Daten
Kommune
Kerpen
Größe
120 kB
Datum
26.04.2016
Erstellt
29.02.16, 15:35
Aktualisiert
22.04.16, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 11.1 / Organisation
Sachbearbeiter/in: Herr Stingl
TOP
Drs.-Nr.: 120.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Arbeitskreis Personal
08.03.2016
Haupt- und Finanzausschuss
26.04.2016
X
19.02.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Stellenplan 2016
hier: Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 07.12.2015
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Arbeitskreis Personal/Der Haupt- und Finanzausschuss/Der Stadtrat nimmt die Ausführungen
der Verwaltung zu Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Stingl
Jung
Stein
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
Begründung:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit Schreiben vom 07.12.2015 eine Reihe von
Stellennachbesetzungen bzw. Stellenerweiterungen beantragt.
Amt 16:
Wiederbesetzung der Amtsleitungsstelle 16 sowie Untere Denkmalbehörde und Planung
Ortsteil Horrem
Auf Antrag der Verwaltung (547.15) hat der Haupt- und Finanzausschuss am 08.12.15
beschlossen, auf die 6-monatige Wiederbesetzungssperre zu verzichten und die Stellen
schnellstmöglich nach zu besetzen. Die Stellenbesetzungsverfahren laufen bereits.
Verstärkung Bauordnung mit einer/einem Ingenieur/in,
Die Verwaltung hat mit Vorlage 129.16 die Notwendigkeit zur Einrichtung einer Ingenieur/inStelle erläutert und eine zusätzliche Stelle beantragt.
Neueinstellung (befristet) einer Projektleitung „Masterplan/Planungskoordination“ und
Neueinstellung (befristet) von 1-2 Ingenieurinnen/Ingenieuren für Masterplan
Die Verwaltung wird eine Vorlage erstellen. Darin sollen ggf. Aufgabenstellungen und
einhergehende Finanz- und Personalbedarfe erläutert werden.
Amt 24:
Wiederbesetzung der Abteilungsleitungsstelle 24.1 (Hochbau)
Auf Antrag der Verwaltung (496.15) hat der Haupt- und Finanzausschuss am 08.12.15
beschlossen, auf die 6-monatige Wiederbesetzungssperre zu verzichten und die Stelle
schnellstmöglich nach zu besetzen. Ein Stellenbesetzungsverfahren läuft bereits.
2 zusätzliche Architekten/Ing. (ggf. befristet) für Planung und
Bauunterhaltung/Qualitätssicherung
Die Verwaltung schlägt vor, eine externe Organisationsuntersuchung in Auftrag zu geben.
Beschlussvorlage 120.16
Seite 2
Amt 18:
Immobilienkauffrau/-mann für Einführung Bodenmanagement
Die Verwaltung schlägt vor, diesen Bereich in die externe Organisationsuntersuchung des
Amtes 24 einzubeziehen.
Sachbearbeiter/in für Bearbeitung Förderanträge
Die Verwaltung hat mit Vorlage 61.16 die Vorteilhaftigkeit der Einrichtung einer
entsprechenden Stelle erläutert und eine zusätzliche Stelle beantragt.
Amt 25
Neueinstellung einer/eines zusätzlichen Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekten für
GIS, Kennzahlenerstellung und Grünflächenkataster
Auf Grund der weitgehend abgeschlossenen Planungsaufgaben in Manheim-neu hat die
Belastung der für diese Maßnahmen in der Abteilung 25.1 eingebundenen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter nachgelassen. Die frei werdenden Kapazitäten sollen zukünftig wieder
vermehrt für die ursprüngliche Maßnahme GIS eingesetzt werden.
Innerhalb der Abteilung 25.1 wurde außerdem auch bereits organisatorisch reagiert, indem der
Amtsleiter des Amtes 25 die Abteilungsleitung der Abteilung 25.1 übernommen hat. Dadurch
wurde die dauerhafte Stellenerhöhung einer Ingenieurin von 0,5 Stellen auf 1,0 Stellen
stellenplanneutral möglich. Zum jetzigen Zeitpunkt wird für den Stellenplan 2016 daher keine
Notwendigkeit zusätzlicher Stellen gesehen. Es sollen zunächst die Wirkungen der ergriffenen
organisatorischen Maßnahmen und die weitere Entwicklung des Arbeitsumfangs der Abteilung
nach weitgehendem Abschluss der Planungsaufgaben in Manheim-neu abgewartet werden.
