Daten
Kommune
Kerpen
Größe
107 kB
Erstellt
09.06.16, 13:16
Aktualisiert
09.06.16, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 18.1 / Zentrales
TOP
Baumanagement
Drs.-Nr.: 305.16
Sachbearbeiter/in: M. Kesternich
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Integrationsrat
X
31.05.2016
Bemerkungen
15.06.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Fördergelder für die Integration von Flüchtlingen / Fördergelder für
Integrationsmaßnahmen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiterin
Kesternich
Abteilungsleiter
Amtsleiter
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. / Amt
i.V. Habicht
Schwister
Seiche
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
Begründung:
Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NordrheinWestfalen (MBWSV) legte ein Städtebau-Sonderprogramm für „Hilfen im Städtebau für
Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ auf. Abgabefrist für die Bewerbungen war am
19.02.2016.
Die Kolpingstadt Kerpen hat für dieses Sonderprogramm sich mit folgenden Anträgen beworben:
Neubau einer Begegnungsstätte in Kerpen Sindorf
Bau eines Sportzentrums in Kerpen
Sanierung der Sportanlage Graf-Berghe-von-Trips Stadion in Kerpen Horrem
Das Zeitfenster für die Antragstellung war extrem kurz. Die Verwaltung hatte von Anfang Februar
bis zur Abgabefrist am 19.02. 2016 nur gut zweieinhalb Wochen Zeit zur Befassung und
Erstellung von Projektvorschlägen.
Der Zeitraum lag zwischen der ersten (27.01.2016) und der zweiten Integrationsratssitzung im
Jahr 2016 am 16.03.2016.
Die Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel wurde am 18.03.2016 veröffentlicht.
Leider wurde keine der Bewerbungen vom Zuwendungsgeber ausgewählt.
Die Auswahl der eingereichten Bewerbungen wird in der Regel in einem 2-stufigen Verfahren
ermittelt. Im ersten Schritt werden die formalen Voraussetzungen der Bewerbungen durch das
Ministerium geprüft. Die letztendliche Auswahl, welche Projekte als förderfähig anerkannt werden,
trifft eine Jury aus Mitgliedern verschiedener Ministerien, Integrationsstellen und Instituten des
Städtebaus.
Bei den Bewerbungen der Kolpingstadt Kerpen lagen die formellen Voraussetzungen vor. Warum
die Jury keines der Projekte ausgewählt hat, ist nicht bekannt und wird auch nicht erläutert.
Beschlussvorlage 305.16
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