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Beschlussvorlage (Weiterer Umgang mit der haushaltswirtschaftlichen Sperre)

Daten

Kommune
Inden
Größe
135 kB
Datum
27.10.2016
Erstellt
13.10.16, 16:01
Aktualisiert
13.10.16, 16:01
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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Kämmerei 20 22 00 22.09.2016 öffentlich Beratungsfolge Termin Hauptausschuss 27.10.2016 TOP Ein Ja Nein 91/2016 Ent Bemerkungen Betrifft: Weiterer Umgang mit der haushaltswirtschaftlichen Sperre Beschlussentwurf: 1. Der Hauptausschuss beschließt, folgende Maßnahmen haushaltswirtschaftlichen Sperre aus zu nehmen: bzw. Produkte von der - Kindergärten / Schulen, - Unterhaltungs- / Instandhaltungsaufwendungen für Gebäude der Gemeinde Inden, Fahrzeuge und sonstiges bewegliches Vermögen, wenn Einschränkungen für die reguläre Benutzung vorliegen, - Bürgerinformationen in laufenden Planungsverfahren, - freiwillige Zuführungen an den KVR-Fonds, - Ausschreibung einer Stelle im Fachbereich I, - Beschaffung von zwei Wechselkassen für die Parkautomaten am Indemann und - Auftrag zur Bepflanzung der Schallschutzwand am Baugebiet Waagmühle 2. Der Hauptausschuss beschließt, dem Kämmerer die Befugnis zu übertragen, im Falle einer nachvollziehbaren Begründung grundsätzlich gesperrte Haushaltsmittel bis zu einer Höhe von 1.000,00 EUR inkl. Mehrwertsteuer (Bagatellgrenze) selbstständig freizugeben. Die getätigten Freigaben sind dem Hauptausschuss zeitnah zur Kenntnis zu geben. Begründung: Die vom Rat beschlossene und durch die Kommunalaufsicht des Kreises Düren bestätigte haushaltswirtschaftliche Sperre ist seit dem 06.09.2016 in Kraft. In seiner Sitzung vom 15.09.2016 hat der Gemeinderat beschlossen, dass Ausnahmen von der haushaltswirtschaftlichen Sperre durch den Hauptausschuss beschlossen werden können. Die Verwaltung schlägt daher vor, die unter erstens genannten Produkte bzw. Maßnahmen pauschal von der Haushaltssperre auszunehmen. Für den Bereich Kindergärten und Schulen sollte dies insbesondere vor dem Hintergrund gelten, dass die Bereiche der Kinder- und Jugendförderung nicht von der Haushaltssperre betroffen sind. Diese Ungleichbehandlung könnte u.a. dazu führen, dass sinnvolle pädagogische Maßnahmen im Kindergarten oder in der Schule nicht möglich sind, gleichwohl aber im Jugendheim durchgeführt werden könnten. Der zweite Bereich der von der Haushaltssperre ausgenommen werden sollte, ist die Unterhaltung und Instandsetzung von gemeindlichen Gebäuden, Fahrzeugen und sonstigem beweglichen Vermögen. Hierbei stehen allerdings ausschließlich Vermögenserhaltung und der Erhalt der Leistungsfähigkeit der Gemeinde im Vordergrund. „Verschönerungsmaßnahmen“ sind hiervon somit ausgenommen. Die Entscheidung, welche Art vorliegt, trifft der Kämmerer im Einvernehmen mit dem jeweiligen Abteilungsleiter. Aufgrund der Diskussion im Gemeindeplanungs-/ und -entwicklungsausschuss sollte es auch weiterhin möglich sein, die Bürger über das gesetzlich geforderte Maß hinaus über die verschiedenen Planungsmaßnahmen und Verfahrensstände zu informieren. Daher wird vorgeschlagen, diesen Punkt ebenfalls von der haushaltswirtschaftlichen Sperre auszunehmen. In dem an alle Bediensteten gerichteten Schreiben wurde auch explizit