregierung Arnsberg) in der nächsten Ausschusssitzung gefasst werden. Sollte die Bezirksregierung Arnsberg dieser Aufschiebung nicht zustimmen, wird die Verwaltung beauftragt, rechtzeitig zur Ratssitzung die Vorlage zu ergänzen. Auftrag an die Verwaltung: 1. Für den Untersuchungsraum „Maastrichter Straße“, Stadtteil Kerpen (vorläufige Abgrenzung siehe Anlage) soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein Antrag beim Land NRW auf Aufnahme in das Stadtentwicklungsprogramm „Soziale Stadt“ gestellt werden. 2. Ein entsprechendes integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK), das den inhaltlichen Vorgaben des Förderprogramms entspricht und Grundlage für einen Förderzugang ist, durch einen externen Auftragnehmer erarbeiten zu lassen. 16.1 Die Messungen wurden durchgeführt. Mit den Ergebnissen ist in Kürze zu rechnen. Ein Vertreter der Fa. Peutz wird in die Sitzung eingeladen. 16.1 Die vorgezogene Beteiligung wurde vom 19.10.201516.11.2015 durchgeführt. Derzeit werden Gespräche mit Grundstückseigentümern geführt. 16.1 Das integrierte Stadtentwicklungskonzept ist in Bearbeitung. Seite 2 Bearbeitungsstand Ein Zwischenbericht wird in der Sitzung erfolgen. lfd. Nr. 4 Drucksachen Nr. / Betreff 486.15 Zweites Investorenauswahlverfahren für eine barrierefreie Wohnform im Vogelrutherfeld (Seniorendorf) hier: Beschlussfassung zur Einleitung des Grundstücksvergabeverfahrens Sitzungsdatum / TOP der Sitzung 01.12.2015 TOP 1 5 497.15 Baulandentwicklung in den Stadtteilen Buir und Türnich 01.12.2015 TOP 8.2 6 4.16 Bebauungsplan BU Nr. 4, 4/1. Änderung „Broichstraße“, Stadtteil Buir hier: Aufhebungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB und § 1 (8) BauGB 02.02.2016 TOP 7.1 Beschlussvorlage 298.16 Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung Federführung / Amt Auftrag an die Verwaltung 1. das Grundstücksvergabeverfahren zur Realisierung einer „barrierefreien Wohnform vorrangig für Senioren und Menschen mit Behinderung“ (Seniorendorf Kerpen Sindorf) mit der IDG Immobilien- und Dienstleistungs AG in der Form eines Genossenschaftsmodells vorzubereiten 2. –zur Bildung der Genossenschaft wird der IDG eine Option mit einer Laufzeit von zunächst 6 Monaten gegeben. Nach spätestens 6 Monaten ist die Kolpingstadt Kerpen über die Rechtsfähigkeit der Genossenschaft zu informieren. Die Option endet mit Ablauf der Optionsfrist, kann aber durch den Ausschuss beliebig verlängert werden. 16.1, 22.1 Auftrag an die Verwaltung, dem Ausschuss im Frühjahr 2016 den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan vorzulegen. Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen: - den Bebauungsplan BU Nr. 4 „Broichstraße“ und seine o.g. Änderungen gem. § 2 (1) BauGB und § 1 (8) BauGB aufzuheben, - den Aufhebungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen, - die Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen. Der Aufhebungsbereich befindet sich am südwestlichen Ortsrand des Stadtteiles Buir. 16.1 In Bearbeitung. 16.1 Die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB erfolgt im 2. Quartal 2016. Seite 3 Bearbeitungsstand Hierüber wird in der Sitzung beraten. lfd. Drucksachen Nr. / Sitzungsdatum / Nr. Betreff 14.16 74. Änderung des Flächennutzungsplanes „Vorrangflächen für WindenergieAnlagen“ hier: Aufstellungsbeschluss TOP der Sitzung 02.02.2016 TOP 7.3 34.16 Bergbaulich bedingtes Erdbeben der Stärke 2,7 am 22.12.2015 in Bergheim hier: Transparenzoffensive Stellungnahme der Kolpingstadt Kerpen zur 24. Änderung des Regionalplanes, Teilabschnitt Region Köln, hier: Neudarstellung eines Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiches für zweckgebunden Nutzung Autohof, Stadt Elsdorf Grundsatzbeschluss zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Kolpingstadt Kerpen 19.04.2016 TOP 5.2 7 8 9 10 Beschlussvorlage 298.16 Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung Federführung / Amt Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen: - die 74. Änderung des Flächennutzungsplanes „Vorrangflächen für Windenergie – Anlagen“- gem. § 2 (1) BauGB aufzustellen. - den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen, - die Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen. 16 02.02.2016 TOP 8 Kontaktaufnahme der Verwaltung mit RWE und der Bergbehörde 16.1 Die Stellungnahmen RWE und Bezirksregierung Arnsberg sind in der Anlage beigefügt. 19.04.2016 TOP 5.1 Empfehlung an den Rat folgendes zu beschließen: Die dem Beschlussentwurf beigefügte Stellungnahme wird in das Verfahren zur 24. Änderung des Regionalplanes Teilabschnitt Region Köln, Neudarstellung eines Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiches für zweckgebundene Nutzung Autohof, Stadt Elsdorf, eingebracht. TOP wurde an den Stadtrat verwiesen 16 Die Stellungnahme wurde an die Bezirksregierung versandt. Hierzu wird in der Sitzung berichtet. 16.1 TOP wurde zurück an den Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr verwiesen und wird in der Sitzung beraten. Seite 4 Bearbeitungsstand Das vorgezogene Beteiligungsverfahren wird vorbereitet. lfd. Nr. 11 Drucksachen Nr. / Betreff Neufassung der Satzung der Kolpingstadt Kerpen über die Ablösung von Stellplätzen Sitzungsdatum / TOP der Sitzung 19.04.2016 TOP 5.3 12 Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Umgestaltung des Marktplatzes im Stadtteil Türnich 19.04.2016 TOP 6.1 13 Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Finanzierung von baulichen Verbesserungsmaßnahmen im Bereich des Denkmalplatzes im Stadtteil Brüggen 19.04.20169 TOP 6.2 14 75. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Nahversorgungszentrum / zentraler Versorgungsbereich Brüggen-Heerstraße“, Stadtteil Brüggen – Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB 19.04.2016 TOP 6.3 Beschlussvorlage 298.16 Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung Federführung / Amt Bearbeitungsstand TOP wurde an den Stadtrat verwiesen 16.1 Empfehlung an den Rat folgendes zu beschließen: Abschluss eines städtebaulichen Vertrages für die Umgestaltung des Marktplatzes im Stadtteil Türnich mit Peter und Lutz Richrath ImmobilienverwaltungsGbR, Im Rauland 132 – 134, 50127 Bergheim Empfehlung an den Rat folgendes zu beschließen: Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Finanzierung von baulichen Verbesserungsmaßnahmen im Bereich des Denkmalplatzes im Stadtteil Brüggen mit der Firma REWE Richrath Supermärkte GmbH & Co. OHG, Im Rauland 132 – 134, 50127 Bergheim Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen: 1. die Aufstellung der 75. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Nahversorgungszentrum / zentraler Versorgungsbereich BrüggenHeerstraße“, Stadtteil Brüggen 2. der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen 3. die Unterrichtung der Bürger ist gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen 18.1 TOP wurde zurück an den Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr verwiesen und wird in der Sitzung beraten. Der Vertrag wurde gegengezeichnet und befindet sich in der Abwicklung. Seite 5 18.1 16 Der Vertrag wurde gegengezeichnet und befindet sich in der Abwicklung. Der Beschluss zur Offenlage wird in der Sitzung beraten. lfd. Nr. 15 Drucksachen Nr. / Betreff Abschluss eines Erschließungsvertrages zum Bebauungsplan BR Nr. 356 „Eifelstraße/Heerstraße“ Sitzungsdatum / TOP der Sitzung 19.04.2016 TOP 6.4 16 Teilaufhebung der Bebauungspläne Nr. 27 und Nr. 27/3. Änderung, Stadtteil Türnich hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB 19.04.2016 TOP 6.5 17 Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 359 „Hahner Äcker West“ Stadtteil Sindorf hier: Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB i.V. mit § 12 BauGB Einleitungsbeschluss 19.04.2016 TOP 6.6 Beschlussvorlage 298.16 Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung Federführung / Amt Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen: Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der Firma Ten Brinke Projektentwicklung GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Albert ten Brinke, Dinxperloer Straße 18 – 20, 46399 Bocholt für den Bereich des Bebauungsplans BR Nr. 356 „Eifelstraße/Heerstraße“ im Stadtteil Brüggen Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen: - die während der öffentlichen Auslegung gem. § 4 (2) BauGB und § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Behörden sowie der Bürger gem. den Verwaltungsvorschlägen auszuräumen - die Teilaufhebung der Bebauungspläne Nr. 27 und Nr. 27/3. Änderung als Satzung dem § 10 BauGB Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen: A die Aufstellung des Bebauungsplanes SI 359 „Hahner Äcker West“ gem. § 2 (1) BauGB i.V. mit § 12 BauGB einzuleiten B der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB ortsüblich bekannt zu machen C die Unterrichtung der Bürger ist gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (1) BauGB zu beteiligen 18.1 Seite 6 Bearbeitungsstand Der Vertrag wurde gegengezeichnet und befindet sich in der Abwicklung. 16 Die Veröffentlichung ist in Vorbereitung. 16 Das vorgezogene Beteiligungsverfahren wird vom 16.06.2016 bis 19.07.2016 durchgeführt. lfd. Drucksachen Nr. / Sitzungsdatum / Nr. Betreff Abschluss eines städtebaulichen Verpflichtungsvertrages im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans SI Nr. 359 „Hahner Äcker West“ TOP der Sitzung 19.04.2016 TOP 6.7 Bebauungsplan BL 297 „Haagstraße“, Stadtteil Blatzheim hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V. mit § 13a BauGB Abschluss einer städtebaulichen Planungsvereinbarung für den Bereich des Bebauungsplanes BL Nr. 297 „Haagstraße“ Mitteilungen Archäologische Tätigkeiten im Kelzer Busch/Sophienhöhe (Landschaftsschutzgebiet) / Erweiterung der Kiesgrube Nowotnik in Richtung Niederbolheim 19.04.2016 TOP 9.4 18 19 20 21 22 Beschlussvorlage 298.16 Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung Federführung / Amt 18.1 19.04.2016 TOP 6.8 Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen: Abschluss eines städtebaulichen Verpflichtungsvertrages mit der Firma ProLogis Germany CXII B.V., Symphony Offices, Gustav Mahlerplein 17 – 21. 1082 Amsterdam, Niederlande für dem Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans SI Nr. 359 „Hahner Äcker West“ im Stadtteil Sindorf Verweis zum Haupt- und Finanzausschuss sowie zum Stadtrat 16 TOP wurde zurück an den Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr verwiesen und wird in der Sitzung beraten. 19.04.2016 TOP 6.9 Verweis zum Haupt- und Finanzausschuss sowie zum Stadtrat 18.1 19.04.2016 TOP 8 Herr Schütz bittet um Prüfung, warum der Feldweg am Gewerbegebiet Richtung Manheim (Modellflughafen) immer noch nicht gesperrt ist Sachaufklärung durch den Rhein-Erft-Kreis bezüglich des Genehmigungsverfahrens 16.1 TOP wurde zurück an den Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr verwiesen und wird in der Sitzung beraten. Die Verwaltung hat RWE bezüglich einer zeitnahen Umsetzung kontaktiert. TOP 9.7 Seite 7 16 Bearbeitungsstand Der Vertrag wurde gegengezeichnet und befindet sich in der Abwicklung. Ein Vertreter des Rhein-ErftKreises wird in der Sitzung nach den Sommerferien hierüber berichten.