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Beschlussvorlage (Fördergelder für die Integration von Flüchtlingen / Fördergelder für Integrationsmaßnahmen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
107 kB
Erstellt
09.06.16, 13:16
Aktualisiert
09.06.16, 13:16
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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 18.1 / Zentrales TOP Baumanagement Drs.-Nr.: 305.16 Sachbearbeiter/in: M. Kesternich Datum : Beratungsfolge Termin Integrationsrat X 31.05.2016 Bemerkungen 15.06.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Fördergelder für die Integration von Flüchtlingen / Fördergelder für Integrationsmaßnahmen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiterin Kesternich Abteilungsleiter Amtsleiter Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. / Amt i.V. Habicht Schwister Seiche Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig Begründung: Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NordrheinWestfalen (MBWSV) legte ein Städtebau-Sonderprogramm für „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ auf. Abgabefrist für die Bewerbungen war am 19.02.2016. Die Kolpingstadt Kerpen hat für dieses Sonderprogramm sich mit folgenden Anträgen beworben:  Neubau einer Begegnungsstätte in Kerpen Sindorf  Bau eines Sportzentrums in Kerpen  Sanierung der Sportanlage Graf-Berghe-von-Trips Stadion in Kerpen Horrem Das Zeitfenster für die Antragstellung war extrem kurz. Die Verwaltung hatte von Anfang Februar bis zur Abgabefrist am 19.02. 2016 nur gut zweieinhalb Wochen Zeit zur Befassung und Erstellung von Projektvorschlägen. Der Zeitraum lag zwischen der ersten (27.01.2016) und der zweiten Integrationsratssitzung im Jahr 2016 am 16.03.2016. Die Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel wurde am 18.03.2016 veröffentlicht. Leider wurde keine der Bewerbungen vom Zuwendungsgeber ausgewählt. Die Auswahl der eingereichten Bewerbungen wird in der Regel in einem 2-stufigen Verfahren ermittelt. Im ersten Schritt werden die formalen Voraussetzungen der Bewerbungen durch das Ministerium geprüft. Die letztendliche Auswahl, welche Projekte als förderfähig anerkannt werden, trifft eine Jury aus Mitgliedern verschiedener Ministerien, Integrationsstellen und Instituten des Städtebaus. Bei den Bewerbungen der Kolpingstadt Kerpen lagen die formellen Voraussetzungen vor. Warum die Jury keines der Projekte ausgewählt hat, ist nicht bekannt und wird auch nicht erläutert. Beschlussvorlage 305.16 Seite 2