der Bereich der freiwilligen Zuführungen in den KVR-Fonds beschrieben. Hierbei handelt es sich seit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements um freiwillige Aufwandspositionen (Sachkonten 5041004 und 5141004) im Gemeindehaushalt. Die Gemeinde Inden ist Mitglied der Rheinischen Versorgungskasse. Diese empfiehlt den Gemeinden regelmäßig, diese freiwilligen Leistungen zu erbringen, um neben den rein bilanziellen und ergebnistechnischen Aspekten der Beamtenversorgung auch die tatsächliche Liquidität sicher zu stellen. Aus Sicht der Verwaltung sollte der Empfehlung der Rheinischen Versorgungskasse weiterhin gefolgt werden und der Aufwand in Höhe von 7.071,02 EUR von der Haushaltssperre ausgenommen werden. Für den Fachbereich I soll eine Stelle im gehobenen nichttechnischen Beamtendienst (Dipl.Verwaltungswirt/in / Dipl.-Verwaltungsbetriebswirt/in bzw. Bachelor of laws / Bachelor of arts) oder bei vergleichbarer Ausbildung (Angestelltenlehrgang II) als tariflich Beschäftige/r ausgeschrieben werden. Hintergrund hierzu ist die Tatsache, dass einer der Mitarbeiter zu einem anderen Dienstherren wechseln wird. Eine Nachbesetzung der Stelle ist unbedingt erforderlich, da die Aufgaben andernfalls nicht ordnungsgemäß erledigt werden können. In diesem Jahr soll daher zumindest noch die Veröffentlichung der Stellenanzeige erfolgen, damit die Stelle zeitnah in 2017 nachbesetzt werden kann. Für die Parkautomaten am Indemann werden Wechselkassen benötigt. Derzeit besteht kein Handlungsbedarf, da die vorhandenen Kassen in Ordnung sind. Sollte jedoch eine Wechselkasse nicht mehr funktionstüchtig sein, werden der Gemeinde die Einnahmen aus dem Parkautomaten fehlen. Da die Lieferzeit für die Wechselkassen drei Wochen beträgt, wird vorgeschlagen, zwei Wechselkassen für den Preis von ca. 550,00 EUR zu beschaffen. Die Schallschutzwand am baugebiet Waagmühle soll bepflanzt werden. Hierfür werden Kosten in Höhe von rd. 41.000,00 EUR anfallen. Diese Kosten werden in voller Höhe durch den Erschließungsträger erstattet und stellen daher keine Belastung des Haushalts bzw. des Jahresergebnisses dar. Des Weiteren wird zur Vereinfachung und vor Allem zur Effizienzsteigerung eine Bagatellgrenze in Höhe von 1.000,00 EUR inkl. Mwst. vorgeschlagen, in der der Kämmerer selbstständig darüber entscheidet, ob eine Ausnahme von der Haushaltssperre möglich ist. Dieses Verfahren und die Höhe der Bagatellgrenze sollen dazu dienen, dass nicht für jede kleine Anfrage, wie z.B. ein Eimer Holzschutzfarbe, zur Einberufung einer Sitzung führt. Sollten bis zur Sitzung weitere Maßnahmen oder Bereiche bekannt werden, bei denen eine Ausnahme aus Sicht der Verwaltung sinnvoll ist, werden diese mündlich vorgetragen. Beschlussvorlage 91/2016 Seite 2 Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ☒ ja ☐ nein wenn ja: Finanzierungsbedarf gesamt: Nicht bezifferbar€ davon: im Haushalt des laufenden Jahres € in den Haushalten der folgenden Jahre erstes Folgejahr € zweites Folgejahr € drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: ☐ ja ☒ nein wenn ja: Produkt: diverse Kostenträger Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Aufnahme in den Nachtragshaushalt _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant) Beschlussvorlage 91/2016 Seite 3