Daten
Kommune
Inden
Größe
135 kB
Datum
27.10.2016
Erstellt
13.10.16, 16:01
Aktualisiert
13.10.16, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Kämmerei
20 22 00
22.09.2016
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Hauptausschuss
27.10.2016
TOP Ein Ja
Nein
91/2016
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Weiterer Umgang mit der haushaltswirtschaftlichen Sperre
Beschlussentwurf:
1.
Der Hauptausschuss beschließt, folgende Maßnahmen
haushaltswirtschaftlichen Sperre aus zu nehmen:
bzw.
Produkte
von
der
- Kindergärten / Schulen,
- Unterhaltungs- / Instandhaltungsaufwendungen für Gebäude der Gemeinde Inden,
Fahrzeuge und sonstiges bewegliches Vermögen, wenn Einschränkungen für die
reguläre Benutzung vorliegen,
- Bürgerinformationen in laufenden Planungsverfahren,
- freiwillige Zuführungen an den KVR-Fonds,
- Ausschreibung einer Stelle im Fachbereich I,
- Beschaffung von zwei Wechselkassen für die Parkautomaten am Indemann und
- Auftrag zur Bepflanzung der Schallschutzwand am Baugebiet Waagmühle
2.
Der Hauptausschuss beschließt, dem Kämmerer die Befugnis zu übertragen, im Falle einer
nachvollziehbaren Begründung grundsätzlich gesperrte Haushaltsmittel bis zu einer Höhe
von 1.000,00 EUR inkl. Mehrwertsteuer (Bagatellgrenze) selbstständig freizugeben. Die
getätigten Freigaben sind dem Hauptausschuss zeitnah zur Kenntnis zu geben.
Begründung:
Die vom Rat beschlossene und durch die Kommunalaufsicht des Kreises Düren bestätigte
haushaltswirtschaftliche Sperre ist seit dem 06.09.2016 in Kraft. In seiner Sitzung vom 15.09.2016
hat der Gemeinderat beschlossen, dass Ausnahmen von der haushaltswirtschaftlichen Sperre durch
den Hauptausschuss beschlossen werden können.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die unter erstens genannten Produkte bzw. Maßnahmen pauschal
von der Haushaltssperre auszunehmen. Für den Bereich Kindergärten und Schulen sollte dies
insbesondere vor dem Hintergrund gelten, dass die Bereiche der Kinder- und Jugendförderung nicht
von der Haushaltssperre betroffen sind. Diese Ungleichbehandlung könnte u.a. dazu führen, dass
sinnvolle pädagogische Maßnahmen im Kindergarten oder in der Schule nicht möglich sind,
gleichwohl aber im Jugendheim durchgeführt werden könnten.
Der zweite Bereich der von der Haushaltssperre ausgenommen werden sollte, ist die Unterhaltung
und Instandsetzung von gemeindlichen Gebäuden, Fahrzeugen und sonstigem beweglichen
Vermögen. Hierbei stehen allerdings ausschließlich Vermögenserhaltung und der Erhalt der
Leistungsfähigkeit der Gemeinde im Vordergrund. „Verschönerungsmaßnahmen“ sind hiervon
somit ausgenommen. Die Entscheidung, welche Art vorliegt, trifft der Kämmerer im Einvernehmen
mit dem jeweiligen Abteilungsleiter.
Aufgrund der Diskussion im Gemeindeplanungs-/ und -entwicklungsausschuss sollte es auch
weiterhin möglich sein, die Bürger über das gesetzlich geforderte Maß hinaus über die
verschiedenen Planungsmaßnahmen und Verfahrensstände zu informieren. Daher wird
vorgeschlagen, diesen Punkt ebenfalls von der haushaltswirtschaftlichen Sperre auszunehmen.