Amt 15:
Neueinstellung einer/eines Ingenieurin/Ingenieurs für Gestaltungshandbuch und
Planungsvereinheitlichung Straßen, Wege, Plätze
Die Erstellung eines Gestaltungshandbuches und Vereinheitlichung von Planungen für
Straßen, Wege und Plätze ist nach wie vor wünschenswert und sinnvoll. Vor dem Hintergrund
der derzeitigen Haushaltssituation sollte jedoch abgewogen werden, in welchen Bereichen mit
der Schaffung zusätzlicher Stellen ein höherer Nutzen erzielt werden kann. Aus Sicht der
Verwaltung sollte daher auf eine zusätzliche Stelle in diesem Bereich zu Gunsten einer
möglichen Stellenmehrung in den Ämtern 16 und oder 24 verzichtet werden.
Beschlussvorlage 120.16
Seite 3
Amt 14:
Neueinstellung Technische/r Prüfer/in
Auch der Verwaltung ist bewusst, dass die Anforderungen an eine moderne
Rechnungsprüfung seit der Einführung des NKF gestiegen sind, verstärkt beeinflusst auch
zum Beispiel durch technische/technologische Entwicklungen oder eine komplexer gewordene,
ineinandergreifende nationale und supranationale (EU-) Rechtssetzung.
Das auch inhaltlich umfangreicher gewordenen Aufgabenportfolio kann im Amt 14 mit der
derzeit vorhandenen Soll-Stellenzahl und der tatsächlichen Personalbesetzung regelmäßig nur
unter Priorisierung der Prüffelder/-themen erfüllt werden.
Die Personalsituation im Bereich der technischen Prüfung ist dabei tatsächlich als kritisch
anzusehen. Bei Ausfall des derzeitigen Stelleninhabers ist fachlich keine gleichwertige
Vertretung gegeben, so dass grundsätzlich für den technischen Prüfbereich eine personelle
Aufstockung wünschenswert wäre.
Eine abschließende Entscheidung über die künftige Personalausstattung der örtlichen
Rechnungsprüfung der Kolpingstadt Kerpen sollte nach Einschätzung des Amtsleiters 14
jedoch noch nicht zum jetzigen Zeitpunkt getroffen werden, da die Überlegungen und
Untersuchungen zur strategischen Ausrichtung des Amtes 14 und der damit einhergehenden
personellen Entwicklung zurzeit noch nicht abgeschlossen sind. Stellenplanänderungen bzw. –
anpassungen sollten daher frühestens zum Stellenplan 2017 Gegenstand der Beratungen sein
Amt 20:
Neueinstellung Verwaltungsfachfrau/-mann allgemeine Arbeiten z.B. zeitnahe Abrechnungen,
wirkungsorientierter Haushalt etc.
Die Abteilung 20.1 ist im Zusammenspiel mit dem Wirtschaftsprüfer und dem Amt 14
erkennbar dabei, die Arbeitsrückstände bei Aufstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen
aufzuholen. Danach ließe sich nach derzeitiger Einschätzung auch die frühere Einbringung
des Haushaltsplanentwurfes und damit auch ein früheres Inkrafttreten des Haushaltsplans
realisieren. Nach derzeitigem Stand könnte dass Amt 20, sofern nicht neue zusätzliche
Aufgaben hinzukommen, bestehende Rückstände voraussichtlich in einem Zeitraum von etwa
anderthalb bis zwei Jahren abarbeiten. Im Anschluss daran geht die Verwaltung davon aus,
dass auch die nicht gesetzlich vorgeschriebenen Aufgabenstellungen ohne zusätzliches
Personal zeitnaher und intensiver bearbeitet werden können.
Zusätzliche freiwillige Aufgabenstellungen, die mehr Personal erfordern, sollten auch im
Bereich 20 nur dann eingegangen werden, wenn sich damit kurz- bis mittelfristig ein positiver
Effekt für den Haushalt erzielen lässt.
Beschlussvorlage 120.16
Seite 4