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Beschlussvorlage (Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 07.12.2015)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
120 kB
Datum
26.04.2016
Erstellt
29.02.16, 15:35
Aktualisiert
22.04.16, 13:16
Beschlussvorlage (Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 07.12.2015) Beschlussvorlage (Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 07.12.2015) Beschlussvorlage (Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 07.12.2015) Beschlussvorlage (Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 07.12.2015)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 11.1 / Organisation Sachbearbeiter/in: Herr Stingl TOP Drs.-Nr.: 120.16 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Arbeitskreis Personal 08.03.2016 Haupt- und Finanzausschuss 26.04.2016 X 19.02.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Stellenplan 2016 hier: Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 07.12.2015 X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Arbeitskreis Personal/Der Haupt- und Finanzausschuss/Der Stadtrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Stingl Jung Stein Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig Begründung: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit Schreiben vom 07.12.2015 eine Reihe von Stellennachbesetzungen bzw. Stellenerweiterungen beantragt. Amt 16:  Wiederbesetzung der Amtsleitungsstelle 16 sowie Untere Denkmalbehörde und Planung Ortsteil Horrem Auf Antrag der Verwaltung (547.15) hat der Haupt- und Finanzausschuss am 08.12.15 beschlossen, auf die 6-monatige Wiederbesetzungssperre zu verzichten und die Stellen schnellstmöglich nach zu besetzen. Die Stellenbesetzungsverfahren laufen bereits.  Verstärkung Bauordnung mit einer/einem Ingenieur/in, Die Verwaltung hat mit Vorlage 129.16 die Notwendigkeit zur Einrichtung einer Ingenieur/inStelle erläutert und eine zusätzliche Stelle beantragt.  Neueinstellung (befristet) einer Projektleitung „Masterplan/Planungskoordination“ und Neueinstellung (befristet) von 1-2 Ingenieurinnen/Ingenieuren für Masterplan Die Verwaltung wird eine Vorlage erstellen. Darin sollen ggf. Aufgabenstellungen und einhergehende Finanz- und Personalbedarfe erläutert werden. Amt 24:  Wiederbesetzung der Abteilungsleitungsstelle 24.1 (Hochbau) Auf Antrag der Verwaltung (496.15) hat der Haupt- und Finanzausschuss am 08.12.15 beschlossen, auf die 6-monatige Wiederbesetzungssperre zu verzichten und die Stelle schnellstmöglich nach zu besetzen. Ein Stellenbesetzungsverfahren läuft bereits.  2 zusätzliche Architekten/Ing. (ggf. befristet) für Planung und Bauunterhaltung/Qualitätssicherung Die Verwaltung schlägt vor, eine externe Organisationsuntersuchung in Auftrag zu geben. Beschlussvorlage 120.16 Seite 2 Amt 18:  Immobilienkauffrau/-mann für Einführung Bodenmanagement Die Verwaltung schlägt vor, diesen Bereich in die externe Organisationsuntersuchung des Amtes 24 einzubeziehen.  Sachbearbeiter/in für Bearbeitung Förderanträge Die Verwaltung hat mit Vorlage 61.16 die Vorteilhaftigkeit der Einrichtung einer entsprechenden Stelle erläutert und eine zusätzliche Stelle beantragt. Amt 25  Neueinstellung einer/eines zusätzlichen Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekten für GIS, Kennzahlenerstellung und Grünflächenkataster Auf Grund der weitgehend abgeschlossenen Planungsaufgaben in Manheim-neu hat die Belastung der für diese Maßnahmen in der Abteilung 25.1 eingebundenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nachgelassen. Die frei werdenden Kapazitäten sollen zukünftig wieder vermehrt für die ursprüngliche Maßnahme GIS eingesetzt werden. Innerhalb der Abteilung 25.1 wurde außerdem auch bereits organisatorisch reagiert, indem der Amtsleiter des Amtes 