In dem an alle Bediensteten gerichteten Schreiben wurde auch explizit der Bereich der freiwilligen
Zuführungen in den KVR-Fonds beschrieben. Hierbei handelt es sich seit der Einführung des Neuen
Kommunalen Finanzmanagements um freiwillige Aufwandspositionen (Sachkonten 5041004 und
5141004) im Gemeindehaushalt. Die Gemeinde Inden ist Mitglied der Rheinischen
Versorgungskasse. Diese empfiehlt den Gemeinden regelmäßig, diese freiwilligen Leistungen zu
erbringen, um neben den rein bilanziellen und ergebnistechnischen Aspekten der
Beamtenversorgung auch die tatsächliche Liquidität sicher zu stellen. Aus Sicht der Verwaltung
sollte der Empfehlung der Rheinischen Versorgungskasse weiterhin gefolgt werden und der
Aufwand in Höhe von 7.071,02 EUR von der Haushaltssperre ausgenommen werden.
Für den Fachbereich I soll eine Stelle im gehobenen nichttechnischen Beamtendienst (Dipl.Verwaltungswirt/in / Dipl.-Verwaltungsbetriebswirt/in bzw. Bachelor of laws / Bachelor of arts)
oder bei vergleichbarer Ausbildung (Angestelltenlehrgang II) als tariflich Beschäftige/r
ausgeschrieben werden. Hintergrund hierzu ist die Tatsache, dass einer der Mitarbeiter zu einem
anderen Dienstherren wechseln wird. Eine Nachbesetzung der Stelle ist unbedingt erforderlich, da
die Aufgaben andernfalls nicht ordnungsgemäß erledigt werden können. In diesem Jahr soll daher
zumindest noch die Veröffentlichung der Stellenanzeige erfolgen, damit die Stelle zeitnah in 2017
nachbesetzt werden kann.
Für die Parkautomaten am Indemann werden Wechselkassen benötigt. Derzeit besteht kein
Handlungsbedarf, da die vorhandenen Kassen in Ordnung sind. Sollte jedoch eine Wechselkasse
nicht mehr funktionstüchtig sein, werden der Gemeinde die Einnahmen aus dem Parkautomaten
fehlen. Da die Lieferzeit für die Wechselkassen drei Wochen beträgt, wird vorgeschlagen, zwei
Wechselkassen für den Preis von ca. 550,00 EUR zu beschaffen.
Die Schallschutzwand am baugebiet Waagmühle soll bepflanzt werden. Hierfür werden Kosten in
Höhe von rd. 41.000,00 EUR anfallen. Diese Kosten werden in voller Höhe durch den
Erschließungsträger erstattet und stellen daher keine Belastung des Haushalts bzw. des
Jahresergebnisses dar.
Des Weiteren wird zur Vereinfachung und vor Allem zur Effizienzsteigerung eine Bagatellgrenze in
Höhe von 1.000,00 EUR inkl. Mwst. vorgeschlagen, in der der Kämmerer selbstständig darüber
entscheidet, ob eine Ausnahme von der Haushaltssperre möglich ist. Dieses Verfahren und die
Höhe der Bagatellgrenze sollen dazu dienen, dass nicht für jede kleine Anfrage, wie z.B. ein Eimer
Holzschutzfarbe, zur Einberufung einer Sitzung führt.
Sollten bis zur Sitzung weitere Maßnahmen oder Bereiche bekannt werden, bei denen eine
Ausnahme aus Sicht der Verwaltung sinnvoll ist, werden diese mündlich vorgetragen.
Beschlussvorlage 91/2016
Seite 2
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
☒ ja
☐ nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf gesamt:
Nicht bezifferbar€
davon: im Haushalt des laufenden Jahres
€
in den Haushalten der folgenden Jahre
erstes Folgejahr
€
zweites Folgejahr
€
drittes Folgejahr
€
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
☐ ja
☒ nein
wenn ja:
Produkt:
diverse Kostenträger
Sachkonto:
wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Aufnahme in den Nachtragshaushalt
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Aufgestellt
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Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)
Beschlussvorlage 91/2016
Seite 3