Daten
Kommune
Inden
Größe
206 kB
Datum
29.06.2017
Erstellt
27.04.17, 16:02
Aktualisiert
27.04.17, 16:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
39/2017
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauamt
66 12 05 Heidrun Hamacher
15.03.2017
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
10.05.2017
Rat
29.06.2017
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Widmung eines Teilstücks der Straße „An der Waagmühle“ in Inden/Altdorf im Bereich des
Bebauungsplanes Nr. 27b „Waagmühle 3“
Beschlussentwurf:
Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV NW S. 1028, 1996 S. 81, 141, 216,
355, 2007 S. 327) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV.
NW. S. 934) wird die nachfolgend aufgeführte Straße in der Ortschaft Inden/Altdorf dem
öffentlichen Verkehr gewidmet:
An der Waagmühle (siehe Plan)
Die Straße erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 des StrWG NW
und wird der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt.
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Inden. Die Widmung ist mit Rechtsbehelfsbelehrung
öffentlich bekanntzumachen.
Begründung:
Um die weitere Bebauung dieses Gebietes zu sichern, muss die Straße für den öffentlichen Verkehr
freigegeben werden. Hierzu bedarf es einer Widmungsverfügung, die mit einer Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekannt zu machen ist.
Die zu veröffentlichende Widmungsverfügung ist als Anlage beigefügt.
Weitere Voraussetzung für die Widmung ist, dass der Träger der Straßenbaulast Eigentümer des der
Straße dienenden Grundstücks ist oder, dass der Eigentümer der Widmung zustimmt.
Die Zustimmung des Eigentümers, RWE Power AG, wurde mit Schreiben vom 24.01.2017
gegeben.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
☐ ja
☒ nein
_______________________
Aufgestellt
_______________________ _______________________ ___________________________
Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer
Anlage(n):
(1) Lageplan
(2) Widmungsverfügung
Beschlussvorlage 39/2017
Seite 2