Daten
Kommune
Inden
Größe
126 kB
Datum
15.09.2016
Erstellt
01.09.16, 16:01
Aktualisiert
01.09.16, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
76/2016
Datum
Kämmerei
29.08.2016
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Rat
15.09.2016
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Gesetzliche Neuregelung der Umsatzbesteuerung der juristischen Person des öffentlichen Rechts (§
2b Umsatzsteuergesetz - UStG)
Beschlussentwurf:
Der Gemeinderat beschließt, die Optionserklärung gemäß § 27 Abs. 22 UStG abzugeben und
beauftragt die Verwaltung eine gutachterliche Stellungnahme zu den Auswirkungen auf den
Gemeindehaushalt einzuholen.
Begründung:
Die Umsatzbesteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) wurde aufgrund
europarechtlicher Vorgaben durch den § 2b UStG novelliert (sh. beiliegendes Schreiben der
Finanzverwaltung NRW). Hiernach sind auch jPdöR grundsätzlich unternehmerisch tätig, wenn Sie
nicht hoheitlich handeln. Sollte die Gemeinde daher keine Optionserklärung bis zum 31.12.2016
abgeben, ist ab dem 01.01.2017 jede nicht hoheitliche Tätigkeit umsatzsteuerpflichtig.
Es wird daher vorgeschlagen, die Optionserklärung zur Verlängerung des derzeitigen Rechtsstandes
abzugeben. Diese Erklärung ist gesetzlich bis zum 31.12.2020 befristet, kann aber jährlich – rückwirkend für das jeweilige Kalenderjahr - gekündigt werden. Daher sollte gleichzeitig geprüft
werden, ob die Umsatzsteuerpflicht positive Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt haben kann.
Ab dem 01.01.2021 werden automatisch alle nicht hoheitlichen Tätigkeiten umsatzsteuerpflichtig,
so dass die entsprechenden Tätigkeiten ohnehin identifiziert werden müssten. Aufgrund der
umfangreichen Rechtsthematik ist es aus Sicht der Verwaltung notwendig, hier externen
Sachverstand einzusetzen. Die gutachterliche Prüfung sollte allerdings nicht vor dem 01.01.2017
beginnen, damit auch die noch zu erwartenden zusätzlichen Erlasse und Verordnungen
berücksichtigt werden können.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon: im Haushalt des laufenden Jahres
in den Haushalten der folgenden Jahre
erstes Folgejahr
zweites Folgejahr
drittes Folgejahr
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt:
Sachkonto:
wenn nein: Finanzierungsvorschlag:
☒ ja
☐ nein
5.000,00 €
0,00 €
5.000,00 €
€
€
☐ ja
☐ nein
_______________________
Aufgestellt
_______________________ _______________________ ___________________________
Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)
Beschlussvorlage 76/2016
Seite 2