25 die Abteilungsleitung der Abteilung 25.1 übernommen hat. Dadurch wurde die dauerhafte Stellenerhöhung einer Ingenieurin von 0,5 Stellen auf 1,0 Stellen stellenplanneutral möglich. Zum jetzigen Zeitpunkt wird für den Stellenplan 2016 daher keine Notwendigkeit zusätzlicher Stellen gesehen. Es sollen zunächst die Wirkungen der ergriffenen organisatorischen Maßnahmen und die weitere Entwicklung des Arbeitsumfangs der Abteilung nach weitgehendem Abschluss der Planungsaufgaben in Manheim-neu abgewartet werden. Amt 15:  Neueinstellung einer/eines Ingenieurin/Ingenieurs für Gestaltungshandbuch und Planungsvereinheitlichung Straßen, Wege, Plätze Die Erstellung eines Gestaltungshandbuches und Vereinheitlichung von Planungen für Straßen, Wege und Plätze ist nach wie vor wünschenswert und sinnvoll. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Haushaltssituation sollte jedoch abgewogen werden, in welchen Bereichen mit der Schaffung zusätzlicher Stellen ein höherer Nutzen erzielt werden kann. Aus Sicht der Verwaltung sollte daher auf eine zusätzliche Stelle in diesem Bereich zu Gunsten einer möglichen Stellenmehrung in den Ämtern 16 und oder 24 verzichtet werden. Beschlussvorlage 120.16 Seite 3 Amt 14:  Neueinstellung Technische/r Prüfer/in Auch der Verwaltung ist bewusst, dass die Anforderungen an eine moderne Rechnungsprüfung seit der Einführung des NKF gestiegen sind, verstärkt beeinflusst auch zum Beispiel durch technische/technologische Entwicklungen oder eine komplexer gewordene, ineinandergreifende nationale und supranationale (EU-) Rechtssetzung. Das auch inhaltlich umfangreicher gewordenen Aufgabenportfolio kann im Amt 14 mit der derzeit vorhandenen Soll-Stellenzahl und der tatsächlichen Personalbesetzung regelmäßig nur unter Priorisierung der Prüffelder/-themen erfüllt werden. Die Personalsituation im Bereich der technischen Prüfung ist dabei tatsächlich als kritisch anzusehen. Bei Ausfall des derzeitigen Stelleninhabers ist fachlich keine gleichwertige Vertretung gegeben, so dass grundsätzlich für den technischen Prüfbereich eine personelle Aufstockung wünschenswert wäre. Eine abschließende Entscheidung über die künftige Personalausstattung der örtlichen Rechnungsprüfung der Kolpingstadt Kerpen sollte nach Einschätzung des Amtsleiters 14 jedoch noch nicht zum jetzigen Zeitpunkt getroffen werden, da die Überlegungen und Untersuchungen zur strategischen Ausrichtung des Amtes 14 und der damit einhergehenden personellen Entwicklung zurzeit noch nicht abgeschlossen sind. Stellenplanänderungen bzw. – anpassungen sollten daher frühestens zum Stellenplan 2017 Gegenstand der Beratungen sein Amt 20:  Neueinstellung Verwaltungsfachfrau/-mann allgemeine Arbeiten z.B. zeitnahe Abrechnungen, wirkungsorientierter Haushalt etc. Die Abteilung 20.1 ist im Zusammenspiel mit dem Wirtschaftsprüfer und dem Amt 14 erkennbar dabei, die Arbeitsrückstände bei Aufstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen aufzuholen. Danach ließe sich nach derzeitiger Einschätzung auch die frühere Einbringung des Haushaltsplanentwurfes und damit auch ein früheres Inkrafttreten des Haushaltsplans realisieren. Nach derzeitigem Stand könnte dass Amt 20, sofern nicht neue zusätzliche Aufgaben hinzukommen, bestehende Rückstände voraussichtlich in einem Zeitraum von etwa anderthalb bis zwei Jahren abarbeiten. Im Anschluss daran geht die Verwaltung davon aus, dass auch die nicht gesetzlich vorgeschriebenen Aufgabenstellungen ohne zusätzliches Personal zeitnaher und intensiver bearbeitet werden können. Zusätzliche freiwillige Aufgabenstellungen, die mehr Personal erfordern, sollten auch im Bereich 20 nur dann eingegangen werden, wenn sich damit kurz- bis mittelfristig ein positiver Effekt für den Haushalt erzielen lässt. Beschlussvorlage 120.16 Seite 4